Am Freitag, den 19.10.2012 fand die Neuwahl des Vorstandes der CDU Heringen statt. Die Wahlen erfolgten statuarisch korrekt geheim.
Im Amt einstimmig bestätigt wurde als Vorsitzender der Bürgermeister der 2010 gegründeten Landgemeinde Stadt Heringen/Helme, Maik Schröter.
Ihm stehen zwei Stellvertreter zur Seite. Rainer Hesse aus dem Ortsteil Hamma und Frank Aderhold übernehmen diese Funktion.
Als Schatzmeister konnte sich Mathias Händel ebenfalls über ein einstimmiges Ergebnis freuen. Bei den Beisitzern gab es einige Veränderungen.
Nach 22 Jahren stand der Tischlermeister Sven Schlegel nicht mehr zur Verfügung. Ihm folgten jetzt der Heringer Chris Schröder (21 J.) und das Urbacher Mitglied Marcus Bossog (24 J.).
Somit findet auch auf Ebene der CDU Basis ein Generationswechsel statt.
Als Gast hatten sich die Mitglieder den neuen Kreisgeschäftsführer Stefan Nüßle eingeladen, der auch die Versammlung leitete.
Sowohl in dem Bericht des Stadtverbandsvorsitzenden Maik Schröter als auch im Bericht des Fraktionsvorsitzenden der CDU im Stadtrat, Torsten Kauschke, spielte die Finanzausstattung der Kommunen im Freistaat eine große Rolle.
Die Mitglieder der Partei sprachen sich einstimmig dafür aus, die Landes- aber auch die Bundesregierung aufzufordern, den kommunalen Finanzausgleich neu zu ordnen.
Schröter sagte dazu: "Bei allem Sparwillen muss klar zu erkennen sein, dass die kommunale Basis die Grundlage für das gemeinschaftliche Miteinander in der Gesellschaft ist. Dazu bedarf es einer auskömmlichen finanziellen Ausstattung!"
Diskutiert wurde auch die Notwendigkeit wieder mehr weibliche Mitglieder für die Mitarbeit in der Partei zu gewinnen. Gerade die Frauen sind es, die mit einem vernünftigen sozialen Gefühl in der Politik gebraucht werden.
Auch künftig möchten sich die Mitglieder der CDU aktiv in die Politik einbringen und ihre Ideen den gewählten Ratsmitgliedern direkt mit auf den Weg geben.
Eine entscheidende Rolle spielte in der Debatte die Nachhaltigkeit aller kommunalpolitischen Entscheidungen.
Bei jeder Entscheidung für Neuinvestitionen müsse eine Folgekostenabschätzung zwingender Bestandteil der Beschlussgrundlage sein.
Nur so kann vermieden werden, dass die nachfolgenden Generationen Lasten zu tragen haben, die nicht mehr finanzierbar sind.
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