Anmeldungen der Schulanfänger für das Schuljahr 2021/2022 |
Die Eltern, deren Kinder in der Zeit vom 2. August 2014 bis 1. August 2015 geboren sind, müssen diese in einer Grundschule der Stadt Nordhausen anmelden. Auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern können auch Kinder, die am 30. Juni 2021 mindestens fünf Jahre alt sind, vorzeitig eingeschult werden. Zur Anmeldung sind
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die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch,
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bei alleinerziehenden Eltern Nachweise zum Sorgerecht bzw. Vollmachten sowie
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eine Einverständniserklärung zur Schulanmeldung des nicht anwesenden Elternteiles
vorzulegen.
Aufgrund der aktuellen Situation bezüglich des Coronavirus bitten wir alle Eltern um eine telefonische Terminvereinbarung im oben genannten Zeitraum. Dazu wenden Sie sich bitte direkt an die gewünschte Schule. Wir weisen darauf hin, dass die Hygienekonzepte der Schulen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Schulhaus vorschreiben, der Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten ist und möglichst nur ein Elternteil zur Anmeldung erscheint.
Informationen rund um die Einschulung in einer der unten genannten staatlichen Grundschulen, z. B. Schülerbeförderung, Möglichkeit der freien Schulwahl, Hortbetreuung usw. sind direkt in den Schulen oder in der Stadtverwaltung Nordhausen unter 03631 - 696 491 oder auf der Homepage www.nordhausen.de erhältlich.
Kontaktdaten der Staatlichen Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Nordhausen:
Staatlichen Grundschule |
Adresse |
Telefon NDH |
Staatliche Grundschule „Albert Kuntz“ Salza |
Th.-Neubauer-Straße 2 |
03631 97 43 35 |
Staatliche Grundschule „Bertolt Brecht“ |
Petersberg 1 |
0363190 23 64 |
Staatliche Grundschule „Käthe Kollwitz |
W.-Nebelung-Straße 44 |
0363198 20 05 |
Staatliche Grundschule „Niedersalza“ |
Hüpedenweg 48 |
0363190 02 35 |
Staatliche Grundschule „Am Förstemannweg“ |
Ostrower Straße 13 |
0363189 53 01 |
Staatliche Grundschule Petersdorf |
Petersdorfer Straße 24 |
03631 89 85 67 |
Foto: |
Staatliche Grundschule „Albert Kuntz“ Salza |
©Stadtverwaltung Nordhausen |
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