Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums
Veröffentlicht am 13.01.2021
Große Hilfe für die Kleinen: Bundesfamilienministerium stärkt Medizinische Hotline für mehr Kinderschutz in Deutschland
Giffey: Kinderschutz braucht besondere Aufmerksamkeit von uns allen
Das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) verlängert die Laufzeit des Projekts „Medizinische Kinderschutzhotline“ bis einschließlich Dezember 2024. Zudem steht die Hotline seit dem 01. Januar 2021 auch Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Familiengerichte zur Verfügung. Damit verstärkt das BMFSFJ den Kinderschutz in Deutschland und bewilligt den Antrag der Projektleitung des Universitätsklinikums Ulm. Die vom Bundesfamilienministerium zur Verfügung gestellte Fördersumme umfasst für den Zeitraum Oktober 2016 bis Dezember 2024 insgesamt rund
4,4 Millionen Euro.
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey: „Für mich ist klar: Kinderschutz braucht professionelle Strukturen und unsere besondere Aufmerksamkeit gerade in Pandemiezeiten. Denn in den letzten Jahren ist die Anzahl der Fälle, in denen die Jugendämter den Verdacht einer Kindeswohlgefährdung prüfen, weiter gestiegen. Für mehr Kinderschutz in Deutschland ist die vom Bundesfamilienministerium geförderte Medizinische Kinderschutzhotline ein wesentliches Instrument. Durch Beratungen erhalten Ärztinnen und Ärzte sowie Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen mehr Sicherheit, wie sie bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung richtig vorgehen. Das Experten-Team leistet so auch eine wertvolle und einzigartige Übersetzungsarbeit zwischen den medizinischen Berufen und der Kinder- und Jugendhilfe. Wir geben damit Rat und Sicherheit und Unterstützung. Daher ist es absolut notwendig, dass wir die Förderung fortsetzen und nun auch zusätzliche Berufsgruppen davon profitieren.“
Erweiterte Zielgruppen für stärkeren medizinischen Kinderschutz
Die Hotline richtete sich bislang ausschließlich an heilberufliches Fachpersonal. Mit der Zielgruppenerweiterung des Projekts auf die Kinder- und Jugendhilfe sowie die Familiengerichtsbarkeit erhalten dort Tätige seit Januar ebenfalls fachliche Expertise und niedrigschwellige Unterstützung bei Fragen zum medizinischen Kinderschutz.
Großer Beratungsbedarf bestätigt
In einer externen Evaluation der Medizinischen Kinderschutzhotline wurde bestätigt, dass es einen anhaltend großen Beratungsbedarf bei den medizinischen Berufen zum Umgang mit einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gibt. 98,6 Prozent derjenigen, die sich an die Hotline wendeten, bewerteten die Beratung als hilfreich bis sehr hilfreich.
Zudem wurde deutlich, dass es in der Kinder- und Jugendhilfe und bei den Familiengerichten erheblichen Unterstützungsbedarf in medizinischen Fragen zum Kinderschutz gibt.
Projektleiter Prof. Dr. med. Jörg M. Fegert von der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie Ulm: „Oft sprechen wir in der Medizin eine Sprache, die es nicht einfach macht abzuschätzen, was die Befunde für die weitere Entwicklung eines Kindes bedeuten. Die Ärztinnen und Ärzte, die an der Medizinischen Kinderschutzhotline beraten, haben alle auch eine Ausbildung zur ‚Insoweit erfahrenen Fachkraft im Kinderschutz‘ durchlaufen - sprechen sozusagen beide Sprachen. Sie können deshalb dabei helfen, dass sich die Partner vor Ort besser verstehen und intensiver vernetzen.“
Externe Evaluation zur Qualitätssicherung geplant
Innerhalb der verlängerten Laufzeit ist eine weitere externe Evaluation geplant, um die Wirksamkeit und die Qualität der Medizinischen Kinderschutzhotline zu untersuchen. Die Evaluation soll mit ihren Ergebnissen auch dabei helfen zu bewerten, ob und inwiefern eine Verstetigung des Angebots möglich ist.
Über die Medizinische Kinderschutzhotline
Bereits seit Oktober 2016 fördert das Bundesfamilienministerium die bundesweite, kostenfreie und 24 Stunden erreichbare Medizinische Kinderschutzhotline. Seit dem Start erhielten Angehörige von Heilberufen in über 3.100 Gesprächen Beratung bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlungen, Vernachlässigungen oder sexuellem Kindesmissbrauch. Im Zentrum stehen dabei Fragen zum Umgang mit dem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, zu Handlungsmöglichkeiten und Ansprechpartnern.
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