CDU-Fraktion verlangt Auskunft zu möglichem Fördermittelbetrug bei Integrationsprojekten
Meißner: „Bei der Mittelverwendung muss genauer hingeschaut werden“
Felix Voigt
Pressesprecher
Mündliche Anfrage der CDU-Fraktion
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7. Wahlperiode
28. April 2022
Mündliche Anfrage
der Abgeordneten Beate Meißner
Möglicher Fördermittelbetrug bei Integrationsprojekten in Thüringen
Nach Berichten des Mitteldeutschen Rundfunks vom 27.04.2022 sollen in Thüringen
Integrationsprojekte gefördert worden sein, die niemals stattgefunden haben. So prüfe das
Landesverwaltungsamt Vorwürfe mit Bezug zu zwei Projekten der Arbeitsloseninitiative
TALISA, für die im Zeitraum von 2017 bis 2021 Mittel ausgereicht worden sein sollen, ohne
dass es entsprechende Projekte gegeben habe.
Laut einer Auskunft des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
vom 02.12.2021 (Vorlage 7/3053) hat die Initiative TALISA, neben den in Rede stehenden
Projekten, in den Jahren 2020 und 2021 auch für weitere Maßnahmen Gelder aus dem
Haushaltstitel 05 02 684 72 erhalten.
Ich frage die Landesregierung:
1. In welcher Höhe hat TALISA seit 2015 öffentliche Gelder aus Haushaltmitteln erhalten?
Bitte nach Jahren und, insofern neben dem oben genannten weitere einschlägig sind,
nach Titel getrennt auflisten.
2. In welchem Umfang und Zeitraum werden seitens der Landesregierung anlässlich der
Untersuchungen des Landesverwaltungsamtes zu zwei TALISA-Projekten im Raum
Sömmerda auch alle weiteren geförderten Projekte dieses Trägers einer intensiven
und ggf. ressortübergreifenden Prüfung unterzogen bzw. warum unterbleibt eine
solche Prüfun3. Kann die Landesregierung erläutern, inwieweit sie die Verwendungsnachweisprüfung
bei den Mitteln für die Integrationsförderung, einschließlich der hierfür vorhandenen
Personalkapazitäten beim Landesverwaltungsamt, für ausreichend hält?
4. Der Thüringer Rechnungshof hat wiederholt und zuletzt im Jahresbericht 2021
bemängelt, dass das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Zuwendungen im Bereich der Integrationsförderung ohne entsprechende
Förderrichtlinie und ohne ausreichende Prüfung eines Zusammenhangs mit dem
Zuwendungszweck ausgereicht hat. Inwieweit wurde der Fördermittelbetrug nach
Einschätzung des Ministeriums auch durch diese Praxis erleichtert?
Beate Meißner, MdL
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