Sonntag, 5. Mai 2013

Anreize zum Sinnieren


Unlängst wollte ich mal mit Gedankensplittern meinen Blog bedienen, um nicht mit langen Überlegungen auf wenige Themen reduziert zu sein. Es funktioniert aber auch mit einer solchen Absicht nicht. Weil einfach die Themen, die sich da in jüngster Zeit aufdrängen, längeres, sorgfältiges Überlegen nötig machen.

Zunächst aber muss ich mir notieren, dass der MDR vom 06.bis 10. Mai in seinem Frühprogramm über die Geschichte der SPD, deren Wurzeln ja in Mitteldeutschland liegen, in allen Einzelheiten informieren will. Die Themenfolge passt damit gut zu der Wanderausstelllung zur Geschichte der SPD, die derzeit im Bürgersaal besucht werden kann. Und zu der es ja hier einen Eintrag von mir gibt.

Und weil da schon mal der 06. Mai auftaucht, kann ich da ja gleich auf das Thema NSU-Prozess kommen, der ja auch am Montag, den 06. Mai in München beginnt. Die Vorgeschichte dazu ist ja meiner Meinung nach ebenso bekannt, wie sie recht „durchwachsen“ ist. Es lohnt nicht, darauf weiter oder noch einmal einzugehen, es ist lang und breit darüber berichtet worden. Und nun steht also der Prozess bevor. Mit dem ja auch schon eine Geschichte verbunden ist, die teilweise geradezu grotesk anmutet. Die „Welt“ bringt heute ein Interview mit dem vormaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes, Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, der die Meinung vertritt, dass das höchste deutsche Gericht Gefahr läuft, in schiefes Licht zu geraten. Weil es zu sehr personalisiert wird. Unter anderen sieht er Anlass dazu durch den kürzlich stattgefundenen verbalen Schlagabtausch zwischen Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich und Andreas Voßkuhle, dem derzeitigen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts (BVG). Ohne auf die anderen, inzwischen stattgefundenen Debatten um das BVG einzugehen meine ich, dass dieses Gericht als Institution durch deren individuelle Inanspruchnahme Gefahr läuft, anBedeutung einzubüßen. Konnte man mE die Klagen türkischer Zeitungsredaktionen noch für gerechtfertigt – vielleicht auch nötig – halten, sind die Klagen einzelner Journalisten mE lediglich Ausdruck persönlicher Verärgerung. Wodurch die eigentliche Bedeutung des Bundesverfassungsgerichts verkannt, bzw. herabgewürdigt wurde. Anders wäre es, wenn die Kläger ihre Klage schon angesichts der Absicht dieses Losverfahrens eingereicht hätten, das als Konsequenz der Klagen der türkischen Redaktionen veranlasst wurde. Da hofften aber die klagenden Journalisten offenbar, zu den Losgewinnern zu gehören. Und erst, nachdem sie leer ausgingen, klagten sie aus Verärgerung. Und nicht, weil sie das Verfahren für verfassungswidrig hielten.

Und nun also wird der Prozess unter den gegenwärtigen Umständen stattfinden. Und der scheint mir in seiner Bedeutung reichlich überzogen. Nach meiner bisherigen Vorstellung findet da ein Prozess gegen Neben- oder Randerscheinungen dieser NSU-Kriminalität statt. Und tut dabei so, als ginge es um die potentiellen Hauptschuldigen, geradezu um die Initiatoren oder gar Monster der NSU-Szene. Und vorbehaltlich eines anderen Prozessergebnisses ist die Hauptangeklagte Beate Tschäpe nichts weiter als vergleichweise eine modernisierte Räuberbraut aus entsprechenden Geschichten vom Schinderhannes oder dem Räuber Kneisl. Ich bin also auf den Verlauf gespannt.

Und damit habe ich mich schon wieder zu einem Thema verbreitert, ohne zu einem Ergebnis gekommen zu sein. Was nach den Umständen natürlich auch (noch) nicht möglich ist. Also sinniere ich weiter.

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