Die
Kommunalaufsicht des Landkreises Nordhausen hat gestern der Stadt
Nordhausen formell einen Beanstandungsbescheid zum vorgelegten Haushalt
2018 zugesandt. Die Stadt ist darin beauflagt worden, den
Haushaltsbeschluss vom 31. Januar aufzuheben. In der Stadtratssitzung
Ende Januar hatten die Stadträte eine Haushaltssatzung beschlossen, die
unausgeglichen war und zudem gegen den Grundsatz der Haushaltswahrheit
und -klarheit verstoßen hat. Der Haushaltsplan
der Stadt Nordhausen sah beispielsweise eine Bedarfszuweisung in einer
unrealistischen Höhe von ca. 8,9 Millionen Euro durch das Land Thüringen
vor. Außerdem fehlten maßgebliche Einnahmepositionen wie die
zusätzliche Investitionspauschale von 1,6 Millionen
Euro aus dem 200 Millionen-Euro-Investitionspaket des Landes, aus dem
in diesem Jahr alle Kommunen und Landkreise je nach Einwohnerzahl Mittel
erhalten. Weder zur Bedarfszuweisung noch zur vorgelegten
Haushaltssatzung hat die Stadt Vorgespräche mit der hiesigen
Rechtsaufsicht oder dem Thüringer Landesverwaltungsamt geführt.
Die Stadt hat
mit den eingereichten Haushaltsunterlagen eine massive Verschlechterung
ihrer Haushaltslage angezeigt. Deshalb muss zunächst das
Haushaltssicherungskonzept, das ebenfalls Ende Januar im
Stadtrat beschlossen wurde, geprüft werden. Aus diesen und weiteren
Gründen musste die Kommunalaufsicht in Absprache mit dem
Landesverwaltungsamt die Haushaltssatzung beanstanden. Die formelle
Beanstandung war auch deshalb erforderlich, weil die Stadtverwaltung
im schriftlichen Anhörungsverfahren nicht bereit war, eine geänderte
Haushaltssatzung von selbst dem Stadtrat neu zur Beschlussfassung
vorzulegen. Wird der Haushaltsplan nun in den beanstandeten Punkten
entsprechend überarbeitet und damit rechtsgültig vorgelegt,
scheint eine positive Haushaltswürdigung möglich.
Mitteilung des Landratsamtes Nordhausen am 06.03.2018
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