Dienstag, 6. März 2018

Haushalt der Stadt beanstandet

Die Kommunalaufsicht des Landkreises Nordhausen hat gestern der Stadt Nordhausen formell einen Beanstandungsbescheid zum vorgelegten Haushalt 2018 zugesandt. Die Stadt ist darin beauflagt worden, den Haushaltsbeschluss vom 31. Januar aufzuheben. In der Stadtratssitzung Ende Januar hatten die Stadträte eine Haushaltssatzung beschlossen, die unausgeglichen war und zudem gegen den Grundsatz der Haushaltswahrheit und -klarheit verstoßen hat. Der Haushaltsplan der Stadt Nordhausen sah beispielsweise eine Bedarfszuweisung in einer unrealistischen Höhe von ca. 8,9 Millionen Euro durch das Land Thüringen vor. Außerdem fehlten maßgebliche Einnahmepositionen wie die zusätzliche Investitionspauschale von 1,6 Millionen Euro aus dem 200 Millionen-Euro-Investitionspaket des Landes, aus dem in diesem Jahr alle Kommunen und Landkreise je nach Einwohnerzahl Mittel erhalten. Weder zur Bedarfszuweisung noch zur vorgelegten Haushaltssatzung hat die Stadt Vorgespräche mit der hiesigen Rechtsaufsicht oder dem Thüringer Landesverwaltungsamt geführt. 
 

Die Stadt hat mit den eingereichten Haushaltsunterlagen eine massive Verschlechterung ihrer Haushaltslage angezeigt. Deshalb muss zunächst das Haushaltssicherungskonzept, das ebenfalls Ende Januar im Stadtrat beschlossen wurde, geprüft werden. Aus diesen und weiteren Gründen musste die Kommunalaufsicht in Absprache mit dem Landesverwaltungsamt die Haushaltssatzung beanstanden. Die formelle Beanstandung war auch deshalb erforderlich, weil die Stadtverwaltung im schriftlichen Anhörungsverfahren nicht bereit war, eine geänderte Haushaltssatzung von selbst dem Stadtrat neu zur Beschlussfassung vorzulegen. Wird der Haushaltsplan nun in den beanstandeten Punkten entsprechend überarbeitet und damit rechtsgültig vorgelegt, scheint eine positive Haushaltswürdigung möglich.

Mitteilung des Landratsamtes Nordhausen am 06.03.2018

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