Schard: „Chance verpasst, für mehr Klarheit zu sorgen“
Erfurt – Der Justizausschuss des Thüringer
Landtags war in seiner Sitzung am Donnerstagabend auf Antrag der
CDU-Fraktion damit befasst, mit der Auslegung der Geschäftsordnung für
mehr Klarheit zu sorgen. „Diese Chance hat der Ausschuss
leider verpasst“, erklärte der justizpolitische Sprecher der
CDU-Landtagsfraktion, Stefan Schard, nachdem eine entsprechende
Abstimmung im Ausschuss wegen Stimmengleichheit nicht zu einer
Auslegungsvariante geführt hatte. In der Sache ging es darum, wie ein
möglicher dritter Wahlgang mit einem einzigen Kandidaten für das
Ministerpräsidentenamt zu bewerten sei, wenn dieser mehr Nein- als
Ja-Stimmen erhält. „Da keine Empfehlung aus dem Justizausschuss
hervorging, steht der Landtag somit weiter vor der Frage, was
nach seiner Geschäftsordnung gelten soll“, machte Schard deutlich.
Felix Voigt
Pressesprecher
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