Mittwoch, 16. Dezember 2020

Strengere Maßnahmen bis Anfang Januar

Stadt Nordhausen setzt neue Landesverordnung um

Nordhausen (psv) Ab heute gilt die Thüringer Verordnung zur Fortschreibung und Verschärfung außerordentlicher Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie zur Ergänzung der allgemeinen Infektionsschutzregeln, die eine Verlängerung der Kontaktbeschränkungen, Schließung von Schulen und Kindertagesstätten, Schließung von Einrichtungen und Freizeitangeboten, Ausgangsbeschränkungen, etc. vorsieht. Die Stadt Nordhausen setzt die Regelungen in ihrem Bereich um.

Schließungen ab 16. Dezember: Schulen, Kitas, etc.

Ab 16. Dezember sind Kindergärten und Schulen nur noch für die Notbetreuung geöffnet. Hier erfolgt die Anmeldung für die Notbetreuung direkt in den Einrichtungen bzw. den Trägern der Kindertageseinrichtungen. Darüber hinaus werden Stadtinformation, Stadtarchiv, Sporthallen und Sportplätze geschlossen. Des Weiteren schließt das Badehaus vollständig, d.h. auch das Schul- und Vereinsschwimmen ist nun untersagt. Gemäß § 6 Nr. 19 der Landesverordnung sind Spielplätze zu schließen. Dies wird analog des Frühjahr-Lockdowns durch die Stadt umgesetzt. Das Petersberggelände mit Skateranlage wird geschlossen. Weiterhin bleiben Theater und Museen geschlossen.

Erweiterte Pflicht zur Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung

Die erweiterte Pflicht zur Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung (§ 5) gilt auch an gekennzeichneten Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten und in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, an denen sich Personen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Das Landratsamt Nordhausen als zuständige Behörde nach § 2 Abs. 3 ThürIfSGZustVO legt diese Orte fest und kennzeichnet diese.

12. Sitzung des Stadtrates am 16. Dezember 2020

Die 12. Sitzung des Stadtrates am Mittwoch, den 16. Dezember, in der Nordhäuser Ballspielhalle, findet entsprechend der Landesverordnung statt. Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nordhausen, die im Rahmen der Einwohnerfragestunde ihre Frage/n stellen würden, können dies auch über das Online-Portal auf der städtischen Homepage kontaktlos tun.

 Dorfgemeinschaftshäuser/Vereinshaus

Die Dorfgemeinschaftshäuser sowie das Vereinshaus „Thomas Mann“ sind bis 10. Januar 2021 geschlossen. Für Ortschaftsratssitzungen kann der Ratssaal des Bürgerhauses gebucht werden.

 Pyrotechnik/Jahreswechsel

Die Landesverordnung regelt in § 6a die Verbote des Verkaufs von Silvesterfeuerwerk sowie des Abbrennens von Feuerwerk im öffentlichen Raum, zum Beispiel Innenstädte, Plätze, Parkplätze etc.. Die Definition dieser Flächen ist an § 5 (Pflicht zum Tragen der MNB im öffentlichen Raum) gekoppelt. Das Landratsamt Nordhausen, als zuständigen Behörden nach § 2 Abs. 3 ThürIfSGZustVO, legt diese Orte fest und kennzeichnet diese.

Es gilt weiterhin § 23 der ersten Sprengstoffverordnung „Verbot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern“. Die Stadt Nordhausen wird keine weitergehenden Regelungen zu den Landesvorgaben ergreifen.

Stadtbibliothek Nordhausen

Wie alle anderen Kultur- und Bildungseinrichtungen schließt die Stadtbibliothek Nordhausen für den Besucherverkehr. Allerdings erlauben die örtlichen Gegebenheiten die kontaktlose Medienausleihe im Foyer der Bibliothek. Medienwünsche werden während der Schließzeit telefonisch oder per Mail entgegengenommen. Die Medien können zur vereinbarten Zeit im Foyer der Bibliothek abgeholt werden. Kontaktzeiten zur Abholung: Montag bis Freitag von 10 bis 16 Uhr auch zwischen den Feiertagen. Näheres unter www.bibliothek.nordhausen.de.

Die Rückgabe der Medien ist über die Spätrückgabe im Windfang des Bürgerhauses kontaktlos möglich. Das Betreten des Bürgerhauses ist ausschließlich über den Windfang möglich.

Maßnahmen innerhalb der Stadtverwaltung

In der Stadtverwaltung wurden innerbetriebliche Maßnahmen gegen die Verbreitung des Virus SARS – CoV-2 getroffen, z.B. Schutz kritischer Infrastruktur, Belehrungen Hygienemaßnahmen, Einrichtung Home-Office-Arbeitsmöglichkeiten, räumliche Trennung Gemeinschaftsbüros und Erhalt Vertretungsregelungen, etc.

Zutrittsvoraussetzung für die Stadtverwaltung Nordhausen ist weiterhin ein vorab telefonisch oder per E-Mail vereinbarter Termin. Die Termine in der Stadtverwaltung finden unter Beachtung der bestehenden Hygienevorschriften statt.

Kontaktmöglichkeiten:

-        City – Ruf: 03631 / 696 115

-        Per E-Mail: rathaus@nordhausen.de

 

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