Mittwoch, 4. November 2020

Stadtverwaltung Nordhausen

Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckungen in den Dienstgebäuden

Nordhausen (psv) Der Besucherverkehr in den städtischen Dienstgebäuden bleibt zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs weiterhin eingeschränkt. Der Zugang zum Bürgerservice bzw. den weiteren Ämtern der Stadtverwaltung ist nur mit vorheriger telefonischer Anmeldung möglich. Ab heute gilt in den städtischen Dienstgebäuden - für alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltung und für den Besucherverkehr - die Pflicht zur Verwendung von Mund-Nasen-Bedeckungen.


Diese Regelung gilt für die städtischen Beschäftigten auf dem Weg ins eigene oder andere Büros, auf dem Weg zum Kopierer, auf den Fluren, etc. Am Arbeitsplatz selber besteht die Pflicht zum Tragen einer MNB nur dann, wenn der Mindestabstand von 1,50 m zwischen zwei Personen nicht eingehalten werden kann und auch keine technischen Lösungen (z.B. Trennscheiben, etc.) möglich sind. Für Besucherinnen und Besucher gilt die Tragepflicht für die gesamte Dauer des Aufenthalts in der Stadtverwaltung.

Des Weiteren gelten weiterhin die AHA-Regeln und die derzeit geltenden rechtlichen Vorgaben zum Infektionsschutz.

 

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