Freitag, 31. Januar 2020

CDU-Fraktion zur Auslegung der Geschäftsordnung bei der Wahl des Ministerpräsidenten

Schard: „Chance verpasst, für mehr Klarheit zu sorgen“

Erfurt – Der Justizausschuss des Thüringer Landtags war in seiner Sitzung am Donnerstagabend auf Antrag der CDU-Fraktion damit befasst, mit der Auslegung der Geschäftsordnung für mehr Klarheit zu sorgen. „Diese Chance hat der Ausschuss leider verpasst“, erklärte der justizpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Stefan Schard, nachdem eine entsprechende Abstimmung im Ausschuss wegen Stimmengleichheit nicht zu einer Auslegungsvariante geführt hatte. In der Sache ging es darum, wie ein möglicher dritter Wahlgang mit einem einzigen Kandidaten für das Ministerpräsidentenamt zu bewerten sei, wenn dieser mehr Nein- als Ja-Stimmen erhält. „Da keine Empfehlung aus dem Justizausschuss hervorging, steht der Landtag somit weiter vor der Frage, was nach seiner Geschäftsordnung gelten soll“, machte Schard deutlich.

Felix Voigt

Pressesprecher

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