Nordhausen (psv) Es sind bei einer Untersuchung
sechs Verdachtspunkte für mögliche Blindgänger festgestellt worden. Im
Fall der Bestätigung der Blindgänger werden diese am
4. November 2018 entschärft. Hierfür ist eine Evakuierung von Teilen Nordhausen Nord sowie Ost notwendig.
Die Stadt Nordhausen wird ein Lagezentrum einrichten, das für die
Leitung und Koordinierung der Evakuierung und der Entschärfung allein
zuständig ist.
Evakuierungsbereich:
Im Rahmen der Entschärfung des Bombenblindgängers
wird es nötig sein, Teile der Stadtbereiche Nordhausen Nord sowie Ost zu
evakuieren. Dies betrifft die Bewohner der Straßen:
Straße
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Hausnummern
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Albert-Traeger-Straße:
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11, 15, 17 – 26, 26a, 26b, 27 – 55, 57, 59, 61, 63, 65, 67
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Alexander-Puschkin-Straße:
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1 -6, 32 - 34
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Am Hagenberg
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komplett
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Am Handwege
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komplett
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Am Töpferwege
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komplett
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Am Warttürmchen
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komplett
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Aueblick
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komplett
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August-Kramer-Straße:
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2, 2a, 3, 3a, 4 – 8, 10
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Beethovenring:
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1, 1b, 2
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Benteröder Weg
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komplett
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Bet-Shemesh-Straße:
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2, 4, 6, 8, 18, 20, 22, 24, 26, 32, 41, 43, 45, 56, 66, 68, 70, 72, 88, 90, 92, 94
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Buchholzer Weg:
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komplett
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Carl-von-Ossietzky-Straße
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komplett
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Dr.-Hasse-Straße
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komplett
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Dr.-Robert-Koch-Straße
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komplett
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Frankenstraße
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komplett
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Friedrich-Naumann-Straße:
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9 – 11, 13 – 18, 20 – 22, 22a,
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Harzblick
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komplett
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Harzrigiblick
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komplett
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Haydnstraße
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komplett
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Heidelbergblick
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komplett
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Heinrichsweg
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komplett
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Hohenstaufenstraße
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komplett
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Hufelandstraße
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komplett
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Johann-Sebastian-Bach-Straße
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komplett
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Karolingerstraße
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komplett
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Kirschweg
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komplett
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Kleines Borntal
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komplett
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Leimbacher Straße:
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26, 28, 30, 32, 34, 36, 38, 40
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Ludolfingerstraße
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komplett
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Mathildenweg
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komplett
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Merowingerstraße
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komplett
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Meyenburgstraße
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komplett
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Ottoweg
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komplett
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Poppenbergweg
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komplett
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Rodishainer Weg
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komplett
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Rolandsweg
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komplett
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Sachsenhof
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komplett
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Schröterstraße:
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1, 1a, 1b, 2, 10, 10a, 11
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Semmelweisstraße
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komplett
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Steigerthaler Weg
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komplett
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Stolberger Straße:
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36, 38, 40, 42, 43, 45, 46, 47, 47a, 48 – 58, 60 –
85, 85a, 86, 88, 89, 91, 93, 95, 97, 99, 101, 103, 105, 107, 109, 111,
113, 115, 117, 119, 121, 123, 125, 127, 129, 131, 133, 134, 135, 137,
139, 141, 143
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Thüringerstraße:
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10 – 12, 17 – 25
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Ulrich-von-Hutten-Straße
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komplett
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Vor dem Brommelsberg
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komplett
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Welfenweg
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komplett
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Wendenstraße
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komplett
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Wiesenweg
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komplett
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Zu den Steinkreuzen:
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19, 21, 23, 25, 27, 29, 31
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Zum Gumpetal
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komplett
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Zum Mäusetal
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komplett
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Zur Schönen Aussicht
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komplett
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Durchführung der Evakuierung:
Ab 08:00 Uhr beginnt die Evakuierung der
betroffenen Pflegeheime. Bis 09:00 Uhr ist der Evakuierungsbereich zu
räumen. Die Evakuierung wird mindestens bis in die späten Abendstunden
andauern. Für Menschen, die nicht bei Familie, Freunden
oder Bekannten unterkommen, stellt die Stadt Nordhausen Notunterkünfte
zur Verfügung.
Es gibt zwei offizielle Evakuierungszentren. Diese stehen am Sonntag, 4. November, ab 8 Uhr zur Verfügung.
-
Für die evakuierten Bürger des Stadtteils Nordhausen-Ost steht die
Grund- und Regelschule „Am Förstemannweg“ in der Ostrower Straße zur Verfügung.
-
Die Käthe-Kollwitz-Schule in der Wilhelm-Nebelung-Straße steht für evakuierte Bewohnerinnen und Bewohner von Nordhausen-Nord zur Verfügung.
Transport in die Evakuierungszentren:
Zum Transport in das Evakuierungszentrum der
Käthe-Kollwitz-Schule in der Wilhelm-Nebelung-Straße fährt ab 08:00 Uhr
zusätzlich ein Shuttle-Bus die eingerichteten Bushaltepunkte Gaststätte
„Schöne Aussicht“, Alexander-Puschkin-Straße und
Wilhelm-Nebelung-Straße an. Der Shuttle-Bus fährt im
Viertelstundentakt. Die Rückfahrt kann von dem Ausweichquartier nach
Aufhebung der Evakuierung durch den Sprengmeister erfolgen.
Informationen zur Evakuierung und Bombenentschärfung:
Aktuelle Informationen erhalten Sie über:
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den City-Ruf des Ordnungsamtes 03631/696115
-
die städtischen Homepage www.nordhausen.de,
-
diverse Medienkanäle Internet, Radio und Fernsehen.
Beiliegend hat die Stadtverwaltung die wichtigsten
Informationen und Hinweise zur Durchführung der Evakuierung
zusammengefasst. Diese und weitere wichtige Hinweise erhalten Sie auf
der
der städtischen Homepage.
Fragen und Antworten zur Evakuierung
1.
Darf man auf eigene Gefahr zuhause bleiben?
Nein. Es wurde die gesamte Evakuierung der gesamten
Schutzzone angeordnet. Den Anweisungen der Rettungs-und
Sicherheitskräfte ist unbedingt Folge zu leisten. Ein Verbleib im
Evakuierungsbereich ist auch „auf eigene Gefahr“ verboten.
2.
Wie werden die informiert, die keinen Zugang zu Internet/Social Media haben?
Jeder Haushalt, der evakuiert wird, wird durch
einen Flyer informiert. Außerdem wurden alle Medien informiert und von
der Stadt auf dem Laufenden gehalten (Radio, Fernsehen und Zeitung).
Auch Lautsprecherdurchsagen wird es geben.
3.
Muss man sich auf eine Übernachtung einstellen?
Momentan gehen wir davon aus, dass die Bomben im Laufe des 4. November entschärft werden können.
4.
Werden die Menschen in den Evakuierungszentren verpflegt?
In den Notunterkünften wird es Verpflegung geben.
Für alle, die spezielle Nahrung und/oder
Medikamente benötigen: Zu evakuierende Bewohner sollen unbedingt an ihre
medizinische Versorgung, Versorgung mit Lebensmitteln (Diätkost,
Baby-und Kleinkindnahrung, etc.) denken und diese in ausreichender
Menge mitführen.
5.
Was passiert, wenn sich Personen weiterhin im Evakuierungsbereich aufhalten?
Rund 300 Rettungs-und Sicherheitskräfte werden im
Einsatz sein. Nach offiziellem Abschluss der Evakuierung wird noch
einmal überprüft, ob auch wirklich niemand zurückbleibt. Erst danach
erfolgen die Bombenentschärfungen.
6.
Welche Ansprechpartner stehen vor Ort zur Verfügung?
Die Evakuierung wird durch Rettungs-und
Sicherheitskräfte abgesichert. Diese können Ihnen Auskunft geben. Auch
sind Evakuierungsteams während der Evakuierung in der Schutzzone
unterwegs, die ansprechbar sind. Zentrale Informationen erhalten
Sie ebenfalls in den Evakuierungszentren.
7.
Wie muss ich meine Wohnung/mein Haus hinterlassen?
-
Bitte schalten Sie das Licht aus, machen alle Kerzen aus und schließen sie alle Haustüren und Fenster ab.
-
Bitte lassen Sie Rollläden oder Jalousien nicht
herunter. Für die Evakuierungsteams ist es wichtig, einen Blick in die
Fenster werfen zu können, um hilfsbedürftige oder nicht gehfähige
Personen erkennen zu können.
-
Ein Abstellen von Gas, Strom oder Wasser ist nicht notwendig.
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Die Polizei wird während und nach den Evakuierungsmaßnahmen die Schutzzone intensiv bestreifen und absichern.
8.
Was sollte ich beim Verlassen meiner Wohnung/meines Hauses mitnehmen?
Bitte führen Sie alle wichtigen persönlichen
Dokumente, darunter Personalausweis, Führerschein oder medizinische
Dokumente, mit sich.
Zu evakuierende Bewohner sollen unbedingt an ihre
medizinische Versorgung, Versorgung mit Lebensmitteln (Diätkost,
Baby-und Kleinkindnahrung, etc.) denken und diese in ausreichender Menge
mitführen.
9.
Wie lange dauert die Entschärfung?
Die Entschärfung beginnt allerdings erst nach
Abschluss der Evakuierung. Der Sprengmeister kann noch keine genaue
Zeitspanne benennen, da immer wieder etwas Unvorhergesehenes geschehen
kann. Zum jetzigen Zeitpunkt geht das Lagezentrum von
Entschärfungsarbeiten bis in die Abendstunden aus.
10.
Wie bekommt man mit, dass die Evakuierung aufgehoben ist?
Aktuelle Informationen erhalten Sie über:
-
den City-Ruf des Ordnungsamtes 03631/696115
-
die städtischen Homepage www.nordhausen.de,
-
diverse Medienkanäle Internet, Radio und Fernsehen.
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