Unlängst wollte ich mal mit
Gedankensplittern meinen Blog bedienen, um nicht mit langen
Überlegungen auf wenige Themen reduziert zu sein. Es funktioniert
aber auch mit einer solchen Absicht nicht. Weil einfach die Themen,
die sich da in jüngster Zeit aufdrängen, längeres, sorgfältiges
Überlegen nötig machen.
Zunächst aber muss ich mir notieren,
dass der MDR vom 06.bis 10. Mai in seinem Frühprogramm über die
Geschichte der SPD, deren Wurzeln ja in Mitteldeutschland liegen, in
allen Einzelheiten informieren will. Die Themenfolge passt damit gut
zu der Wanderausstelllung zur Geschichte der SPD, die derzeit im
Bürgersaal besucht werden kann. Und zu der es ja hier einen Eintrag
von mir gibt.
Und weil da schon mal der 06. Mai
auftaucht, kann ich da ja gleich auf das Thema NSU-Prozess kommen,
der ja auch am Montag, den 06. Mai in München beginnt. Die
Vorgeschichte dazu ist ja meiner Meinung nach ebenso bekannt, wie sie
recht „durchwachsen“ ist. Es lohnt nicht, darauf weiter oder noch
einmal einzugehen, es ist lang und breit darüber berichtet worden.
Und nun steht also der Prozess bevor. Mit dem ja auch schon eine
Geschichte verbunden ist, die teilweise geradezu grotesk anmutet. Die
„Welt“ bringt heute ein Interview mit dem vormaligen Präsidenten
des Bundesverfassungsgerichtes, Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, der
die Meinung vertritt, dass das höchste deutsche Gericht Gefahr
läuft, in schiefes Licht zu geraten. Weil es zu sehr personalisiert
wird. Unter anderen sieht er Anlass dazu durch den kürzlich
stattgefundenen verbalen Schlagabtausch zwischen Bundesinnenminister
Hans-Peter Friedrich und Andreas Voßkuhle, dem derzeitigen
Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts (BVG). Ohne auf die
anderen, inzwischen stattgefundenen Debatten um das BVG einzugehen
meine ich, dass dieses Gericht als Institution durch deren
individuelle Inanspruchnahme Gefahr läuft, anBedeutung einzubüßen.
Konnte man mE die Klagen türkischer Zeitungsredaktionen noch für
gerechtfertigt – vielleicht auch nötig – halten, sind die Klagen
einzelner Journalisten mE lediglich Ausdruck persönlicher
Verärgerung. Wodurch die eigentliche Bedeutung des
Bundesverfassungsgerichts verkannt, bzw. herabgewürdigt wurde.
Anders wäre es, wenn die Kläger ihre Klage schon angesichts der
Absicht dieses Losverfahrens eingereicht hätten, das als Konsequenz
der Klagen der türkischen Redaktionen veranlasst wurde. Da hofften
aber die klagenden Journalisten offenbar, zu den Losgewinnern zu
gehören. Und erst, nachdem sie leer ausgingen, klagten sie aus
Verärgerung. Und nicht, weil sie das Verfahren für
verfassungswidrig hielten.
Und nun also wird der Prozess unter den
gegenwärtigen Umständen stattfinden. Und der scheint mir in seiner
Bedeutung reichlich überzogen. Nach meiner bisherigen Vorstellung
findet da ein Prozess gegen Neben- oder Randerscheinungen dieser
NSU-Kriminalität statt. Und tut dabei so, als ginge es um die
potentiellen Hauptschuldigen, geradezu um die Initiatoren oder gar
Monster der NSU-Szene. Und vorbehaltlich eines anderen
Prozessergebnisses ist die Hauptangeklagte Beate Tschäpe nichts
weiter als vergleichweise eine modernisierte Räuberbraut aus
entsprechenden Geschichten vom Schinderhannes oder dem Räuber
Kneisl. Ich bin also auf den Verlauf gespannt.
Und damit habe ich mich schon wieder
zu einem Thema verbreitert, ohne zu einem Ergebnis gekommen zu sein.
Was nach den Umständen natürlich auch (noch) nicht möglich ist.
Also sinniere ich weiter.
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