Bislang rund 8.700 ungeimpfte Beschäftigte gemeldet: CDU fordert Umdenken bei Bußgeldern und Betretungsverboten
König: „Versorgungsnotstand im Gesundheitswesen verhindern“
Erfurt - „Mit dem Aus für die allgemeine Impfpflicht muss auch die einrichtungsbezogene Impflicht neu betrachtet werden.“ Mit diesen Worten hat der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Thadäus König, die Landesregierung aufgerufen, darauf hinzuwirken, dass die Einzelfallprüfung von Sanktionen für nicht-geimpfte Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeberufen so großzügig wie irgend möglich ausgelegt wird. Zuvor hatte auch schon die Landeskrankenhausgesellschaft gefordert, die einrichtungsbezogene Impfpflicht zu überdenken. „Das Scheitern der allgemeinen Impfpflicht hat deutlich gemacht, dass diese allein nicht ausreicht, um den Schutz besonders gefährdeter Menschen sicherzustellen. Auch wenn ich erwarte, dass sich Angestellte mit Blick auf ihre Patienten impfen lassen, sind angesichts der Spezifik der Omikron-Variante Sanktionsmaßnahmen, wie Betretungsverbote gegen ungeimpfte Beschäftigte im Gesundheitswesen, nicht angemessen“, sagte der CDU-Politiker.
Felix Voigt
Pressesprecher
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