Strengere Maßnahmen bis Anfang Januar
Stadt Nordhausen setzt neue Landesverordnung um |
Nordhausen (psv) Ab heute gilt die Thüringer
Verordnung zur Fortschreibung und Verschärfung außerordentlicher
Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des
Coronavirus SARS-CoV-2 sowie zur Ergänzung der allgemeinen
Infektionsschutzregeln,
die eine Verlängerung der Kontaktbeschränkungen, Schließung von Schulen
und Kindertagesstätten, Schließung von Einrichtungen und
Freizeitangeboten, Ausgangsbeschränkungen, etc. vorsieht. Die Stadt
Nordhausen setzt die Regelungen in ihrem Bereich um.
Schließungen ab 16. Dezember: Schulen, Kitas, etc.
Ab 16. Dezember sind Kindergärten und Schulen nur
noch für die Notbetreuung geöffnet. Hier erfolgt die Anmeldung für die
Notbetreuung direkt in den Einrichtungen bzw. den Trägern der
Kindertageseinrichtungen. Darüber hinaus werden Stadtinformation,
Stadtarchiv, Sporthallen und Sportplätze geschlossen. Des Weiteren
schließt das Badehaus vollständig, d.h. auch das Schul- und
Vereinsschwimmen ist nun untersagt. Gemäß § 6 Nr. 19 der
Landesverordnung sind Spielplätze zu schließen. Dies wird analog des
Frühjahr-Lockdowns
durch die Stadt umgesetzt. Das Petersberggelände mit Skateranlage wird
geschlossen. Weiterhin bleiben Theater und Museen geschlossen.
Erweiterte Pflicht zur Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung
Die erweiterte Pflicht zur Verwendung einer
Mund-Nasen-Bedeckung (§ 5) gilt auch an gekennzeichneten Orten mit
Publikumsverkehr in Innenstädten und in der Öffentlichkeit unter freiem
Himmel, an denen sich Personen entweder auf engem Raum
oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Das Landratsamt Nordhausen als
zuständige Behörde nach § 2 Abs. 3 ThürIfSGZustVO legt diese Orte fest
und kennzeichnet diese.
12. Sitzung des Stadtrates am 16. Dezember 2020
Die 12. Sitzung des Stadtrates am Mittwoch, den 16.
Dezember, in der Nordhäuser Ballspielhalle, findet entsprechend der
Landesverordnung statt. Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nordhausen, die
im Rahmen der Einwohnerfragestunde ihre Frage/n
stellen würden, können dies auch über das Online-Portal auf der
städtischen Homepage kontaktlos tun.
Die Dorfgemeinschaftshäuser sowie das Vereinshaus
„Thomas Mann“ sind bis 10. Januar 2021 geschlossen. Für
Ortschaftsratssitzungen kann der Ratssaal des Bürgerhauses gebucht
werden.
Die Landesverordnung regelt in § 6a die Verbote des
Verkaufs von Silvesterfeuerwerk sowie des Abbrennens von Feuerwerk im
öffentlichen Raum, zum Beispiel Innenstädte, Plätze, Parkplätze etc..
Die Definition dieser Flächen ist an § 5 (Pflicht
zum Tragen der MNB im öffentlichen Raum) gekoppelt. Das Landratsamt
Nordhausen, als zuständigen Behörden nach § 2 Abs. 3 ThürIfSGZustVO,
legt diese Orte fest und kennzeichnet diese.
Es gilt weiterhin § 23 der ersten
Sprengstoffverordnung „Verbot des Abbrennens von pyrotechnischen
Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder-
und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern“. Die Stadt Nordhausen wird
keine weitergehenden Regelungen zu den Landesvorgaben ergreifen.
Stadtbibliothek Nordhausen
Wie alle anderen Kultur- und Bildungseinrichtungen
schließt die Stadtbibliothek Nordhausen für den Besucherverkehr.
Allerdings erlauben die örtlichen Gegebenheiten die kontaktlose
Medienausleihe im Foyer der Bibliothek. Medienwünsche werden
während der Schließzeit telefonisch oder per Mail entgegengenommen. Die
Medien können zur vereinbarten Zeit im Foyer der Bibliothek abgeholt
werden. Kontaktzeiten zur Abholung: Montag bis Freitag von 10 bis 16 Uhr
auch zwischen den Feiertagen. Näheres unter
www.bibliothek.nordhausen.de.
Die Rückgabe der Medien ist über die Spätrückgabe im Windfang des Bürgerhauses kontaktlos möglich. Das Betreten des Bürgerhauses ist ausschließlich über den Windfang möglich.
Maßnahmen innerhalb der Stadtverwaltung
In der Stadtverwaltung wurden innerbetriebliche
Maßnahmen gegen die Verbreitung des Virus SARS – CoV-2 getroffen, z.B.
Schutz kritischer Infrastruktur, Belehrungen Hygienemaßnahmen,
Einrichtung Home-Office-Arbeitsmöglichkeiten, räumliche
Trennung Gemeinschaftsbüros und Erhalt Vertretungsregelungen, etc.
Zutrittsvoraussetzung für die Stadtverwaltung
Nordhausen ist weiterhin ein vorab telefonisch oder per E-Mail
vereinbarter Termin. Die Termine in der Stadtverwaltung finden unter
Beachtung der bestehenden Hygienevorschriften statt.
Kontaktmöglichkeiten:
-
City – Ruf: 03631 / 696 115
-
Per E-Mail: rathaus@nordhausen.de
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