Montag, 2. November 2020

 

Corona-Sonderverordnung des Landes - Auswirkungen auf die Stadt Nordhausen

Nordhausen (psv) Die Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen (ThürSARS-CoV-2- Sondereindämmungsverordnung – ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßn VO vom 31.10.2020) tritt ab dem 2. November in Kraft und gilt bis planmäßig 30. November 2020. Das öffentliche Leben wird dadurch in Teilen eingeschränkt. Für die kreisangehörige Stadt Nordhausen ergeben sich folgende Maßnahmen:


Kindertagesstätten und Schulen:

Wie das zuständige Bildungsministerium Thüringens vorgegeben hat, werden nach den Herbstferien der Schul- und Kindergartenbetrieb im Allgemeinen in der Stufe „Grün“ fortgesetzt. Der Schulsport kann trotz Schließung der Sportstätten weiterhin unter Einhaltung der schulischen Hygienekonzepte stattfinden, das Schulschwimmen im Badehaus der Stadt Nordhausen ebenso.

Es sollen ab 2. November wieder verschärfte Zugangsbeschränkungen an den Schulen gelten. D.h., dass schulfremde Personen das Schulgebäude möglichst nicht betreten sollen. Die Nordhäuser Schulen wurden durch das zuständige Ministerium sowie die Stadt Nordhausen informiert.

Sportstätten und Dorfgemeinschaftshäuser:

Die Beschränkungen des Landes sehen vor, dass Sportstätten für den Amateur-Vereinssport geschlossen werden. Dies wird mit entsprechenden Aushängen bekannt gemacht. Darüber hinaus wird ab sofort die Nutzung der Gemeinschaftsräume wie Festhallen, Dorfgemeinschaftshäuser, Versammlungsräume etc. für Vereinstreffen sowie jegliche privaten Veranstaltungen, Zusammenkünfte und Feiern untersagt.

Verbot von Erdaushubarbeiten um das Südharz Klinikum Nordhausen

Gemäß der §§ 1, 2 Abs. 1 und 5 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden (ThürOBG) in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes erlässt die Stadt Nordhausen als Ordnungsbehörde zum Stichtag 7. November 2020 eine Allgemeinverfügung über das Verbot von Erdaushubarbeiten im Umkreis von 500 Metern um das Südharz Klinikum Nordhausen. Laut Abstimmung mit dem Landesverwaltungsamt ist das Klinikum als „Level 1“-Zentrum besonders zu schützen und eine eventuelle Evakuierung ist zu vermeiden.

Dienst an den Bürgerinnen und Bürgern - Erreichbarkeit der Stadtverwaltung

Der Besucherverkehr in den städtischen Dienstgebäuden bleibt zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs weiterhin eingeschränkt. Der Zugang zum Bürgerservice bzw. den weiteren Ämtern der Stadtverwaltung ist nur mit vorheriger telefonischer Anmeldung möglich. Informationen zum Besucher- und Publikumsverkehr der Stadtverwaltung Nordhausen erhalten Sie hier über die FAQs (Frequently Asked Questions).

Für das Standesamt gilt ebenfalls die Terminvereinbarung telefonisch oder per Mail: Die Begrenzung der Gäste in den Trauräumen hat weiterhin Bestand. Alle Brautpaare werden seitens des Standesamts postalisch oder persönlich im Gespräch über die aktuellen Regelungen informiert.

Trauerfeiern sind von der neuen Verordnung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 5 nicht betroffen. es gelten die bisherigen Vorgaben des Landes.

Stadtrats- und Ausschusssitzungen, Ortschaftsräte:

Die ab heutige gültige Verordnung schränkt die Durchführung der Stadtrats- und Ausschusssitzungen der Stadt Nordhausen nicht ein. § 3 Abs. 2 Satz 1 regelt die Zulässigkeit der Versammlungen, Veranstaltungen, Zusammenkünfte, Sitzungen und Beratungen nach § 8 2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO unter Beachtung der gültigen Hygienebestimmungen und nach Vorlage eines Hygienekonzepts. Bei Einhaltung und Nutzung der angebotenen Hygienemaßnahmen kann aktiv das potentielle Infektionsrisiko minimiert werden.

Sitzungen der Ortschaftsräte können in den Festhallen, Dorfgemeinschaftshäusern, Versammlungsräumen entsprechend den Landesvorgaben durchgeführt werden.

Stadtbibliothek und Museen:

Gemäß ThürSARS-CoV-2- Sondereindämmungsverordnung bleiben Bildungseinrichtungen geöffnet, z. B. Bibliotheken, Museen (ausschließlich entgeltfreie bildungsbezogene Angebote).

Sonstiges:

In der Stadtverwaltung wurden innerbetriebliche Maßnahmen gegen die Verbreitung des Virus SARS – CoV-2 getroffen, z. B. Schutz kritischer Infrastruktur, Belehrungen Hygienemaßnahmen, Einrichtung Home-Office-Arbeitsmöglichkeiten, räumliche Trennung Gemeinschaftsbüros und Erhalt Vertretungsregelungen, etc. 

Foto:

Terminvereinbarung Stadtverwaltung Nordhausen

©Stadtverwaltung Nordhausen

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