Sonntag, 27. Mai 2018

Vergangene Woche (25.05.18) trat die DSGVO in Kraft . .

 Bei Meedia war dazu am 22.05.zu lesen (Auszug): „Am 25. Mai also tritt mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eine neue EU-Richtlinie des Datenschutzes in Kraft. Längst haben sich Sorgen breit gemacht: Online-Gewerbetreibende, Website-Betreiber, Fotografen, Newsletter-Versender und Blogger fürchten Einschränkungen, Aufwände oder sehen gar ihr Geschäftsmodell gefährdet“ (Ende des Auszugs).
Es war schon erstaunlich, wie unterschiedlich sich die jeweiligen Versender von Mitteilungen und Newslettern im Vorfeld des Inkrafttretens der DSGVO gegenüber deren Empfängern positionierten und den weiteren Erhalt anboten. bzw. abhängig machten von einer ausdrücklichen Zustimmung. Jeder Betroffene hat es erfahren.


Ich war einer davon und es fiel mir mit meinem verminderten Sehvermögen nicht immer leicht, Zustimmung von Abmeldung zu unterscheiden. Das traf allerdings nicht zu als bisheriger Empfänger der Pressemitteilungen der Stadtverwaltung Nordhausen, denn die bekomme ich neuerdings nicht mehr, man hat scheinbar die DSGVO zu Anlass genommen, mich kurzerhand von der Verteilerliste zu streichen. Ob Vorwand oder Versehen: ich weiß es nicht und bin auf Vermutungen angewiesen. Und nachdem ich auch bei intensivsten Nachdenken keinen Grund zur Streichung gegeben habe, bleibt mir nur die Vermutung, es könne an meinem Alter und meinen Behinderungen liegen, die meinen Aktivitäten Grenzen setzen. Es liegt mir nicht, darüber zu jammern, ich finde es lediglich unfair, die stillschweigende Streichung von der Verteilerliste in die Nähe der Wirksamkeit der DSGVO gebracht zu haben, womit man sich eine sachliche Begründung ersparte. 

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