Das Eisenbahn-Bundesamt hat jetzt den ersten Teil des Lärmaktionsplans veröffentlicht. Ziel der alle fünf Jahre erarbeiteten Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dabei führt das Eisenbahn-Bundesamt eine intensive Öffentlichkeitsbeteiligung durch.
Der
so genannte Teil A ist im Internet über die Informations- und
Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de
oder über die Homepage des Eisenbahn-Bundesamtes www.eba.bund.de/lap
abrufbar und ist auf Wunsch auch als Druckversion verfügbar. Er ist
das Ergebnis der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im
Rahmen der Lärmaktionsplanung. Insgesamt sind in der ersten Phase
ca. 38.000 Beteiligungen, davon zwei aus Nordhausen, eingegangen. Im
Stadtgebiet Nordhausen ist nur ein sehr kurzer Abschnitt im Bereich
der Zeppelinbrücke Bestandteil der Planung, da hier ein
Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr vorliegt.
Jetzt
startet die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Alle
Nordhäuser sind angesprochen, bis zum 7. März 2018 dem
Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Verfahren selbst und zum
Lärmaktionsplan Teil A zu geben. Der daraus hervorgehende
Lärmaktionsplan Teil B wird Mitte des Jahres 2018 veröffentlicht.
Die Teile A und B ergeben zusammen den Lärmaktionsplan für die
Haupteisenbahnstrecken.
Das
Eisenbahn-Bundesamt bietet hierzu eine Informations- und
Beteiligungsplattform im Internet an, die über die folgende Adresse
erreichbar ist: www.laermaktionsplanung-schiene.de.
Alternativ hierzu können Beteiligungen auch per Post an das
Eisenbahn-Bundesamt, Lärmaktionsplanung, Heinemannstraße 6, 53175
Bonn geschickt werden. Der vom Eisenbahn-Bundesamt hierfür
vorbereitete Fragebogen kann über die angegebene Internetadresse
heruntergeladen oder postalisch über obenstehende Adresse
angefordert werden.
Mitgeteilt von der Stadtverwaltung Nordhausen am 01.02.2018
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