Dienstag, 4. Februar 2020

Agentur für Arbeit informiert:

Meldung zur Beschäftigung
schwerbehinderter Menschen läuft an
 
 Firmen mit mehr als 20 Mitarbeitern sind verpflichtet mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit behinderten Menschen zu besetzen. Erfüllen sie diese gesetzliche Vorgabe nicht, kann eine Ausgleichsabgabe fällig werden. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote. Die Arbeitsagentur ermittelt, ob die Beschäftigungspflicht erfüllt wurde.
Frist beachten
Unternehmen sind bis 31. März 2020 gesetzlich verpflichtet, die erforderlichen Daten der jeweiligen Agentur für Arbeit anzuzeigen. „Für die Meldung steht den Firmen eine kostenlose Software im Internet zur Verfügung. Es werden keine CDs mehr versandt wie in den Jahren zuvor. Die online-Eingabe geht schneller und die Daten werden sofort und datenschutzkonform übermittelt“, informiert Pressesprecherin Andrea Springer zum Verfahren.
Programm kostenlos downloaden
Das Bearbeitungsprogramm kann auf der Internetseite www.iw-elan.de kostenlos heruntergeladen werden. Damit wird die Anzeige wie bisher elektronisch übermittelt. Der automatisch ausgedruckte Versandbeleg muss danach unterschrieben und fristgerecht der Agentur zugesandt werden.

Bei weiteren Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer steht der persönlicher Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Nordhausen unter 0800 4 5555 20 zur Verfügung.

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