Donnerstag, 19. August 2021

 Pressemitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik


Erfurt, 19. August 2021 - Nr. 221/2021

Thüringer Landtag beschließt Zensus-Ausführungsgesetz
Weiterer Meilenstein auf dem Weg zum Zensus erreicht


Der Landtag in Erfurt hat das Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2022 (ThürAGZensG 2022) am 23. Juli 2021 verabschiedet. Mit dem Landesgesetz wird die Zuständigkeit des Thüringer Landesamtes für Statistik (TLS) für die Durchführung des Zensus in Thüringen geregelt. Darüber hinaus schafft das Gesetz die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass Aufgaben im Rahmen des Zensus auf örtliche Erhebungsstellen in den kreisfreien Städten und Landkreisen übertragen werden dürfen. Die Verabschiedung des ThürAGZensG 2022 stellt somit einen Meilenstein in der Zensusvorbereitung dar. „Das Projekt tritt nun endgültig in eine Phase ein, in der es für breite Bevölkerungsschichten greifbar wird. Als ersten Schritt erhalten jetzt rund 150 000 ausgewählte Thüringer Haus- und Wohnungseigentümer ein Schreiben des Thüringer Landesamtes für Statistik.“, erklärt Dr. Holger Poppenhäger, Präsident des TLS.

Herausgegeben vom Thüringer Landesamt für Statistik – Grundsatzfragen und Presse

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