Dienstag, 4. Juli 2023

 Pressemitteilungen der Deutschen Bischofskonferenz

04.07.2023
109

Gemeinsame Konferenz berät zum Fortgang des Synodalen Weges

Arbeitsgruppen geplant – Finanzierung besprochen

 

 

Die Gemeinsame Konferenz der Deutschen Bischofskonferenz und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) hat über die Umsetzung der Beschlüsse des Synodalen Weges beraten. Sie unterstützt den Vorschlag des Präsidiums des Synodalen Weges, sechs Arbeitsgruppen zu bilden, die in überschaubarer Zeit unter Einbezug der bestehenden Strukturen Vorschläge für die Aufgaben erarbeiten, die in den Beschlüssen der Deutschen Bischofskonferenz und dem ZdK gemeinsam zugewiesen sind:

 

Es wird (1.) eine Musterordnung für die Beteiligung des Kirchenvolkes an der Bestellung von Bischöfen erstellt (Handlungstext „Einbeziehung der Gläubigen in die Bestellung des Diözesanbischofs“, Der Synodale Weg Nr. 7). Es wird (2.) eine Sammlung von Best Practice-Beispielen für einen menschlich überzeugenden Umgang mit suspendierten und dispensierten Priestern seitens der Diözesen dokumentiert und an verbindlichen, rechtssicheren Regelungen für die Übernahme dispensierter Priester in den pastoralen Dienst gearbeitet (s. Handlungstext „Der Zölibat der Priester – Bestärkung und Öffnung“, Der Synodale Weg Nr. 11). Es wird (3.) eine Handreichung für Segnungen von Paaren, die sich lieben, erstellt (s. Handlungstext „Segensfeiern für Paare, die sich lieben“, Der Synodale Weg Nr. 13). Es wird (4.) weiter zum Thema „Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt“ gearbeitet (s. Handlungstext „Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt“, Der Synodale Weg Nr. 15). Es wird (5.) das Thema „Sakramentales Amt von Menschen jeden Geschlechts“ weiterverfolgt (s. Handlungstext „Frauen in sakramentalen Ämtern – Perspektiven für das weltkirchliche Gespräch“, Der Synodale Weg Nr. 16). Nicht zuletzt wird (6.) eine Arbeitsgruppe zusammengestellt, die einen Vorschlag zur Satzung des Synodalen Ausschusses unterbreitet, der auf der ersten Sitzung am 10./11. November 2023 weiter beraten wird und zu einem Beschluss führen soll (s. Handlungstext „Synodalität nachhaltig stärken. Ein Synodaler Rat für die katholische Kirche in Deutschland“, Der Synodale Weg Nr. 10).

 

Zusammen mit der Klärung der inhaltlichen Fragen wurden auch die finanziellen Fragen angesprochen. Am 20. Juni 2023 hatte es in der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) keine Einstimmigkeit für die Freigabe der finanziellen und personellen Ressourcen zur Weiterarbeit des Synodalen Weges gegeben. Im Nachgang zur Entscheidung haben jedoch 23 (Erz‑)Bistümer erklärt, für die Finanzierung der Fortsetzung des Synodalen Weges Sorge zu tragen.

 

Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des ZdK und des Synodalen Weges, bekräftigte ihre Überzeugung, dass ohne eine angemessene finanzielle und personelle Ausstattung des Synodalen Ausschusses keine substanzielle Arbeit zur Umsetzung der Beschlüsse des Synodalen Weges möglich sei. Bischof Dr. Georg Bätzing, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz und des Synodalen Weges, sagte zu, mit Nachdruck die Suche nach einem verlässlichen Finanzierungsmodell voranzutreiben.

 

 Diese Pressemitteilung wird zeitgleich von den Pressestellen der Deutschen Bischofskonferenz und des ZdK versandt. Mehrfachzusendungen bitten wir zu entschuldigen.

 

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        

Die Deutsche Bischofskonferenz ist ein Zusammenschluss der katholischen Bischöfe aller (Erz-)Bistümer in Deutschland. Derzeit gehören ihr 65 Mitglieder (Stand: Juli 2023) aus den 27 deutschen (Erz-)Bistümern an. Sie wurde eingerichtet zur Förderung gemeinsamer pastoraler Aufgaben, zur Koordinierung der kirchlichen Arbeit, zum gemeinsamen Erlass von Entscheidungen sowie zur Kontaktpflege zu anderen Bischofskonferenzen. Oberstes Gremium der Deutschen Bischofskonferenz ist die Vollversammlung aller Bischöfe, die regelmäßig im Frühjahr und Herbst für mehrere Tage zusammentrifft.

 

 Pressestatement der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag

Erfurt, 4. Juli 2023

 

Voigt: „Spielräume für Investitionen vor Ort sicherstellen“

 

Die Vorstellung der Pläne von Innenminister Georg Maier zum kommunalen Finanzausgleich im kommenden Jahr kommentiert der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Mario Voigt, wie folgt:

 

„Die Pläne des Innenministeriums für den kommunalen Finanzausgleich im Jahr 2024 sind eine vernünftige Gesprächsgrundlage. Was fehlt, sind ausreichend große Spielräume für Investitionen vor Ort – in Spielplätze, Schulen, Nebenstraßen oder Jugend- und Seniorentreffs. Der Vorschlag der CDU-Fraktion für einen kommunalen Investitionsfonds liegt auf dem Tisch.

 

Es braucht eine faire Verteilung, die nicht zu Lasten der kleinen Kommunen geht. Deshalb werden wir weiter für die Fortsetzung und den Ausbau des Kleine-Gemeinden-Programms streiten. Als CDU-Fraktion werden wir hier nicht locker lassen und Gespräche mit dem Innenminister führen.“

 Felix Voigt

Pressesprecher

 

Pressestelle                                                                                  

CDU-Fraktion im Thüringer Landtag • Jürgen-Fuchs-Str. 1 • 99096 Erfurt

 

Telefon: +49(0) 361 3772 206 • Telefax: +49(0) 361 3772 520

E-Mail: pressestelle@cdu-landtag.de  www.cdu-landtag.de


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 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen

Erfurt, 04. Juli 2023
 
 
Über 600 Beschwerden und Bitten 2022 im Thüringer Petitionsausschuss
Olaf Müller: Mehr Anträge bedeuten mehr Beteiligung und bessere Lösungen für alle Bürger*innen
 
Über 600 Beschwerden und Bitten haben den Thüringer Landtag im Jahr 2022 erreicht, wie heute in der Vorstellung des Petitionsberichtes ersichtlich wurde. Die Themen der eingereichten Petitionen erstrecken sich von Kinderlärm auf Spielplätzen, über den Erhalt von Artenvielfalt an Straßen bis hin zu einem Rodungsstopp eines Wäldchens in Meiningen.
„Wir erarbeiten im Petitionsausschuss Lösungen. So konnte der Petition des Thüringer Entomologenverbandes e.V. entsprochen werden, zukünftig Straßenrandstreifen insektenfreundlicher zu bewirtschaften. Heißt, demnächst wird nur noch einen Meter am Straßenrand gemäht, anstatt vier Meter. In diesem Fall konnten wir  Lebensräume von Tier- und Pflanzenarten an den Straßen sichern und die Artenvielfalt stärken“, erklärt Olaf Müller, petitionspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
„Viele Bürger*innen nutzen noch immer nur privatisierte Plattformen. Die privaten Anbieter können zwar eine Aufmerksamkeit und Empörung suggerieren, mehr aber auch nicht. Politisch zu klären und zu lösen sind nur die Petitionen im Landtag. So funktioniert Demokratie – mehr Anträge bedeuten mehr Beteiligung und bessere Lösungen für alle Bürger*innen. Mein Appell: Sich zu beteiligen, sich einzumischen, um nicht faschistischen Parolen auf den Leim zu gehen“, betont Müller abschließend.
           
 Mit freundlichen Grüßen
 
Anika Schidda
Pressesprecherin

 CDU-Fraktion fordert Wahrung der Rechte des Parlaments und solide Haushaltsberatung

Emde: „Landesregierung muss Haushalt direkt nach der Sommerpause einbringen“

 

Erfurt – Die CDU-Landtagsfraktion hat die Landesregierung aufgefordert, sicherzustellen, dass der Haushaltsentwurf direkt nach der Sommerpause in den Landtag eingebracht wird. „Die offensichtlichen Verzögerungen sind inakzeptabel und machen jede ordnungsgemäße Beratung unmöglich“, erklärte der CDU-Haushaltspolitiker Volker Emde. Er erwarte von der Landesregierung, dass sie den Haushalt nicht erst im September beschließe, sondern deutlich früher, so dass der Landtag mit dem Ende der Parlamentsferien seine Beratung beginnen könne. „Nur weil sich die Landesregierung nicht auf die von der Finanzministerin vorgelegten, sehr soliden Eckwerte einigen kann, darf nicht vom Landtag erwartet werden, den Haushalt im Eiltempo zu beraten. Sollte die Regierung bei ihrem bisherigen Zeitplan bleiben, ist jetzt schon klar, dass verfassungsmäßig garantierte Fristen gerissen werden“, warnte Emde. Offenbar sorgten jedoch die zusätzlichen Ausgabenwünsche der Ministerriege in Milliardenhöhe dafür, dass die Finanzministerin zu keinem Ergebnis komme.

 

„Für uns geht es darum, dass die Beratungen so geführt werden können, dass wir rechtzeitig einen Haushalt für 2024 bekommen. Er soll Sicherheit und Stabilität für Bürger, Kommunen, Vereine und Verbände bieten und Thüringen für die dringenden Aufgaben handlungsfähig halten. Vor allem muss er finanziell solide sein und darf die Spielräume des Landes nicht durch zahlreiche Festlegungen einschränken“, machte Emde deutlich. „Das alles kann der Haushalt nur dann erfüllen, wenn er rechtzeitig kommt. Deshalb fordere ich Herrn Ramelow dringend dazu, in der morgigen Kabinettssitzung für Klarheit zu sorgen.“

 

Felix Voigt

Pressesprecher

 

Pressestelle                                                                                  

CDU-Fraktion im Thüringer Landtag • Jürgen-Fuchs-Str. 1 • 99096 Erfurt

 

Telefon: +49(0) 361 3772 206 • Telefax: +49(0) 361 3772 520

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Montag, 3. Juli 2023

 Pressemitteilungen der Deutschen Bischofskonferenz

02.07.2023
108

Debatte um Neuregelung der Suizidassistenz

Bischof Bätzing zur bevorstehenden Lesung im Deutschen Bundestag

 

Am 6. Juli 2023 stimmt der Deutsche Bundestag über die fraktionsübergreifenden Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Suizidassistenz der Abgeordneten Castellucci, Heveling, Kappert-Gonther, Strasser, Pau u .a. sowie der Abgeordneten Helling-Plahr, Künast, Scheer, Sitte u. a. ab. Den Initiatoren beider Gesetzentwürfe gebührt Respekt, dass sie sich diesem ethisch wie rechtlich herausfordernden Thema stellen. Dazu erklärt heute (2. Juli 2023) der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing:

 

„Mit den Gesetzentwürfen reagieren die Abgeordneten auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 – 2 BvR 2347/15 –, das eine politische wie ethische Debatte um Suizid und Suizidassistenz und ihre rechtlichen Rahmenbedingungen ausgelöst hat. An dieser Debatte und der Diskussion um eine Neuregelung der Suizidassistenz haben sich neben zahlreichen Organisationen, Institutionen, Verbänden und gesellschaftlichen Gruppen auch die katholische Kirche und ihr Wohlfahrtsverband, der Deutsche Caritasverband, beteiligt.

 

Suizidassistenz ist drei Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Realität in Deutschland. Ein prozedurales Schutzkonzept, das auch das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber zu regeln nahelegt, muss jedenfalls die Balance von Autonomie und Verantwortung, von Freiheit und Fürsorge, von Individualität und einem Leben in Beziehung so wahren, wie es für ein humanes Zusammenleben erforderlich ist. Es muss daher auch den vom Bundesverfassungsgericht herausgestellten Gefahren Rechnung tragen, die von einem Angebot von Suizidassistenz für die Autonomie des Einzelnen ausgehen, und der Tendenz entgegenwirken, dass sich der assistierte Suizid als selbstverständliche Form der Lebensbeendigung durchsetzt. In diesem Sinn treten wir für eine gesetzliche Regelung der Suizidassistenz ein.

 

Es gilt ein qualitativ anspruchsvolles und umfassendes legislatives Schutzkonzept zu entwickeln, das, soweit wie möglich, die Freiverantwortlichkeit des Suizidwunsches zu gewährleisten versucht und zugleich ein dem Leben zugewandtes Gesamtklima und eine Kultur gegenseitiger Fürsorge und Zuwendung bewahrt. Benötigt wird ein angemessener Qualitätsmaßstab für eine verlässliche fachliche Begutachtung der Freiverantwortlichkeit und der Dauerhaftigkeit des Suizidwillens. Hierfür bedarf es einer besonderen psychologischen und medizinischen Kompetenz. In einem legislativen Schutzkonzept kommt der Beratung eine hohe Bedeutung zu. Dazu sollte keine spezielle Infrastruktur für eine Beratung zur Suizidassistenz aufgebaut werden, sondern die Beratung sollte im bestehenden, allgemeinen Regel- und Beratungssystem verortet sein, um eine an allen Sorgen und Nöten des Suizidwilligen ausgerichtete, niedrigschwellige und offene, fachliche Beratung sicherzustellen. So weitet sie den Blick über das Beratungsanliegen ‚Suizid/Suizidassistenz‘ hinaus auf mögliche Ursachen des Suizidwunsches, baut auf vorhandenen Vernetzungsstrukturen auf und erleichtert multiprofessionelle Unterstützung. Auch brauchen diejenigen Schutz, die in schwierigen Situationen nicht mit dem Thema Suizid(assistenz) konfrontiert werden wollen (vgl. BVerfG, Rn. 235).

 

Der Vorschlag der Abgeordnetengruppe Helling-Plahr/Künast trägt den genannten Aspekten anders als der Entwurf der Abgeordneten um Castellucci/Heveling nicht hinreichend Rechnung. Der Entwurf der Abgeordneten um Helling-Plahr/Künast enthält keine Vorgaben für die notwendige fachliche Qualifikation der Ärztinnen und Ärzte, die das letal wirkende Mittel verschreiben. Eine verpflichtende Einbindung von Psychotherapeuten/Psychiatern im Verfahren ist nicht vorgesehen. Die Bewertung, ob ein freiverantwortlicher Wille vorliegt, soll der ärztlichen Einschätzung, unterstützt durch die Beratungsbescheinigung im konkreten Einzelfall, vorbehalten bleiben. Dies gilt auch für Fälle der Demenz oder psychischen Störung. Die Abgeordneten der Gruppe Helling-Plahr/Künast gehen davon aus, dass mit Blick auf bestehende Strafbarkeitsrisiken die Ärztinnen und Ärzte im eigenen Interesse den fachlichen Rat Dritter einholen werden.

 

Bei der im Entwurf der Abgeordnetengruppe Helling-Plahr/Künast vorgesehenen Einrichtung einer flächendeckenden spezifischen Beratungsinfrastruktur für Suizidassistenz – errichtet und finanziert durch die Bundesländer – besteht die Gefahr einer Engführung der Beratung auf einen vorgegebenen Verfahrensschritt auf dem Weg zur Durchführung der Suizidassistenz. Zudem sind die Verfahren und Fristen zu kurz, um von einem echten Übereilungsschutz sprechen zu können: Nach dem Entwurf können Ärztinnen und Ärzte im Regelfall bereits drei Wochen nach erfolgter Beratung das letal wirkende Mittel ausstellen.

 

Wir müssen als Gesellschaft darauf achten, dass keine Situation entsteht, in der ein älterer oder kranker Mensch oder ein Mensch in einer existenziellen Krise eher eine gute Infrastruktur der Suizidassistenz vorfindet als ausreichende und angemessene Rahmenbedingungen, um sich vertrauensvoll in Pflege zu begeben, Hilfe zu erhalten und Hilfe anzunehmen. Für ein überzeugendes Schutzkonzept kommt es entscheidend darauf an, welche Signale der Gesetzgeber mit der Neuregelung des assistierten Suizids an die Gesellschaft sendet. Daneben ist die Suizidprävention im Sinne des Entschließungsantrags der Abgeordnetengruppe Castellucci/Heveling zu stärken, auszubauen und noch in dieser Legislaturperiode ein umfassendes Suizidpräventionsgesetz zu verabschieden. Beides gehört zusammen.

 

Uns als Kirche ist es ein herausragendes Anliegen, eine Kultur der Lebensbejahung und gegenseitige Fürsorge zu erhalten. Wir sind als Christinnen und Christen getragen von dem Glauben, dass Gott ein Freund des Lebens ist, der jeden einzelnen Menschen bedingungslos annimmt und ihn auch in schweren Zeiten nicht alleine lässt.“

 

 

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        


Die Deutsche Bischofskonferenz ist ein Zusammenschluss der katholischen Bischöfe aller (Erz-)Bistümer in Deutschland. Derzeit gehören ihr 65 Mitglieder (Stand: Juli 2023) aus den 27 deutschen (Erz-)Bistümern an. Sie wurde eingerichtet zur Förderung gemeinsamer pastoraler Aufgaben, zur Koordinierung der kirchlichen Arbeit, zum gemeinsamen Erlass von Entscheidungen sowie zur Kontaktpflege zu anderen Bischofskonferenzen. Oberstes Gremium der Deutschen Bischofskonferenz ist die Vollversammlung aller Bischöfe, die regelmäßig im Frühjahr und Herbst für mehrere Tage zusammentrifft.


 

Samstag, 1. Juli 2023

 Pressemitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik


Erfurt, 30. Juni 2023 - Nr. 138/2023

Nach Athen und zurück – Thüringer Landesamt für Statistik wieder aktiv beim Stadtradeln

Auch in diesem Jahr beteiligte sich das Thüringer Landesamt für Statistik am „Stadtradeln“. Bei diesem internationalen Wettbewerb zwischen Kommunen sollen 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückgelegt werden. Vom 1. bis 21. Juni 2023 fand die Aktion in Erfurt statt. Unter den insgesamt 3 189 aktiven Teilnehmenden in der Landeshauptstadt traten auch 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Thüringer Landesamtes für Statistik (TLS) in die Pedale, um einen Beitrag für mehr Klimaschutz zu leisten. Unter dem Motto „Landesamt für Statistik – Wir zählen Kilometer!“ erreichten sie ein beachtliches Ergebnis: 4 719 Kilometer legten die Aktiven des TLS und ihre Familien während der 3 Wochen mit dem Rad zurück. Das entspricht der Strecke von Erfurt nach Athen und wieder zurück. Oder 3,5 Runden entlang der Landesgrenze um Thüringen. Gleichzeitig wurden dadurch 764,4 Kilogramm Kohlendioxid eingespart. Im Ge




Machen Sie mit bei der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023, jetzt für die Teilnahme anmelden!
https://statistik.thueringen.de/EVS/anmeldung


Herausgegeben vom Thüringer Landesamt für Statistik – Grundsatzfragen und Presse

 Pressemitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik


Erfurt, 30. Juni 2023 - Nr. 138/2023

Nach Athen und zurück – Thüringer Landesamt für Statistik wieder aktiv beim Stadtradeln

Auch in diesem Jahr beteiligte sich das Thüringer Landesamt für Statistik am „Stadtradeln“. Bei diesem internationalen Wettbewerb zwischen Kommunen sollen 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückgelegt werden. Vom 1. bis 21. Juni 2023 fand die Aktion in Erfurt statt. Unter den insgesamt 3 189 aktiven Teilnehmenden in der Landeshauptstadt traten auch 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Thüringer Landesamtes für Statistik (TLS) in die Pedale, um einen Beitrag für mehr Klimaschutz zu leisten. Unter dem Motto „Landesamt für Statistik – Wir zählen Kilometer!“ erreichten sie ein beachtliches Ergebnis: 4 719 Kilometer legten die Aktiven des TLS und ihre Familien während der 3 Wochen mit dem Rad zurück. Das entspricht der Strecke von Erfurt nach Athen und wieder zurück. Oder 3,5 Runden entlang der Landesgrenze um Thüringen. Gleichzeitig wurden dadurch 764,4 Kilogramm Kohlendioxid eingespart. Im Ge




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Herausgegeben vom Thüringer Landesamt für Statistik – Grundsatzfragen und Presse