Meldung zur Beschäftigung
schwerbehinderter Menschen läuft an
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Frist beachten
Unternehmen sind
bis 31. März 2020 gesetzlich verpflichtet, die erforderlichen
Daten der jeweiligen Agentur für Arbeit anzuzeigen. „Für die Meldung
steht den Firmen eine kostenlose Software im Internet zur Verfügung. Es
werden keine CDs mehr versandt wie in den Jahren
zuvor. Die online-Eingabe geht schneller und die Daten werden sofort
und datenschutzkonform übermittelt“, informiert Pressesprecherin Andrea
Springer zum Verfahren.
Programm kostenlos downloaden
Das Bearbeitungsprogramm kann auf der Internetseite
www.iw-elan.de kostenlos
heruntergeladen werden. Damit wird die Anzeige wie bisher elektronisch
übermittelt. Der automatisch ausgedruckte Versandbeleg muss danach
unterschrieben und fristgerecht der Agentur zugesandt werden.
Bei
weiteren Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die
Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer steht der persönlicher
Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit
Nordhausen unter 0800 4 5555 20 zur Verfügung.
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