Donnerstag, 25. Oktober 2018

Gemeinsame Pressemitteilung der GEW Thüringen, des tbb und tlv vom 25.10.2018


Erste Vereinbarungen zum neuen Personalentwicklungskonzept mit Bildungsministerium  unterzeichnet

Am 25. Oktober 2018 haben die Vorsitzenden der GEW, des tbb und des tlv erste Vereinbarungen des neu verhandelten Personalentwicklungskonzepts Schule unterzeichnet. Viele Ideen und Wünsche der Thüringer Lehrerinnen und Lehrer sind in diese Vereinbarungen eingeflossen bzw. milderten die ursprünglichen Pläne des Bildungsministeriums im Sinne guter Arbeitsbedingungen ab und sind daher ein Erfolg der Interessenvertretungen der Beschäftigten.

Dazu Kathrin Vitzthum, Landesvorsitzende der GEW Thüringen:
„Nach fast einjährigen Verhandlungen ist es uns gelungen, in wesentlichen Punkten Übereinstimmung mit dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zu erzielen. Besonders wichtig für unsere Kolleginnen und Kollegen ist die gemeinsame Forderung von Bildungsminister und Gewerkschaften nach einer Personalreserve für Unterricht, Betreuung und Förderung in Höhe von 10 Prozent. Diese Vereinbarung erkennt die prekäre Personalausstattung an Schulen endlich an. Es ist nun wichtig, dass diese Personalreserve im Haushalt des Landes Thüringen in Form von zusätzlichen Stellen zügig eingeplant wird, am besten schon in Form eines Nachtragshaushaltes für 2019.“

Dazu Helmut Liebermann, Landesvorsitzender des tbb:
„Unsere Kolleginnen und Kollegen haben sich beharrlich in den Erarbeitungsprozess eingebracht. Angesichts der teilweise drastischen Situation an den Schulen war und ist es dringend notwendig, Wege zu einer Verbesserung zu suchen und zu finden. Die Schaffung einer Personalreserve und zielgerichtete Anstrengungen zur Nachwuchsgewinnung sind für uns besonders bedeutende Aufgaben. Wichtig ist jetzt, dass die Vereinbarungen schnell umgesetzt werden.“

Dazu Rolf Busch, Landesvorsitzender des tlv:
„Bei den heute festgelegten Positionen handelt es sich um Maßnahmen, die der tlv schon seit Langem immer wieder gefordert hat. Jetzt ist es an der Landesregierung, den Worten auch Taten folgen zu lassen. Denn der Weg zur Erfüllung der Zusage aus dem Koalitionsvertrag, „sowohl den Grundbedarf zur Unterrichtsabsicherung zu decken als auch Unterrichtsausfälle zu vermeiden“, ist noch immer lang.“

Zentrale Inhalte der Vereinbarungen sind:

  1. Personalreserve: Personalreserve zur Absicherung von Unterricht, Betreuung und Förderung in Höhe von 10 Prozent des Grundbedarfs als schulinterne und mobile Vertretungsreserve. Diese gilt neben Unterricht auch für die Hortbetreuung und für Fördermaßnahmen. (Unterarbeitsgruppe 1)
  2. Versetzungen und Abordnungen: Ein abgestimmtes Verfahren zu Versetzungen und Abordnungen, das neben dienstlichen Gründen auch verstärkt persönliche Gründe in den Blick nimmt und soziale Kriterien berücksichtigt. (Unterarbeitsgruppe 3)
  3. Nachwuchsgewinnung: Zur Nachwuchsgewinnung wurden und werden die Einstellungsrichtlinien geändert, die bessere Besoldung der Regelschullehrerinnen und -lehrer sowie eine intensivere Berufswahl- und Studienorientierung vereinbart. Hinsichtlich der Einstellungsverfahren in den Vorbereitungsdienst und in den Schuldienst wurde vereinbart, dass die Verfahren transparenter gestaltet werden. (Unterarbeitsgruppe 4)
  4. Pädagogenbildung: Unter der Berücksichtigung der aktuellen personellen Situation in den Schulen entstand ein Grundsatzpapier zur Qualifizierung von Seiteneinsteigerinnen und -einsteiger, weitergehende Vorschläge für Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte und Lehramtsanwärter*innen, um dem fachspezifischen Bedarf an Schulen besser gerecht zu werden. Weiterhin wurden Verabredungen zur Ausbildungskapazität im Vorbereitungsdienst getroffen. (Unterarbeitsgruppe 5)

Voraussetzung zur erfolgreichen Umsetzung ist die dauerhafte Zurverfügungstellung ausreichender Ressourcen. 

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