Die Pressestelle des Landratsamtes Nordhausen teilt mit:
Hinweise für Rinderhalter
Der
Fachbereich Veterinärwesen des Landratsamtes Nordhausen hat eine
Allgemeinverfügung zum Vollzug der Verordnung zum Schutz der Rinder vor
einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus
erlassen, die Untersuchungen und Bestimmungen zum Verbringen von
Rindern regelt.
Die Bovine
Virusdiarrhoe, kurz BVD, ist eine weltweit verbreitete Virusinfektion
des Rindes, die auch in Deutschland vorkommt, aber aufgrund eines
langjährigen Bekämpfungsprogrammes in weiten Teilen Deutschlands
als getilgt gilt und nur noch sehr vereinzelt auftritt. Auch in
Thüringen wurde die Tilgung
dieser
Tierseuche erfolgreich abgeschlossen. Deshalb wurde die Anerkennung des
gesamten Freistaats als BVDV-seuchenfreie Region im Sinne der
entsprechenden Regelungen der
EU beantragt. Ein solcher Status ermöglicht es, durch verpflichtende
Zusatzgarantien beim Verbringen von Rindern, die Rinderbestände in
Thüringen vor BVDV-Neuinfektionen zu schützen. Aktuell gibt es keine
bekannten BVDV-Infektionen in Thüringen. Diese mit
hohem Aufwand erreichte positive epidemiologische Situation gilt es zum
Schutz der Thüringer Rinderbestände zu sichern.
Eine
der Voraussetzungen für den Status „frei von Boviner Virusdiarrhoe“ für
Thüringen ist der Nachweis, dass durch eine Kombination von
regelmäßigen virologischen und serologischen
Untersuchungen das Nichtvorhandensein des Virus im Bestand nachgewiesen
wird und somit keine Fälle auftreten. Die Regelungen dazu trifft die
Allgemeinverfügung des Veterinäramtes, die online nachgelesen werden
kann unter
https://www.landratsamt-nordhausen.de/allgemeinverfuegungen.html. Die Verfügung richtet sich an alle Rinderhalter im Landkreis Nordhausen, gleichzeitig informiert das Veterinäramt
die Rinderhalter auch individuell.
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