Freitag, 1. Juli 2022

 Pressestatement der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag

Erfurt, 1. Juli 2022


Zippel: „Verstaatlichung des Maßregelvollzugs hat bisher nur Kosten produziert“

 Mit Blick auf die Ankündigung des Thüringer Sozialministeriums, bis Ende des Jahres den Maßregelvollzug zu verstaatlichen, stellt der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christoph Zippel, die Umsetzung in Frage:

 „Die Ankündigung, den Maßregelvollzug verstaatlichen zu wollen, kennen wir bereits seit 2019 – allein es fehlt der Glaube an die Umsetzung bis Jahresende. Das Sozialministerium hat bisher vor allem Kosten für einen vorgeblichen Experten produziert, dessen maßgeblicher Input darin bestand, das eigentliche Ziel – nämlich die Verstaatlichung bis Ende 2021 – zu verschleppen. In der Folge mussten in einer Nacht-und-Nebel-Aktion die Verträge mit den privaten Trägern Ende Dezember 2021 verlängert werden, was zu einer massiven Verunsicherung unter den Beschäftigten führte. Selbst der Haushaltsausschuss musste nachträgliche Änderungen im Bereich des Maßregelvollzugs vornehmen, weil Planungen und Absprachen innerhalb der Landesregierung offensichtlich nicht funktionierten. Nun soll also die Antwort auf die ohne Not übers Knie gebrochene und am Ende missglückte Verstaatlichung die Schaffung einer Verwaltungsbehörde mit Sitz in Erfurt sein, was nur noch mehr Fragen aufwirft. Denn schon in der Verstaatlichung zeigt sich, dass das anvisierte Einsparungspotential offensichtlich nicht existiert – im Gegenteil. Als CDU-Fraktion werden wir sehr genau untersuchen, in welcher Höhe dem Thüringer Steuerzahler Mehrkosten durch das Missmanagement der Landesregierung entstanden sind.“

 Felix Voigt

Pressesprecher

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  Presse­mitteilung
  Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums
Pressemitteilung 064   Veröffentlicht am 01.07.2022
  Bundeskabinett beschließt Haushaltsentwurf 2023
 
     
 

BMin Lisa Paus: „Wir investieren in die innere Stärke unsere Gesellschaft“ 

 

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Haushalts 2023 beschlossen. Mit dem Regierungsentwurf konnte für das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) eine Erhöhung des Gesamtetats um 280 Millionen Euro gegenüber dem Jahr 2022 erreicht werden. Damit sind für das BMFSFJ im Einzelplan 17 rund 12,88 Milliarden Euro vorgesehen.


Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Mit dem Haushaltsentwurf sind im kommenden Jahr 12,88 Milliarden für mein Haus vorgesehen. Das sind 280 Millionen mehr, die wir für Familien, gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Gerechtigkeit einsetzen. Dabei liegen mir der Kampf gegen Kinderarmut, finanzielle Stabilität und Teilhabegerechtigkeit besonders am Herzen.


Dies zeigt sich auch am Haushaltsentwurf: Für den Kinderzuschlag, den wir um einen Sofortzuschlag von 20 Euro im Monat ergänzt haben, sind 2023 insgesamt 1,4665 Milliarden Euro vorgesehen. Außerdem verstärken wir die Mittel für das Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ und setzen 50 Millionen Euro für weitere Unterstützung von Kindern und Jugendlichen zur Bewältigung der Corona-Pandemie mit einem Zukunftspaket ein. Und wir bauen die Teilhabe und Qualität der Kinderbetreuung aus wie wir es uns im Koalitionsvertrag vorgenommen haben. Dafür sind in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 2 Milliarden aus dem Bundeshaushalt vorgesehen.


Mit den finanziellen Mitteln investieren wir in die innere Stärke unserer Gesellschaft und darauf kommt es in den turbulenten und krisenbehafteten Zeiten ganz besonders an.“


Wichtige Einzelposten im Haushalt für das Bundesfamilienministerium sind:


Gesetzliche Leistungen für die Familien

Die Inanspruchnahme des Elterngeldes sowie die Geburtenzahlen sind weiterhin hoch. Deshalb stehen für das Elterngeld insgesamt 8,28 Milliarden Euro zur Verfügung.

Der Kinderzuschlag wird seit dem 1. Juli 2022 durch einen Sofortzuschlag [1] ergänzt. Im Haushaltsjahr 2023 stehen für den Kinderzuschlag damit insgesamt 1,4665 Milliarden Euro zur Verfügung, eine Steigerung gegenüber 2022 von 101 Millionen Euro. Für Unterhaltsvorschussleistungen sind 1,06 Milliarden Euro und damit 40 Millionen Euro mehr als 2022 vorgesehen.


Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit

Mit dem Corona-Aufholpaket (2021/2022) wurde über vielfältige Maßnahmen ein erster Ausgleich für pandemiebedingte Belastungen für Kinder, Jugendliche und Familien geschaffen. Die Belastungen junger Menschen bis hin zu psychischen und physischen Erkrankungen wirken jedoch länger nach. Daher sind im Anschluss an das Corona-Aufholpaket für Kinder und Jugendliche mit dem Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro in 2023 vorgesehen.


Mittel für Aufgaben der freien Jugendhilfe

Nach dem Rekordwert von über 296 Millionen Euro im Haushalt 2022 aufgrund der zusätzlichen Mittel aus dem Corona-Aufholpaket werden mit dem Haushalt 2023 Mittel für die Aufgaben der freien Jugendhilfe von 224 Millionen Euro bereitgestellt. Dies bedeutet einen Aufwuchs gegenüber dem Finanzplanungsansatz von gut 76 Millionen Euro. Mit diesen Mitteln kann die Arbeit der zahlreichen bundeszentralen Organisationen und Einrichtungen gut abgesichert werden.


„Demokratie Leben!“ und „Menschen stärken Menschen“

Das Programm „Demokratie Leben!“ wird gegenüber 2022 um 16,5 Millionen Euro verstärkt. Damit werden in 2023 182 Millionen Euro bereitgestellt. Für das Programm „Menschen stärken Menschen“ sind in 2023 wieder 18 Millionen Euro vorgesehen. Beide Programme werden in einem Haushaltstitel zusammengefasst, der damit ein Volumen von 200 Millionen Euro umfasst.


Mehrgenerationenhäuser

Für die Mehrgenerationenhäuser stehen im Jahr 2023 nach dem Ende des Corona-Aufholpakets wieder rund 23 Millionen Euro zur Verfügung.


Wohlfahrtsverbände

Für die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und andere zentrale Organisationen werden 2023 insgesamt rund 39 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.


Fonds Sexueller Missbrauch

Aus dem Fonds sexueller Missbrauch werden Betroffenen angemessene Unterstützungs- und Hilfeleistungen gewährt. Im Haushalt 2023 sind zusätzlich 37 Millionen Euro zur Sicherstellung der Liquidität des Fonds eingeplant.


Freiwilligendienste

Für die Freiwilligendienste werden 2023 Mittel in Höhe von rund 328 Millionen Euro bereitstehen (Bundesfreiwilligendienst 207,2 Millionen Euro, Freiwilligendienste 120,7 Millionen Euro).





Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt sowie Bundesstiftung Gleichstellung

Die Finanzierung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (10 Millionen Euro jährlich) sowie die Bundesstiftung Gleichstellung (5 Millionen Euro jährlich) ist dauerhaft gesichert.


Förderung frühkindlicher Bildung und Qualität in der Kindertagesbetreuung

Für die Förderung frühkindlicher Bildung durch verschiedene Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung ist in den Jahren 2023 und 2024 im Einzelplan 60 eine Vorsorge in Höhe von bis zu jeweils 2 Milliarden im Bundeshaushalt vorgesehen.




[1] Den Sofortzuschlag erhalten von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Anspruch auf Leistungen nach SGB II oder SGB XII haben, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten oder für die Kinderzuschlag bezogen wird.

 
     
 
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 Resolution für Kinderschutzambulanzen

Kowalleck: „Wirksamer Kinderschutz braucht Vernetzung“

 Erfurt – „Wenn Kinderschutz an Fach- und Zuständigkeitsgrenzen Halt macht, werden wir nie einen grenzenlosen Schutz für unsere Kleinsten erreichen.“ Mit diesen Worten hat der jugendpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Maik Kowalleck, den Ausbau und die stärkere Vernetzung von Kinderschutzambulanzen in Thüringen und ganz Deutschland gefordert. Dazu haben die Kinderschutzpolitiker von CDU und CSU in den deutschen Landtagen und Bürgerschaften sowie dem Berliner Abgeordnetenhaus eine gemeinsame Resolution verabschiedet. Kowalleck: „Unsere Kinder sind das Wertvollste, das wir haben. Sie zu schützen muss oberstes Gebot sein. Wirksamer Kinderschutz braucht aber Vernetzung.“ Wie das gelingen kann, wurde den Fachpolitikern bei ihrer Tagung in München beim Besuch der bayerischen Kinderschutzambulanz vor Augen geführt. Kowalleck: „Hier arbeiten Expertinnen und Experten interdisziplinär zusammen, um Missbrauch, Gewalt und Vernachlässigung sicher zu erkennen und zielgerichtet Hilfe anzubieten.“ Ein wichtiger Baustein sei dabei die Finanzierung dieser sensiblen Arbeit. Ziel müsse eine bundesweit einheitliche Vergütung sein, so der CDU-Politiker.

 Kinderschutzambulanzen seien ein wichtiger Baustein im Hilfesystem für die Versorgung von Kindern, die Opfer von Vernachlässigung, Misshandlung oder sexualisierter Gewalt geworden sind. Kowalleck: „Hier wird professionelle und zugleich eine kindgerechte ambulante und stationäre Hilfe bei Verdachtsfällen angeboten. Die Einrichtungen leisten einen enorm wichtigen Beitrag beim Kinderschutz und müssen entsprechend gestärkt werden. Wir sprechen uns für eine möglichst wohnortnahe und bundesweit flächendeckende Versorgung aus.“

 In der Resolution fordern die Fraktionen zudem den Aufbau weiterer sogenannter Childhood-Häuser. In diesen Einrichtungen können Kinder als Opfer von Missbrauch und Misshandlung in einem geschützten Rahmen durch spezialisiertes Personal untersucht und vernommen werden. Eine Landtags-Anfrage der CDU hat ergeben, dass die Zahl der Straftaten in Verbindung mit Kinderpornografie in Thüringen zuletzt stark gestiegen ist. Die Fälle mit Verbreitung und Besitz von kinderpornografischem Material kletterten von 327 im Jahr 2019 auf 893 im letzten Jahr. Die Zahl der Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen lag im vergangenen Jahr bei 497. Kowalleck: Das sind alarmierende Zahlen, die uns zeigen, dass wir die Anstrengungen, unsere Kinder bestmöglich zu schützen, weiter intensivieren müssen. Der Staat muss mit aller Kraft an der Seite der Jungen und Mädchen stehen, denen Leid angetan wurde, und jegliche weitere Traumatisierung verhindern.“

 Christian Voigt

Leiter Digitales Nachrichtenzentrum

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 Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld teilweise bis Ende September verlängert

 Das Bundeskabinett hat die Verordnung zur Verlängerung der Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld beschlossen.

 Bis zum 30. September 2022 ist es weiterhin ausreichend, wenn in Betrieben mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsausfall von mehr als

10 Prozent haben. Zudem wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet. Diese Zugangserleichterungen umfassen auch Betriebe, die ab dem 1. Juli 2022 neu oder nach einer mindestens dreimonatigen Unterbrechung erneut Kurzarbeit anzeigen müssen.

Unverändert bleibt: Die Sozialversicherungsbeiträge werden für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis maximal Juli 2023 zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit einer beruflichen Weiterbildung verbunden wird, die bestimme Voraussetzungen erfüllt.

 Einige pandemiebedingte Sonderregelungen laufen aus

 Einige der Sonderregeln sind zum 30. Juni 2022 ausgelaufen. Ab dem 01. Juli 2022 gelten wieder folgende Regelungen. Die Beschäftigten erhalten 60 Prozent des entfallenen Netto-Entgelts (Beschäftigte mit Kindern 67 Prozent) als Kurzarbeitergeld. Kurzarbeitergeld kann grundsätzlich bis zu 12 Monate bezogen werden. Der Zuverdienst aus einem seit Beginn der Kurzarbeit neu aufgenommen Minijob wird auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

 Die wichtigsten Informationen zum Kurzarbeitergeld und zur Qualifizierung während Kurzarbeit sind auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit zusammengestellt:

Corona-Virus: Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld

 

Förderung von Weiterbildung

 Mit freundlichen Grüßen

 

   Andrea Springer

    Pressesprecherin
    Telefon:  03631 650-418
    Telefax:  03631 650210-418
    E-Mail:   Nordhausen.Presse@arbeitsagentur.de
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 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen

Erfurt, 01. Juli 2022

 

 Grüne Fraktion zur Thüringer Woche der pflegenden Angehörigen

Babette Pfefferlein: Ganzheitliche Lösungen zur Unterstützung von pflegenden Angehörigen etablieren

 

Zum zweiten Mal findet vom 4. bis 10. Juli die „Thüringer Woche der pflegenden Angehörigen“ statt. Pflege in Thüringen erfolgt zu 80 Prozent in der Häuslichkeit. In Thüringen werden über 135.000 Pflegebedürftige von über 220.000 Angehörigen gepflegt oder betreut. Babette Pfefferlein, gesundheitspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, betont in diesem Kontext: „Das Engagement der pflegenden Angehörigen wird nicht genug wertgeschätzt. Es hat unseren Respekt, unsere Anerkennung und unsere Unterstützung verdient. Pflegende Angehörige tragen viel Verantwortung. Eine Erwerbstätigkeit ist mit einer zeitintensiven Pflege kaum zu vereinbaren und bedeutet viel Belastung. Wir brauchen mutige und ganzheitliche Lösungen, um sie dabei zu unterstützen. Bei Aufmerksamkeit und Anerkennung darf es nicht bleiben!“

„Die Forderung der bündnisgrünen Bundestagsfraktion nach einem finanziellen Ausgleich für die, die Angehörige oder Freunde pflegen, ist vollkommen richtig. Diejenigen, die ihre Arbeitszeit für die Pflege reduzieren oder gar aufgeben müssen, sollen eine Lohnersatzleistung erhalten und damit zumindest ein Stück weit finanziell abgesichert sein. So wie junge Eltern Elterngeld erhalten, muss auch pflegenden Angehörigen ein Familienpflegegeld zustehen. Zusätzlich sollte eine ausreichende Anzahl von Tagen zur Verfügung stehen, die bezahlt arbeitsfrei genommen werden können, um pflegebedürftige Angehörige im Krankheitsfall gut betreuen zu können“, fordert Pfefferlein abschließend.

 

Die „Thüringer Woche der pflegenden Angehörigen“ zeigt die vielen Aspekte der häuslichen Pflege auf und gibt Informationen zu vorhandenen Angeboten und Initiativen.
Die gesundheitspolitischen Sprecher*innen der rot-rot-grünen Koalition laden aus diesem Anlass für den kommenden Montag, dem 4. Juli, von 11 bis 14 Uhr gemeinsam mit dem „wir pflegen e.V.“ und dem Landesseniorenrat in den Thüringer Landtag zur Fachdiskussion „Herausforderungen in der häuslichen Pflege“ ein.

 

PRESSEMITTEILUNG


SWG sperrt nach Ärger mit Jugendgruppe Wohnhof hinter der Nordhäuser Stadtbibliothek

Klaan fordert gemeinsames Agieren aller Beteiligten, um Lösung für die Stadt zu finden

Die Städtische Wohnungsbaugesellschaft (SWG) in Nordhausen lässt ihren Wohnhof Engelsburg/Kranichstraße jetzt abends von einem Sicherheitsdienst bewachen. Außerdem hat die SWG an allen Quartierszugängen Schilder befestigen lassen, die den Zutritt für Fremde untersagen. Damit reagiert das kommunale Wohnungsunternehmen auf eine Gruppe Jugendlicher, die sich in den vergangenen Wochen in dem Hof hinter der Stadtbibliothek abends regelmäßig getroffen hat. „Seit Wochen haben wir immer wieder Beschwerden unserer Mieter. Es geht um Müll, der liegengelassen wird, Treppen, Außenanlagen und Fahrzeuge werden beschädigt. Es geht auch um persönliche Auseinandersetzungen zwischen unseren Mietern und den Jugendlichen. So konnte es leider nicht weiter gehen. Wir mussten reagieren. Die Maßnahmen zeigen jetzt erste Erfolge“, sagte SWG-Chefin Inge Klaan in einer Pressemitteilung des Unternehmens.

Klaan spricht von einer kleinen Gruppe Kinder und Jugendlicher im Alter zwischen 12 und 18 Jahren, die für Ärger in dem Wohnquartier sorgten. Auch Alkohol und Drogen seien hier eindeutig im Spiel, so die SWG-Chefin.

Klaan, die selbst fünf Abende lang versucht hat eine friedliche Lösung zu finden und mit den Kindern und Jugendlichen ins Gespräch zu kommen, sah zum Schluss keine andere Möglichkeit mehr, als härter durchzugreifen. „Auch wenn wir das Problem damit natürlich nur auf andere Flächen in der Stadt verschieben“, sagt sie und ergänzt: „Ich habe selbst mit einigen Eltern der Jugendlichen gesprochen. Daher weiß ich, dass die Familien oft überfordert sind in einer solchen betroffenen Situation und die Hilfe des Jugendamtes nicht abbrechen darf. Es brauche ein erzieherisches ordnungspolitisches Flächenkonzept bis auf die Schulhöfe und eine vielfältige Angebotsstruktur für die Kinder, die wir damit noch zurückholen können.

Um dem beizukommen, sei ein gemeinsames Agieren von Elternhäusern, Schulen, Zivilgesellschaft, Jugendamt, Ordnungsbehörde und Polizei erforderlich. „Wenn die Stadt im Interesse aller diesen Prozess weiter koordiniert und jetzt weitergehende Maßnahmen unterstützt und alle in die gleiche Richtung abgestimmt agieren, kann im Sinne der Stadt und ihrer Bürger etwas Gutes entstehen“, ist Klaan überzeugt. Die SWG sei bereit, Partner in diesem Prozess zu sein.

 

 
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  Presse­mitteilung
  Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums
Pressemitteilung 063   Veröffentlicht am 30.06.2022
  Zugewanderten Müttern eine Perspektive geben
 
     
 

Korrigierte Version – Zahl der Mütter im vorletzten Absatz korrigiert

Bundesfamilienministerium verlängert Frauenförderprogramm „Stark im Beruf“

 
 


Das Bundesfamilienministerium setzt das Programm „Stark im Beruf“ zur Erwerbsförderung von Müttern mit Migrationsgeschichte bis zum Ende dieses Jahres fort. Damit können die bundesweit über 80 Kontaktstellen weiterhin Migrantinnen mit Familienverantwortung in Jobs und Ausbildung vermitteln. Aktuell profitieren davon insbesondere geflüchtete Mütter aus der Ukraine.


Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „‚Stark im Beruf‘ ist erfolgreich und hat schon vielen Frauen geholfen. Mit dem Programm eröffnen wir Müttern mit Migrationsgeschichte nicht nur einen Weg in gute Arbeit, sondern auch längerfristige Perspektiven in Deutschland. Deshalb freue ich mich, dass wir ‚Stark im Beruf‘ verlängern konnten. Die Nachfrage ist unverändert hoch und es gewinnen alle: die Frauen erhalten eine berufliche Perspektive, die Unternehmen bekommen hochmotivierte Arbeitskräfte.“


Das Programm „Stark im Beruf“ begleitet Migrantinnen mit einer Kombination aus mehrmonatigen Coachings und Frauenkursen individuell auf ihrem Weg in eine Beschäftigung. Da die Teilnehmerinnen Mütter sind, finden die Kurse in der Regel in Teilzeit statt. Der Mix aus sozialpädagogischer Begleitung bei Jobeinstieg, Sprachtraining für die Berufspraxis und Peer-to-Peer-Unterstützung in den Kursen hat sich bewährt, so dass es kaum Abbrecherinnen gibt. Die rund 80 Kontaktstellen in ganz Deutschland haben seit 2015 rund 17.500 Mütter mit gutem Erfolg in die Erwerbstätigkeit begleitet: Ein Drittel wechselte in eine Ausbildung oder hochwertige Beschäftigung, einem weiteren Drittel gelang durch Qualifizierungen erste Schritte auf dem Arbeitsmarkt.


Nach dem Auslaufen der Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zum 30. Juni 2022 setzt das Bundesfamilienministerium nun Bundesmittel ein, so dass „Stark im Beruf“ zumindest bis Ende 2022 und bis zum Beginn eines verwandten ESF Plus-Förderprogramms des Bundesarbeitsministeriums weiterlaufen wird.


Weitere Informationen finden Sie auf www.starkimberuf.de


 
     
 
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