Erste Vereinbarungen zum neuen Personalentwicklungskonzept mit Bildungsministerium unterzeichnet
Am
25. Oktober 2018 haben die Vorsitzenden der GEW, des tbb und des tlv
erste Vereinbarungen des neu verhandelten Personalentwicklungskonzepts
Schule unterzeichnet. Viele Ideen und Wünsche der Thüringer Lehrerinnen
und Lehrer sind in diese Vereinbarungen eingeflossen bzw. milderten die
ursprünglichen Pläne des Bildungsministeriums im Sinne guter
Arbeitsbedingungen ab und sind daher ein Erfolg der
Interessenvertretungen der Beschäftigten.
Dazu Kathrin Vitzthum, Landesvorsitzende der GEW Thüringen: „Nach
fast einjährigen Verhandlungen ist es uns gelungen, in wesentlichen
Punkten Übereinstimmung mit dem Ministerium für Bildung, Jugend und
Sport zu erzielen. Besonders wichtig für unsere Kolleginnen und Kollegen
ist die gemeinsame Forderung von Bildungsminister und Gewerkschaften
nach einer Personalreserve für Unterricht, Betreuung und Förderung in
Höhe von 10 Prozent. Diese Vereinbarung erkennt die prekäre
Personalausstattung an Schulen endlich an. Es ist nun wichtig, dass
diese Personalreserve im Haushalt des Landes Thüringen in Form von
zusätzlichen Stellen zügig eingeplant wird, am besten schon in Form
eines Nachtragshaushaltes für 2019.“
Dazu Helmut Liebermann, Landesvorsitzender des tbb: „Unsere
Kolleginnen und Kollegen haben sich beharrlich in den
Erarbeitungsprozess eingebracht. Angesichts der teilweise drastischen
Situation an den Schulen war und ist es dringend notwendig, Wege zu
einer Verbesserung zu suchen und zu finden. Die Schaffung einer
Personalreserve und zielgerichtete Anstrengungen zur Nachwuchsgewinnung
sind für uns besonders bedeutende Aufgaben. Wichtig ist jetzt, dass die
Vereinbarungen schnell umgesetzt werden.“
Dazu Rolf Busch, Landesvorsitzender des tlv: „Bei
den heute festgelegten Positionen handelt es sich um Maßnahmen, die der
tlv schon seit Langem immer wieder gefordert hat. Jetzt ist es an der
Landesregierung, den Worten auch Taten folgen zu lassen. Denn der Weg
zur Erfüllung der Zusage aus dem Koalitionsvertrag, „sowohl den
Grundbedarf zur Unterrichtsabsicherung zu decken als auch
Unterrichtsausfälle zu vermeiden“, ist noch immer lang.“
Zentrale Inhalte der Vereinbarungen sind:
- Personalreserve: Personalreserve
zur Absicherung von Unterricht, Betreuung und Förderung in Höhe von 10
Prozent des Grundbedarfs als schulinterne und mobile Vertretungsreserve.
Diese gilt neben Unterricht auch für die Hortbetreuung und für
Fördermaßnahmen. (Unterarbeitsgruppe 1)
- Versetzungen und Abordnungen:
Ein abgestimmtes Verfahren zu Versetzungen und Abordnungen, das neben
dienstlichen Gründen auch verstärkt persönliche Gründe in den Blick
nimmt und soziale Kriterien berücksichtigt. (Unterarbeitsgruppe 3)
- Nachwuchsgewinnung: Zur
Nachwuchsgewinnung wurden und werden die Einstellungsrichtlinien
geändert, die bessere Besoldung der Regelschullehrerinnen und -lehrer
sowie eine intensivere Berufswahl- und Studienorientierung vereinbart.
Hinsichtlich der Einstellungsverfahren in den Vorbereitungsdienst und in
den Schuldienst wurde vereinbart, dass die Verfahren transparenter
gestaltet werden. (Unterarbeitsgruppe 4)
- Pädagogenbildung: Unter
der Berücksichtigung der aktuellen personellen Situation in den Schulen
entstand ein Grundsatzpapier zur Qualifizierung von
Seiteneinsteigerinnen und -einsteiger, weitergehende Vorschläge für
Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte und Lehramtsanwärter*innen, um dem
fachspezifischen Bedarf an Schulen besser gerecht zu werden. Weiterhin
wurden Verabredungen zur Ausbildungskapazität im Vorbereitungsdienst
getroffen. (Unterarbeitsgruppe 5)
Voraussetzung zur erfolgreichen Umsetzung ist die dauerhafte Zurverfügungstellung ausreichender Ressourcen. |
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