Um zukünftig
die deutliche Zunahme von streunenden Katzen bzw. Katzenjungen, die oft
in einem schlechten Gesundheitszustand aufgefunden werden, zu
vermeiden, hat der Landkreis Nordhausen Ende letzten
Jahres die Katzenschutzverordnung für bestimmte Bereiche des
Landkreises erlassen. In den festgelegten Schutzgebieten - der Kernstadt
Nordhausen sowie den Städten Bleicherode und Heringen - sollen Katzen,
die einen freien Auslauf haben, nun gekennzeichnet
und registriert werden und müssen zudem kastriert bzw. sterilisiert
werden, um ungewollten Nachwuchs zu vermeiden. Diese Regelungen
treten am 1. Februar in Kraft.
In diesem
Zusammenhang traf sich Landrat Matthias Jendricke in dieser Woche
mit Tierärztin Kathrin von Glasenapp, Vorsitzende des Nordhäuser
Tierhilfe e.V. und Tanja Rautenberg, Amtstierärztin des
Landkreises Nordhausen sowie Heidrund Winsel und Kevin Schmidt vom
Tierschutz Nordhausen e.V. Die Vereine nehmen streunende Katzen auf und
pflegen die oftmals kranken Tiere. Landrat Jendricke bedankte sich für
dieses ehrenamtliche Engagement, das hilft, das
Leid der Tiere zu lindern und sie in ein neues Zuhause zu vermitteln.
Die Katzenschutz-Verordnung des Landkreises Nordhausen kann unter https://www.landratsamt-nordhausen.de/satzungen.html nachgelesen
werden.
Mitgeteilt vom Landratsamt Nordhausen am 22.01.2020
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