Samstag, 27. Oktober 2018

Kindertagesstättengesetz sorgt für mehr Transparenz

In den zurückliegenden Wochen berichteten Zeitungen immer wieder über die Gebührenerhöhungen an Kindertagesstätten. „Die Erhöhung der Gebühren versuchten die Träger in verschiedenen Regionen Thüringens öfter mit dem neuen Kindertagesstättengesetz zu begründen. Das ist jedoch nichts anderes als ein Täuschungsmanöver“, erklärt Katja Mitteldorf, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE.im Thüringer Landtag, in einer aktuellen Pressemitteilung.
„Es ist richtig, dass das neue Kita-Gesetz vorsieht, alle Kosten der Vor-, Zu- und Nachbereitung der Essen als Servicepauschale zu berechnen. Das ist auf Wunsch der Landeselternvertretung passiert, da jede Einrichtung dies bisher entweder in die Betriebskosten oder die Verpflegungspauschale gerechnet hat. Damit wurde nun eine einheitliche, landesweite Regelung geschaffen“, so Mitteldorf weiter.
„Dabei entstehen für die Eltern aber keine neuen Kosten. Die Servicepauschale dient nur der Transparenz, welche Kosten für die Zubereitung von Essen entstehen. Diese wurden auch vorher schon erhoben, nur waren sie bisher versteckt in den Betriebskosten oder der Verpflegungspauschale. Wenn nun die Servicepauschale dafür sorgt, dass die Verpflegungspauschale steigt, dann müsste im Gegenzug die Kita-Gebühr sinken. Eine Erhöhung von beiden Gebühren ist jedoch nicht mit dem Kita-Gesetz begründbar“, erklärt die direktgewählte Landtagsabgeordnete.
„Bei Fragen und Problemen stehen mein Team im Wahlkreisbüro und ich natürlich auch immer gern bereit, um gemeinsam Lösungen zu finden“, bietet Mitteldorf abschließend an.


Tim Rosenstock
Wahlkreisbüro Katja Mitteldorf
Barfüßerstrasse 18
99734 Nordhausen 

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