Bundesministerin Giffey legt Konzept zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder vor Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat heute ein Konzept vorgelegt, das die Strukturen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung stärkt und die Bedingungen für schnelle und umfassende Hilfen für betroffene Menschen verbessert. Kern des Konzeptes ist die dauerhafte Einrichtung des Amtes einer/eines „Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“. Ministerin Giffey: „Sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist grausam. Es ist unsere Aufgabe, junge Menschen zu schützen und denen, die Opfer geworden sind, schnelle Hilfe und verlässliche Unterstützung zukommen zu lassen. Opfer von sexualisierter Gewalt brauchen starke Strukturen, die sich auf allen Ebenen für sie einsetzen und für ihre Rechte einstehen. Das ist eine dauerhafte Aufgabe. Darum wird das Amt eines oder einer „Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs bei der Bundesregierung“ dauerhaft eingerichtet. Die Beteiligung der Betroffenen werden wir weiterhin durch einen ehrenamtlichen Betroffenenrat sicherstellen. Nicht zuletzt ist mir die Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in Deutschland wichtig. Es darf weder Verschweigen noch Wegschauen geben. Darum soll die Arbeit der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in Deutschland bis Ende 2023 fortgesetzt werden.“ Das in voller Bezeichnung so genannte „Konzept zur dauerhaften Stärkung der Strukturen zur Verbesserung von Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt und Ausbeutung in Kindheit und Jugend sowie bestmögliche Hilfen für betroffene Menschen“ umfasst im Einzelnen folgende Punkte: Die dauerhafte Einsetzung einer/eines „Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“ (UBSKM) bei der Bundesregierung. Der/die Unabhängige Beauftragte wird die Bundesregierung bei der Verbesserung von Schutz und Hilfen unterstützen, Handlungsbedarfe identifizieren und weiterhin wichtige Sensibilisierungs- und Aufklärungsarbeit leisten. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben erhält der Arbeitsstab des Unabhängigen Beauftragten eine angemessene finanzielle und personelle Ausstattung. Konkret geht es um einen Umfang von 25 Beschäftigten, die künftig mit unbefristeten Stellen die Arbeit des UBSKM unterstützen werden. Die Einrichtung eines ehrenamtlich tätigen Betroffenenrates bei der/dem Unabhängigen Beauftragten. Dadurch wird die strukturierte Beteiligung von Betroffenen auf Bundesebene gewährleistet. Die Verlängerung der Laufzeit der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in Deutschland. Damit wird die im Januar 2016 begonnene systematische unabhängige Aufarbeitung bis Ende 2023 sichergestellt, um Ausmaß, Ursachen und Folgen von sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige aufzuklären. Das Konzept soll in den kommenden Wochen durch das Bundeskabinett beschlossen und anschließend in die Praxis umgesetzt werden. Laut polizeilicher Kriminalstatistik wurden im Jahr 2017 13.500 Kinder und Jugendliche Opfer von sexualisierter Gewalt und Ausbeutung. 1.600 Opfer waren unter sechs Jahren. Die Dunkelziffer ist noch deutlich höher. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht für Deutschland von einer Million betroffener Mädchen und Jungen aus, die sexuelle Gewalt erlebt haben oder erleben. Das sind pro Schulklasse ein bis zwei betroffene Kinder. Die Zahlen machen deutlich, wie wichtig es ist, die Strukturen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder zu stärken. Untermauert wird die Notwendigkeit durch Schicksale von missbrauchten oder ausgebeuteten Mädchen oder Jungen, die ans Licht kommen, aber auch durch die Erkenntnisse über Missbrauch und den Umgang damit in Institutionen, wie zuletzt in der katholischen Kirche. Sexualisierte Gewalt in der Kindheit und deren Aufarbeitung – oftmals erst im Erwachsenenalter – haben einen wesentlichen Einfluss auf die Lebensverläufe und Chancen von betroffenen Menschen und belasten Menschen häufig ein Leben lang.
Mitteilung des Bundesfamilienministeriums am 19.Okt.2018
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