Sonntag, 15. November 2020

CDU-Fraktion setzt auf mehr Freiwilligkeit bei Samstagsarbeit im Einzelhandel


Bühl: „Thüringen legt dem Einzelhandel unnötig Steine in den Weg“

Erfurt – Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag drängt auf Änderungen im Ladenöffnungsgesetz. „Künftig sollen Arbeitnehmer an bis zu drei Samstagen arbeiten dürfen, wenn sie das wollen“, erklärte der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Andreas Bühl. „Die Thüringer Einzelhändler und die Beschäftigten haben schwierige Monate hinter sich. Sowohl für die Beschäftigten, als auch die Unternehmer kommt es nun darauf an, die Verdienst- und Umsatzausfälle so gut wie möglich nachzuholen.“

Bislang sieht das Gesetz eine Beschränkung der Samstagsarbeit auf zwei Tage pro Monat vor. „Damit legt ihnen die Landesregierung unnötige Steine in den Weg“, so Bühl. Thüringen sei das einzige Bundesland, das per Gesetz verhindert, dass Beschäftigte im Einzelhandel selbst entscheiden können, wann sie arbeiten und wie viel sie dadurch verdienen. „Wir wollen diese Regelung abschaffen. Die Beschäftigten im Handel sollten auf eigenen Wunsch die Möglichkeit erhalten, einen zusätzlichen Samstag im Monat arbeiten zu können. Das hilft den Inhabern der Geschäfte bei der Personalplanung und sichert damit auch Jobs im Einzelhandel.“

Der entsprechende Gesetzentwurf wurde in der vergangenen Woche nach einer ersten parlamentarischen Beratung in die Ausschüsse des Landtags zur weiteren Beratung überwiesen. 

Matthias Thüsing

Stellv. Pressesprecher

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