Für alle Eltern von Kindern, die ab dem 01.09.2021 geboren
werden, gibt es gute Nachrichten. Für sie gelten zahlreiche
Verbesserungen im Elterngeld. Ziel ist es, Familien mehr zeitliche
Freiräume zu verschaffen und die partnerschaftliche Aufteilung von
Erwerbs- und Familienzeiten zwischen den beiden Elternteilen weiter zu
unterstützen – entsprechend der Wünsche und Vorstellungen von Eltern,
insbesondere Vätern. Daneben sollen Eltern besonders früh geborener
Kinder stärker unterstützt werden. Eltern und Elterngeldstellen
profitieren von Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen. Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht:
„Wir machen das Elterngeld noch flexibler, partnerschaftlicher und
einfacher – durch mehr Teilzeitmöglichkeiten, zusätzliche
Elterngeldmonate für Frühchen und weniger Bürokratie. Das macht es
Eltern leichter, sich um die wichtigen Dinge zu kümmern: Zeit mit ihren
Kindern und der Familie, aber auch Zeit um den eigenen beruflichen Weg
weiterzugehen. Denn die meisten Eltern wünschen sich eine
partnerschaftliche Aufteilung der Aufgaben, gute Vereinbarkeit von
Familie und Beruf und mehr Zeit für ihre Kinder. Elterngeld,
ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus ermöglichen das. Mit dieser
Reform greifen wir die Wünsche der Eltern auf. Ich hoffe, dass immer
mehr Eltern die Möglichkeiten des Elterngeldes entdecken, und vor allem
der Partnerschaftsbonus, der Eltern unterstützt, die beide parallel in
Teilzeit arbeiten, mit den Neuregelungen attraktiver wird. Ohne das
Elterngeld wären wir heute nicht da, wo wir sind: mit aktiven Vätern,
beruflich engagierten Müttern und familienorientierten Unternehmen. Ich
freue mich über diese Entwicklung und werde mich weiter dafür einsetzen,
das Elterngeld an den Bedürfnissen der Familien auszurichten.“ Das Gesetz enthält verschiedene Bausteine, um das Elterngeld zu verbessern. Hintergrundinformationen 1. Mehr Teilzeitmöglichkeiten: Die
während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit zulässige Arbeitszeit
wird von 30 auf 32 Wochenstunden - also auf volle vier Arbeitstage -
angehoben. Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele
Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann künftig mit 24–32 Wochenstunden
(statt mit bisher 25–30 Wochenstunden) bezogen werden und wird auch
sonst an vielen Stellen vereinfacht und flexibler gestaltet. Das erhöht
die Flexibilität für Eltern und unterstützt sie dabei, gemeinsam das
Familieneinkommen abzusichern und andererseits durch die Teilzeit auch
die Zeit für die Familie besser aufzuteilen. Beispiel:
Vater und Mutter möchten beide parallel Teilzeit arbeiten und den
Partnerschaftsbonus beantragen. Dafür bekommen sie jeweils für die Dauer
von bis zu vier Monaten zwischen 150 und 900 Euro im Monat – zusätzlich
zu ihrem Gehalt und zusätzlich zum Kindergeld. - Je nach Arbeitsanfall ist an manchen Tagen mehr, an manchen weniger Arbeit. Das macht nichts. Solange die Eltern im Schnitt zwischen 24–32 Wochenstunden arbeiten, bekommen sie den Partnerschaftsbonus.
- Die Eltern wissen noch nicht, ob sie zwei, drei oder vier Monate Teilzeit arbeiten werden.
Das macht nichts. Sie müssen sich bei der Elterngeldstelle auch noch
gar nicht endgültig festlegen. Sie können einfach die vier Monate
beantragen und den Bonus früher beenden. Oder sie beantragen erst mal
nur zwei Monate und verlängern später noch.
- Der Vater erkrankt im dritten Bonus-Monat des Partnerschaftsbonus schwer und kann länger nicht mehr arbeiten.
Die Mutter kann dann den Bonus allein weiter nutzen. Außerdem darf der
Vater das Geld aus dem Partnerschaftsbonus der ersten zwei Monate
behalten.
- Ein wichtiges Projekt kommt unerwartet, die Mutter kann im vierten Bonus-Monat plötzlich nicht mehr Teilzeit arbeiten. Das macht nichts. Die Eltern können das Elterngeld für die ersten drei Bonus-Monate trotzdem behalten.
Und:
Es gibt weitere Vereinfachungen. So müssen z.B. Eltern, die während des
Elterngeldbezugs Teilzeit arbeiten, nur im Ausnahmefall nachträglich
Nachweise über ihre Arbeitszeit erbringen. Ab jetzt wird grundsätzlich
davon ausgegangen, dass die im Antrag angegebenen Arbeitsstunden nicht
überschritten werden. 2. Länger Elterngeld für Frühchen Kommt
das Kind sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher auf
die Welt, erhalten Eltern zusätzliche Monate Elterngeld, um in dieser
herausfordernden Situation mehr Zeit für das Kind zu haben. Damit
fokussiert das Elterngeld stärker als zuvor den individuellen zeitlichen
Bedarf und unterstützt mehr Eltern, sich um ihr Kind in dieser
besonderen Lebenssituation zu kümmern. Bis zu vier zusätzliche Monate
Basiselterngeld sind möglich, abhängig vom Geburtstermin: • bei einer Geburt mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Termin: 1 zusätzlicher Monat Basiselterngeld • bei einer Geburt mindestens 8 Wochen vor dem errechneten Termin: 2 zusätzliche Monate Basiselterngeld • bei einer Geburt mindestens 12 Wochen vor dem errechneten Termin: 3 zusätzliche Monate Basiselterngeld • bei einer Geburt mindestens 16 Wochen vor dem errechneten Termin: 4 zusätzliche Monate Basiselterngeld Beispiel:
Das Kind wird neun Wochen vor dem errechneten Geburtstermin geboren.
Die Eltern erhalten zwei zusätzliche Monate Basiselterngeld. Diese
zusätzlichen Basiselterngeld-Monate können sie auch in ElterngeldPlus
umwandeln. Dann erhalten sie sogar vier zusätzliche Monate. 3. Verwaltungsvereinfachungen und Klarstellungen Eltern
und Verwaltung werden von Vereinfachungen und rechtlichen
Klarstellungen profitieren. So werden künftig z.B. die Einnahmen von
Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften auf Antrag besser im
Elterngeld berücksichtigt. Beispiel: Ein fest
angestellter Erzieher bekommt im Dezember sein Kind. Im Kalenderjahr
davor hatte er, bis auf eine einmalige freiberufliche Einnahme von 200
Euro, noch kein Einkommen. - Nach den allgemeinen Regeln wird er (wegen der einen selbstständigen Einnahme) wie ein Selbstständiger behandelt:
Für das Elterngeld ist das Einkommen aus dem Vorjahr maßgeblich. Damals
hatte er noch kein Einkommen. Er erhält damit nur den
Elterngeld-Mindestbetrag von 300 Euro.
- Mit der neuen Regelung kann er sich dafür entscheiden, ausschließlich als Nicht-Selbstständiger behandelt zu werden:
Die Einnahme von 200 Euro wird nicht berücksichtigt. Sein Elterngeld
wird dann anhand der 12 Monate vor der Geburt bemessen, in denen er
schon als Erzieher gearbeitet und durchschnittlich 1.500 Euro im Monat
verdient hat. Er bekommt dann 65 Prozent seines maßgeblichen
Netto-Einkommens, also etwa 975 Euro.
Finanzierung und Einkommensgrenzen Die
Kosten für mehr Partnerschaftlichkeit und die bessere Unterstützung von
Eltern frühgeborener Kinder wurden aus dem Elterngeld selbst
finanziert, ohne zusätzlichen Mittel aus dem Haushalt. Zur Finanzierung
der Verbesserungen sollen künftig nur noch Eltern, die gemeinsam 300.000 Euro oder weniger im Jahr verdienen, Elterngeld erhalten.
Bisher lag die Grenze für Paare bei 500.000 Euro. Diese neue Regelung
für Paare betrifft Spitzenverdiener, die 0,4 Prozent der
Elterngeldbezieher ausmachen - ca. 7.000 Familien. Für sie ist die eigenständige Vorsorge für den Zeitraum der Elternzeit auch ohne Elterngeld möglich. Für Alleinerziehende liegt die Grenze weiterhin bei 250.000 Euro. Zahlen im Überblick - 55
Prozent der Eltern erwarten von der Familienpolitik, dass sie die
Voraussetzungen verbessert, damit beide Partner gleichermaßen
berufstätig sein und Verantwortung in der Familie übernehmen können.
- Viele
Eltern (43 Prozent) wünschen sich ein partnerschaftliches
Familienmodell: 25 Prozent sprechen sich für eine doppelte Vollzeit aus;
18 Prozent für doppelte Teilzeit.
- Immer mehr
Väter nutzen das Elterngeld. Vor der Einführung des Elterngeldes
beantragten nur 3 Prozent der Väter Erziehungsgeld. Die Väterbeteiligung
stieg seit Einführung des Elterngeldes von 21 Prozent im Jahr 2008 auf
42 Prozent im Jahr 2018 kontinuierlich an.
- 82
Prozent der Eltern teilen sich während des Partnerschaftsbonus die
Betreuung ihres Kindes mehr oder weniger gleich auf. (Im Vergleich:
während des Bezugs von ElterngeldPlus: 24 Prozent, während des Bezugs
von Basiselterngeld: 17 Prozent).
- Jedes Jahr
werden 2,3 Prozent aller Kinder, deren Mütter Elterngeld beziehen, mehr
als sechs Wochen zu früh geboren. Das sind 17.000 Kinder im Jahr.
Quellen: Institut für Demoskopie Allensbach: Veränderung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Familienpolitik, 2019. Statistisches Bundesamt (2021), Statistik zum Elterngeld, Beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2018 geborene Kinder. Bericht
der Bundesregierung über die Auswirkungen der Regelungen zum
ElterngeldPlus und zum Partnerschaftsbonus sowie zur Elternzeit“ vom 10.
Januar 2018, BT-Drs. 19/400, S. 15 ff. Schätzung auf Grundlage
der Perinatalstatistik 2014, AQUA-Institut für angewandte
Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH.
Bundesauswertung zum Erfassungsjahr 2014 16/1 – Geburtshilfe.
(Göttingen, 2015). S. 113, abrufbar unter: https://www.sqg.de/downloads/Bundesauswertungen/2014/bu_Gesamt_16N1-GEBH_2014.pdf |
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