Genehmigter Haushalt 2021 der Stadt Nordhausen |
Nordhausen (psv) Die Kommunalaufsicht des
Landratsamtes Nordhausen hat die Genehmigung der Haushaltssatzung der
Stadt Nordhausen für das Haushaltsjahr 2021 am 18. Dezember 2020
erteilt. Die Bekanntmachung der Haushaltssatzung war für den
morgigen 24. Dezember 2020 im „Ratskurier – Amtsblatt der Stadt
Nordhausen“ (11/2020) geplant. Durch einen Hackerangriff auf die FUNKE
Mediengruppe verzögert sich die Veröffentlichung. Ziel ist es, dass die
Hinweisbekanntmachung in der Thüringer Allgemeinen
und die Herausgabe des Ratskuriers noch im alten Jahr erfolgen, sodass
der Haushalt 2021 umgehend zum 1. Januar 2021 in Kraft tritt.
„Seit Mai 2020 hat die Stadtverwaltung Nordhausen gemeinsam mit dem Stadtrat intensiv an der gesetzeskonformen Aufstellung eines ausgeglichenen Haushaltsentwurfs 2021 gearbeitet. Zum ersten Mal seit 1990 ist die vom Gesetzgeber eingeforderte Haushaltsaufstellung, -beschlussfassung und -genehmigung in einem Jahr vollzogen worden. An dieser Stelle danke ich ausdrücklich der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Nordhausen für die gute und ergebnisorientierte Zusammenarbeit zwischen Haushaltsbeschluss und der nun vorliegenden Genehmigung“, so der Oberbürgermeister Nordhausens, Kai Buchmann. Damit verfügt die Stadt Nordhausen als eine der ersten Städte Thüringens ab dem 1. Januar 2021 über einen rechtskräftigen Haushalt für das Jahr 2021.
Der Haushalt für das kommende Jahr umfasst für Oberbürgermeister Kai Buchmann - gerade mit Blick auf die noch nicht abzuschätzende Pandemieentwicklung - drei wichtige Prämissen:
„Erstens haben wir als Stadtrat und Stadtverwaltung
einen ehrlichen, umsetzbaren und genehmigungsfähigen Haushalt
aufgestellt. Zweitens signalisieren wir als Stadt den Bürgerinnen und
Bürgern aber auch den Unternehmen, Gewerbetreibenden
sowie Händlerinnen und Händlern eine handlungsfähige Stadt, vom ersten
Tag des Jahres 2021 an. Drittens investieren wir als Stadt in noch nie
dagewesenem Umfang und bieten dadurch den Unternehmen eine sichere
Grundlage für Ausschreibungen, Vergaben und Aufträge“,
fügt Buchmann an.
Die Haushaltssatzung 2021 kann mit ihren Anlagen bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses, voraussichtlich vom 4. Januar 2021 bis 12. Februar 2021, während der Öffnungszeiten der Verwaltung im Büro des Oberbürgermeisters, Rathaus, Markt 1, Zimmer 104 eingesehen werden. Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Einsichtnahme derzeit nur nach telefonischer Terminabsprache unter Tel.-Nr. 03631/696-408 möglich.
Eckdaten zum Haushalt der Stadt Nordhausen für das Jahr 2021
In der 11. Sitzung des Stadtrates der Stadt
Nordhausen wurde der Haushalt der Stadt Nordhausen für das Jahr 2021
beschlossen. Der Haushalt umfasst ein Gesamtvolumen von 85,64 Mio. Euro
im Ergebnishaushalt sowie knapp 29 Mio. Euro für Investitionen.
Der Haushalt 2021 weist im Ergebnishaushalt einen
Jahresfehlbetrag in Höhe von rd. 4,4 Mio. Euro aus, denn unseren
Erträgen von 81 Mio. Euro stehen Aufwendungen von 85,4 Mio. Euro
gegenüber. Auch in den Finanzplanungsjahren 2022 und 2023
muss, wenn auch nicht in dieser Höhe, mit Defiziten geplant werden.
Erfreulicherweise kann im mittelfristigen Finanzplanungsjahr 2024 wieder
ein Überschuss von 1 Mio. Euro erreicht werden. Die geplanten Defizite
können durch die positiven Vorträge aus den
Haushaltsjahren 2018 und 2019 ausgeglichen werden, sodass der
Haushaltsausgleich nicht gefährdet ist.
Insgesamt sind Investitionsauszahlungen in Höhe von 28,73 Mio. Euro für das Haushaltsjahr 2021 geplant, mit einer Förderquote von insgesamt 72 % bzw. einem Anteil an Eigenmitteln in Höhe von 28 %, das heißt 7,9 Mio. Euro. Die meisten Investitionsauszahlungen fließen in die Stadtplanung/-entwicklung (7,66 Mio. Euro, davon 6,3 Mio. Euro allein für die Sanierung des Humboldt-Gymnasiums) und in die Infrastruktur (5,58 Mio. Euro, z. B. den grundhaften Ausbau der Kasseler Landstraße mit 753.000 Euro, Erschließung Nordhausen-Nord mit 568.207 Euro, Investitionen in Brücken mit 565.000 Euro, Aufwendungen für Radwege 445.000 Euro, Ausgaben für Gehwege und Beleuchtung 626.400 Euro, Sanierung von Bushaltestellen 440.000 Euro).
Die geplanten Einnahmen aus Steuern sinken insgesamt um 1,3 Mio. Euro, die Aufwendungen für die Zahlung der Kreisumlage steigt um 831.000 Euro – diese Positionen allein bedeuten 2,125 Mio. Euro weniger für den städtischen Haushalt, die an anderen Stellen kompensiert werden mussten. Aus diesem Grund orientieren sich die Planansätze im Ergebnishaushalt weitestgehend an den Rechnungsergebnissen des Haushaltsjahres 2019.
Der Finanzhaushalt, in dem die reinen Ein- und
Auszahlungen betrachtet werden, weist im „Saldo der ordentlichen Ein-
und Auszahlungen“ einen Einzahlungsüberschuss von rd. 5 Mio. Euro aus.
Dieser reicht aus, um alle ordentlichen Tilgungen
von Investitionskrediten in Höhe von 3,43 Mio. Euro zu finanzieren. So
verbleibt ein Saldo in Höhe von 1,55 Mio. Euro, der als Eigenmittel für
Investitionsauszahlungen zur Verfügung steht. Der Ausgleich im
Finanzhaushalt ist im gesamten Finanzplanungszeitraum
2021 – 2024 gegeben. Kreditaufnahmen sind in Höhe von 6.357.802 Euro
geplant, davon 5.910.100 € für den Neubau der Feuerwache.
Verpflichtungsermächtigungen werden mit insgesamt 17.677.219 Euro, vorwiegend für die Sanierung des Theaters, veranschlagt. Diese sichern einen reibungslosen Fortgang der Bauarbeiten und der damit verbundenen Ausschreibungen und Vergaben.
Die Kreditaufnahmen und die Verpflichtungsermächtigungen sind genehmigungspflichtige Bestandteile der Haushaltssatzung, ebenso wie der Investitionskredit in Höhe von 3,5 Mio. Euro, den der Stadtentwässerungsbetrieb im Jahr 2021 aufnehmen möchte.
Foto: |
Symbolfoto Haushalt |
©Stadtverwaltung Nordhausen |
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