Donnerstag, 3. Dezember 2020

 Erleichterter Zugang zur Grundsicherung bis März verlängert

 Auch im kommenden Jahr gelten für das erste Quartal weiterhin die Regelungen für die erleichterte Beantragung von Grundsicherung. Nach dem Bundestag hat sich jetzt auch der Bundesrat dafür ausgesprochen, die aktuell geltenden Erleichterungen im Antragsverfahren für die Grundsicherung bis Ende März 2021 zu verlängern. Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern, kann nun bis zum 31. März 2021 im Jobcenter Grundsicherung beantragt werden, ohne dass die sonst übliche Prüfung von Vermögen und Wohnraum erfolgt. Damit sollen u.a. kurzfristige Umzüge vermieden werden.

 Wer im Zeitraum bis zum 31. März 2021 erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten sechs Monaten des Bewilligungszeitraums behalten. Außerdem erkennt das Jobcenter die tatsächlich anfallenden Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten in den ersten sechs Monaten des Bezugs an. Diese Regelungen greifen auch für Weiterbewilligungsanträge, bei denen der Bewilligungszeitraum spätestens 31. März 2020 beginnt. Weitere Informationen zu den Neuregelungen in der Grundsicherung und abrufbare Anträge gibt es online unter www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung. Das Jobcenter Nordhausen ist telefonisch erreichbar unter 03631 650 129 und per E-Mail an Jobcenter-Nordhausen@jobcenter-ge.de. Anträge können auch per Post geschickt oder direkt in den Briefkasten des Jobcenters Nordhausen in der Uferstraße 2 eingeworfen werden.

Mitgeteilt vom Landratsamt Nordhausen am 03.12.2020

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen