Freitag, 2. Juni 2017

Die Thüringer Landeselternvertretung lässt wissen:

Thüringer Schulen vor dem Kollaps: 21 Thesen für eine bessere Thüringer Schule

Anlässlich des heutigen Aktionstages gegen Unterrichtsausfall und Lehrermangel vor dem Thüringer Landtag haben die Landeselternvertretung (LEV), die Landesschülervertretung (LSV), der thüringer lehrerverband (tlv) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Thüringen 21 Thesen für eine bessere Thüringer Schule mit einem symbolischen Thesenanschlag öffentlich gemacht.
Circa 500 Schülerinnen und Schüler, Eltern, Pädagoginnen und Pädagogen protestierten mit dieser Aktion gegen den zunehmenden Unterrichtsausfall und Lehrermangel. Sie waren dabei, als der kommissarische Leiter des Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS), Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff und die Staatssekretärin im TMBJS, Gabi Ohler, von den Schülerinnen und Schülern Kreativarbeiten zum Thema Unterrichtsausfall sowie Unterschriften für eine bessere Finanzierung des Bildungsbereiches von Thüringer Pädagoginnen und Pädagogen entgegennahmen.
An der zuvor verlesenen Regierungserklärung zur Bildungspolitik können LEV, LSV, GEW Thüringen und tlv zumindest ablesen, dass das TMBJS eine Reihe vieler kleiner wie großer Missstände endlich auch öffentlich anerkennt und die schrittweise Behebung gelobt. Dennoch muss festgestellt werden, dass diese Regierung bereits einen Doppelhaushalt (2016/17) hat verstreichen lassen. Substantielle Verbesserungen durch eine entsprechend Ausfinanzierung im Landeshaushalt wären bereits zwei Jahre zuvor möglich gewesen. Nun ist die Situation hinsichtlich Unterrichtsausfall und Lehrermangel noch verschärfter, aber besser eine späte Einsicht (und nachfolgende Handlungen) als keine.
Hier nun die gemeinsame Erklärung von LEV, LSV, GEW Thüringen und tlv im Wortlaut:
Am 31.10.1517 veröffentlichte Martin Luther seine 95 Thesen, um gegen die Ungerechtigkeiten beim Ablasshandel der Katholischen Kirche zu protestieren. Er wollte die Kirche reformieren, um sie für alle Menschen gleichermaßen verständlich zu machen. 500 Jahre später möchten wir nun unsere Thesen veröffentlichen, um gegen die Mängel im Thüringer Bildungssystem zu protestieren.
Gewerkschaften und Verbände sind bereit, das Schulsystem so mitzugestalten, um allen Kindern gleichermaßen eine qualitativ hochwertige Schulbildung zu ermöglichen. Unsere Kinder sind unsere Zukunft und wir sollten alles erdenklich Mögliche tun, um diese Zukunft bestmöglich abzusichern.
Deshalb fordern wir:
1. Die Weiterentwicklung der Thüringer Schulstrukturen ist gemeinsam mit allen Beteiligten ernsthaft und ergebnisoffen zu diskutieren.
2. Thüringen braucht keinen Stellenabbau, sondern attraktive Einstellungs- und Beschäftigungsbedingungen, um damit den Personalmangel und den damit verbundenen Stundenausfall zu reduzieren. Dazu zählen die Umsetzung der bereits beschlossenen Wiederaufnahme der Verbeamtung als auch die Novellierung des Thüringer Beamtengesetzes mit dem Ziel des Eingangsamtes A 13 für alle Regelschullehrerinnen und -lehrer. Tarifbeschäftigte Regelschullehrerinnen und –lehrer sind entsprechend in die Entgeltgruppe E 13 einzugruppieren. Im Interesse der Absicherung des Unterrichts ist das Ministerium gefordert, u. a. die Abordnungspraxis an das Ministerium, an die Staatlichen Schulämter oder an das ThIILM grundlegend zu überdenken. Des Weiteren sollte Beschäftigten vertraglich die Möglichkeit eingeräumt werden, die geleistete Mehrarbeit zeitnah finanziell abgegolten zu bekommen.
3. Thüringer Schulen müssen sofort in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben erfüllen zu können. Hierzu ist als Sofortprogramm die Einstellung von 2.500 zusätzlichen Lehrern und Lehrerinnen vorzunehmen.
4. Die Schaffung einer Vertretungsreserve als eine Ausfallreserve durch „Überplanung“ des Bedarfs an den Schulen in Höhe von mindestens 6 Prozent.
5. Die Studienberatung an den Hochschulen ist dahingehend zu stärken, dass sie Lehramtsstudierende in Mangelfächer lenkt bzw. ihnen während des Studiums die Aufnahme des Studiums in einem dritten Fach bedarfsorientiert nahelegt.
6. Die Personalgewinnung hat aktiv und vorausschauend nach Bedarf und nicht nach Kassenlage zu erfolgen und die bundesweite Arbeitsmarktlage zu berücksichtigen. Sie hat verbindliche Lehrer-Schüler-Relationen gemäß pädagogischen festzulegenden Richtgrößen zugrunde zu legen. Den Lehrkräften ist ausreichend Zeit für die Bewältigung der unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Anforderungen einzuräumen.
7. Das Einstellungsverfahren in den Thüringer Schuldienst muss deutlich früher beginnen. Bewerbungen mit Zwischenzeugnissen sind zu ermöglichen.
8. Über Bewerbungen ist innerhalb von 8 Wochen zu entscheiden. Die Bewerber und Schulleitungen sind unverzüglich über das Ergebnis zu informieren.
9. Das Prinzip der schulscharfen Ausschreibung ist flächendeckend umzusetzen. In das Einstellungsverfahren sind Bewerber und Zielschulen von Anfang einzubinden.
10. Lehramtsstudierenden, die eine Fächerkombinationen mit einem Mangelfach für ihre Schularten studieren, ist nach erfolgreichen zweiten Staatsexamen eine Einstellungsgarantie zu gegeben.
11. Quer- und Seiteneinsteigern ist möglichst vor Einstellung ein Qualifizierungsangebot zu unterbreiten. Sollte dies nicht möglich sein, müssen Quer- und Seiteneinsteiger berufsbegleitend auf Kosten des Arbeitgebers qualifiziert werden.
12. Im Rahmen der Umsetzung der Inklusion durch gemeinsamen Unterricht sind ausreichende Sonderpädagogen und sonderpädagogische Fachkräfte den allgemeinbildenden Schulen zur Verfügung zu stellen. Hierzu bedarf es jetzt der Einstellung von 600 zusätzlichen Sonderpädagogen und –pädagoginnen. Jede Schule erhält eine allgemeine und eine bedarfsorientierte Zuweisung. Es ist im gemeinsamen Unterricht die gleiche sonderpädagogische Betreuung wie an Förderschulen zu gewährleisten. Klassenbildung und Lehrerzuweisungen erfolgen unter Beachtung des individuellen Förderanspruchs aller Schüler und Schülerinnen im gemeinsamen Unterricht.
13. Eine behindertengerechte Ausstattung der Schulen ist in Zusammenarbeit zwischen Landesregierung und Schulträger zu erreichen. Die Schülerzahl pro Klasse ist abhängig von der Anzahl der im Rahmen der Inklusion zu betreuenden Schülerinnen und Schüler. Eine konsequente Doppelbesetzung mit zwei Pädagogen und die Schaffung multiprofessioneller Betreuungsteams ist zwingend erforderlich.
14. Betroffenen Eltern und Schülern ist die Möglichkeit einzuräumen, zwischen Förderschule und gemeinsamen Unterricht zu wählen. Hierzu sind ausreichende Plätze in den Förderschulen vorzuhalten.
15. Die Richtlinien für Schulbau und Raumprogramme sind den Erfordernissen an zeitgemäße Bildungsanforderungen und den gemeinsamen Unterricht zügig anzupassen und mit einem hohen Grad an Verbindlichkeit zu versehen.
16. Schulträger sind in die Lage zu versetzen und zu verpflichten, die Beschulungskapazitäten in ihrem Verantwortungsbereich im erforderlichen Umfang bereitzustellen, zu unterhalten und gemäß den Erfordernissen an moderne Bildung auszustatten.
17. Hinsichtlich des weiteren Ausbaus der Ganztagsschule sind Qualitätskriterien für die Schulverpflegung verbindlich zu gestalten und die Kostenbeteiligung der Eltern zu begrenzen. Beispielhaft sei das Berliner Modell genannt.
18. Schulsozialarbeit ist personell abzusichern und als Landesaufgabe im Schulgesetz zu verankern.
19. Es ist ein flächendeckendes Angebot an Ganztagsschulen zu schaffen.
20. Für die Sicherung der Hortbetreuung und die Weiterentwicklung der Ganztagsangebote sind mindestens 1.000 weitere Erzieherinnen und Erzieher einzustellen. Die Begrenzung des Beschäftigungsumfangs auf 50%-Stellen ist aufzuheben.
21. Die Entfristung der Verträge für die DaZ-Lehrerinnen und Lehrer gilt es im Interesse einer schnellstmöglichen Eingliederung der Flüchtlingskinder fortzusetzen.
Die Reihenfolge der Thesen bestimmt nicht ihre Wertigkeit!

Die Agentur für Arbeit teilt mit:

Hohe Mobilität im Landkreis Nordhausen
Zahl der Aus- und Einpendler gestiegen
 
Beschäftigte in Nordthüringen sind zunehmend mobiler, wenn es um ihren Job geht. Mehr Menschen als im letzten Jahr fahren zur Arbeit in andere, vor allem benachbarte, Regionen. Betriebe in und um Nordhausen profitieren aber auch verstärkt von Arbeitnehmern aus anderen Landkreisen oder Bundesländern.
Die Zahl der Auspendler stieg im letzten Jahr um knapp ein Prozent auf rund 9.400 Berufstätige. Die beliebtesten Arbeitsorte sind vorrangig im sogenannten Tagespendelbereich zu finden. Top-Ziele sind Göttingen (1.812) und der Landkreis Eichsfeld (1.800). Auf Platz drei rangiert der Kyffhäuserkreis (1.030).
Landkreis Nordhausen zieht mehr Arbeitskräfte an
Demgegenüber erhöhte sich die Zahl der Einpendler zum Jahr zuvor um rund 2,8 Prozent. Knapp 7.400 Personen kommen aus anderen Regionen nach Nordhausen und Umgebung zum Arbeiten. Jeder fünfte Einpendler arbeitet in Produktions- oder Fertigungsbereichen. Mehr als 2.000 Beschäftigte arbeiten allein im Baugewerbe und im Handel. „Nordthüringen bietet vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten und wird zunehmend attraktiver“, sagt Karsten Froböse, Chef der Nordhäuser Arbeitsagentur. Rund 1.700 Arbeitnehmer pendeln aus dem Kyffhäuserkreis, gefolgt vom Mansfeld-Südharz-Kreis mit 1.300 in Nordhäuser Betriebe oder Firmen des Landkreises. Aus dem niedersächsischen Göttingen kommen gut 750 Menschen in den Raum Nordhausen zur Arbeit.
Froböse: Gute Arbeitsbedingungen schaffen attraktiven Arbeitsmarkt

„Die Wege sind kürzer, schneller und bequemer geworden. Das erleichtert die Mobilitätsbereitschaft der Menschen“, so Froböse. Wirtschaftsräume seien unabhängig von Landkreisgrenzen entstanden. „Wer gute Arbeitsbedingungen schafft, Familienfreundlichkeit und Lohnentwicklung in den Blick nimmt, punktet bei der Fachkräftesuche“, schlussfolgert der Agenturchef.
Nordhausen, am 02. Juni 2017

Donnerstag, 1. Juni 2017

Studienabbrecher beginnen häufig eine Berufsausbildung

29 Prozent aller Bachelorstudierenden brechen ihr Studium ab. An Universitäten liegt die Quote bei 32 Prozent, an Fachhochschulen bei 27 Prozent. Die überwiegende Mehrheit der Studienabbrecher gestaltet nach Verlassen der Hochschule ihren weiteren Bildungs- oder Berufsweg erfolgreich: Ein halbes Jahr nach Verlassen der Hochschule haben 43 Prozent von ihnen eine Berufsausbildung aufgenommen und 31 Prozent sind erwerbstätig. Dies ist ein Ergebnis einer vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Studie des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW), die heute in Berlin vorgestellt wird.
"Der frühe Zeitpunkt eines Studienabbruchs und der schnelle Wechsel in eine Ausbildung weisen darauf hin, dass viele junge Menschen noch nicht genau wissen, welchen Berufsweg sie einschlagen möchten. Das zeigt, wie wichtig eine gute Berufsorientierung bereits in der Schulzeit ist, hier hat der Bund zuletzt seine Angebote massiv ausgebaut. Gleiches gilt für die gezielte Unterstützung von Studienanfängern, die dabei hilft, Studienabbrüche zu vermeiden", sagt Bundesbildungsministerin Johanna Wanka. "Die Ergebnisse zeigen aber auch, dass ein Studienabbruch kein Scheitern der beruflichen Karriere bedeutet. Wichtig ist, dass alle jungen Menschen ihren Fähigkeiten und Neigungen entsprechend einen qualifizierten Berufsabschluss machen - Studium und Berufsausbildung sind dafür gleichwertige Wege."
In der DZHW-Studie wurde die Studienabbruchquote auf Basis des Absolventenjahrgangs 2014 berechnet und untersucht, welche Gründe für den Abbruch ausschlaggebend sind und wo die Abbrecher nach Verlassen der Hochschulen verbleiben. Um das Phänomen "Studienabbruch" umfassender zu durchleuchten, wurden in der Studie nicht nur die Exmatrikulierten 2014 befragt, sondern auch Fakultätsleitungen ausgewählter Fachbereiche sowie unterschiedliche Beratungseinrichtungen.
Unter denjenigen, die ein Bachelorstudium abgebrochen haben, sind laut der Befragung unbewältigte Leistungsanforderungen im Studium der häufigste Grund für den Abbruch (30 Prozent). Am zweithäufigsten (17 Prozent) wurde mangelnde Studienmotivation genannt. "Für 15 Prozent ist der Wunsch nach einer praktischen Tätigkeit der Hauptgrund, das geplante Studium vorzeitig zu beenden. Finanzielle Engpässe und schwierige Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Studium spielen nur eine nachrangige Rolle", erläutert Monika Jungbauer-Gans, wissenschaftliche Geschäftsführerin des DZHW, weitere Ergebnisse der Studie. Knapp die Hälfte verlässt bereits in den ersten beiden Semestern die Hochschule, weitere 29 Prozent im dritten oder vierten Semester.
Eine Teilstudie - gefördert von der Stiftung Mercator - hat ergeben, dass die Studienabbruchquote von Bildungsinländern, der einzigen bislang statistisch erfassbaren Gruppe von Studierenden mit Migrationshintergrund, mit 43 Prozent im Bachelorstudium überdurchschnittlich hoch ist. "Die Studie hat verdeutlicht, dass die Bewältigung eines Studiums für Menschen aus Zuwanderungsfamilien eine besondere Herausforderung darstellt. Erstakademiker aus Zuwanderungsfamilien sind sogar doppelt benachteiligt - durch ihren Migrationshintergrund, aber vor allem durch ihre soziale Herkunft", erläutert Wolfgang Rohe, Geschäftsführer der Stiftung Mercator. Das Fundament für den erfolgreichen Abschluss des Studiums werde insbesondere bei jungen Menschen mit Migrationshintergrund in den Lebensphasen gelegt, die dem Studium vorausgehen. Maßnahmen zur Förderung des Studienerfolgs dürften sich daher nicht auf die Studiensituation selbst beschränken, sondern müssten Akteure und Handlungsfelder von der Schule bis zur Hochschule berücksichtigen. So sollten beispielsweise schulische Lerninhalte und fachliche Studienanforderungen auf Landesebene besser aufeinander abgestimmt werden, so Rohe. Ein Ergebnis der Teilstudie ist, dass nicht-gymnasiale weiterführende Schulen ihrer studienvorbereitenden Rolle nicht ausreichend gerecht werden. Dies gefährdet laut Studie besonders den Studienerfolg von Studierenden mit Migrationshintergrund, da sie häufig von Berufs- oder Fachoberschulen an die Hochschule übergehen.
Das BMBF hat zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um einerseits das Berufsorientierungsprogramm in der Schule auszubauen und andererseits die Rahmenbedingungen sowohl für ein erfolgreiches Studium als auch für den Übergang in eine duale Berufsausbildung im Falle eines Studienabbruchs zu verbessern. So werden seit 2016 zehn Prozent der Mittel aus dem Hochschulpakt 2020 an den Hochschulen für Maßnahmen gegen Studienabbruch eingesetzt. Das Bund-Länder-Programm Qualitätspakt Lehre verbessert zudem Studienbedingungen und Qualität der Lehre. Um mehr empirisch gesicherte Erkenntnisse über das Phänomen Studienabbruch zu gewinnen, starten jetzt im Juni 20 vom BMBF geförderte Forschungsprojekte. Ihre Ergebnisse sollen dabei helfen, Maßnahmen zur Vermeidung von Studienabbrüchen in Hochschulpraxis und Hochschulpolitik noch wirkungsvoller zu gestalten. Um Studienabbrecher bei einem Wechsel in die berufliche Bildung zu unterstützen, fördert das BMBF seit 2014 Projekte im Rahmen des Programms "Jobstarter plus". Ziel ist es, Studienabbrecherinnen und -abbrecher für die berufliche Bildung zu gewinnen. Das Internetportal "Studienabbruch - und dann?" bietet umfangreiche Informationen und Unterstützungsangebote für Studienzweifler und Studienabbrecher

Weitere Informationen
Langfassung DZHW-Studie: http://www.dzhw.eu/pdf/pub_fh/fh-201701.pdf
Langfassung Teilstudie: www.stiftung-mercator.de/Ursachen_Studienabbruch_Studie
Kurzfassung der Ergebnisse der Teilstudie und Handlungsempfehlungen Stiftung Mercator: www.stiftung-mercator.de/Ursachen_Studienabbruch_Zusammenfassung
Internetportal mit Informationen für Studienzweifler und Studienabbrecher: https://www.studienabbruch-und-dann.de/index.html
Neue Forschungsprojekte zu Studienerfolg und Studienabbruch: https://www.wihoforschung.de/studienerfolg-und-studienabbruch-28.php
Mitgeteilt vom idw - Informationsdienst Wissenschaft am 01.06.2017

Naturrasenplatz im Albert-Kuntz-Sportpark:

Positivbescheid ist da: Krauth: „Wir werden mit den Ausschreibungen umgehend  beginnen“

Nordhausen (psv) Der Positiv-Bescheid des Landratsamtes zum Bau des Naturrasenplatzes ist heute Nachmittag bei der Stadtverwaltung eingetroffen.

„Damit ist der Weg frei für den Bau des Platzes. Wir werden umgehend mit den Ausschreibungen der Leistungen beginnen“, sagte Nordhausens Bürgermeisterin Jutta Krauth.


Die Umwandlung des Hartplatzes in einen Naturrasenplatz ist Voraussetzung für die anstehende Gesamtsanierung des AKS. Der Albert-Kuntz-Sportpark ist die Heimstätte des Fußball-Regionalligisten FSV Wacker 90 Nordhausen. 

Jede zweite Professur an Fachhochschulen bleibt nach erster Ausschreibung unbesetzt

Nach der ersten Ausschreibungsrunde wird nur gut die Hälfte der ausgeschriebenen Professuren an Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften besetzt. Es mangelt häufig an ausreichend Bewerberinnen und Bewerbern. Dazu feh-len den Kandidatinnen und Kandidaten oft auch die formalen Qualifikationen zur Besetzung einer Professur.

Hannover, den 30. Mai 2017: Auf eine ausgeschriebene Fachhochschulprofessur gehen durchschnittlich 22 Bewerbungen ein. Rund jede dritte Professur (36 %) wird mehrfach ausgeschrieben, und in fast der Hälfte der Verfahren (49 %) umfasst die Liste der zur Berufung vorgeschlagenen Personen weniger als drei Namen. So bleibt auch nach mehreren Ausschreibungsrunden letztlich mehr als jede sechste Professur unbesetzt. Dies zeigen die Ergebnisse einer aktuellen Untersuchung, die das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) heute veröffentlicht hat.

Besonders gering sind die Bewerberzahlen auf eine Professur in den Ingenieurswissenschaften (knapp 18 Bewerbungen) und im Gesundheitswesen (knapp 16 Bewerbungen). Während in den Ingenieurswissenschaften eine starke Konkurrenzsituation zu attraktiven Jobs in der Privatwirtschaft oder an einer Universität herrscht, fehlen für die erst kürzlich akademisierten Gesundheitsfachberufe passgenaue Promotionsmöglichkeiten.

Über alle Fächergruppen hinweg werden 29 % der Bewerberinnen und Bewerber aus den Berufungsverfahren ausgeschlossen, weil sie die formalen Voraussetzungen nicht erfüllen. Einem Drittel dieser Personen (33 %) fehlt der Doktortitel zum Nachweis ihrer wissenschaftlichen Qualifikation. Fast jeder Zweite (47 %) kann nicht ausreichend Pra-xiserfahrung außerhalb der Hochschule vorweisen. „Hier könnten innovative Modelle der Kombination von Praxiserfahrung und wissenschaftlicher Tätigkeit eine Lösung zur Verbesserung der Bewerberlage an Hochschulen für angewandte Wissenschaften sein“, folgert Prof. Dr. Monika Jungbauer-Gans, wissenschaftliche Geschäftsführerin des DZHW.

Alle staatlichen deutschen Fachhochschulen und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (ohne Verwaltungshochschulen) wurden zur Mitwirkung an dieser Studie eingeladen. 41 von ihnen stellten Daten zu 773 Berufungsverfahren zur Verfügung, bei denen die Stelle im Zeitraum von Juli 2013 bis einschließlich Juni 2015 ausgeschrieben war.

Zusätzlich fanden eine Sekundärauswertung von Daten aus dem DZHW-Projekt „Leis-tungsbewertung in Berufungsverfahren“ (LiBerTas) und zwölf leitfadengestützte Inter-views mit Expertinnen und Experten statt. Darüber hinaus wurden biografische Informationen von Neuberufenen einer Inhaltsanalyse unterzogen. Diese Personen wurden ebenso online befragt, um mehr über Karrierewege und Bewerbungsmotive in Erfahrung zu bringen.

Das Vorhaben wurde mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert.


Daniel Matthes Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung
Eine Mitteilung des idw - Informationsdienst Wissenschaft am 30.05.2017

Neubau Rasenplatz im Albert-Kuntz-Sportpark:

Krauth: „Ich bin sehr optimistisch“ /  Ministerium gewährt noch einmal Aufschub für eine Woche

Nordhausen (psv) Für den heutigen Tag rechnet Nordhausens Bürgermeisterin Jutta Krauth mit einer positiven Nachricht aus dem Landratsamt, dass dort die Genehmigung für den Bau des Rasenplatzes im Albert-Kuntz-Sportpark gegeben wird. „Ich habe heute Morgen noch ein Telefonat geführt, das mich sehr optimistisch gestimmt hat“, sagte Frau Krauth.
Telefoniert habe man auch mit dem zuständigen Landesministerium, das Fördermittel für den Bau des Platzes geben will. „Ich bin sehr dankbar, dass man uns über den eigentlichen Stichtag 31. Mai hinaus noch eine Woche Fristverlängerung gegeben hat. Kommt Grünes Licht aus dem Landratsamt, kann heute ein sehr guter Tag für Wacker und für den AKS werden. Wir haben gemeinsam lange für dieses Projekt gekämpft, es wäre schön, wenn die Anstrengungen von Erfolg gekrönt sind.“

Die Stadträte hätten im aktuellen Haushalt die Eigenmittel bereit gestellt, das Ministerium hatte ebenfalls die Fördermittel zugesagt. „Sobald die Freigabe aus dem Landratsamt da ist, kann sofort ausgeschrieben werden. Läuft alles nach Plan, kann der neue Rasenplatz bis Jahresende fertig sein“, so Frau Krauth.


Die Kosten für den Bau des Naturrasenplatzes belaufen sich auf 695.000 Euro. Die städtischen Eigenmittel betragen 417.000 Euro. Die Umwandlung des Hartplatzes in einen Naturrasenplatz ist Voraussetzung für die anstehende Gesamtsanierung des AKS. Der Albert-Kuntz-Sportpark ist die Heimstätte des Fußball-Regionalligisten FSV Wacker 90 Nordhausen. 

Jagdgenossen tagen in Heringen

Die diesjährige Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Heringen findet am 09.06.2017 statt.
In diesem Jahr erfolgt die Auszahlung des Reinertrages der Jagdpachterträge für die Jahre 2014 - 2016 ab 17:00 Uhr in der Gaststätte Zur Hoffnung in der Ortschaft Heringen, in der Ernst-Thälmann-Straße 43.
Am gleichen Ort beginnt dann um 18:00 Uhr die Versammlung. Begonnen wird mit dem Rechenschafts- und Kassenbericht des Vorstandes. Nach der Entlastung des Vorstandes folgt dann die Neuwahl des Jagdvorstandes. 
Zu dieser Veranstaltung sind alle Eigentümer bejagbarer Flächen herzlich eingeladen.
Nach der Versammlung wird den Gästen, ab ca. 19:00 Uhr, in der Gaststätte ein Wildessen gereicht.
 

V. i. S. d. P.
Maik Schröter