Donnerstag, 2. Februar 2023

 IG BAU will „saubere Baustellen im Kreis Nordhausen“

Kontrollen vom Hauptzollamt Erfurt auf dem
Bau: 320 Ermittlungsverfahren im 1. Halbjahr 2022

 

Schwarze Schafe auf dem Bau: Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hat kriminelle Praktiken auf Baustellen beklagt. So habe das Hauptzollamt Erfurt, das auch für den Landkreis Nordhausen zuständig ist, allein im ersten Halbjahr des vergangenen Jahres in der Region insgesamt 320 Ermittlungsverfahren im Baugewerbe eingeleitet. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) deckte bei ihren Kontrollen vor allem illegale Beschäftigung, Sozialbetrug und Mindestlohnverstöße auf. Insgesamt habe die vom Erfurter Zoll ermittelte Schadenssumme durch nicht gezahlte Steuern und Sozialabgaben auf dem Bau rund 4,3 Millionen Euro betragen, so die IG BAU Nordthüringen. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres leitete das Hauptzollamt Erfurt 378 Ermittlungsverfahren auf dem Bau ein. Die Baugewerkschaft beruft sich dabei auf Zahlen, die das Bundesfinanzministerium auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Bernhard Daldrup (SPD) zur Kontroll-Bilanz des Zolls auf dem Bau mitgeteilt hat.

„Die hohe Zahl der Ermittlungsverfahren zeigt, dass kriminelle Methoden auf dem Bau auch in unserer Region zum Alltag gehören. Die tatsächlich aufgedeckten Verstöße sind nur die Spitze des Eisbergs“, so der Bezirksvorsitzende der IG BAU Nordthüringen, Matthias Lötzsch. Neben den vielen „sauber arbeitenden Unternehmen“ gäbe es noch immer unseriöse Firmen, für die Lohndumping und illegale Beschäftigung bei Bauaufträgen zum Geschäftsmodell gehörten. Und Lötzsch warnt vor einer weiteren Zunahme illegaler Machenschaften: „Die hohe Inflation, steigende Bauzinsen, hohe Material- und Energiekosten – alles führt zu einem wachsenden Kostendruck auf dem Bau. Unseriöse Chefs werden deshalb jetzt erst recht versuchen, ihre Kosten durch Lohndumping zu senken. Und sie werden sich noch mehr Tricksereien einfallen lassen, um Steuern und Sozialabgaben zu hinterziehen. Dadurch geraten Arbeitgeber, die sich an den Bau-Tarifvertrag halten, weiter unter Druck.

Vor diesem Hintergrund fordert der IG BAU Bezirksverband Nordthüringen deutlich mehr Kontrollen und eine stärkere Präsenz des Zolls auf den Baustellen. „Auch im Kreis Nordhausen wollen wir ‚saubere Baustellen‘. Der Staat muss sicherstellen, dass kriminelle Praktiken auf Baustellen keine Chance mehr haben.“ Zudem müssten auffällig gewordene Firmen von der öffentlichen Auftragsvergabe ausgeschlossen werden. „Wir brauchen ein ‚Sündenregister für Schwarzarbeit‘ – eine öffentliche Kartei, in der die Betriebe aufgelistet werden, deren Geschäftsmodell auf illegaler Beschäftigung und Lohnprellerei beruht“, so Lötzsch.

Hinweis für die Redaktion


Ihre

Industriegewerkschaft
Bauen-Agrar-Umwelt
Bezirksverband Nordthüringen
Neustadtstraße 6
99734 Nordhausen 

Telefon: 069 95737 462
Fax: 069 95737 465
E-Mail: nordhausen@igbau.de



 Pressemitteilungen der Deutschen Bischofskonferenz

01.02.2023
016

„Auf der Spur der Geschwisterlichkeit“

Bischof Meier reist nach Abu Dhabi

 

Der Vorsitzende der Kommission Weltkirche und der Unterkommission für den Interreligiösen Dialog der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Bertram Meier (Augsburg), unternimmt vom 3. bis 7. Februar 2023 eine Reise in die Hauptstadt der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), Abu Dhabi. Im Zentrum stehen dabei die Feierlichkeiten zum Internationalen Tag der menschlichen Geschwisterlichkeit (4. Februar 2023).

 

„Vor vier Jahren haben sich Papst Franziskus und Großimam Ahmad Al-Tayyib von der ägyptischen al-Azhar in Abu Dhabi getroffen, um das Dokument über die Brüderlichkeit aller Menschen zu unterzeichnen. Der Papst und der Großimam haben eindringlich daran erinnert, dass der barmherzige Gott alle Menschen mit gleicher Würde erschaffen hat. Das Abu-Dhabi-Dokument stellt eine bedeutende Wegmarke des christlich-muslimischen Dialogs dar. Wenn die Angehörigen unterschiedlicher Religionen den Tag der Geschwisterlichkeit begehen, sind sie auch heute auf dieser Spur der Geschwisterlichkeit unterwegs“, so Bischof Dr. Meier. „Die Geschwisterlichkeit ist eine Überlebensfrage der Menschheit.“

 

Während seines Besuchs in Abu Dhabi wird Bischof Dr. Meier an zwei zentralen Veranstaltungen teilnehmen: der Verleihung des Zayed Award for Human Fraternity (4. Februar 2023), der durch das Hohe Komitee für menschliche Geschwisterlichkeit vergeben wird, sowie dem Global Tolerance and Human Fraternity Summit (6. Februar 2023), einer durch das emiratische Ministerium für Toleranz und Koexistenz sowie den Muslimischen Ältestenrat ausgerichteten internationalen Konferenz. In diesem Kontext wird Bischof Dr. Meier auch Gespräche mit dem Toleranzminister der VAE, Scheich Nahyan bin Mubarak Al Nahyan, dem Generalsekretär des muslimischen Ältestenrats, Richter Mohamed Mahmoud Abdelsalam, und dem Generalsekretär des Zentralrats der Muslime in Deutschland, Abdassamad El Yazidi, führen. Vorgesehen ist zudem ein Treffen mit dem deutschen Botschafter in Abu Dhabi, Alexander Schönfelder.

 

Ein weiterer Schwerpunkt der Reise liegt auf der Begegnung mit den Christen vor Ort. So wird der Vorsitzende der Kommission Weltkirche die Gelegenheit haben, in der St. Josephʼs Cathedral die Heilige Messe zu feiern und die pastorale Situation in Abu Dhabi kennenzulernen. Dabei wird er auch den Apostolischen Vikar des Apostolischen Vikariats Südliches Arabien, Bischof Paolo Martinelli OFMCap, und seinen Vorgänger, Bischof em. Paul Hinder OFMCap, treffen. Ebenso ist ein Besuch der erst vor einem Jahr eröffneten Apostolischen Nuntiatur geplant.

 

Hintergrund

Während seiner Apostolischen Reise in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) ist Papst Franziskus am 4. Februar 2019 mit dem Scheich der ägyptischen Al-Azhar, Großimam Ahmad al-Tayyib, zusammengetroffen, der vielen als höchste Autorität des sunnitischen Islam gilt. Bei ihrer Begegnung unterzeichneten der Papst und der Großimam das Dokument über die Brüderlichkeit aller Menschen für ein friedliches Zusammenleben in der Welt, das auch unter dem Namen Abu-Dhabi-Dokument bekannt geworden ist. Zur Umsetzung der in dem Dokument genannten Ziele wurde das „Hohe Komitee für menschliche Geschwisterlichkeit“ („Higher Committee of Human Fraternity“) ins Leben gerufen, dem – neben dem Präsidenten des Päpstlichen Rates für den Interreligiösen Dialog, Kardinal Miguel Ayuso Guixot MCCJ – weitere namhafte christliche, jüdische und muslimische Vertreter angehören. Als Generalsekretär des Komitees fungiert der ägyptische Richter Mohamed Mahmoud Abdelsalam, der zugleich Generalsekretär des Muslimischen Ältestenrats (Muslim Council of Elders) ist. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 21. Dezember 2020 beschlossen, dass der 4. Februar künftig jedes Jahr als Internationaler Tag der menschlichen Geschwisterlichkeit begangen werden soll.

 

Hinweise:

Bildmaterial der Reise wird von der Pressestelle der Deutschen Bischofskonferenz in einer Bildergalerie dieser Pressemitteilung unter www.dbk.de zur Verfügung gestellt. Ebenso können Interviewwünsche mit Bischof Meier per E-Mail über die Pressestelle der Deutschen Bischofskonferenz (pressestelle@dbk.de) angefragt werden.

 

 

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        

Die Deutsche Bischofskonferenz ist ein Zusammenschluss der katholischen Bischöfe aller (Erz-)Bistümer in Deutschland. Derzeit gehören ihr 67 Mitglieder (Stand: Februar 2023) aus den 27 deutschen (Erz-)Bistümern an. Sie wurde eingerichtet zur Förderung gemeinsamer pastoraler Aufgaben, zur Koordinierung der kirchlichen Arbeit, zum gemeinsamen Erlass von Entscheidungen sowie zur Kontaktpflege zu anderen Bischofskonferenzen. Oberstes Gremium der Deutschen Bischofskonferenz ist die Vollversammlung aller Bischöfe, die regelmäßig im Frühjahr und Herbst für mehrere Tage zusammentrifft.

 

 

 CDU-Fraktion zur Vereidigung von Bernhard Stengele als Thüringer Umweltminister

Gottweiss: „Bezahlbare und sichere Energie muss oberstes Ziel sein“

 Erfurt – „Sicher, bezahlbar und grundlastfähig – so muss die Energieversorgung in Thüringen künftig aussehen. Die Vorschläge der CDU-Fraktion dazu liegen auf dem Tisch.“ Mit diesen Worten hat der umwelt- und energiepolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Thomas Gottweiss, den heute vereidigten neuen Thüringer Umwelt- und Energieminister Bernhard Stengele dazu aufgefordert, seine Aufmerksamkeit auf die Energiepolitik als brennendstes Aufgabenfeld seines Ministeriums zu lenken und sich dabei konstruktiv mit dem Energie-Plan der CDU-Fraktion auseinanderzusetzen. „Ich wünsche dem neuen Minister viel Erfolg bei dieser wichtigen Aufgabe. Entscheidend ist, dass die öffentliche Inszenierung der persönlichen Karriereplanung grüner Minister jetzt schnell zu Gunsten konkreter Sachpolitik in den Hintergrund tritt“, erklärte Gottweiss. Ziel einer zukunftssicheren Energiepolitik für Thüringen müsse es sein, die Infrastruktur hinter den energieerzeugenden Einheiten stärker in den Fokus zu nehmen als bisher. „Pufferspeicher und der Transport von Strom und Wärme müssen viel stärker in den Blick der Landespolitik rücken. Statt grüner Schaufensterprojekte braucht es ein Netz, das den Anforderungen der Energiewende gerecht wird“, machte Gottweiss deutlich.

 

Als weitere Aufgaben des neuen Ministers formulierte Gottweiss die Erwartung, dass Stengele den öffentlichkeitswirksam von seiner Vorgängerin aufs Gleis gesetzte, dann aber nicht gelieferten Wasserstoffzug endlich zum Laufen bringt. „Bis Mitte dieses Jahrzehnts muss der Wasserstoffzug durchs Schwarzatal fahren. Die Ramelow-Regierung muss endlich machen, statt immer nur anzukündigen“, sagte Gottweiss. Überprüft werden muss aus Sicht des CDU-Politikers auch der Abwasser-Pakt und seine Ziele. „Entscheidend ist hier nicht nur die Erhöhung der Fördermittel auf 40 Millionen Euro, sondern auch die Einhaltung der Revisionsklausel, die eigentlich schon für 2022 hätte greifen müssen“, so Gottweiss. Zudem erwartet der CDU-Umweltpolitiker vom neuen Minister klare Konzepte zum Schutz der durch den drohenden massiven Ausbau der Windkraft bedrohten Arten wie Rotmilan, Fledermaus und zahlreichen Insektenarten. „Je dichter die Windparks künftig stehen, desto stärker wird der Effekt auf die bedrohten Arten. Gerade von einem grünen Minister erwarten wir hier Antworten und konkrete Lösungen zum Schutz dieser Tiere“, erklärte Gottweiss.

 Felix Voigt

Pressesprecher

 

Pressestelle                                                                                  

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 Telefon: +49(0) 361 3772 206 • Telefax: +49(0) 361 3772 520

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 Pressemitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik


Erfurt, 01. Februar 2023 - Nr. 020/2023

Zum Welttag der Feuchtgebiete: Größte Sumpfgebiete im Altenburger Land, größte Moorfläche im Saale-Orla-Kreis

Zum 31.12.2021 waren in Thüringen 47 Hektar Moorflächen und 508 Hektar Sumpfgebiete erfasst. Wie das Thüringer Landesamt für Statistik anlässlich des jährlichen Welttages der Feuchtgebiete am 2. Februar mitteilt, erhöhte sich die Fläche um 1,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Moor und Sumpf machten 2021 somit insgesamt 0,03 Prozent der Bodenfläche Thüringens aus.
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Machen Sie mit bei der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023, jetzt für die Teilnahme anmelden!
https://statistik.thueringen.de/EVS/anmeldung


Herausgegeben vom Thüringer Landesamt für Statistik – Grundsatzfragen und Presse

 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen

Erfurt, 01.02.2023

Pressemitteilung

Mit frischer Kraft ins Amt: GRÜNE gratulieren neuen Minister*innen

Zur Vereidigung der beiden grünen Minister*innen Doreen Denstädt und Bernhard Stengele kommentiert
Ann-Sophie Bohm, Landessprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen:

"Ich gratuliere Doreen Denstädt und Bernhard Stengele herzlich und wünsche ihnen für ihre neuen Ämter viel Erfolg und eine glückliche Hand bei all ihren Entscheidungen. Die beiden werden mit viel frischem Wind und neuer Entschlossenheit die anstehenden Herausforderungen im Bereich Klima, Umwelt und Energie sowie Justiz, Migration und Verbraucherschutz angehen. Für Thüringen sind diese Themenbereiche zukunftsentscheidend und entsprechend ernst nehmen wir gemeinsam die Aufgaben. Ich freue mich auf weiterhin gute Zusammenarbeit!"


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Ansprechpartnerin: 

Lea Wengel
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Landesverband Thüringen
Lutherstraße 5
99084 Erfurt

Tel:   0361 5765037
Mobil: 0162 2897168
Mail:  Lea.Wengel@gruene-thueringen.de
       presse@gruene-thueringen.de

 Pressemitteilungen der Deutschen Bischofskonferenz

31.01.2023
015

Widerspruchsrecht und Akteneinsicht im Verfahren zur Anerkennung des Leids

Bischof Dieser: „Wichtige Verfahrensänderung“

 

Betroffene sexualisierter Gewalt können ab dem 1. März 2023 Widerspruch gegen die Entscheidungen der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) zur Leistungshöhe einlegen. Der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz, die UKA, die Deutsche Ordensobernkonferenz und die Deutsche Bischofskonferenz haben sich einvernehmlich auf eine Ergänzung der Verfahrensordnung zur Anerkennung des Leids geeinigt, wonach Betroffene ihren einmaligen Widerspruch formlos über die unabhängigen Ansprechpersonen oder die für sie zuständige kirchliche Institution einlegen können. Um das Verfahren für die Betroffenen niederschwellig zu halten, bedarf der Widerspruch keiner Begründung. Auf Antrag erhalten die Betroffenen zudem das Recht auf Einsicht in ihre Verfahrensakten bei der UKA.

 

Betroffene sexualisierter Gewalt, deren Anträge seit Beginn des UKA-Verfahrens am 1. Januar 2021 bis zum 28. Februar 2023 entschieden sind, können bis zum 31. März 2024 Widerspruch einlegen. Betroffene, deren Anträge ab dem 1. März 2023 entschieden werden, können ihren Widerspruch innerhalb einer Frist von zwölf Monaten ab Bekanntgabe der Leistungsentscheidung durch die Geschäftsstelle der UKA geltend machen.

 

„Ich danke dem Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz für seine konstruktive Mitarbeit an dieser wichtigen Verfahrensänderung. Die Betroffenen haben jetzt die Gelegenheit, ihre Unterlagen bei der UKA zu prüfen. Diese Akteneinsicht war eine zentrale Forderung des Betroffenenbeirats an die deutschen Bischöfe“, sagt Bischof Dr. Helmut Dieser (Aachen), Vorsitzender der bischöflichen Fachgruppe für Fragen des sexuellen Missbrauchs und von Gewalterfahrungen. Auf der Grundlage dieses Antrags, zu dem wesentlich die Tatschilderung zählt, entscheidet die UKA über die Leistungshöhe.

 

Der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz geht davon aus, dass mit der Einführung des einmaligen Widerspruchs zahlreiche Betroffene eine Überprüfung der Leistungsbescheide beantragen. „Das Recht auf Widerspruch und Akteneinsicht muss für die Betroffenen in überschaubaren Bearbeitungszeiten umgesetzt werden. Der Betroffenenbeirat erwartet, dass die Deutsche Bischofskonferenz die notwendigen Kapazitäten für das Verfahren und die Akteneinsicht zur Verfügung stellt, um Antragsstaus wie zu Beginn des UKA-Verfahrens zu vermeiden“, betont Johannes Norpoth, Sprecher des Betroffenenbeirates.

 

Bischof Dieser hebt hervor, der Betroffenenbeirat habe insbesondere mit der von ihm eingebrachten Widerspruchsfrist bis zum 31. März 2024 das Verfahren gestärkt. „Mit dieser Widerspruchsfrist wird den Betroffenen ausreichend Zeit gegeben, auch rückwirkend ihren Widerspruch anstoßen zu können.“

 

Hintergrund: Informationen zum Verfahren zur Anerkennung des Leids

Das seit dem 1. Januar 2021 in Kraft getretene Verfahren zur Anerkennung des Leids wurde für die Betroffenen bewusst in Ergänzung des Rechtsweges zu den ordentlichen Gerichten eingeführt: Betroffene können ihre Forderungen gegen die Beschuldigten häufig nicht mehr gerichtlich durchsetzen, etwa weil diese verstorben oder die Taten verjährt sind. Diesen und allen Betroffenen sexuellen Missbrauchs bietet das Verfahren die Möglichkeit, einfach und ohne die Belastungen eines Gerichtsverfahrens Geldleistungen zu erhalten. Anders als vor staatlichen Gerichten müssen Betroffene keinerlei Beweise, weder für den sexuellen Missbrauch noch für seine Folgen, erbringen. Es genügt, dass die Schilderung der Betroffenen plausibel ist. Unabhängige Ansprechpersonen in den (Erz-)Bistümern bieten den Betroffenen in Gesprächen Hilfestellung bei der Antragstellung und der Tatschilderung

 

Die Festsetzung der materiellen Leistungen erfolgt bundesweit einheitlich durch die UKA. Die interdisziplinär zusammengesetzte Kommission, deren Mitglieder von einem mehrheitlich nicht kirchlichen Gremium vorgeschlagen und von der Deutschen Bischofskonferenz berufen wurden, sind in ihren Entscheidungen frei. In der UKA sind weder Betroffene noch Personen vertreten, die in einem Arbeits- oder Berufsverhältnis zu einem kirchlichen Rechtsträger stehen oder standen.

 

Die Leistungshöhe orientiert sich am oberen Bereich der durch staatliche Gerichte in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder. Damit wird ein außerkirchlicher Bezugsrahmen herangezogen, der gesellschaftlich und der Höhe nach in der Rechtsprechung der deutschen Gerichte verortet ist sowie eine fortlaufende Weiterentwicklung erfährt.

 

Das Verfahren zur Anerkennung des Leids kennt keine Höchstgrenze von Leistungen. In etwa acht Prozent der Fälle gehen die Leistungsfestsetzungen über 50.000 Euro hinaus und dies zum Teil sehr deutlich. Die Ordnung sieht vor, dass bei Beträgen oberhalb von 50.000 Euro die kirchliche Institution zustimmt; diese Zustimmung ist in allen Fällen erfolgt.

 

Das Verfahren zur Anerkennung des Leids schneidet den Betroffenen den Weg zu den staatlichen Gerichten nicht ab: Jedem/jeder Betroffenen steht der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten offen.

 Hinweise:

Den Wortlaut der Veränderung in der Verfahrensordnung finden Sie als PDF-Datei in der Anlage dieser Pressemitteilung sowie unter www.dbk.de. Die „Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids“ wird in der neuen Fassung am 1. März 2023 auf der Themenseite Sexualisierte Gewalt und Prävention unter Verfahren zur Anerkennung des Leids bereitgestellt.

 

Über ihre Arbeit informiert die UKA am kommenden Freitag, 3. Februar 2023 (10.00 Uhr), in einem Online-Pressegespräch bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichts 2022, der an diesem Tag unter www.anerkennung-kirche.de bereitgestellt wird.

 

 

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        

Die Deutsche Bischofskonferenz ist ein Zusammenschluss der katholischen Bischöfe aller (Erz-)Bistümer in Deutschland. Derzeit gehören ihr 67 Mitglieder (Stand: Januar 2023) aus den 27 deutschen (Erz-)Bistümern an. Sie wurde eingerichtet zur Förderung gemeinsamer pastoraler Aufgaben, zur Koordinierung der kirchlichen Arbeit, zum gemeinsamen Erlass von Entscheidungen sowie zur Kontaktpflege zu anderen Bischofskonferenzen. Oberstes Gremium der Deutschen Bischofskonferenz ist die Vollversammlung aller Bischöfe, die regelmäßig im Frühjahr und Herbst für mehrere Tage zusammentrifft.

 

 CDU-Fraktion zur Vereidigung von Doreen Denstädt als Thüringer Justizministerin

Schard: „Thüringer Justiz nicht vernachlässigen“

 Erfurt – Der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Stefan Schard, hat der neuen Thüringer Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz, Doreen Denstädt, zu ihrer Vereidigung gratuliert und ihr viel Glück für Ihre neue Aufgabe gewünscht. Die Nachbesetzung war nötig geworden, weil die Thüringer Grünen aus bisher nicht bekannten Gründen auf die Entlassung ihres bisherigen Justizministers Dirk Adams durch Bodo Ramelow hingewirkt hatten. Gleichzeitig brachte Schard jedoch seine Skepsis zum Ausdruck, ob die fachlichen Voraussetzungen der Ministerin für ihr neues Amt ausreichen. „Leider hat die neue Ministerin in ihrer bisherigen beruflichen Laufbahn weder Führungserfahrung noch tiefergehende juristische Kenntnisse erwerben können. Jeder verdient eine Chance, sich zu bewähren, aber was Frau Denstädt für ihr neues Amt auszeichnen soll, wissen wohl nur die Grünen“, erklärte Schard. Ein Blick in die Geschichte der bisherigen Thüringer Justizminister zeige, dass bis zur Ernennung von Dirk Adams ausschließlich Volljuristen dieses Amt innehatten, darunter Richter am Bundesverfassungsgericht, am Bundesgerichtshof oder am Bundesarbeitsgericht.

 Schard teilt die Befürchtung des Thüringer Richterbunds und des Thüringer Anwaltsverbands, dass unter einer juristisch völlig unbeleckten Ministerin die großen Herausforderungen der Thüringer Justiz zugunsten der Migrationspolitik an den Rand gedrängt werden könnten. „Die verschleppte Digitalisierung, eine Pensionierungswelle bei Richtern und Staatsanwälten sowie die Probleme im Justizvollzug sind Aufgaben, welche die Grundfeste unserer Staatlichkeit ausmachen. Hier braucht es Kompetenz und vollen Einsatz, für langes Einarbeiten bleibt kein Spielraum“, so der CDU-Justizpolitiker. Auch legten die bisherigen Wortmeldungen der Ministerin den Verdacht nahe, dass sie sich eher auf den Migrationsbereich konzentrieren werde. „Die Ministerin muss das eine tun, ohne das andere zu lassen. Die bisherige Migrationspolitik der Ramelow-Regierung war geprägt von Taten- und Verantwortungslosigkeit. Die Kommunen, die diese Fehler ausbaden müssen, brauchen einen verlässlichen Partner, der bestehende Probleme löst und keine zusätzlichen schafft“, sagte Schard.

 Felix Voigt

Pressesprecher

 

Pressestelle                                                                                  

CDU-Fraktion im Thüringer Landtag • Jürgen-Fuchs-Str. 1 • 99096 Erfurt

 Telefon: +49(0) 361 3772 206 • Telefax: +49(0) 361 3772 520

E-Mail: pressestelle@cdu-landtag.de  www.cdu-landtag.de


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