Bei Meedia war dazu am
22.05.zu lesen (Auszug): „Am 25. Mai also tritt mit der
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eine neue EU-Richtlinie des
Datenschutzes in Kraft. Längst haben sich Sorgen breit gemacht:
Online-Gewerbetreibende, Website-Betreiber, Fotografen,
Newsletter-Versender und Blogger fürchten Einschränkungen, Aufwände
oder sehen gar ihr Geschäftsmodell gefährdet“ (Ende des Auszugs).
Es
war schon erstaunlich, wie unterschiedlich sich die jeweiligen
Versender von Mitteilungen und Newslettern im Vorfeld des
Inkrafttretens der DSGVO gegenüber deren Empfängern positionierten
und den weiteren Erhalt anboten. bzw. abhängig machten von einer
ausdrücklichen Zustimmung. Jeder Betroffene hat es erfahren.
Ich
war einer davon und es fiel mir mit meinem verminderten Sehvermögen
nicht immer leicht, Zustimmung von Abmeldung zu unterscheiden. Das
traf allerdings nicht zu als bisheriger Empfänger der
Pressemitteilungen der Stadtverwaltung Nordhausen, denn die bekomme
ich neuerdings nicht mehr, man hat scheinbar die DSGVO zu Anlass
genommen, mich kurzerhand von der Verteilerliste zu streichen. Ob
Vorwand oder Versehen: ich weiß es nicht und bin auf Vermutungen
angewiesen. Und nachdem ich auch bei intensivsten Nachdenken keinen
Grund zur Streichung gegeben habe, bleibt mir nur die Vermutung, es
könne an meinem Alter und meinen Behinderungen liegen, die meinen
Aktivitäten Grenzen setzen. Es liegt mir nicht, darüber zu jammern,
ich finde es lediglich unfair, die stillschweigende Streichung von
der Verteilerliste in die Nähe der Wirksamkeit der DSGVO gebracht zu
haben, womit man sich eine sachliche Begründung ersparte.
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