Urbach: „Kürzung der Aufwandsentschädigung bei den Wehren ist nicht akzeptabel“
Erfurt – Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag
macht die Aufwandsentschädigung der neuen
Feuerwehr-Entschädigungsverordnung zum Thema einer aktuellen Stunde.
„Künftig soll die ohnehin geringe Aufwandsentschädigung ab der jeweils
zweiten
ehrenamtlichen Aufgabe in den Wehren um die Hälfte gekürzt werden. Das
ist nicht akzeptabel“, so das CDU-Mitglied des Innenausschusses Jonas
Urbach. Wer beispielsweise in seiner Freizeit gleichzeitig Aufgaben in
der Jungendfeuerwehr übernehme und das Amt des
Ortsbrandmeisters bekleide, bekomme vom Innenministerium nur noch den
reduzierten Erstattungssatz für sein ehrenamtliches Engagement
überwiesen. „Das ist politisch kleinlich und mit Vorstellungen von einer
Stärkung des Ehrenamts nicht vereinbar“, so Urbach
weiter. Hierüber werde im Parlament zu sprechen sein. Ziel sei eine
Änderung des entsprechenden Paragrafen 5 in der neu eingeführten
Verordnung.
Diese Verordnung ist seit Dezember 2019 in
Kraft. Vertreter des Landesfeuerwehrverbandes bezeichneten diesen Passus
in der Verordnung gegenüber der CDU-Landtagsfraktion als „Missachtung
des ehrenamtlichen Brand- und Katastrophenschutzes,
die Ungleichheit in der Behandlung von Ehrenamtsfunktionen“ schaffe.
Matthias Thüsing
Stellv. Pressesprecher
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