CDU Thüringen und Landtagsfraktion stimmen Neuwahltermin zu
Voigt: „Thüringer Union ist die Kraft der Vernunft“
Felix Voigt
Pressesprecher
CDU Thüringen und Landtagsfraktion stimmen Neuwahltermin zu
Felix Voigt
Pressesprecher
Gemeinsames Pressestatement der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag und der CDU Thüringen
Erfurt, 14. Januar 2020
Pressesprecher der CDU-Landtagsfraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen
Erfurt, 15. Januar 2021
Grüne Fraktion wirbt für Corona-Impfung
Babett Pfefferlein: Impfbereitschaft der Bevölkerung durch umfassende Aufklärung erhöhen
Kein Thema wird momentan so kontrovers diskutiert, wie die Impfung gegen Corona. In dieser Woche nahmen die ersten 14 Impfstellen in Thüringen ihre Arbeit auf. Bislang wurden knapp 64.000 Termine vergeben, 32.000 Thüringer*innen können sich bald ihre Erst- und Zweitimpfung in den Zentren abholen. Babett Pfefferlein, gesundheitspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, erklärt dazu: „Wir sollten in erster Linie wertschätzen, dass es der Wissenschaft gelungen ist, nach so kurzer Zeit einen sicheren Impfstoff zu entwickeln, den wir jetzt auch hier in Thüringen zur Verfügung stellen können. Dieser Impfstoff ist seit etwa zwei Wochen verfügbar. Auch wenn es Zeit in Anspruch nimmt, die gesamte Bevölkerung zu impfen - wir sind auch in Thüringen ein ganzeStücvorangekommen.“
Etliche Bürger*innen klagten über ausgefallene Anmeldeserver, überlastete Telefonleitungen, Warteschleifen und fehlende Antworten auf Anfragen. „Es ist richtig, dass die Organisation hätte besser laufen können. Wir sollten dennoch nicht von einem „verpatzten Impfstart“ sprechen. Natürlich gibt es immer Verbesserungsbedarfe, aber viel wichtiger ist es jetzt, alle Kraft in eine umfassende Aufklärung der Bevölkerung zu stecken. Denn was wirklich versäumt wurde, ist die Impfstrategie in Thüringen vorher so zu kommunizieren, dass alle sich darauf einstellen können. Durch die Unterschiede der Konzepte in den Bundesländern kommt es natürlich zu Verwirrung und Unverständnis“, so Pfefferlein weiter.
Auch die grüne Gesundheitspolitikerin erhält viele Bürger*innenanfragen, die deutlich machen, dass noch besser aufgeklärt werden muss. „Die Debatte um eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen ist völlig fehl am Platz. Wenn mehr Menschen geimpft sind, es genügend Kapazitäten an verfügbarem Impfstoff gibt und in Hausarztpraxen geimpft werden kann – wird hoffentlich auch mehr Menschen klar, was wir Dank des Impfschutzes gewinnen. Wir sind optimistisch, dass so auch die Impfbereitschaft steigt. Es braucht Aufklärung und alle verfügbaren Informationen zum Impfen, gut aufbereitet, für jederfrau und – mann verständlich und zugänglich. Für uns ist jedenfalls klar: Wir werben bei allen für das Impfen – so bald jede und jeder an der Reihe ist“, schließt Pfefferlein.
CDU maßgeblich am neuen MDR-Staatsvertrag beteiligt
Stellv. Pressesprecher
IHK-Info: „Wöchentliche Informationsveranstaltung zu Corona-Hilfen“
|
n einem Kurzwebinar informiert die IHK Erfurt derzeit wöchentlich über den aktuellen Stand zu den Corona-Zuschüssen. Jeden Dienstag um 11:00 Uhr bietet die IHK Erfurt eine digitale Informationsveranstaltung für alle Mitgliedsunternehmen des Kammerbezirks an. Auf der Website www.erfurt.ihk.de -> Informationen zum Corona-Virus -> Neuigkeiten zu Corona-Zuschüssen finden Sie neben dem Einwahllink zum Webinar weitere Informationen zum Thema. Bei Fragen dazu erreichen Sie das RSC Nordhausen unter 03631 90820 oder rsc-nord@erfurt.ihk.de. gez. Christian Böduel Leiter Regionale Service-Center (RSC) Landkreise Nordhausen, Eichsfeld und Kyffhäuserkreis |
Pressestatement der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag
Erfurt, 12. Januar 2020
„Thüringen wird die rote Laterne beim Impfen nur abgeben, wenn die
Landesregierung das Impfen endlich als Hauptaufgabe begreift.
Impftermine am Sankt Nimmerleinstag bringen uns nicht voran. Jede
gelieferte Dosis muss umgehend verimpft werden. Wir brauchen
Impfzentren,
die dem Ansturm der Impfwilligen auch gewachsen sind. Viele Standorte
sind baulich ungeeignet und schwer zu erreichen. Wir fordern die
Überprüfung aller Impfzentren auf eine geeignete Kapazität und Größe.
Pressesprecher
Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums
Veröffentlicht am 13.01.2021
Große Hilfe für die Kleinen: Bundesfamilienministerium stärkt Medizinische Hotline für mehr Kinderschutz in Deutschland
Giffey: Kinderschutz braucht besondere Aufmerksamkeit von uns allen
Das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) verlängert die Laufzeit des Projekts „Medizinische Kinderschutzhotline“ bis einschließlich Dezember 2024. Zudem steht die Hotline seit dem 01. Januar 2021 auch Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Familiengerichte zur Verfügung. Damit verstärkt das BMFSFJ den Kinderschutz in Deutschland und bewilligt den Antrag der Projektleitung des Universitätsklinikums Ulm. Die vom Bundesfamilienministerium zur Verfügung gestellte Fördersumme umfasst für den Zeitraum Oktober 2016 bis Dezember 2024 insgesamt rund
4,4 Millionen Euro.
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey: „Für mich ist klar: Kinderschutz braucht professionelle Strukturen und unsere besondere Aufmerksamkeit gerade in Pandemiezeiten. Denn in den letzten Jahren ist die Anzahl der Fälle, in denen die Jugendämter den Verdacht einer Kindeswohlgefährdung prüfen, weiter gestiegen. Für mehr Kinderschutz in Deutschland ist die vom Bundesfamilienministerium geförderte Medizinische Kinderschutzhotline ein wesentliches Instrument. Durch Beratungen erhalten Ärztinnen und Ärzte sowie Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen mehr Sicherheit, wie sie bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung richtig vorgehen. Das Experten-Team leistet so auch eine wertvolle und einzigartige Übersetzungsarbeit zwischen den medizinischen Berufen und der Kinder- und Jugendhilfe. Wir geben damit Rat und Sicherheit und Unterstützung. Daher ist es absolut notwendig, dass wir die Förderung fortsetzen und nun auch zusätzliche Berufsgruppen davon profitieren.“
Erweiterte Zielgruppen für stärkeren medizinischen Kinderschutz
Die Hotline richtete sich bislang ausschließlich an heilberufliches Fachpersonal. Mit der Zielgruppenerweiterung des Projekts auf die Kinder- und Jugendhilfe sowie die Familiengerichtsbarkeit erhalten dort Tätige seit Januar ebenfalls fachliche Expertise und niedrigschwellige Unterstützung bei Fragen zum medizinischen Kinderschutz.
Großer Beratungsbedarf bestätigt
In einer externen Evaluation der Medizinischen Kinderschutzhotline wurde bestätigt, dass es einen anhaltend großen Beratungsbedarf bei den medizinischen Berufen zum Umgang mit einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gibt. 98,6 Prozent derjenigen, die sich an die Hotline wendeten, bewerteten die Beratung als hilfreich bis sehr hilfreich.
Zudem wurde deutlich, dass es in der Kinder- und Jugendhilfe und bei den Familiengerichten erheblichen Unterstützungsbedarf in medizinischen Fragen zum Kinderschutz gibt.
Projektleiter Prof. Dr. med. Jörg M. Fegert von der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie Ulm: „Oft sprechen wir in der Medizin eine Sprache, die es nicht einfach macht abzuschätzen, was die Befunde für die weitere Entwicklung eines Kindes bedeuten. Die Ärztinnen und Ärzte, die an der Medizinischen Kinderschutzhotline beraten, haben alle auch eine Ausbildung zur ‚Insoweit erfahrenen Fachkraft im Kinderschutz‘ durchlaufen - sprechen sozusagen beide Sprachen. Sie können deshalb dabei helfen, dass sich die Partner vor Ort besser verstehen und intensiver vernetzen.“
Externe Evaluation zur Qualitätssicherung geplant
Innerhalb der verlängerten Laufzeit ist eine weitere externe Evaluation geplant, um die Wirksamkeit und die Qualität der Medizinischen Kinderschutzhotline zu untersuchen. Die Evaluation soll mit ihren Ergebnissen auch dabei helfen zu bewerten, ob und inwiefern eine Verstetigung des Angebots möglich ist.
Über die Medizinische Kinderschutzhotline
Bereits seit Oktober 2016 fördert das Bundesfamilienministerium die bundesweite, kostenfreie und 24 Stunden erreichbare Medizinische Kinderschutzhotline. Seit dem Start erhielten Angehörige von Heilberufen in über 3.100 Gesprächen Beratung bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlungen, Vernachlässigungen oder sexuellem Kindesmissbrauch. Im Zentrum stehen dabei Fragen zum Umgang mit dem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, zu Handlungsmöglichkeiten und Ansprechpartnern.
Schulcloud gescheitert - Schulen brauchen einen Neustart
Pressesprecher
Pressemitteilungen der Deutschen Bischofskonferenz
13.01.2021
Ökumenischer Bibelsonntag – Sonntag des Wortes Gottes
Gemeinsamer Termin am 31. Januar 2021
In allen katholischen Gemeinden wird der dritte Sonntag im Jahreskreis, der auf Ende Januar fällt, als „Sonntag des Wortes Gottes“ gefeiert. So hat es Papst Franziskus im Motu Proprio Aperuit illis am 30. September 2019 festgelegt. Dieser weltweite Sonntag, „der ganz und gar dem Wort Gottes gewidmet ist“, könne helfen, so der Papst, „den unerschöpflichen Reichtum zu verstehen, der aus diesem ständigen Dialog Gottes mit seinem Volk hervorgeht“.
Der dritte Sonntag im Jahreskreis liegt in unmittelbarer Nähe zur ökumenischen Gebetswoche für die Einheit der Christen (18.–25. Januar 2021). Damit will der Sonntag des Wortes Gottes auch die ökumenische Bedeutung der Bibel hervorheben, denn „die Heilige Schrift zeigt denen, die auf sie hören, den Weg, der beschritten werden muss, um zu einer authentischen und soliden Einheit zu gelangen“, so Papst Franziskus.
Da in Deutschland seit 1982 jährlich am letzten Sonntag im Januar der ökumenische Bibelsonntag begangen wird, an dem katholische, evangelische, orthodoxe und freikirchliche Gemeinden das Wort Gottes feiern, hat die Deutsche Bischofskonferenz im Frühjahr 2020 entschieden, dass der weltweite Sonntag des Wortes Gottes in Deutschland gleichzeitig mit dem ökumenischen Bibelsonntag gefeiert wird. So werden nun in Deutschland beide „Bibelsonntage“ dauerhaft am letzten Sonntag im Januar begangen – das ist derzeit weltweit einmalig. Der erste Termin dieses zusammengelegten Bibelsonntages und des Sonntags des Wortes Gottes ist der 31. Januar 2021.
Dr. Katrin Brockmöller, geschäftsführende Direktorin des Katholischen Bibelwerks e.V. in Stuttgart erläutert mit Blick auf die lange geübte ökumenische Tradition des Bibelsonntags: „Die Entscheidung der Deutschen Bischofskonferenz, nicht zwei unterschiedliche, sondern einen gemeinsamen ökumenischen Bibelsonntag zu feiern, ist ökumenisch ein wunderbares Zeichen, das das große ökumenische Engagement anerkennt, das seit vielen Jahren auch vom Katholischen Bibelwerk geleistet wird. Zugleich ist es eine Ermutigung für die vielen ehrenamtlichen Gruppen, die gemeinsam den Bibelsonntag begehen.“
Das Katholische Bibelwerk e.V. und das Deutsche Liturgische Institut wurden beauftragt, auch weiterhin aktiv an der Gestaltung des ökumenischen Bibelsonntags mitzuwirken, damit das Anliegen von Papst Franziskus gerade in Deutschland mit seiner einzigartigen ökumenischen Tradition besonders verwirklicht werden kann.
Hinweis:
Materialien zum ökumenischen Bibelsonntag sind unter https://www.bibelwerk.de/verein/was-wir-bieten/oekumene verfügbar.
CDU-Fraktion macht Eisenacher Sprengstoffanschlag zum Thema im Innenausschuss
Pressesprecher
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen
Erfurt, 13. Januar 2021
Pressemitteilung zur Novellierung des MDR-Staatsvertrags
Madeleine Henfling: Endlich ein positives Ende nach jahrelanger Blockade der CDU
Heute haben die Ministerpräsidenten der Länder Sachsen-Anhalt und Sachsen nun auch den Staatsvertrag zum MDR unterschrieben. „Wir freuen uns sehr, dass der Staatsvertrag endlich zu einem positiven Abschluss geführt wurde. Als der MDR-Staatsvertrag zwischen den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen 1991 geschlossen wurde war die Welt wirklich noch eine andere. 1991 wurde der Standard zu MP3 veröffentlicht, es ist das Jahr des offiziellen Starts des WorldWideWebs und der Inbetriebnahme der ersten weltweiten Mobilfunknetze. Seitdem hat sich eine Unmenge getan. Allein der Staatsvertrag blieb weitestgehend gleich“, erläutert Madeleine Henfling, medienpolitische Sprecherin der Thüringer Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Änderungsbedarf beim MDR.
Ursprünglich soll der Vertrag regeln, wie sich die drei Länder ihren gemeinsamen Rundfunk vorstellen. Elementarer Bestandteil dieser Regelung ist auch die Kontrolle der Inhalte – besonders nach den Erfahrungen zweier Diktaturen. Die Aufsicht übernimmt der Rundfunkrat. Er soll eine Vertretung möglichst vieler Bevölkerungsgruppen darstellen. Nach 27 Jahren kann man die Aktualität dieser Vertretung durchaus in Frage stellen. So findet sich eine Vielzahl gesellschaftlicher Gruppen gar nicht wieder, wie z.B. Familienverbände, Umwelt-/Naturschutzorganisationen, LSBTIQ-Vertretungen, Migrantenvertretungen. Die Verhandlungen dazu stockten leider lange auf Länderebene, besonders durch die Blockade der CDU. Wir Grüne haben dazu länderübergreifende Positionen und Vorschläge entwickelt, die wir in die Verhandlung zum MDR-Staatsvertrag einbrachten und nun auch im Staatsvertrag festschreiben konnten“, beschreibt Frau Henfling den Verhandlungsprozess.
Dank rot-rot-grün in Thüringen und den Kolleg*innen von SPD, Linke und Grüne in Sachsen und Sachsen-Anhalt liegt nun ein moderner und zeitgemäßer MDR-Staatsvertrag vor, der eine gute Grundlage für die Arbeit des darstellt, so Henfling abschließend.
Pressestatement der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag
Erfurt, 12. Januar 2020
„Wohnungsbau ist der beste Mieterschutz und das beste Mittel gegen
ausufernde Mietpreise. Rot-Rot-Grün hat die Förderung des sozialen
Wohnungsbaus sträflich vernachlässigt. Erst die CDU-Fraktion hat in den
Haushaltsverhandlungen durchgesetzt, dass das Wohnungsbauvermögen
nicht – wie ursprünglich geplant – geschmälert wird.
Pressesprecher
Pressestatement der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag
Erfurt, 11. Januar 2020
Pressesprecher
Pressestatement der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag
Erfurt, 11. Januar 2020
Zum Tode des ehemaligen Thüringer Staatskanzlei-, Innen- und Wirtschaftsministers Franz Schuster (77) erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Prof. Dr. Mario Voigt:
Stellv. Pressesprecher
Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums
Veröffentlicht am 11.01.2021
Giffey: Islamistischer Propaganda im Netz mit Medienbildung und modernem Jugendmedienschutz begegnen
Lagebericht von jugendschutz.net zu „Islamismus im Netz 2019/20“ vorgestellt
Um Jugendliche im Netz zu erreichen, setzt islamistische Propaganda verstärkt auf emotionale Themen wie Ungerechtigkeit, Ausgrenzung und Ohnmacht. Ob im Windschatten von Protesten gegen Rassismus und rechtem Terror oder in der Inszenierung als „moralische Autorität“ - bevorzugt werden jugendaffine, auf Instagram oder YouTube beliebte Darstellungsformen genutzt. Dies ist ein zentrales Ergebnis des Berichts „Islamismus im Netz 2019/20“ von jugendschutz.net, dem gemeinsamen Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für den Jugendschutz im Internet. Islamisten versuchen zwar, innerhalb der Grenzen des Erlaubten zu bleiben, ihre demokratiefeindliche Haltung zeigt sich aber in der Gesamtschau ihrer medialen Aktivitäten.
Fast 900 Verstöße registriert
Im Berichtszeitraum Januar – Dezember 2019 registrierte jugendschutz.net 891 Verstöße und leitete insgesamt 1.649 Maßnahmen ein. Bei den meisten Verstößen handelte es sich um die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Fast alle registrierten Fälle (über 90%) fanden sich auf Social-Media-Diensten. In 85 % der Fälle konnte durch den Hinweis an den Provider eine Löschung oder Sperrung erreicht werden.
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey: „Angesichts der digitalen Lockangebote religiös oder politisch motivierter Extremisten ist ganz klar, dass Kinder und Jugendliche besonders geschützt werden müssen. Verzerrte Weltbilder und demokratiefeindliches Gedankengut können gerade Jüngere beeinflussen und verstören. Dies umso mehr, als sich islamistische Gruppen immer häufiger als Influencer attraktiv inszenieren, die Sorgen und Nöte von Heranwachsenden aufgreifen. Mit Medienkompetenzbildung und Demokratieerziehung können wir dem etwas entgegensetzen. Eltern, Lehrerinnen und Lehrer und die jungen Menschen selbst müssen gut informiert und gewappnet sein. Die beunruhigenden Entwicklungen im Netz stellen aber auch neue Ansprüche an den Jugendmedienschutz. Unser Regierungsentwurf für ein modernes Jugendschutzgesetz sieht deshalb wirksame Schutz- und Informationspflichten für die Plattformanbieter vor sowie Möglichkeiten, die Regeln auch durchzusetzen. Damit werden wir den Risiken und Gefahren im Netz begegnen.“
Neben dem Vorgehen gegen konkrete Inhalte beobachtet jugendschutz.net kontinuierlich Trends und Phänomene in diesem Bereich und wird im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ des BMFSFJ für diese wichtige Arbeit mit derzeit etwa 1,4 Millionen Euro jährlich gefördert.
Stefan Glaser, Leiter von jugendschutz.net: „Explizite dschihadistische Inhalte haben mit dem Niedergang der Terrororganisation „Islamischer Staat“ zwar abgenommen, es gibt aber keinen Grund zur Entwarnung: Islamisten sind im Netz weiter stark präsent, machen ihre Angebote anschlussfähig und tarnen sie als Teil der bunten Webkultur. Sie instrumentalisieren Terroranschläge wie in Hanau oder die Corona-Pandemie und bringen mit ihren Parolen junge Menschen gegen Menschenrechte und Demokratie auf. Internetdiensten kommt eine besondere Verantwortung zu. Sie müssen unzulässige Inhalte schneller löschen, hier sind einige noch zu zaghaft.“ So blieben in Sozialen Netzwerken und Messengern Inhalte und Symbole in Deutschland verbotener Organisationen trotz Meldung bisweilen noch zu lange online. Hier seien Fachwissen und Sensibilität auf Seiten der Betreiber wichtig, so Glaser weiter.
Seit Anfang 2020 gibt es im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ auch ein Kompetenznetzwerk Islamistischer Extremismus – KN:IX. Dieses legt den Fokus auf die Weiterentwicklung der Präventionsarbeit mit Jugendlichen und unterstützt andere Träger und Einrichtungen dabei, Ansätze der Prävention on- und offline umzusetzen.
Dr. Götz Nordbruch vom Verein ufuq.de, das Teil von KN:IX ist: „Die Themen und Fragen, die von islamistischen Akteuren aufgeworfen werden, sind oft völlig legitim – problematisch sind jedoch die Antworten, die hier gegeben werden. In vielen Präventionsprojekten geht es daher darum, diesen Themen und Fragen einen Raum zu geben, in dem sich Jugendliche mit unterschiedlichen Perspektiven und Erfahrungen auseinandersetzen können. Ziel ist es, Jugendliche dazu anzuregen, eigene Positionen zu entwickeln und sich selbst mit ihren Interessen und Bedürfnissen in die Debatte einzubringen. Es ist erfreulich, dass immer mehr Pädagoginnen und Pädagogen auch soziale Medien in der eigenen Arbeit mit Jugendlichen nutzen. Die zahlreichen Präventionsprojekte, die in den vergangenen Jahren bundesweit umgesetzt wurden, bieten hierfür einen großen Erfahrungsschatz, der diese Arbeit erleichtert.“
Der Bericht „Islamismus im Netz 2019/20“ steht zum Download bereit unter www.jugendschutz.net/fileadmin/download/pdf/Bericht_2019_2020_Islamismus_im_Netz.pdf
CDU-Fraktion fordert zügige Erstattung von Kita- und Hortgebühren
„Die Landesregierung muss schnellstmöglich den
Zustand beenden, dass Eltern Beiträge für Kindergärten und Horte zu
zahlen haben, obwohl sie ihre Kinder gar nicht in die Einrichtungen
bringen dürfen“, sagte Tischner. Einen entsprechenden
Gesetzentwurf müsse die Landesregierung „in der erstmöglichen
Plenarsitzung vorlegen“, so der CDU-Politiker weiter. Den Trägern der
Einrichtungen, in vielen Fällen also Städte und Gemeinden, müssen nach
dem Willen der CDU-Fraktion die dadurch entgangenen Elternbeiträge
vollständig vom Land erstattet werden. Die Erstattungsregelung für
Eltern und Träger soll auch für die Betreuungsangebote an freien Schulen
gelten.
„Mit der Betreuung zu Hause leisten die Eltern
einen wesentlichen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie und für die
Gesundheit aller. Doch gerade Eltern, die ihre Kinder jetzt neben dem
Homeoffice zuhause betreuen müssen, sind oft hohen
zusätzlichen Belastungen ausgesetzt. In manchen Fällen sogar
finanziell, zum Beispiel bei Selbstständigen“, machte Tischner deutlich.
Eltern dürften nicht für Betreuungsleistungen zur Kasse gebeten werden,
die gar nicht erbracht wurden. Auf die dazu notwendigen
gesetzlichen Regelungen, so der CDU-Bildungspolitiker abschließend,
sollten Thüringer Eltern nicht länger warten müssen.
Felix Voigt
Pressesprecher
|
|
Medienmitteilung der GEW Thüringen vom 11.01.2021 |
|
|
Pressestatement der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag
Erfurt, 8. Januar 2020
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Prof. Dr. Mario Voigt, erklärt zur Forderung des Ministerpräsidenten Bodo Ramelow, den Freistaat für die nächsten Wochen in einen Komplett-Lockdown zu versetzen:
„Wir lehnen einen Komplett-Lockdown der Wirtschaft ab. Das werden wir ökonomisch, aber auch gesellschaftlich nicht durchhalten. Viele Branchen stehen jetzt schon vor dem wirtschaftlichen Aus. Wenn wir das Land jetzt komplett herunterfahren machen wir unsere Wirtschaft platt. Selbst wenn wir den geforderten harten Lockdown auf zwei oder drei Wochen begrenzen, werden wir Corona damit nicht nachhaltig eindämmen. Der Virus wird mit einiger Verzögerung wiederkommen. Doch die Insolvenzen, die wir mit diesem Lockdown verursachen, werden auf Dauer bleiben. Andere europäische Länder wie Irland oder Frankreich zeigen genau diese Entwicklung. Ziel muss es sein, durch zügiges Impfen, flächendeckendes Testen und durch konsequente individuelle Kontaktvermeidung eines jeden von uns, die Pandemie zu überwinden. Dafür ist es unerlässlich, dass Thüringen endlich einen Plan bekommt, der bis zum Frühjahr trägt. Die ständig wechselnden Forderungen und Vorschläge der Landesregierung schaden Thüringen immens.
Matthias Thüsing
Stellv. Pressespreche
Pressemitteilung Nordthüringer Unternehmerverband, 08.01.2021
Mit Befremden hat der Vorstand des Nordthüringer Unternehmerverbandes (NUV) die nunmehr thüringenweite Berichterstattung über die Einschränkungen der Pressefreiheit durch das Nordhäuser Rathaus zur Kenntnis genommen.
Der zahlenmäßig größte regionale Wirtschaftsverband Thüringens schließt sich der inhaltlichen Kritik in den Medien wie des mdr oder der Bild-Zeitung insbesondere zu dem Sachverhalt an, dass der Oberbürgermeister mit der Abschaltung des Internetzuganges zu den nnz-Seiten und dem expliziten Verweis auf konkret namentlich benannte andere News-Seiten de facto einen Eingriff in den Wettbewerb vollzieht. „Das wäre vergleichbar mit dem Aufruf, ein künftiges Eigenheim nur bei der Firma X bauen zu lassen und nicht bei den Firmen Y oder Z. Das steht dem Leiter einer kommunalen Behörde aus unserer Sicht nicht zu.“, so NUV-Vorstandschef Niels Neu.
Meinungsbildung beruht auf Informationsvielfalt. Die einzige regionale Tageszeitung im Printformat hat leider nur noch eine vierstellige Abonnentenzahl bei einer Einwohnerzahl im Landkreis Nordhausen von knapp über 80.000 Menschen. Kostenfreie Zugänge zu lokalen Informationen, wie sie die nnz bietet, sind für die Medienvielfalt und Meinungsbildung wichtig.
Jetzt ist es wichtig, dass Oberbürgermeister, Stadtrat und nnz schnell und respektvoll eine Lösung in der Sache finden, damit die Region aus den überregionalen Negativschlagzeilen herauskommt. „Unsere Region darf nicht für die Behinderung der Meinungsfreiheit und Verstöße gegen das Presserecht stehen.“, so Niels Neu. Er gibt aber auch zu bedenken, dass künftig im Interesse einer sachlichen Auseinandersetzung die Möglichkeit anonymisierter Kommentare hinterfragt wird, zumindest aber die Inhalte noch stärker kontrolliert werden. Aktuelle Beispiele haben gezeigt, dass die Anonymität des Internets dazu führen kann, dass der Ton in der Gesellschaft und der Umgang miteinander rauer wird.
Pressemitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik
Erfurt, 08. Januar 2021 -Thüringer Tourismus im Oktober 2020
Zahl der Gäste deutlich gesunken
CDU-Fraktion will Corona-Verordnung des Landes ändern
Pressesprecher
Neue Tribüne für Zappelini-Zelt
In der kommenden Saison werden die Zuschauer im Zappelini-Zelt auf einer neuen Tribüne Platz nehmen können. Der Verein studio44 e.V. hat dafür im Bundesprogramm „NEUSTART KULTUR“ einen Förderantrag gestellt,
der nun bewilligt wurde. Die Bundesstaatsministerin für Kultur und Medien hat in der Corona-Pandemie ein Sonderprogramm aufgelegt, um pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zu unterstützen, die von der Krise besonders betroffen sind. „Vor wenigen
Tagen haben wir die Förderzusage erhalten und können nun eine mobile Sitztribüne anschaffen, die wir sowohl in unserem Zirkuszelt nutzen können als auch bei Freiluftauftritten“, sagt Michael Mohr, Vorsitzender von studio44. „2020, ausgerechnet im 25. Jubiläumsjahr
von Zappelini, musste die Zeltsaison ja leider ausfallen, genauso wie unsere Auftritte im Theater. Wir hoffen natürlich, dass das 2021 wieder anders sein wird und darauf sind wir nun gut vorbereitet.“
Der Verein studio44 e.V. erhält aus dem Programm „NEUSTART KULTUR“ von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien eine Förderung über gut 49.800 Euro, hinzu kommt ein Eigenanteil des Vereins
von rund 5.500 Euro. Die Fördermittel werden über den Bundesverband Soziokultur e.V. ausgereicht. Im Programm „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft“ stehen u.a. für soziokulturelle
Zentren insgesamt bis zu 25 Millionen Euro zur Verfügung.
Neben der Tribüne wird studio44 e.V. außerdem Infektionsschutzvorkehrungen wie Trennwände und Desinfektionsmittelspender sowie einen mobilen Toilettenwagen kaufen. „Diese Förderung
ist eine wichtige Unterstützung für unsere ehrenamtliche Arbeit, denn die Neuanschaffungen erlauben es uns jetzt, auch in unserem Zappelini-Zelt und bei weiteren Veranstaltungen die erforderlichen Infektionsschutzvorkehrungen zu treffen und die Abstandsgebote
einzuhalten“, betont Michael Mohr. Der Verein freue sich zudem über Spenden zur Finanzierung des Eigenanteils. Wer studio44 e.V. und Zappelini - Der Junge Zirkus beim „Neustart“ helfen möchte, kann hier spenden: IBAN: DE70820540520032000073 - BIC: HELADEF1NOR