Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern sind ohne Erlaubnis unzulässig
Es ist größte Zurückhaltung beim Wasserverbrauch zu üben!
Das Landratsamt
Nordhausen weist darauf hin, dass die geringen Niederschläge in den
vergangenen Wochen zwar der Flora und Fauna eine Verschnaufpause gegönnt
haben, für die Oberflächengewässer im Landkreis Nordhausen
gilt dies jedoch nicht. Das Defizit des Wasserhaushalts aus dem Jahr
2018 ist noch nicht ausgeglichen und weiterhin fehlt es an
Niederschlägen. Eine Wasserentnahme aus Gräben, Flüssen und anderen
Gewässern mittels Pumpentechnik (mobile oder stationäre) bedarf
einer Erlaubnis durch die untere Wasserbehörde und ist ohne Erlaubnis
verboten. Ebenso genehmigungspflichtig ist das Aufstauen von Gewässern
durch Eingriffe in den natürlichen Gewässerlauf.
Die Oberflächengewässer
sind besonders hohe Schutzgüter. Wasserentnahmen aus den Gewässer –
etwa zur Bewässerung von privaten Gärten, Landwirtschaftsflächen oder
zur Nutzung in Gewerbe- und Industriebetrieben
– führen zu einer Verschärfung der Abflusssituation der
Oberflächengewässer. Grundsätzlich ist eine Erlaubnis der unteren
Wasserbehörde erforderlich wenn die Entnahme von Wasser aus
Oberflächengewässern über den Gemeingebrauch (kleine Mengen mittels
Gefäßen
wie Eimern oder einer Gießkanne) hinausgeht. Wer ohne entsprechende
Erlaubnis Wasser mittels Pumpen aus den Oberflächengewässern entnimmt,
handelt nach Thüringer Wassergesetz ordnungswidrig. Diese
Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro
geahndet werden.
Derzeit besteht noch
kein Entnahmeverbot aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse und Seen)
durch das Schöpfen von Hand (Eimer, Gießkanne o.ä.). Der Landkreis
bittet jedoch alle Bürgerinnen und Bürger darum,
die Wasserentnahme auf das notwendige Maß zu beschränken.
Alle nicht ausdrücklich
erlaubten Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern wie Seen und Flüssen
sind unzulässig. Der Landkreis wird verstärkte Kontrollen durchführen,
um die illegalen Gewässerentnahmen an den
Gewässern zu ahnden.
Wenn die
Niedrigwassersituation weiterhin anhält und kein erheblicher
Niederschlag fällt, dann wird das Landratsamt Nordhausen wie die anderen
Thüringer Landkreise Sömmerda, Altenburger Land, Hildburghausen sowie
der Ilm-Kreis Verbote für Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern, in
Form einer Allgemeinverfügung, in Betracht ziehen.
Nordhausen, 26. Juli 2019
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