Donnerstag, 28. April 2022

 Bislang rund 8.700 ungeimpfte Beschäftigte gemeldet: CDU fordert Umdenken bei Bußgeldern und Betretungsverboten

König: „Versorgungsnotstand im Gesundheitswesen verhindern“

Erfurt - „Mit dem Aus für die allgemeine Impfpflicht muss auch die einrichtungsbezogene Impflicht neu betrachtet werden.“ Mit diesen Worten hat der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Thadäus König, die Landesregierung aufgerufen, darauf hinzuwirken, dass die Einzelfallprüfung von Sanktionen für nicht-geimpfte Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeberufen so großzügig wie irgend möglich ausgelegt wird. Zuvor hatte auch schon die Landeskrankenhausgesellschaft gefordert, die einrichtungsbezogene Impfpflicht zu überdenken. „Das Scheitern der allgemeinen Impfpflicht hat deutlich gemacht, dass diese allein nicht ausreicht, um den Schutz besonders gefährdeter Menschen sicherzustellen. Auch wenn ich erwarte, dass sich Angestellte mit Blick auf ihre Patienten impfen lassen, sind angesichts der Spezifik der Omikron-Variante Sanktionsmaßnahmen, wie Betretungsverbote gegen ungeimpfte Beschäftigte im Gesundheitswesen, nicht angemessen“, sagte der CDU-Politiker.

 Laut aktuellen Medienberichten sind in Thüringen bislang rund 8.700 ungeimpfte Beschäftigte gemeldet worden. Dabei handele es sich jedoch nur um einen Zwischenstand, es gebe personelle Engpässe und technische Probleme, so eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums laut einem MDR-Bericht. „Wir sehen hier also erst die Spitze des Eisbergs. Unser Gesundheitssystem kann auf diese Kräfte nicht verzichten“, erklärte König. Zudem sei die Landesregierung bis heute Antworten schuldig geblieben, wie Engpässen und einer Überlastung beim Personal in medizinischen Einrichtungen entgegengewirkt werden solle, sobald Bußgelder und Betretungsverbote greifen. „Das mindeste wäre, dass die Landesregierung ihren Erlass an die Kommunen ändert oder sich auf anderen Wegen dafür einsetzt, dass zumindest diese letzten Eskalationsstufen im Zuge der Einzelfallprüfung nicht zur Anwendung kommen müssen. Die Gesundheitsministerin muss dafür Sorge tragen, dass die Gesundheitsämter auf die Verhängung von Bußgeldern und Betretungsverboten am Ende verzichten können, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern“, erklärte König.

Felix Voigt                                                                                                                                          

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