Pressemitteilungen der Deutschen Bischofskonferenz
28.03.2023
058
245 Millionen Euro an rund 24.000 Betroffene ausgezahlt
Stiftung Anerkennung und Hilfe erreicht ihre Ziele und Zwecke
Bund,
Länder und Kirchen errichteten zum 1. Januar 2017 die Stiftung
Anerkennung und Hilfe, um Betroffene zu unterstützen, die zwischen 1949
und 1975 als Kinder oder
Jugendliche in der Bundesrepublik Deutschland bzw. zwischen 1949 und
1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder
der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch an den
Folgen leiden.
Ziele der Stiftung waren:
-
die damaligen Verhältnisse und Geschehnisse öffentlich anzuerkennen,
-
wissenschaftlich aufzuarbeiten und
-
das
den Betroffenen widerfahrene Leid und Unrecht durch Gespräche
individuell anzuerkennen. Als Bestandteil der individuellen Anerkennung
konnten Betroffene finanzielle Anerkennungs- und
Unterstützungsleistungen
erhalten. Damit sollte ein Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation
der Betroffenen geleistet werden.
Die
Errichter der Stiftung haben heute (28. März 2023) festgestellt, dass
die Stiftung nach über sechs Jahren Stiftungslaufzeit ihre Zwecke und
Ziele erreicht hat. Entsprechend
der Satzung und der Verwaltungsvereinbarung zwischen den Errichtern
wurde deshalb die Beendigung der Stiftung beschlossen. Ihr ist es
gelungen, gesellschaftliche Aufmerksamkeit für die Stiftungsanliegen zu
wecken. Das von den Betroffenen erlittene Leid und
Unrecht wurde öffentlich, individuell und wissenschaftlich
aufgearbeitet und anerkannt.
Schätzungsweise
bis zu 256.000 Kinder und Jugendliche waren in der Zeit von 1949 bis
1975 in der alten Bundesrepublik und von 1949 bis 1990 in der DDR
zeitweise stationär
in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie
untergebracht. Durch die Erkenntnisse der Stiftung wissen wir, wie es
den Kindern und Jugendlichen in diesen Einrichtungen ergangen ist und
mit welchen Folgen sie Zeit ihres Lebens zu kämpfen haben.
Die
Stiftung hat rund 245 Mio. Euro an 23.837 Betroffene ausgezahlt, weil
sie körperliche, psychische sowie sexualisierte Gewalt,
ungerechtfertigte medizinische und therapeutische
Maßnahmen und anderes Leid und Unrecht über sich ergehen lassen mussten
und heute noch an Folgewirkungen leiden. Den Errichtern der Stiftung
war es in der gesamten Stiftungslaufzeit wichtig, möglichst alle
Betroffenen zu erreichen. Alle Personen, die sich
innerhalb der Anmeldefrist gemeldet und die Voraussetzungen erfüllt
haben, haben finanzielle Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen der
Stiftung erhalten.
Die
Stiftung hat neben der Aufarbeitung und Anerkennung Impulse für das
Wachhalten der Erinnerung an das Geschehene gegeben. Vor allem die
Ergebnisse der wissenschaftlichen
Aufarbeitung, aber auch die von Betroffenen mitentwickelte Initiative,
Gedenktafeln an Einrichtungen anzubringen und damit eine
Auseinandersetzung mit dem oftmals belastenden Thema anzustoßen,
bereichern die vielerorts stattfindende Aufarbeitung und führen
zu neuen Initiativen.
Trotz
grundlegend veränderter Rahmenbedingungen gilt es heute wie in Zukunft,
das Wissen präsent zu halten und wachsam zu bleiben, damit
Fehlverhalten und Missstände
erst gar nicht entstehen. Es gilt, aus der Würdigung der Opfer heraus
für unser Verhalten in der Zukunft zu lernen. Alle Beteiligten, das
heißt die Politik, die Einrichtungsträger, die Aufsicht, die
Leistungsträger, die Einrichtungen vor Ort sowie die Berufsverbände und (Aus-)Bildungsstätten, sind aufgefordert, sich mit den Erkenntnissen der Stiftung auseinanderzusetzen und Schlüsse für ihre Arbeit daraus zu ziehen.
Hinweis:
Hintergrundinformationen sowie einen Abschlussbericht zur Stiftung Anerkennung und Hilfe finden Sie auf der
Internetseite
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Diese
Pressemitteilung wird von den Pressestellen des Bundes, der Länder und
der Kirchen zeitgleich verschickt. Mehrfachzusendungen bitten wir zu
entschuldigen.
Die Deutsche Bischofskonferenz
ist
ein Zusammenschluss der katholischen Bischöfe aller (Erz-)Bistümer in
Deutschland. Derzeit gehören ihr 66 Mitglieder (Stand: März 2023) aus
den 27 deutschen (Erz-)Bistümern an.
Sie wurde eingerichtet zur Förderung gemeinsamer pastoraler Aufgaben,
zur Koordinierung der kirchlichen Arbeit, zum gemeinsamen Erlass von
Entscheidungen sowie zur Kontaktpflege zu anderen Bischofskonferenzen.
Oberstes Gremium der Deutschen Bischofskonferenz
ist die Vollversammlung aller Bischöfe, die regelmäßig im Frühjahr und
Herbst für mehrere Tage zusammentrifft.
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