Mittwoch, 31. Januar 2018

Die Welt rüstet zur Winterolympiade 2018 . . .

. . . und Deutschland wird ab dem 9. Februar mit 154 SportlerInnen und Sportlern daran teilnehmen. Dazu kommen, wie man hört, noch eine 150 Personen umfassende Gruppe an Trainern, Betreuern und Offiziellen.
Worüber man nichts hört, wäre die Antwort auf die Überlegung, wer darüber hinaus seitens der Öffentlich-rechtlichen Anstalten und auf deren Initiative oder/und auch in deren Auftrag und Engagement teilnehmen wird. Also neben Kameraleuten, Photografen, Reportern auch Moderatoren, Co-Moderatoren, Sachverständige und, und und. Es würde mich einfach deshalb interessieren, weil ich zu den Gebühren zahlenden Bürgern gehöre, von denen dieser Tross bezahlt oder honoriert wird, ganz gleich, ob er diese oder auch andere Programme des Öffentlich rechtlichen Rundfunks anhört oder sieht. Und ich bin nicht allein der Meinung, dass dies ein Zustand ist, der hinterfragt werden sollte.

In der Schweiz gibt es am 04. März zu der Frage der Zwangsgebühren für die dortige Öffentlich-rechtliche Anstalt ein Referendum, nachdem sich dort eine Initiative gegründet hatte, die sich gegen die weitere Erhebung dieser Zwangsgebühren wendet. Auf das Ergebnis darf man gespannt sein. Es wäre übrigens das bisher einzige Land, in dem dieser Zwang abgeschafft würde.
Es ist aber nicht das bisher einzige Land, in dem sich Widerstand gegen solche Zwangsgebühren regt: in der vergangenen Woche erschien bei „Tichys Einblick“ ein Artikel zu diesem Thema unter dem Titel „Der Zwang zum Rundfunkbeitrag muss verschwinden“, in dem es u.a. heißt (Auszug): „Sind Menschen, die kein Fernsehen schauen, dumm? Braucht es das Fernsehen, um sich zu bilden? Wenn beide Fragen mit „Nein“ beantwortet werden, muss der Zwang zum Rundfunkbeitrag verschwinden.“ (Ende des Auszugs) Die Begründung zu dieser Konsequenz ist natürlich sehr viel ausführlicher und mündet in die Feststellung (weiterer Auszug): „Das Fernsehen wird nicht zwingend gebraucht. Fernsehen ist nur eine Alternative unter vielen Medien. Das Fernsehen sollte daher keine Privilegien genießen.“ (Ende des Auszugs).


Um auf den Ausgangspunkt dieses Eintrags zurückzukommen: Der Öffentlich-rechtliche Rundfunk verfügt durch die Zwangsgebühren über finanzielle Möglichkeiten auch seiner Personalpolitik, die eine weite Disposition ermöglichen , bis hin zur Rente für ausscheidende Mitarbeiter, die kein anderes Medium hat. Und auch nicht einfach hinterfragt werden kann. Und dagegen wende nicht nur ich mich. Und bin zunächst neugierig über das Ergebnis des Referendums in der Schweiz.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen