Mittwoch, 24. Juni 2020

Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums

Digitale-Familienleistungen-Gesetz im Kabinett beschlossen

Gesetzentwurf von BMI und BMFSFJ ermöglicht digitalen Kombiantrag für Familienleistungen Die Bundesregierung arbeitet an einer zügigen Digitalisierung der Verwaltung. Heute hat das Bundeskabinett nun ein Gesetz auf den Weg gebracht, das es ermöglicht, fünf wichtige Familienleistungen in einem digitalen Kombiantrag zusammenzufassen. In einem Zuge können Eltern künftig die Geburtsurkunde - mit förmlicher Namensfestlegung und Geburtsanzeige- sowie Eltern- und Kindergeld beantragen. In der nächsten Stufe soll auch der Kinderzuschlag dazukommen. Entscheidendes Element des Gesetzes ist die Regelung des elektronischen Datenaustausches. An vielen Stellen können Behörden notwendige Daten untereinander abrufen. Bürgerinnen und Bürger müssen künftig keine Nachweise mehr selbst einreichen. Die zuständigen Standesämter, Krankenkassen, Elterngeldstellen und die Deutsche Rentenversicherung werden zum elektronischen Datenaustausch auf Wunsch der Eltern ermächtigt. Damit entfallen mehrere Papiernachweispflichten für die Eltern. Doppeleingaben in verschiedenen Anträgen werden durch den digitalen Kombiantrag vermieden. Bundesinnenminister Horst Seehofer: „Mit dem Digitale-Familienleistungen-Gesetz wollen wir den Alltag von jungen Familien erleichtern. Gerade nach der Geburt gibt es wichtigeres, als sich mit Behördengängen und Formularen zu beschäftigen. Das Gesetz bildet daher einen weiteren Meilenstein auf dem Weg der Digitalisierung unserer bürgernahen Verwaltung.“ Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Mit dem Digitale Familienleistungen-Gesetz wird heute ein Flaggschiff der Verwaltungsdigitalisierung ermöglicht. Es ist das erste seiner Art zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes und daher Wegbereiter für andere noch zu digitalisierende Verwaltungsleistungen. Eltern sollen mehr Zeit für ihre Kinder haben und von Bürokratie entlastet werden. Deshalb bündeln wir die wichtigsten Leistungen bei der Geburt eines Kindes. Eltern müssen künftig weniger Papiernachweise beilegen und alle notwendigen Angaben auch nur noch einmal in einen digitalen Kombiantrag eingeben. Statt Formulare und Unterlagen an verschiedene Stellen bringen zu müssen, können Eltern zustimmen, dass die Behörden viele der notwendigen Daten und Informationen künftig untereinander elektronisch austauschen dürfen. So gewinnen Eltern, aber auch Verwaltung und Wirtschaft mehr Zeit.“ Spätestens 2022 sollen die Vorteile bundesweit allen Eltern zur Verfügung stehen. Ein erster Prototyp des Kombiantrags mit elektronischem Datenaustausch, die Anwendung ELFE (Einfach Leistungen für Eltern) soll noch in diesem Jahr in Bremen getestet werden. Das Gesetz, das mehrere Verwaltungsebenen bei Bund und Ländern berührt, ist arbeitsteilig vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend entwickelt worden.  Mit dem geplanten Datenaustausch zwischen Behörden geht die Bundesregierung über die Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes hinaus. Der Gesetzentwurf enthält zudem Rechtsgrundlagen für ein Nutzerkonto auf ELSTER-Basis.   Web-Ansicht: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/digitale-familienleistungen-gesetz-im-kabinett-beschlossen/156786

Bundesfamilienministerium 
 Veröffentlicht am 24.06.2020 

TN LOS! Sommernächte 2020 bringen ab 26. Juni Open-Air-Feeling in den Heringer Schlosshof

Information der Veranstaltungsabsage im Sondershäuser Heimatecho inzwischen überholt

In der Ausgabe des Sondershäuser Heimatechos vom 24. Juni 2020 wurde veröffentlicht, dass alle Veranstaltungen der Theater Nordhausen/Loh-Orchester Sondershausen GmbH bis inklusive 31. August 2020 abgesagt seien. Alle Gäste, die sich bereits auf die drei verschiedenen Galakonzerte freuen, können nach diesem Schreck aufatmen, denn: Diese Information ist inzwischen überholt, die „TN LOS! Sommernächte 2020“ finden wie geplant vom 26. Juni bis zum 26. Juli im Schlosshof von Heringen statt. Lang ersehnt kehrt damit nach wochenlanger Abstinenz ein Stück Kultur in den Südharz zurück.

Zum Hintergrund: Die Open-Air-Veranstaltungsreihe ist möglich, da die Bedingungen der Thüringer SARS-CoV-2-Maßnahmenfortentwicklungsverordnung vom 13. Mai 2020 eingehalten und zum Schutz von Publikum und Mitarbeitern in einem eigens angefertigten Hygiene- und Dauerinfektionsschutzkonzeptes detailliert umgesetzt werden. Damit ist das TN LOS! in der Lage, abseits des regulär geplanten Spielbetriebs Veranstaltungen durchzuführen. So finden vom 26. Juni bis zum 26. Juli 2020 unter Einhaltung aller Maßgaben der Thüringer Verordnung die „TN LOS! SOMMERNÄCHTE 2020 – Open Air im Schloss Heringen“ statt.

Den Auftakt der Konzertreihe bildet die Musicalgala „Broadway Forever“, die das Publikum das Beste aus berühmten Broadway-Musicals an einem Abend genießen lässt: Hits aus „The Lion King“, „Les Misérables“, „Jesus Christ Superstar“ und dazu noch aus „My Fair Lady“, „West Side Story“, „Mozart! – Das Musical“ und „Elisabeth“ stehen auf dem Programm. Das Loh-Orchester Sondershausen spielt unter der musikalischen Leitung von Henning Ehlert.

Ein glanzvolles Fest der Stimmen erwartet Besucherinnen und Besucher bei der Operngala „Ein Fest der Stimmen“ ab dem 27. Juni 2020 im Schlosshof Heringen, wenn das Loh-Orchester Sonderhausen unter der musikalischen Leitung von Generalmusikdirektor Michael Helmrath und mit Sängerinnen und Sängern des Nordhäuser Musiktheaterensembles Highlights aus der faszinierenden Welt der Oper zu Gehör bringen.

Die Operetten- und Schlagergala, die am 4. Juli 2020 im Schlosshof Heringen ihre Premiere feiert, vervollständigt den Konzertreigen. Unter der musikalischen Leitung von Henning Ehlert unterhalten in der Operetten- und Schlagergala das Loh-Orchester sowie bekannte und beliebte Sängerinnen und Sänger des Theaters Nordhausen einen ganzen Abend lang mit einem bunten, humorvollen wie leidenschaftlichen Programm aus mitreißender Musik, vielen Ohrwürmern und Geschichten aus dem Leben.

Zusätzliche Unterhaltung verspricht der Schauspieler Sven Mattke, der den Theaterbesuchern im Südharz aus Inszenierungen wie „Die Comedian Harmonists“ oder „Cabaret“ bereits bekannt sein dürfte: Er führt als Moderator mit Esprit durch das Programm der Musicalgala sowie der Operetten- und Schlagergala.

Karten für die Konzerte der „TN LOS! Sommernächte 2020“ gibt es im Internet unter www.theater-nordhausen.de sowie an der Theaterkasse (Tel. 0 36 31/98 34 52) und an den meisten, wieder geöffneten, Vorverkaufsstellen der Theater Nordhausen/Loh-Orchester Sondershausen GmbH.

Foto: Probe des Loh-Orchesters vor dem Heringer Schloss (Fotografin Kerstin Mischler)




Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums

Startschuss für Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Gründungsfestakt in Neustrelitz Bei einem Festakt in der Aula des „Gymnasium Carolinum“ in Neustrelitz haben die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Franziska Giffey, der Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Dr. Markus Kerber, und die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, heute die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt gegründet. Bundesministerin Dr. Giffey überreichte als derzeitige Vorsitzende des Stiftungsrates den Gründungsvorständen, Katarina Peranic und Jan Holze, die Ernennungsurkunden. Sie werden im Juli dieses Jahres ihre neue Tätigkeit in Neustrelitz aufnehmen. Hauptaufgabe der beiden Vorstände wird es zunächst sein, die operative Geschäftstätigkeit der Stiftung aufzubauen. Dabei werden sie in der Anfangsphase durch die drei federführenden Bundesministerien unterstützt. Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Franziska Giffey: „Dass die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt heute nun offiziell gegründet wird, ist ein wichtiger Fingerzeig in die Zukunft, auf den wir lange hingearbeitet haben. Endlich wird es nun eine deutschlandweit aktive Stiftung geben, die das Engagement anerkennen, wertschätzen, fördern und stärken wird und die mit konkreter Unterstützung Vereinen und Zivilgesellschaft unter die Arme greift. Besonders bei der Digitalisierung ist das wichtig – nicht nur in Zeiten von Corona. Und auch, dass die Stiftung die strukturschwachen und ländlichen Gebiete in den Blick nimmt und dort die Entwicklung des Engagements fördert, ist gut für das friedliche Zusammenleben und die Demokratie in unserem Land.“ Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, anlässlich des Festaktes: „30 Millionen Menschen sind in Deutschland ehrenamtlich tätig. Sportvereine, freiwillige Feuerwehren, das Technische Hilfswerk und viele andere Ehrenamtliche prägen unser gesellschaftliches Miteinander. Sie ermöglichen Vielen die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben. Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt wird die Ehrenamtlichen dabei unterstützen, damit gerade auch strukturschwache Regionen lebenswert bleiben. So leistet die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt einen direkten Beitrag für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland.“ Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner: „Ehrenamtliches Engagement ist entscheidend für die Temperatur in unserer Gesellschaft – das zeigt sich gerade jetzt in der Pandemie. Millionen Bürger bringen sich täglich ein, vor allem in ländlichen Räumen: bei der Feuerwehr, in Vereinen, den Kirchengemeinden und sozialen Einrichtungen. Richtig und wichtig ist daher, den Engagierten mit der Stiftung als zentraler Anlaufstelle den Rücken zu stärken. Mit Vernetzung, Beratung und Qualifizierung wollen wir dafür sorgen, dass gerade dort, wo weniger Menschen wohnen und sie weniger Angebote haben, Ehrenamt bestmöglich wirken kann. Ein großes Anliegen ist mir zudem, den Helfern zu helfen, die wegen der Corona-Krise ins Straucheln geraten sind. Für sie habe ich ein millionenschweres Soforthilfeprogramm aufgelegt, die Bewerbungsphase dafür startet an diesem Mittwoch. Wir unterstützen, damit weiter geholfen werden kann.“ "Wir werden die Stiftung partizipativ und partnerschaftlich als Kompetenz- und Servicestelle für Engagement und Ehrenamt in Deutschland aufbauen, und mit Rat und Tat sowie Förderung zur Seite stehen," erläutert Katarina Peranic, Vorstandsmitglied der Stiftung, das weitere Vorgehen. „Dabei wollen wir mit den bestehenden Engagementstrukturen eng zusammenarbeiten; Doppelstrukturen vermeiden und werben schon jetzt um Vertrauen, um die Stiftung gemeinsam mit der Zivilgesellschaft zu einem Erfolg zu machen,“ ergänzt Jan Holze, ebenfalls Vorstandsmitglied der Stiftung und Teil der Doppelspitze. Beide sind sich einig: "Die Stiftung muss für Ehrenamt und Engagement einen wirksamen Mehrwert bringen. Dafür wollen wir uns engagieren.“ Am Festakt nahmen auch die Mitglieder des Stiftungsrates teil. Der 19-köpfige Stiftungsrat beaufsichtigt die Stiftung und entscheidet in allen Angelegenheiten, die für die Stiftung und ihre Entwicklung von grundsätzlicher oder besonderer Bedeutung sind. Die Zusammensetzung des Stiftungsrats soll die Vielfalt des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts in Deutschland widerspiegeln sowie den Deutschen Bundestag, die Länder und Kommunen in die Stiftungsarbeit einbinden. Folgende Mitglieder werden im Stiftungsrat vertreten sein:Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und JugendBundesminister des Innern, für Bau und HeimatBundesministerin für Ernährung und Landwirtschaftvier Mitglieder des Bundestags (jeweils ein Mitglied aus dem Haushaltsausschuss, dem Familienausschuss, dem Innenausschuss und dem Landwirtschaftsausschuss)zwei Vertreterinnen und Vertreter der BundesländerDeutscher Landkreistag als Vertretung der kommunalen SpitzenverbändeBundesverband der Deutschen Stiftungen e.V.Bündnis für GemeinnützigkeitBundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V.Deutscher Olympischer Sportbundein Vertreter der Unfall- und RettungsdiensteBundeskonferenz der MigrantenorganisationenDeutscher LandFrauenverband e.V.Bund der Deutschen Landjugend e.V.Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V. Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt ist ein gemeinsames Vorhaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sowie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Sie ist ein zentrales Ergebnis der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ und soll insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Regionen Engagement sinnvoll und nachhaltig unterstützen. Sitz der Stiftung ist die Stadt Neustrelitz in Mecklenburg-Vorpommern. Mit der Stiftung werden das starke, lebendige, vielfältige bürgerschaftliche Engagement und Ehrenamt von rund 30 Millionen Bürgerinnen und Bürgern anerkannt und wertgeschätzt. Zum ersten Mal wird es mit der Stiftung eine bundesweite Anlaufstelle für die ehrenamtlich und bürgerschaftlich Engagierten in Deutschland geben. Die Aufgaben der Stiftung sind vielfältig. Ein Schwerpunktthema der Stiftungsarbeit wird die Digitalisierung sein. Zudem wird sie die Informationsangebote bündeln, damit engagierte Bürgerinnen und Bürger gute und erprobte Konzepte schnell und unkompliziert einsetzen können. Die Stiftung wird darüber hinaus auch bei der Nachwuchsgewinnung unterstützen und Fortbildung anbieten. Ab 2021 sind finanzielle Mittel in Höhe von bis zu 30 Millionen jährlich für die Stiftung vorgesehen.   Web-Ansicht: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/startschuss-fuer-deutsche-stiftung-fuer-engagement-und-ehrenamt-/156776

Bundesfamilienministerium  
Pressemitteilung 042 
Veröffentlicht am 23.06.2020 

Pressemitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik

Ende 2019 erstmals mehr Frauen als Männer im Besitz eines Schwerbehindertenausweises 

Am 31.12.2019 waren 205 195 Thüringerinnen und Thüringer im Besitz eines Schwerbehindertenausweises. Dies waren 7 382 Personen bzw. 3,5 Prozent weniger als zwei Jahre zuvor. Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik waren Ende 2019 erstmals mehr Frauen (103 012 bzw. 50,2 Prozent) als Männer (102 183 bzw. 49,8 Prozent) im Besitz eines Schwerbehindertenausweises. Der Anteil der schwerbehinderten Menschen an der Thüringer Bevölkerung lag bei 9,6 Prozent. Die Hälfte (54,1 Prozent) der schwerbehinderten Thüringerinnen und Thüringer war älter als 65 Jahre. Weitere 33,8 Prozent befanden sich im Alter von 45 bis unter 65 Jahren, 9,6 Prozent im Alter von 18 bis unter 45 Jahren und 2,5 Prozent der von Schwerbehinderung Betroffenen waren Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Ursache der Behinderung war in vier Fünftel der Fälle (81,2 Prozent) eine Krankheit (einschließlich Impfschaden). Bei 4,7 Prozent der schwerbehinderten Menschen war die Behinderung angeboren und 1,8 Prozent der Fälle wurden durch Unfälle (einschließlich Arbeitsunfälle und Berufskrankheit) verursacht. In 0,9 Prozent der Fälle war die Ursache ein Arbeitsunfall bzw. eine Berufskrankheit. Anerkannte Kriegs-, Wehrdienst- oder Zivildienstbeschädigungen waren in 0,2 Prozent der Fälle Ursache für eine Schwerbehinderung. In 54 370 Fällen wurde als Art der schwersten Behinderung eine Beeinträchtigung der Funktion von inneren Organen bzw. Organsystemen festgestellt. Das waren mehr als ein Viertel (26,5 Prozent) aller Betroffenen. An zweiter Stelle standen Querschnittlähmung, zerebrale Störungen, geistigseelische Behinderungen und Suchtkrankheiten (50 310 Personen bzw. 24,5 Prozent), gefolgt von Funktionseinschränkungen von Gliedmaßen (28 332 Fälle bzw. 13,8 Prozent). 

 Bitte beachten: Für die Berechnungen zum Stichtag 31.12.2019 wurde die Bevölkerungszahl am 31.12.2019 herangezogen. 


Thüringer Landesamtes für Statistik

Erfurt, 24. Juni 2020

Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

Nordhausen (psv) Heute hat Oberbürgermeister Kai Buchmann die Beamten der Berufsfeuerwehr Martin Friedrich, Lucas Theiler und Marvin Kindler nach ihrer erfolgreichen Ableistung der Probezeit in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ernannt.
Alle drei Beamte sind Nordhäuser, seit April 2016 Brandmeister-Anwärter und seit Mitte März 2018 Brandmeister unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe bei der Berufsfeuerwehr Nordhausen.

„Sie haben alle Stufen Ihrer Ausbildung bei der Berufsfeuerwehr im Gleichschritt absolviert. Das macht mich stolz und zeigt zugleich das gute Ausbildungsklima bei unserer Nordhäuser Feuerwehr.  Auch deshalb, weil sich Ihre Probezeit auf Grund Ihrer guten Leistungen um neun Monate verkürzt hat“, sagte der Oberbürgermeister nach Überreichung der Ernennungsurkunden.

Zum Bild von links nach rechts: Martin Friedrich, Lucas Theiler und Marvin Kindler (Foto-Collage ©Stadtverwaltung Nordhausen)


Dienstag, 23. Juni 2020

Sommerkonferenz der Haushalts- und Finanzpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktionen in den Ländern und im Bund vom 22. bis 23. Juni 2020 auf Usedom

 Beschluss Europäische Finanzpolitik braucht Solidarität mit Augenmaß 

Die Haushalts- und Finanzpolitischen Sprecher sehen die Pläne für eine ausschließlich auf die Pandemie bezogene, einmalige und zeitlich begrenzte Anleihe im Namen der Europäischen Union als akzeptablen Kompromiss. Damit werden die Mitgliedstaaten bei ihrer Reaktion auf die CoronaKrise unterstützt und zugleich der Einstieg in eine dauerhafte gemeinschaftliche Schuldenhaftung verhindert. Dem Gedanken der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion wird Rechnung getragen, da jeder Mitgliedstaat die Verantwortung für seine Politik trägt. Es ist von allen Mitgliedstaaten europäischer Geist und Ehrgeiz gefordert. Gelebte Solidarität muss Hand in Hand gehen mit nationalen Bemühungen um eine starke Wirtschaft, ein nachhaltiges Sozialwesen und stabile Finanzen. Jedes neue Programm muss sich mit einem europäischen Mehrwert begründen lassen und mitgliedstaatliche Initiativen ergänzen. Daneben lehnen die Haushalts- und Finanzpolitischen Sprecher eine dauerhafte Niedrigzinspolitik der EZB ab. Es widerspricht der Nachhaltigkeit, allein auf den Hoffnungswert dauerhaft niedriger Zinsen zu setzen und den haushaltspolitischen Ausweg in einer Staatsfinanzierung durch die Zentralbanken zu suchen, ohne eigene ausgabenpolitische Schwerpunkte zu setzen. Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit schlechterer Kreditwürdigkeit würde dieser Ansatz anders als der Bundesrepublik erst recht keine Perspektive aus einer explodierenden Staatsverschuldung eröffnen.

CDU/CSU-Finanzsprecherkonferenz Mike Mohring / Egbert Liskow: Die Schuldenbremse erlebt ihre Bewährungsprobe

Mike Mohring als Vorsitzender der Konferenz einstimmig bestätigt Am heutigen Dienstag endete auf Usedom die Sommerkonferenz der Haushalts- und Finanzpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktionen in den Ländern und im Bund. Die Konferenz findet planmäßig zweimal im Jahr statt. Ausrichter der Sommerkonferenz 2020 war die CDU-Fraktion Mecklenburg-Vorpommern. Mit Blick auf die Beschlusspapiere erklärt der Vorsitzende der Konferenz Mike Mohring (Thüringen): „Die vor Jahren verankerte Schuldenbremse in den Haushalten von Bund und Ländern hat nicht nur dafür gesorgt, dass wir jetzt finanzielle Spielräume haben, die es uns ermöglichen, vergleichsweise geräuscharm durch die Krise zu navigieren. Die Schuldenbremse ist auch bei weitem kein starres Instrument: Sie ermöglicht das gezielte, befristete Aufnehmen neuer Kredite in Phasen der Krise, sie bedingt aber auch, einen verpflichtenden generationengerechten Tilgungsplan. Insofern gibt es keinen Grund, die Schuldenbremse in Zweifel zu ziehen. Sie hat durch die Pandemie nicht an Bedeutung eingebüßt, sie hat vielmehr ihre erste echte Bewährungsprobe bestanden. Die Sprecherkonferenz fordert, schnell zu strukturell ausgeglichenen Haushalten zurückzukehren. Zudem werbe ich dafür, dass jetzt eine exakte Kosten-Nutzen-Analyse mit Blick auf die vereinbarten und noch zu vereinbarenden Hilfsprogramme vorgenommen wird, damit wirtschaftliche Hilfen von Ländern, Bund und EU einander sinnvoll ergänzen und Mehrfachförderungen vermieden werden.“ Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Mecklenburg-Vorpommern Egbert Liskow ergänzt: „Bei aller Notwendigkeit der vereinbarten Hilfsmaßnahmen müssen wir darauf achten, dass Bund und Länder noch ausreichend Liquidität haben, um die Folgen eines möglichen neuerlichen Aufflammens der Pandemie wirksam bekämpfen zu können. Die Aufnahme einer einmaligen, zeitlich begrenzten Anleihe durch die Europäische Union halten wir für akzeptabel, um die wirtschaftlichen Schäden durch die Pandemie zu lindern. Die Gefahr, dass die europäischen Staaten sich an das süße Gift billigen Geldes aufgrund der guten Bonität Dritter gewöhnen, muss von vornherein so klein wie möglich gehalten werden. Deswegen sollen mithilfe der Anleihe auch ausschließlich Projekte bezahlt werden, die europäischen Mehrwert schaffen. Nach wie vor muss gelten, dass jeder Staat in der Europäischen Union für seine eigenen Schulden haftet, damit der europäische Solidaritätsgedanke nicht überdehnt wird. Ich freue mich, dass mein Kollege Mike Mohring weiterhin die Sprecherkonferenz leitet. Er wurde heute auf meinen Vorschlag hin einstimmig bestätigt.“


                                                         Beschluss

                      Schuldenbremse ist Maßstab für solide Haushaltspolitik

 Die von der Union gegen viele Widerstände durchgesetzte solide Haushaltspolitik (Schwarze Null) hat die Grundlage dafür geschaffen, dass Bund und Länder in der Corona-Krise schlagkräftig handeln konnten. Gemeinsam mit der grundgesetzlichen Schuldenbremse sind dies wichtige Leitplanken für die Haushaltspolitik der Gegenwart und der Zukunft. Dies galt in Zeiten der bis vor wenigen Monaten laufenden Hochkonjunktur und gilt auch jetzt in Zeiten der Corona-Krise. Ihr Regelwerk ermöglicht gerade im größten gesamtdeutschen Wirtschaftseinbruch seit Bestehen der Bundesrepublik entschlossenes Handeln des Staates. Solides Wirtschaften und eine umsichtige Haushaltspolitik sind Markenkern der Union. Weder ist die Corona-Krise auf kurze Sicht beendet, noch ist das Ausmaß der finanziellen Belastungen für Bürger, Wirtschaft und die staatlichen Gebietskörperschaften gegenwärtig hinreichend klar abzuschätzen. Nach den unmittelbaren Hilfsmaßnahmen der vergangenen Wochen und Monaten geht es jetzt primär darum, die Finanzierungsanteile der Länder für das auf Bundesebene beschlossene Konjunkturprogramm sicherzustellen. Weitere konjunkturpolitische Maßnahmen sollen nur nach einer strengen Kosten-Nutzen-Analyse erfolgen. Die Haushalts- und Finanzpolitischen Sprecher sind sich einig, dass in dieser historischen Zäsur auch Kreditaufnahmen notwendig sind, jedoch Spielräume für künftige Risiken nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Kreditaufnahme bedeutet auch einen verpflichtenden generationengerechten Tilgungsplan. Der grundgesetzliche Rahmen der Schuldenbremse sichert Bund und Ländern die grundsätzliche Handlungsfähigkeit auch in Zeiten des wirtschaftlichen Abschwungs. Sie hat in der Corona-Krise ihre erste Bewährungsprobe mit dem dafür vorgesehenen Ausnahmetatbestand bestanden. Die Schuldenbremse diszipliniert aber zugleich den Haushaltsgesetzgeber, indem sie zu einer politischen Schwerpunktsetzung zwingt. Für einen neuen wirtschaftlichen Aufschwung brauchen wir eine Unternehmenssteuerreform, den Ausbau der Verlustverrechnung und der Forschungsförderung sowie die Prüfung, welche befristeten Maßnahmen im Konjunkturprogramm auf Dauer angelegt werden sollen.

Städtische Museen Nordhausen


„Kriegssachschadenspläne 1945“ dokumentieren Zerstörungsgrad nach Luftangriffen

Nordhausen (psv) 75 Jahre Kriegsende – 75 Jahre Zerstörung der Stadt Nordhausen – und bereits zwei weitere von nunmehr 413 entschärften Bomben-Blindgängern in diesem Jahr: Im stadtgeschichtlichen Museum Flohburg ist noch bis Herbst dieses Jahres die Kabinettausstellung zu sogenannten „Kriegssachschadenspläne“ zu sehen. Die kleine Ausstellung zeigt „Kriegssachschadenspläne“, auf denen der Zerstörungsgrad ausgewählter Teile der am 3. und 4. April 1945 durch britische Fliegerangriffe schwer bombardierten Stadt abgebildet sind.

„Die Pläne wurden nicht von höheren Landesinstitutionen angefordert, auch nicht zur geschichtlichen Dokumentation der Schäden gezeichnet. Sie wurden in Nordhausen 1945 durch die Stadt als unverzichtbare Grundlage für den Wiederaufbau beauftragt und erarbeitet und sind ein wichtiges Zeugnis des Aufbaus der fast komplett zerstörten Stadt nach 1945,“ führt Dr. W.G. Theilemann, Leiter des Stadtarchivs, aus. Hergestellt wurden die Pläne auf der Basis des Stadtplanes aus 1938 durch das damalige Stadtvermessungsamt. Dessen Leiter war im Juni 1945 der Stadtvermessungsrat Bruno Hartung, Zeichner beim Stadtvermessungsamt war der Vermessungstechniker Horst Andersch. Stadtpläne und Luftbilder zum Vergleich bis auf Straßenebene vervollständigen die kleine Schau.

Daneben ist wie zum Kontrast noch bis zum Freitag, den 26. Juni 2020, die Bilderausstellung „Die alte Stadt - Nordhäuser Stadtansichten“ im Museum Flohburg zu sehen. Die Stadt Nordhausen blickt zurück auf eine über tausendjährige Geschichte, die sowohl die Stadtentwicklung als auch das Aussehen geprägt und verändert hat. Dies wird auf eindrückliche Art und Weise durch die gezeigten Bilder deutlich.
Aufgrund der Einschränkungen in Folge der Corona-Pandemie sind die drei städtischen Museen bis auf Weiteres wie folgt geöffnet:

Museum Tabakspeicher
-        Angepasste Öffnungszeiten: dienstags und mittwochs, in der Zeit von 13 bis 17 Uhr.
-        Aktuelle Ausstellung: Verlängerung der Sonderausstellung „Eiserne Bestseller - Schwert und Rüstung in Handwerk und Gesellschaft“ bis 30. August.
-        Hinweise: Der Zugang ist nur für Einzelbesucher und familiäre Kleinstgruppen gestattet und pro Stunde auf max. 20 Personen beschränkt, damit der Sicherheitsabstand von 1,5 m eingehalten werden kann. Allen Besucherinnen und Besucher wird empfohlen, eine persönliche Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Veranstaltungen jeglicher Art sowie Führungen finden im Museum bis auf Weiteres nicht statt.

Die Flohburg |Das Nordhausen Museum
-        Angepasste Öffnungszeiten: donnerstags und freitags, in der Zeit von 13 bis 17 Uhr.
-        Aktuelle Ausstellung:
o   „Die alte Stadt - Nordhäuser Stadtansichten“ im großen Sonderausstellungsraum,
o   der Grüne Salon mit der Kabinettausstellung „Die Nordhäuser „Kriegssachschädenspläne aus 1945“,
o   das Naturalienkabinett.
-        Ein großer Teil der Dauerausstellung bleibt bis auf weiteres geschlossen, da aufgrund der vielen Berühungsmodule, die Hygienevorschriften nicht eingehalten werden können.
-        Hinweise: Der Zugang ist nur für Einzelbesucher und familiäre Kleinstgruppen gestattet und pro Stunde auf max. 20 Personen beschränkt, damit der Sicherheitsabstand von 1,5 m eingehalten werden kann. Allen Besucherinnen und Besucher wird empfohlen, eine persönliche Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Veranstaltungen jeglicher Art sowie Führungen finden im Museum bis auf Weiteres nicht statt.

Das Kunsthaus Meyenburg
-        Angepasste Öffnungszeiten: Samstag und Sonntag, in der Zeit von 13 bis 17 Uhr.
-        Aktuelle Ausstellung: Die Sonderausstellung „Zu den Küsten des Lichts - Jürgen Rennebach“ wird bis 28. Juni verlängert. 
-        Hinweise: Der Zugang ist nur für Einzelbesucher und familiäre Kleinstgruppen gestattet und pro Stunde auf max. 20 Personen beschränkt, damit der Sicherheitsabstand von 1,5 m eingehalten werden kann. Allen Besucherinnen und Besucher wird empfohlen, eine persönliche Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Veranstaltungen jeglicher Art sowie Führungen finden im Museum bis auf Weiteres nicht statt.


Foto:
Kabinettausstellung „Die Nordhäuser „Kriegssachschädenspläne aus 1945“
©Stadtverwaltung Nordhausen