Donnerstag, 16. September 2021

 Der Landeswahlleiter THÜRINGEN 

Pressemitteilung 265/2021 vom 16. September 2021 

Der Landeswahlleiter Günter Krombholz informiert: 

Wer unbefugt wählt, das Wahlgeheimnis verletzt oder den Wahlablauf stört, macht sich strafbar 

Zur Wahrung einer ordnungsgemäßen Wahl werden Verstöße gegen die wahlrechtlichen Regeln geahndet: Wer unbefugt bzw. mehrfach wählt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft (§ 107a Absatz 1 Strafgesetzbuch). Auch der Versuch einer solchen Tat ist strafbar. 

Verboten ist auch das Fotografieren und Aufnehmen von Videos in der Wahlkabine. 

Sollte am Wahlsonntag mit Falschmeldungen (Fake News) jedweder Art der Wahlablauf gestört werden, muss ebenfalls mit einer Strafe gerechnet werden. 

Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot des Landeswahlleiters unter der Adresse www.wahlen.thueringen.de. 

Weitere Auskünfte erteilt: 

Büro des Landeswahlleiters 

Telefon: 0361 57 331 91 20 

Kontakt: wahlen@statistik.thueringen.de

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