Corona-Sonderverordnung des Landes - Auswirkungen auf die Stadt Nordhausen |
Nordhausen (psv) Die Thüringer Verordnung über
außerordentliche Sondermaßnahmen (ThürSARS-CoV-2-
Sondereindämmungsverordnung – ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßn VO vom
31.10.2020) tritt ab dem 2. November in Kraft und gilt bis planmäßig 30.
November 2020. Das öffentliche Leben wird dadurch in Teilen
eingeschränkt. Für die kreisangehörige Stadt Nordhausen ergeben sich
folgende Maßnahmen:
Kindertagesstätten und Schulen:
Wie das zuständige Bildungsministerium Thüringens
vorgegeben hat, werden nach den Herbstferien der Schul- und
Kindergartenbetrieb im Allgemeinen in der Stufe „Grün“ fortgesetzt. Der
Schulsport kann trotz Schließung der Sportstätten weiterhin
unter Einhaltung der schulischen Hygienekonzepte stattfinden, das
Schulschwimmen im Badehaus der Stadt Nordhausen ebenso.
Es sollen ab 2. November wieder verschärfte
Zugangsbeschränkungen an den Schulen gelten. D.h., dass schulfremde
Personen das Schulgebäude möglichst nicht betreten sollen. Die
Nordhäuser Schulen wurden durch das zuständige Ministerium sowie
die Stadt Nordhausen informiert.
Sportstätten und Dorfgemeinschaftshäuser:
Die Beschränkungen des Landes sehen vor, dass
Sportstätten für den Amateur-Vereinssport geschlossen werden. Dies wird
mit entsprechenden Aushängen bekannt gemacht. Darüber hinaus wird ab
sofort die Nutzung der Gemeinschaftsräume wie Festhallen,
Dorfgemeinschaftshäuser, Versammlungsräume etc. für Vereinstreffen
sowie jegliche privaten Veranstaltungen, Zusammenkünfte und Feiern
untersagt.
Verbot von Erdaushubarbeiten um das Südharz Klinikum Nordhausen
Gemäß der §§ 1, 2 Abs. 1 und 5 Abs. 1 des Thüringer
Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden
(ThürOBG) in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Thüringer
Verwaltungsverfahrensgesetzes erlässt die Stadt Nordhausen als
Ordnungsbehörde
zum Stichtag 7. November 2020 eine Allgemeinverfügung über das Verbot
von Erdaushubarbeiten im Umkreis von 500 Metern um das Südharz Klinikum
Nordhausen. Laut Abstimmung mit dem Landesverwaltungsamt ist das
Klinikum als „Level 1“-Zentrum besonders zu schützen
und eine eventuelle Evakuierung ist zu vermeiden.
Dienst an den Bürgerinnen und Bürgern - Erreichbarkeit der Stadtverwaltung
Der Besucherverkehr in den städtischen
Dienstgebäuden bleibt zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs weiterhin
eingeschränkt. Der Zugang zum Bürgerservice bzw. den weiteren Ämtern
der Stadtverwaltung ist nur mit vorheriger telefonischer
Anmeldung möglich. Informationen zum Besucher- und Publikumsverkehr der
Stadtverwaltung Nordhausen erhalten Sie hier über die
FAQs (Frequently Asked Questions).
Für das Standesamt gilt ebenfalls die
Terminvereinbarung telefonisch oder per Mail: Die Begrenzung der Gäste
in den Trauräumen hat weiterhin Bestand. Alle Brautpaare werden seitens
des Standesamts postalisch oder persönlich im Gespräch
über die aktuellen Regelungen informiert.
Trauerfeiern sind von der neuen Verordnung gemäß § 3
Abs. 2 Satz 5 nicht betroffen. es gelten die bisherigen Vorgaben des
Landes.
Stadtrats- und Ausschusssitzungen, Ortschaftsräte:
Die ab heutige gültige Verordnung schränkt die Durchführung der Stadtrats- und Ausschusssitzungen der Stadt Nordhausen
nicht ein. § 3 Abs. 2 Satz 1 regelt die Zulässigkeit der
Versammlungen, Veranstaltungen, Zusammenkünfte, Sitzungen und Beratungen
nach § 8 2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO unter Beachtung der gültigen
Hygienebestimmungen und nach Vorlage eines Hygienekonzepts.
Bei Einhaltung und Nutzung der angebotenen Hygienemaßnahmen kann aktiv
das potentielle Infektionsrisiko minimiert werden.
Sitzungen der Ortschaftsräte können in den
Festhallen, Dorfgemeinschaftshäusern, Versammlungsräumen entsprechend
den Landesvorgaben durchgeführt werden.
Stadtbibliothek und Museen:
Gemäß ThürSARS-CoV-2- Sondereindämmungsverordnung
bleiben Bildungseinrichtungen geöffnet, z. B. Bibliotheken, Museen
(ausschließlich entgeltfreie bildungsbezogene Angebote).
Sonstiges:
In der Stadtverwaltung wurden innerbetriebliche Maßnahmen gegen die Verbreitung des Virus SARS – CoV-2 getroffen, z. B. Schutz kritischer Infrastruktur, Belehrungen Hygienemaßnahmen, Einrichtung Home-Office-Arbeitsmöglichkeiten, räumliche Trennung Gemeinschaftsbüros und Erhalt Vertretungsregelungen, etc.
Foto: |
Terminvereinbarung Stadtverwaltung Nordhausen |
©Stadtverwaltung Nordhausen |
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