„Starke Interessenvertretung in den Betrieben notwendig“
Anlässlich
der vom 1. März bis zum 31. Mai 2018 stattfindenden Betriebsratswahlen
in Deutschland rufen die katholische und die evangelische Kirche zur
aktiven Teilnahme
auf. In einem Aufruf erinnern der Vorsitzende der Deutschen
Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, und der Ratsvorsitzende der
Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Heinrich
Bedford-Strohm, an die Verantwortung, die Betriebsräte für
ihre Kolleginnen und Kollegen wahrnehmen.
Die
künftigen Herausforderungen für die Arbeit der Betriebsräte werden von
den Veränderungen der Erwerbsarbeit vorgegeben. Kardinal Marx und
Landesbischof Bedford-Strohm
sehen insbesondere drei Entwicklungen: So habe der Druck auf die
Beschäftigten weiter zugenommen. „Leistungsverdichtung und Mehrarbeit
sind zu ständigen Begleitern der heutigen Erwerbsarbeit geworden.“
Außerdem nehmen die Unternehmen und die Beschäftigten
durch die Integration von Flüchtlingen ins Erwerbsleben eine wichtige
gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahr. Als dritten Punkt nennen die
beiden Vorsitzenden das Stichwort „Arbeit 4.0“, mit dem die zunehmend
digitalisierte Arbeitswelt zum Ausdruck gebracht
wird.
„Aufgrund
der Veränderungen in der Arbeitswelt bedarf es öffentlicher Debatten,
wie die Arbeit in Zukunft human gestaltet werden kann. Notwendig sind
hierzu Leitbilder
menschengerechter Arbeit“ so Kardinal Marx und Landesbischof
Bedford-Strohm. „Damit Erwerbsarbeit nicht das ganze Leben bestimmt,
braucht es auch Grenzen der Arbeit: Grenzen der Belastungen, Grenzen der
zeitlichen Verfügbarkeit und Grenzen der Ökonomisierung.
Für all dies gilt: Um das Ziel einer Humanisierung der Arbeit auf den
Weg zu bringen, sind starke Interessensvertretungen in den Betrieben
notwendig.“
Hinweis:
Der Aufruf zur Betriebsratswahl ist
als pdf-Datei
im Anhang sowie unter
www.dbk.de
verfügbar.
Eine Mitteilung der Deutschen
Bischofskonferenz und der EKD zeitgleich am 15.01.2018
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