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Wohin, warum und wie oft sind Geflüchtete seit ihrer Einreise nach Deutschland umgezogen? Und wie lange dauert es, bis sie ein eigenes Zuhause haben? Über das Umzugsverhalten geflüchteter Menschen ist wenig bekannt. Mit der Kurzanalyse „Die Wohnhistorie Geflüchteter in Deutschland“ analysiert das Forschungszentrum des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) empirische Erkenntnisse auf Basis der IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten und berücksichtigt aktuell geltende gesetzliche Regelungen. Die Analyse zeigt: Die Mehrheit der Befragten ist bereits mehr als einmal umgezogen. Viele ziehen bald nach der Ankunft aus der Erstunterkunft um, andere verweilen länger als 18 Monate.
Wenn es um die Integration von Geflüchteten geht, spielen die ökonomischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen eine wichtige Rolle. Der Wohnsitz definiert für jede Person den Lebensmittelpunkt im privaten Bereich. Für den Grad der Integration Schutzsuchender ist somit insbesondere auch der Wohnort ausschlaggebend. Geflüchtete können über ihren Wohnort in Deutschland allerdings zunächst nicht selbst entscheiden. „Da die gesetzlichen Regelungen zur Wohnsitznahme komplex sind, war es uns ein besonderes Anliegen, diese in einer komprimierten und verständlichen Weise aufzubereiten“, so Dr. Kerstin Tanis, wissenschaftliche Mitarbeiterin im BAMF-Forschungszentrum. Mit zunehmender Aufenthaltsdauer und nach Zuerkennung eines Schutzstatus werden die Wohnsitzbeschränkungen jedoch gelockert und die Wohnsituation spiegelt zunehmend individuelle Bedürfnisse wider.
Die Kurzanalyse 1|2022 des Forschungszentrums des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) basiert auf der 4.Welle der IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten aus dem Jahr 2019, bei der eine Zusatzbefragung zur Wohnhistorie durchgeführt wurde. 2019 nahmen an der IAB-BAMF-SOEP-Erhebung insgesamt 4.300 Personen teil, die in den Jahren 2013 bis 2016 nach Deutschland eingereist sind, zum Einreisezeitpunkt volljährig waren und einen Asylantrag gestellt haben. Den zusätzlichen Fragebogen zur Wohnhistorie haben rund 3.750 Personen beantwortet, die in den Jahren 2013 bis einschließlich 2016 nach Deutschland eingereist sind. Darin wurden alle bisherigen und der aktuelle Wohnort inklusive der jeweiligen Verweildauern, der Unterkunftsart und dem Umzugsgrund seit der Ankunft in Deutschland erfragt.
Im Zentrum der Kurzanalyse zur Wohnhistorie stehen insbesondere die Umzugshäufigkeit sowie die jeweiligen Umzugsgründe. Diese erlauben Aussagen über den Stellenwert behördlicher Zuweisung. Darüber hinaus wird der Zusammenhang zwischen der Verweildauer in Gemeinschaftsunterkünften bis zum Umzug in private Wohnungen und soziodemographischen Merkmalen untersucht.
Großteil ist bereits mehrfach umgezogen
Die Auswertung und Analyse der Befragung ergab: Die große Mehrheit der zwischen 2013 und 2016 eingereisten Geflüchteten ist im Befragungsjahr 2019 bereits mehrfach umgezogen. Dies gilt insbesondere für Personen, die vor 2016 eingereist sind und zum Befragungszeitpunkt einen Schutzstatus innehaben. Hinsichtlich des Zeitpunkts des ersten Umzugs lässt sich eine Polarisierung erkennen: Viele Personen verlassen die erste Unterkunft, bei der es sich häufig um eine Aufnahmeeinrichtung handelt, bereits nach weniger als drei Monaten, andere verweilen indes länger als 18 Monate.
Asylsuchende, Geduldete und Geflüchtete mit Schutzstatus unterliegen in Deutschland verschiedenen gesetzlichen Wohnsitzbeschränkungen. Dies wird auch bei der Analyse der Umzugsgründe deutlich: Rund die Hälfte der Geflüchteten gibt auch mindestens drei Jahre nach ihrer Ankunft an, aufgrund behördlicher Anordnung umgezogen zu sein. „Mit Anerkennung und längerer Aufenthaltsdauer werden die Umzugsgründe jedoch individueller: So geben zunehmend mehr Personen an, umgezogen zu sein, weil sich Freunde oder Bekannte in der Nähe befinden oder weil die Wohnlage praktisch ist“, erklärt Dr. Kerstin Tanis.
Übergang von Gemeinschafts- in Privatunterkunft gelingt Geflüchteten mit Kindern und Älteren schneller
Die Analyse der Umzüge von Gemeinschafts- in Privatunterkünfte zeigt, dass der Mehrheit der befragten Geflüchteten mit Schutzstatus dieser Übergang im Jahr 2019 bereits gelungen ist. Jedoch gibt knapp ein Viertel der mindestens drei Jahre in Deutschland lebenden anerkannten Geflüchteten an, noch immer in Gemeinschaftsunterkünften zu wohnen. „Unsere Analysen zeigen, dass es sich hierbei vor allem um Personen handelt, deren Asylantrag nach 2016 entschieden wurde, und die eher jünger und kinderlos sind. Demgegenüber gelingt es Geflüchteten mit Kindern und älteren Geflüchteten schneller, in eine Privatunterkunft umzuziehen“, sagt Dr. Kerstin Tanis.
Etwa die Hälfte der Geflüchteten ist innerhalb eines Jahres in Privatwohnungen umgezogen
Beim Übergang in eine private Wohnung ist die Wohndauer in Gemeinschaftsunterkünften von besonderem Analyseinteresse: Rund jeder zehnte Geflüchtete mit Schutzstatus zieht noch im selben oder spätestens nach einem Monat von der Gemeinschaftsunterkunft in eine Privatunterkunft. Insgesamt verlässt jede dritte Person mit Schutzstatus die Gemeinschaftsunterkünfte innerhalb der ersten sechs Monate. Knapp die Hälfte aller Geflüchteten, die in Privatunterkünfte gezogen ist, hat dies innerhalb eines Jahres getan.
70 Prozent wechselt beim Umzug den Wohnort
Bei der Betrachtung der Umzugsdistanz wird deutlich, dass Geflüchtete überwiegend nicht nur die Unterkunft, sondern in rund 70 Prozent der Fälle auch den Wohnort wechseln. Diese Umzüge geschehen mehrheitlich durch behördliche Zuweisung. Umzüge, die aufgrund von Familienangehörigen oder niedrigen Mieten stattfinden, finden meist im gleichen Ort statt.
Je nach Entfernung zwischen altem und neuem Wohnort wandeln sich Wohnumgebung und Infrastruktur. Welche Konsequenzen dies hat, beschreibt Dr. Kerstin Tanis so: „Viele Ortswechsel und kurze Wohndauern können beispielsweise dazu führen, dass Personen nicht in der Lage sind, sich lokale soziale Netzwerke aufzubauen. Zudem wird auch die Möglichkeit eingeschränkt, kontinuierlich an integrationsförderlichen Maßnahmen teilzunehmen, z. B. an einem Integrationskurs. Diese Überlegungen möchte ich in folgenden Studien näher untersuchen.“
Die Publikation finden Sie hier: https://www.bamf.de/kurzanalyse1-2022-wohnhistorie
Weiterführende Informationen zum Projekt IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten:
https://www.bamf.de/SharedDocs/ProjekteReportagen/DE/Forschung/Integration/iab-b...
Über das BAMF-Forschungszentrum:
Mit der Arbeit des 2005 gegründeten Forschungszentrums kommt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seiner gesetzlichen Aufgabe nach, wissenschaftliche Forschung zu Migrations- und Integrationsthemen zu betreiben. Das Forschungszentrum betrachtet das Migrationsgeschehen nach und von Deutschland und analysiert die Auswirkungen der Zuwanderung. Es begleitet Integrationsprozesse und trägt mit seinen Erkenntnissen entscheidend zur Weiterentwicklung von Integrationsmaßnahmen auf Bundesebene bei. Weitere Forschungsschwerpunkte sind u. a. Erwerbs- und Bildungsmigration, Fluchtmigration, Rückkehr und sicherheitsrelevante Aspekte der Zuwanderung. Damit leistet das BAMF-Forschungszentrum einen grundlegenden Beitrag zum Informationstransfer zwischen Wissenschaft, Verwaltung, Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit.
Weitere Informationen unter: https://www.bamf.de/DE/Themen/Forschung/forschung-node.html
Ansprechpartner für Medienanfragen:
Jochen Hövekenmeier
Pressestelle Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Telefon: +49 911 943 17799
E-Mail: pressestelle@bamf.bund.de
Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums
Pressemitteilung 031 Veröffentlicht am 08.04.2022 Deutschland heißt weitere Waisenkinder aus der Ukraine willkommen Bundesfamilienministerin Spiegel sagt in Warschau Aufnahme von Kindern und Jugendlichen zu Deutschland unterstützt Polen bei der Unterbringung und Versorgung von Heim- und Waisenkindern aus der Ukraine. Das hat Bundesfamilienministerin Anne Spiegel der polnischen Familien- und Sozialministerin Marlena Malag heute in Warschau zugesagt. Entsprechend der großen Solidarität, mit der sich alle deutschen Bundesländer an der Aufnahme von Kindern und Jugendlichen aus ukrainischen Heimen beteiligen, hat nunmehr Baden-Württemberg zugesichert, noch weitere derzeit in Polen untergebrachte Waisenkinder aus der Ukraine aufzunehmen. Spiegel besucht für zwei Tage Polen, um sich vor Ort über die Aufnahme und Versorgung ukrainischer Geflüchteter im Nachbarland zu informieren. Begleitet wird sie unter anderem von der Parlamentarischen Staatssekretärin Ekin Deligöz sowie von Desirée Weber, UNICEF Deutschland, Prof. Dr. Sabina Schutter, Vorstandsvorsitzende von SOS-Kinderdorf e.V. und Daniel Grein, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderschutzbundes e.V. Bundesfamilienministerin Anne Spiegel: „Ich bin sehr beeindruckt und bewegt von der überwältigenden Solidarität, mit der unsere polnischen Nachbarinnen und Nachbarn die rund zweieinhalb Millionen Menschen, die aus der Ukraine zu ihnen geflohen sind, aufnehmen. Wir sind nach Polen gekommen, um uns hier aus erster Hand über die Unterstützung der ukrainischen Geflüchteten zu informieren und das System der Unterbringung und Versorgung vor Ort kennenzulernen. Auch die deutsche Bundesregierung unternimmt alles in ihrer Macht Stehende, um die Geflüchteten zu unterstützen, und hat unter anderem eine bundesweite Koordinierungsstelle für die Aufnahme evakuierter ukrainischer Waisen- und Heimkinder in Deutschland eingerichtet. Diese jungen Menschen sind besonders schutzbedürftig, und es ist mir persönlich sehr wichtig, dass sie gut in Deutschland untergebracht und versorgt werden. Daher freue ich mich sehr, dass ich meiner Amtskollegin Marlena Malag zusagen konnte, dass sich das Land Baden-Württemberg bereiterklärt hat, ukrainische Waisenkinder aus Polen aufzunehmen und unterzubringen. Baden-Württemberg danke ich sehr herzlich für das Engagement.“ Desirée Weber, UNICEF Deutschland: „Wir begrüßen außerordentlich die große Solidarität Polens mit den geflüchteten Menschen aus der Ukraine und die Bereitschaft Deutschlands, weitere Kinder aus institutionellen Einrichtungen aufzunehmen. Bis zur Eskalation des Krieges lebten in der Ukraine annähernd 100.000 Kinder in Heimen und Internaten – etwa die Hälfte von ihnen sind Kinder mit Behinderungen. Diese Kinder sind besonders schutzbedürftig und brauchen entsprechende Unterstützung. Deshalb ist es wichtig, dass sie nach ihrer Ankunft in Deutschland sicher untergebracht und gut versorgt werden. Ganz entscheidend ist außerdem, dass sie dabei unterstützt werden, zur Ruhe zu kommen und das Erlebte zu verarbeiten. Die meisten Kinder aus Waisenhäusern und institutionellen Einrichtungen in der Ukraine haben noch Eltern oder eine erweiterte Familie. Es muss daher sichergestellt werden, dass sie wo immer möglich im Kontakt mit ihren Familien bleiben und ermittelt wird, ob sie wieder mit Angehörigen zusammengeführt werden können, wenn dies zum Wohl des Kindes ist.“ Prof. Dr. Sabina Schutter, SOS-Kinderdorf e.V.: „In Polen werden Geflüchtete aus der Ukraine mit offenen Armen empfangen, dafür sind wir sehr dankbar. Als internationale Kinderschutzorganisation weiß SOS-Kinderdorf, wie wichtig es ist, dass geflüchtete Kinder und Jugendliche kindgerecht und sicher untergebracht und betreut werden. Nur so können Kinderschutz und Kindeswohl gewährleistet werden. Mit der SOS-Meldestelle unterstützen wir im Auftrag des Bundesfamilienministeriums insbesondere die kindgerechte Aufnahme und Verteilung von ukrainischen Heim- und Waisenkindern in Deutschland. Es ist uns ein besonderes Anliegen, dass diese als Gruppe zusammenbleiben können und auch nicht von ihren Bezugspersonen getrennt werden. Die Kinder, die jetzt bei uns ankommen, brauchen Bildungsangebote, eine sichere Versorgung mit kindgerechtem Wohnraum, Nahrung, Kleidung sowie Zugang zu medizinischen und psychosozialen Dienstleistungen.“ Daniel Grein, Deutscher Kinderschutzbund e.V.: „Polen zeigt mit der Aufnahme von bislang mehr als zwei Millionen geflüchteten Menschen aus der Ukraine große Solidarität. Das ist ein Kraftakt, vor dem ich großen Respekt habe. Ich bin deshalb froh darüber, dass auch Deutschland Verantwortung übernimmt und die Aufnahme von Heimkindern zugesagt hat. Die geflüchteten Kinder müssen nun zügig in das bestehende Kinder- und Jugendhilfesystem integriert werden. Denn insbesondere traumatisierte Kinder brauchen so schnell wie möglich eine feste Struktur, einen rhythmisierten Tagesablauf und Kontakt zu anderen Kindern. Der Kinderschutzbund seinerseits steht bereit, geflüchteten Kindern das Ankommen zu erleichtern, sie in seine Angebote zu integrieren und sozialpädagogisch zu begleiten.“ Auf dem Programm der zweitätigen Reise steht neben dem Gespräch von Bundesministerin Spiegel mit ihrer Amtskollegin in Warschau ein Treffen mit polnischen und deutschen Organisationen, die in der Geflüchtetenhilfe in Polen aktiv sind. Die Delegation besichtigt außerdem das humanitäre Hilfszentrum der temporären Flüchtlingsunterkunft Expo Ptak, die größte Durchgangsaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete in Europa mit einer Gesamtkapazität von bis zu 20.000 Menschen. Spiegel nimmt dort an der Übergabe einer Hilfslieferung von Lebensmitteln und Hygieneartikeln teil, die von der deutschen Botschaft in Warschau in Kooperation mit der deutsch-polnischen Außenhandelskammer und deutschen Unternehmen in Polen organisiert wird. Anlässlich der Reise nach Warschau legt Ministerin Spiegel zudem einen Kranz am Denkmal der Helden des Ghettos nieder. Darüber besucht die Delegation die zentrale Durchgangsstelle für ukrainische Heim- und Waisenkinder und unbegleitete Kinder und Jugendliche in Stalowa Wola südlich von Warschau. Dort werden die evakuierten Kinder und Jugendlichen registriert und vorläufig untergebracht, bevor sie in dauerhafte Unterkünfte in ganz Polen vermittelt werden. Den Abschluss der Reise bildet die Besichtigung des zentralen Logistikzentrums des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) in Lublin, das Ausgangspunkt für Hilfsgüterlieferungen in Polen ist. Web-Ansicht: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/deutschland-heisst-weitere-waisenkinder-aus-der-ukraine-willkommen-195920
Landesregierung enthält sich bei Abstimmung über Bundeswehr-Sondervermögen
Bühl: „Falsches Zeichen für den Bundeswehr-Standort Thüringen“
Erfurt – „Rot-Rot-Grün hat die Thüringer Interessen zugunsten einer ideologischen Debatte zurückgestellt. Mit ihrem Abstimmverhalten fällt die Landesregierung allen Soldaten in den Rücken, die in Thüringen und deutschlandweit seit Jahren auf bessere Ausrüstung warten.“ Mit diesen Worten hat der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Andreas Bühl, das Abstimmungsverhalten Thüringens in der heutigen Sitzung des Bundesrats kritisiert. Dort hatte sich Thüringen maßgeblich auf Drängen der Linken bei der Entscheidung über das 100-Milliarden-Sondervermögen für die Bundeswehr enthalten.
Zwar sei die Debatte über eine für die Bürger bezahlbare Energiewende,
die von Teilen der rot-rot-grünen Koalition als Ausrede für ihr
Stimmverhalten aufgeführt worden sei, durchaus wichtig. „Die Ausstattung
der Truppe und die sicherheitspolitischen Realitäten
aber gegen den Klimaschutz und die Energiefrage auszuspielen, wie es
der Ministerpräsident versucht, ist falsch und am Ende nicht mehr als
ein durchschaubares Ablenkungsmanöver“, so der CDU-Politiker.
Felix Voigt
Pressesprecher
Pressestelle
CDU-Fraktion im Thüringer Landtag • Jürgen-Fuchs-Str. 1 • 99096 Erfurt
Telefon: +49(0) 361 3772 206 • Telefax: +49(0) 361 3772 520
E-Mail:
pressestelle@cdu-landtag.de
www.cdu-landtag.de

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen
Erfurt, 08.04.2022
Pressemitteilung
Kindergärten krisenfest machen: Qualität muss vor Beitragsfreiheit gehen
Zur aktuellen akuten Personalnot in vielen Thüringer Kindergärten erklärt Ann-Sophie Bohm, Landessprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen:
„Allein durch die zu niedrigen Betreuungsschlüssel herrscht bereits Personalmangel in unseren Kindergärten – bundesweit liegt Thüringen hier deutlich zurück. Wenn dann noch große Krankheitsausfälle wie aktuell dazu kommen, bricht das System schnell zusammen und die Betreuung muss ausfallen. Um die Thüringer Eltern und Erzieher*innen zu entlasten und die Betreuung sicherzustellen, braucht es daher dringend mehr Personal! Das muss Vorrang haben vor einem weiteren beitragsfreien Kindergartenjahr. Denn Beitragsfreiheit nützt nichts, wenn der Kindergarten wegen Personalmangel geschlossen ist.“
„Die Landesregierung hat in den letzten Jahren unter grüner Beteiligung schon einiges getan, um die Qualität zu verbessern, doch müssen wir diesen Weg entschlossen weitergehen. Um die Qualität der Betreuung weiter zu verbessern, braucht es so schnell wie möglich bessere Personalschlüssel und damit mehr Erzieher*innen. Dafür bleibt es auch weiterhin wichtig, genug Fachkräfte auszubilden und beispielsweise die praxisintegrierte Ausbildung weiter auszubauen und deren Finanzierung gesetzlich zu verankern. Um Notsituationen wie hohe Krankheitsstände besser abfangen zu können, muss auch der Zeitanteil für Krankheitsvertretungen deutlich erhöht werden.“
„Große Fluchtbewegungen bringen für unsere Kommunen große Herausforderungen mit sich. Um die vielen geflüchteten Kinder jetzt schnell aufzunehmen, müssen die Einrichtungen kurzfristig ihre Kapazitäten erhöhen dürfen. Außerdem braucht es zusätzliches Geld für Honorar- und Hilfskräfte, um den kurzfristigen Mehrbedarf abzudecken. Auch hier ist das Geld besser aufgehoben als in einem weiteren beitragsfreien Kindergartenjahr“, so die Landessprecherin abschließend.
Landesregierung soll Bundeswehr-Sondervermögen unterstützen
Herrgott: „SPD muss Linke und Grüne zur Räson rufen“
Erfurt – „Bei der Entscheidung über die Ausstattung der Bundeswehr geht es um die Wehrhaftigkeit und den Schutz Deutschlands. Denn mit Wladimir Putin steht Europa einem Aggressor gegenüber, der keine Skrupel kennt. Ganz offensichtlich ist der Thüringer Landesregierung der Ernst der Lage nicht bewusst.“ Mit diesen Worten hat der Beauftragte der CDU-Landtagsfraktion für Bundeswehrangelegenheiten, Christian Herrgott, die rot-rot-grüne Minderheitsregierung aufgefordert, in der morgigen Bundesrats-Sitzung dem 100-Milliarden-Sondervermögen für die Bundeswehr zuzustimmen. „Mit der von der Linken erzwungenen Enthaltung lässt die Landesregierung unsere Soldaten im Stich. Die SPD muss Linke und Grüne zur Räson rufen. Es darf jetzt kein Thüringer Wegducken geben. Die Unterstützung für die Truppe darf nicht an linkem Dogmatismus scheitern“, sagte Herrgott. Nachdem der SPD-Bundeskanzler Olaf Scholz der Bundeswehr mit großer Geste Unterstützung zugesichert habe, brauche es jetzt dieses klare Signal im Bundesrat. „Genauso wie es wichtig ist, den Menschen aus der Ukraine jetzt Schutz zu bieten, genauso wichtig ist der Schutz Deutschlands und Europas“, ist Herrgott überzeugt.
Die CDU-Landtagsfraktion hatte sich in der vergangenen Woche bei einem Besuch der Panzergrenadierbrigade 37 in Frankenberg/Sachsen über die Situation der Bundeswehr informiert. Die Wettiner-Kaserne ist eine sächsisch-thüringische Gemeinschaftsinstitution. Die dort stationierten Soldaten werden 2023 die Führung für die multinationalen Landanteile der Schnellen Eingreifgruppe übernehmen und ist damit die sogenannte Speerspitze der NATO. „Für uns ist klar: Die Bundeswehr muss besser ausgerüstet werden. Sicherheitspolitik muss wieder Priorität haben in Deutschland. Dieses Signal muss auch von Thüringen ausgehen“, erklärte Herrgott mit Blick auf die morgige Abstimmung in der Länderkammer.
Felix Voigt
Pressesprecher
Pressestelle
CDU-Fraktion im Thüringer Landtag • Jürgen-Fuchs-Str. 1 • 99096 Erfurt
Telefon: +49(0) 361 3772 206 • Telefax: +49(0) 361 3772 520
E-Mail:
pressestelle@cdu-landtag.de
www.cdu-landtag.de
Pressemitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik