Stadtverwaltung Nordhausen
Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckungen in den Dienstgebäuden |
Nordhausen (psv) Der Besucherverkehr in den städtischen Dienstgebäuden bleibt zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs weiterhin eingeschränkt. Der Zugang zum Bürgerservice bzw. den weiteren Ämtern der Stadtverwaltung ist nur mit vorheriger telefonischer Anmeldung möglich. Ab heute gilt in den städtischen Dienstgebäuden - für alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltung und für den Besucherverkehr - die Pflicht zur Verwendung von Mund-Nasen-Bedeckungen.
Diese Regelung gilt für die städtischen
Beschäftigten auf dem Weg ins eigene oder andere Büros, auf dem Weg zum
Kopierer, auf den Fluren, etc. Am Arbeitsplatz selber besteht die
Pflicht zum Tragen einer MNB nur dann, wenn der Mindestabstand
von 1,50 m zwischen zwei Personen nicht eingehalten werden kann und
auch keine technischen Lösungen (z.B. Trennscheiben, etc.) möglich sind.
Für Besucherinnen und Besucher gilt die Tragepflicht für die gesamte
Dauer des Aufenthalts in der Stadtverwaltung.
Des Weiteren gelten weiterhin die AHA-Regeln und die derzeit geltenden rechtlichen Vorgaben zum Infektionsschutz.
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