Mieter des kommunalen Wohnungsunternehmens müssen Anlagen selbst beschriften
An den Klingel- und
Briefkastenschildern an den Wohnungen der Städtischen
Wohnungsbaugesellschaft (SWG) in Nordhausen werden auch künftig
Familiennamen zu lesen sein. „Die Stadtordnung und unsere
Hausordnung regeln den Umgang mit der Beschriftung ganz eindeutig“,
erläutert SWG-Geschäftsführerin Inge Klaan. Kurzum: In Nordhausen
besteht eine Beschriftungspflicht für Briefkästen und
Klingelanlagen.
Laut
Nordhäuser Stadtordnung sind sowohl der Briefkasten als auch die
Klingel mit allen Familiennamen der in der Wohnung lebenden Personen
zu kennzeichnen. So ist es im Paragraph 29 der Verordnung geregelt.
„In unserer Hausordnung, die immer eine Anlage des Mietvertrags
ist, setzen wir diese Stadtordnung um“, erläutert Inge Klaan.
Konkret heißt das: Zieht ein neuer Mieter in eine SWG-Wohnung, ist
dieser laut Hausordnung verpflichtet, „Namensschilder an
Wohnungstür, Klingel und Briefkasten anzubringen“, heißt es
darin. „Ein Rechtsverstoß wäre es laut unserer Stadtordnung
also, wenn der Mieter die Beschriftung unterlässt“, sagt die
Chefin des kommunalen Wohnungsunternehmens.
Klaan reagiert damit auf
die Äußerung des Thüringer Datenschutzbeauftragten Lutz Hasse.
Dieser hatte kürzlich darauf hingewiesen, dass Vermieter die Namen
ihrer Mieter nicht ohne deren Einwilligung an den Klingelschildern
anbringen dürfen. Es handle sich um eine Weitergabe
personenbezogener Daten an Dritte. Dafür sei eine Absprache zwischen
Vermieter und Mieter notwendig. Hintergrund war ein Fall aus
Österreich: In Wien hatte sich ein Mieter über den vom Vermieter
angebrachten Namen an seinem Klingelschild beschwert. Daraufhin
wurden dort mehr als 200.000 Klingelschilder entfernt.
Dass dieser drastische
Schritt gar nicht nötig gewesen wäre, urteilte auch die
Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Andrea
Voßhoff. In ihrem Statement vom 18. Oktober stellt die
Bundesbeauftrage klar, dass das Beschriften der Klingelschilder mit
Namen für sich genommen laut Datenschutzgrundverordnung keine
Datenspeicherung darstelle. Selbst wenn dem so wäre, käme eine
Interessenabwägung als Rechtsgrundlage in Betracht. Das heißt: Der
Mieter hat ein hohes Interesse von Post, Rettungsdiensten oder
Bekannten und Freunden gefunden zu werden. Dieses Interesse wiegt
also schwerer als der Schutz der persönlichen Daten.
Die SWG verwaltet in
Nordhausen rund 5000 Wohnungen. Das kommunale Wohnungsunternehmen
gehört damit zu den größten Vermietern in der Rolandstadt.
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