Donnerstag, 22. März 2018

Gute Nachricht für den transatlantischen Handel


22. März 2018. Zu der vorläufigen EU-Ausnahmeregelung für US-Strafzölle erklärt Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer:
Das ist eine gute Nachricht für den transatlantischen Handel: Sowohl für den Wirtschaftsstandort Deutschland als auch für die USA. Strafzölle hätten der deutschen Wirtschaft erhebliche Absatzeinbußen beschert und keinem einzigen Unternehmen geholfen – weder diesseits noch jenseits des Atlantiks.

Die deutschen Arbeitgeber sind erleichtert, dass die USA vorerst überzeugt werden konnten, dass nur ein freier und fairer Handel unter Freunden und Partnern die passende Antwort auf den globalen Wettbewerb sein kann.

Dieser Teil-Erfolg ist auch ein erstes Ausrufezeichen für den Bundeswirtschaftsminister, der sich bei seiner ersten Dienstreise in seinem neuen Amt tatkräftig für die Interessen unserer Unternehmen eingesetzt hat.


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