CDU-Fraktion fordert Klarheit für die Festtage
König: „Thüringer haben ein Recht auf Weihnachten mit der Familie“
Erfurt - Die CDU-Landtagsfraktion hat die
Landesregierung in der heutigen Sitzung des Sozialausschusses
aufgefordert, die Corona-Verordnung in entscheidenden Punkten
nachzubessern. „Die Thüringerinnen und Thüringer wollen schon heute
wissen, wie sie ihre Feiertage verbringen können. Sie wollen wissen, ob
ein Weihnachten im Kreise der Familie möglich ist. Warum sollen sie auf
diese Gewissheit verzichten, die ihre Mitbürger in Sachsen oder
Niedersachsen längst haben?“, verwies der sozialpolitische
Sprecher der Landtags-CDU, Dr. Thadäus König, auf die sächsische und
niedersächsische Verordnung, welche genau die Lockerungen vom 23.
Dezember bis 1. Januar vorsieht, auf die sich die Ministerpräsidenten
mit der Kanzlerin bei ihrer vorletzten Zusammenkunft
geeinigt hatten.
Gleiches gelte für die Regelungen bei
Trauerfeiern und Beerdigungen, die in Thüringen auf 15 teilnehmende
Personen beschränkt wurden. „Trauer und jemanden die letzte Ehre zu
erweisen, sind höchstpersönliche Angelegenheiten und nichts,
was in irgendeiner Form verschiebbar ist. Angehörige müssen die
Möglichkeit erhalten, ihre Verstorbenen zu ihrer letzten Ruhestätte zu
begleiten und Abschied zu nehmen”, verwies König auch hier auf Sachsen
und weitere Bundesländer, die keine Beschränkungen
vorsehen. „Es kann nicht sein, dass Familien in Thüringen darüber
entscheiden müssen, welche Enkelkinder an der Beerdigung der Oma
teilnehmen können und welche nicht“, machte König in der Debatte
deutlich. In der heutigen Ausschusssitzung hat die CDU-Fraktion
jedoch erreicht, dass das Thüringer Gesundheitsministerium die
getroffene Regelung noch einmal grundlegend überprüfen wird.
Ein weiterer Kritikpunkt der CDU-Fraktion sind
die Vorgaben für öffentliche Flächen, auf denen Mundschutzpflicht
besteht. „Bei diesem Thema lässt die Landesregierung die Kommunen und
ihre Gesundheitsämter einmal mehr alleine. Die Kommunen
brauchen dringend klare Anleitungen und Handlungsempfehlungen, wie
solche Regeln zu gestalten sind. Das dürfen wir jetzt nicht auch noch
den Gesundheitsämtern vor Ort aufbürden“, so König.
Felix Voigt
Pressesprecher
Pressestelle
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