Nordhausen.
Vor 73 Jahren
wurde das Konzentrationslager Mittelbau-Dora bei Nordhausen von
US-amerikanischen Truppen befreit. Vom 5. bis zum 16. April
finden in der
KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora und der Stadt Nordhausen
Veranstaltungen anlässlich
des 73. Jahrestags der Befreiung statt.
Zu den Gedenkveranstaltungen in Ellrich und
Nordhausen am
10. und 11. April werden ehemalige Häftlinge, Angehörige und
Hinterbliebene aus
Ost- und Westeuropa und den Vereinigten Staaten von Amerika,
Vertreter aus
Politik und Gesellschaft sowie zahlreiche Bürger aus der Region
erwartet. Die
zentrale Gedenkveranstaltung mit anschließender
Kranzniederlegung findet am
Mittwoch, den 11. April 2018, um 11.00 Uhr in der
KZ-Gedenkstätte
Mittelbau-Dora statt.
Inhaltlich widmet sich der diesjährige Jahrestag der gesellschaftlichen und juristischen Aufarbeitung der NS-Verbrechen. In der Kunstausstellung „Jedes Wort zählt“ befasst sich der Künstler Klaus Steinke mit der juristischen Aufarbeitung der Verbrechen. Er verarbeitete Zeugenaussagen von Auschwitz-Überlebenden und Nachkommen von Auschwitz-Überlebenden, die sie im Lüneburger Auschwitz-Prozess 2015 gegen Oskar Gröning gemacht hatten, zu Kunstwerken. Die Vorermittlungen zu ebendiesem Prozess leitete Kurt Schrimm, der ehemalige Leiter der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung von nationalsozialistischen Verbrechen. Er liest am 9. April im Bürgerhaus der Stadt Nordhausen aus seinem Buch „Schuld, die nicht vergeht“. Mit der gesellschaftlichen Aufarbeitung befasst sich der Film „Die Lebenden“. Die junge Sita findet im Film ein Foto, auf dem ihr Großvater eine SS-Uniform trägt. Daraufhin stellt sie Nachforschungen zur Vergangenheit ihrer Familie an.
Veranstaltungen
im Rahmen des
73. Jahrestags der Befreiung des KZ Mittelbau-Dora
Donnerstag,
5. April
2018
19.00 Uhr
19.00 Uhr
„Jedes Wort zählt“
Eine Kunstausstellung zum Lüneburger
Auschwitz-Prozess 2015
Ausstellungseröffnung mit dem Künstler Klaus
Steinke
KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora, ehemalige
Feuerwache
Montag,
9. April 2018
19.00 Uhr
„Schuld, die nicht vergeht“,
Buchlesung und Diskussion mit Kurt Schrimm, ehemaliger Leiter der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen
Buchlesung und Diskussion mit Kurt Schrimm, ehemaliger Leiter der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen
Kooperationsveranstaltung mit dem Buchhaus
Rose, Nordhausen
Bürgerhaus der Stadt Nordhausen
Dienstag,
10. April
2018
11.00 Uhr
Gedenken und Kranzniederlegung am ehemaligen Außenlager Ellrich-Juliushütte
11.00 Uhr
Gedenken und Kranzniederlegung am ehemaligen Außenlager Ellrich-Juliushütte
Ellrich,
Gedenkort
Ellrich-Juliushütte
Montag,
11. April 2018
11.00 Uhr
11.00 Uhr
Gedenkveranstaltung
KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora,
rekonstruierte Baracke
Montag,
16. April 2018
„Die Lebenden“,
Filmvorführung und Diskussion mit Barbara
Albert,
Regisseurin und Professorin an der Filmuniversität Babelsberg Konrad Wolf
KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora, Kinosaal
Das Rahmenprogramm des 73. Jahrestags der
Befreiung des
Konzentrationslagers Mittelbau-Dora wird durch „Denk Bunt“, das
Thüringer
Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit,
gefördert.
Bildanhang:
Überlebende des KZ Mittelbau-Dora bei der Gedenkveranstaltung zum 72. Jahrestag der Befreiung im April 2017. (Foto: KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora)
Überlebende des KZ Mittelbau-Dora bei der Gedenkveranstaltung zum 72. Jahrestag der Befreiung im April 2017. (Foto: KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora)
Ausschlussklausel:
Entsprechend § 6 Abs. 1 VersG sind Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, von der Versammlung ausgeschlossen.
Entsprechend § 6 Abs. 1 VersG sind Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, von der Versammlung ausgeschlossen.
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