Mittwoch, 22. Januar 2020

Ungewollten Katzennachwuchs entgegenwirken

Um zukünftig die deutliche Zunahme von streunenden Katzen bzw. Katzenjungen, die oft in einem schlechten Gesundheitszustand aufgefunden werden, zu vermeiden, hat der Landkreis Nordhausen Ende letzten Jahres die Katzenschutzverordnung für bestimmte Bereiche des Landkreises erlassen. In den festgelegten Schutzgebieten - der Kernstadt Nordhausen sowie den Städten Bleicherode und Heringen - sollen Katzen, die einen freien Auslauf haben, nun gekennzeichnet und registriert werden und müssen zudem kastriert bzw. sterilisiert werden, um ungewollten Nachwuchs zu vermeiden. Diese Regelungen treten am 1. Februar in Kraft. 

In diesem Zusammenhang traf sich Landrat Matthias Jendricke in dieser Woche mit Tierärztin Kathrin von Glasenapp, Vorsitzende des Nordhäuser Tierhilfe e.V. und Tanja Rautenberg, Amtstierärztin des Landkreises Nordhausen  sowie Heidrund Winsel und Kevin Schmidt vom Tierschutz Nordhausen e.V. Die Vereine nehmen streunende Katzen auf und pflegen die oftmals kranken Tiere. Landrat Jendricke bedankte sich für dieses ehrenamtliche Engagement, das hilft, das Leid der Tiere zu lindern und sie in ein neues Zuhause zu vermitteln. 

Die Katzenschutz-Verordnung des Landkreises Nordhausen kann unter https://www.landratsamt-nordhausen.de/satzungen.html nachgelesen werden.

Mitgeteilt vom Landratsamt Nordhausen am 22.01.2020

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