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. . und Deutschland wird ab dem 9. Februar mit 154 SportlerInnen und
Sportlern daran teilnehmen. Dazu kommen, wie man hört, noch eine 150
Personen umfassende Gruppe an Trainern, Betreuern und Offiziellen.
Worüber
man nichts hört, wäre die Antwort auf die Überlegung, wer darüber
hinaus seitens der Öffentlich-rechtlichen Anstalten und auf deren
Initiative oder/und auch in deren Auftrag und Engagement teilnehmen
wird. Also neben Kameraleuten, Photografen, Reportern auch Moderatoren,
Co-Moderatoren, Sachverständige und, und und. Es würde mich einfach
deshalb interessieren, weil ich zu den Gebühren zahlenden Bürgern
gehöre, von denen dieser Tross bezahlt oder honoriert wird, ganz
gleich, ob er diese oder auch andere Programme des Öffentlich
rechtlichen Rundfunks anhört oder sieht. Und ich bin nicht allein
der Meinung, dass dies ein Zustand ist, der hinterfragt werden
sollte.
In
der Schweiz gibt es am 04. März zu der Frage der Zwangsgebühren für
die dortige Öffentlich-rechtliche Anstalt ein Referendum, nachdem
sich dort eine Initiative gegründet hatte, die sich gegen die
weitere Erhebung dieser Zwangsgebühren wendet. Auf das Ergebnis darf
man gespannt sein. Es wäre übrigens das bisher einzige Land, in dem
dieser Zwang abgeschafft würde.
Es
ist aber nicht das bisher einzige Land, in dem sich Widerstand gegen
solche Zwangsgebühren regt: in der vergangenen Woche erschien bei
„Tichys Einblick“ ein Artikel zu diesem Thema unter dem Titel
„Der Zwang zum Rundfunkbeitrag muss verschwinden“, in dem es u.a.
heißt (Auszug): „Sind Menschen,
die kein Fernsehen schauen, dumm? Braucht es das Fernsehen, um
sich zu bilden? Wenn beide Fragen mit „Nein“ beantwortet
werden, muss der Zwang zum Rundfunkbeitrag verschwinden.“ (Ende des
Auszugs) Die Begründung zu dieser Konsequenz ist natürlich sehr
viel ausführlicher und mündet in die Feststellung (weiterer
Auszug): „Das Fernsehen wird nicht zwingend gebraucht. Fernsehen
ist nur eine Alternative unter vielen Medien. Das Fernsehen sollte
daher keine Privilegien genießen.“ (Ende des Auszugs).
Um
auf den Ausgangspunkt dieses Eintrags zurückzukommen: Der
Öffentlich-rechtliche Rundfunk verfügt durch die Zwangsgebühren
über finanzielle Möglichkeiten auch seiner Personalpolitik, die
eine weite Disposition ermöglichen , bis hin zur Rente für
ausscheidende Mitarbeiter, die kein anderes Medium hat. Und auch
nicht einfach hinterfragt werden kann. Und dagegen wende nicht nur
ich mich. Und bin zunächst neugierig über das Ergebnis des
Referendums in der Schweiz.
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