Freitag, 13. August 2021

 Ergänzend zu der Pressemitteilung vom 10. August d.J. („Mehr Geld für Floristik-Beschäftigte“) erfolgt hier ein Korrektur-Hinweis auf die Freiwilligkeit der Spende, die Floristik-Betriebe machen können. In der ursprünglichen Pressemitteilung war formuliert: „Für jeden tariflich bezahlten Beschäftigten verpflichten sich die Firmen, 170 Euro an die Betroffenen in den Flutgebieten zu spenden.“ Richtig ist, dass es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung der Arbeitgeber handelt. Wir bitten, dies bei der Berichterstattung zu berücksichtigen, zu korrigieren bzw. den letzten (dritten) Absatz der ursprünglichen Pressemitteilung nicht zu veröffentlichen.


Mehr als „blumige Worte“: IG BAU hofft auf viele freiwillige Spenden der Floristik

Viele heimische Garten-Center und Blumengeschäfte stehen vor der Wahl: Sie können für die Hochwasser-Opfer spenden, müssen es aber nicht. Die IG BAU weist darauf hin, dass es gelungen sei, bei den Tarifverhandlungen – neben einem Lohn-Plus von 5 Prozent – eine „Solidaritätsnote der Floristik“ für die vom Hochwasser betroffenen Katastrophengebiete zu vereinbaren. Die Betriebe der heimischen Floristik können hier ein Zeichen setzen. Darauf haben sich die Floristen-Gewerkschaft IG BAU und der Fachverband Deutscher Floristen (FDF) mit einer freiwilligen Selbstverpflichtung bei ihrem jüngsten Tarifabschuss verständigt. „Blumige Worte kommen von vielen. Von der Floristik kommt jetzt aber handfeste Hilfe: Für jeden tarifgebundenen Beschäftigten können tarifgebundene Betriebe 170 Euro für Opfer der Flutkatastrophe spenden. Wir hoffen, dass möglichst viele Blumengeschäfte, Garten-Center und Co. die Vereinbarung ernst nehmen und dies freiwillig machen“, so die IG BAU.

 

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

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