Mittwoch, 25. August 2021

 Die Pressestelle des Landratsamtes Nordhausen teilt mit:

Hinweise für Rinderhalter

Der Fachbereich Veterinärwesen des Landratsamtes Nordhausen hat eine Allgemeinverfügung zum Vollzug der Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus erlassen, die Untersuchungen und Bestimmungen zum Verbringen von Rindern regelt. Die Bovine Virusdiarrhoe, kurz BVD, ist eine weltweit verbreitete Virusinfektion des Rindes, die auch in Deutschland vorkommt, aber aufgrund eines langjährigen Bekämpfungsprogrammes in weiten Teilen Deutschlands als getilgt gilt und nur noch sehr vereinzelt auftritt. Auch in Thüringen wurde die Tilgung dieser Tierseuche erfolgreich abgeschlossen. Deshalb wurde die Anerkennung des gesamten Freistaats als BVDV-seuchenfreie Region im Sinne der entsprechenden Regelungen der EU beantragt. Ein solcher Status ermöglicht es, durch verpflichtende Zusatzgarantien beim Verbringen von Rindern, die Rinderbestände in Thüringen vor BVDV-Neuinfektionen zu schützen. Aktuell gibt es keine bekannten BVDV-Infektionen in Thüringen. Diese mit hohem Aufwand erreichte positive epidemiologische Situation gilt es zum Schutz der Thüringer Rinderbestände zu sichern.

Eine der Voraussetzungen für den Status „frei von Boviner Virusdiarrhoe“ für Thüringen ist der Nachweis, dass durch eine Kombination von regelmäßigen virologischen und serologischen Untersuchungen das Nichtvorhandensein des Virus im Bestand nachgewiesen wird und somit keine Fälle auftreten. Die Regelungen dazu trifft die Allgemeinverfügung des Veterinäramtes, die online nachgelesen werden kann unter https://www.landratsamt-nordhausen.de/allgemeinverfuegungen.html. Die Verfügung richtet sich an alle Rinderhalter im Landkreis Nordhausen, gleichzeitig informiert das Veterinäramt die Rinderhalter auch individuell.

 

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