Mit dem Gute-KiTa-Gesetz trägt der Bund dazu bei, die
Qualität in der Kindertagesbetreuung von Kindern zu verbessern. Es ist
das erste Bundesgesetz, das die Weiterentwicklung der Qualität und
Teilhabe in der frühkindlichen Bildung fördert. Von 2019 bis 2022 wird
in diesem Zusammenhang der Umsatzsteueranteil der Länder um rund 5,5
Milliarden Euro erhöht. Der Evaluationsbericht der Bundesregierung zum
Gute-KiTa-Gesetz wurde heute vom Kabinett behandelt und wird nun dem
Deutschen Bundestag vorgelegt. Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht: „Die
Evaluationsergebnisse sind gute Nachrichten für Kinder und Familien.
Unser Gute-KiTa-Gesetz schafft mehr Qualität in der frühkindlichen
Bildung. Das Gesetz ist ein voller Erfolg. Mit den zusätzlichen
finanziellen Mitteln verbessern die Länder zielgerichtet die
Kindertagesbetreuung – zum Beispiel durch mehr qualifiziertes Personal
und weniger Gebühren. In der nächsten Legislaturperiode muss das
Engagement in der Kindertagesbetreuung unbedingt fortgesetzt werden.
Denn kleinere Gruppen, bessere Personalschlüssel und qualifizierte
Fachkräfte sind wichtig, um jedes Kind gut zu fördern. So schaffen wir
gute Bildungschancen für alle Kinder.“ Die Zwischenergebnisse der Evaluationsstudien Die
Zwischenergebnisse der zwei Evaluationsstudien bestätigen: Der
eingeschlagene Weg des kooperativen Föderalismus ist eine innovative und
erfolgreiche Lösung für dieses Gesetz. Die Umsetzung des Gesetzes durch
die Bund-Länder-Verträge, den Instrumentenkasten mit zehn
Handlungsfeldern, die Fortschrittsberichte sowie das Monitoring zum
Gesetz haben sich bewährt. In der bisherigen Umsetzung setzen die
Länder einen klaren Schwerpunkt auf personalbezogene Handlungsfelder:
Mehr als die Hälfte der Mittel des Gesetzes werden zur Stärkung des
Personals eingesetzt. Die Evaluationsstudien bestätigen, dass die
Handlungsfelder „Fachkraft-Kind-Schlüssel“, „Gewinnung und Sicherung von
Fachkräften“ und „Stärkung der Leitung“ für die Qualität in der
frühkindlichen Bildung von besonderer Bedeutung sind. Entsprechend wird
empfohlen, diese Handlungsfelder zukünftig noch stärker zu priorisieren. Die
Studien machen zudem deutlich, dass die Länder die Maßnahmen 2019
weitgehend planmäßig umgesetzt und erste positive Effekte erzielt haben.
So wurden unter anderem Verbesserungen des Personalschlüssels erreicht,
Kita-Leitungen gestärkt, die Vergütung in der Kindertagespflege
verbessert und Familien von Betreuungsgebühren befreit. Die Evaluation
zeigt hier noch weitere Potenziale auf, um Familien mit geringem
Einkommen zu entlasten, beispielsweise mit einer verpflichtenden
Einkommensstaffelung von Elternbeiträgen (§ 90 SGB VIII). Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung als gesamtgesellschaftliche dauerhafte Aufgabe Beide
Zwischenberichte der Evaluationsstudien kommen außerdem zum Ergebnis,
dass eine kontinuierliche Finanzierung notwendig ist, um langfristig die
Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Die
Bundesregierung erkennt an, dass es sich bei der Kindertagesbetreuung um
eine Aufgabe von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung handelt, stellt
aber auch fest, dass die Umsetzung und Finanzierung der
Kindertagesbetreuung in den Zuständigkeitsbereich der Länder fallen. Der
Bund hat sich bereits 2019 mit dem Beschluss „Maßnahmen der
Bundesregierung zur Umsetzung der Ergebnisse der Kommission
‚Gleichwertige Lebensverhältnisse‘“ dazu bekannt, seine Verantwortung
für die Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der
Kindertagesbetreuung auch über 2022 hinaus wahrzunehmen. Die Autorinnen und Autoren der Evaluationsstudien Im
Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
erstellen die pädquisStiftung, die Pädagogische Hochschule Schwäbisch
Gmünd und die Universität Duisburg-Essen die Evaluationsstudie zur
Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes. Der Forschungs- und Innovationsverbund
an der Evangelischen Hochschule Freiburg e.V. und die Universität
Bamberg evaluieren in einer weiteren Studie seine Wirkung. Mit dem
heute verabschiedeten Bericht erfüllt die Bundesregierung ihre
gesetzliche Pflicht zur Evaluierung des Gute-KiTa-Gesetzes. Der Bericht
besteht aus der Stellungnahme der Bundesregierung und den
Zwischenberichten der beiden Evaluationsstudien und kann unter folgendem
Link abgerufen werden: https://www.bmfsfj.de/evaluationsbericht-gute-kita-gesetz Der zweite Evaluationsbericht ist für 2023 geplant. |
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