Der 68-jährige Lammert sagte, er verlasse das
Parlament nach 37 Jahren ohne Wehmut. Er habe seine Entscheidung, nicht
wieder für den Bundestag zu kandidieren, keineswegs spontan im Lichte
anstehender Kandidatenaufstellungen getroffen. Vielmehr sei er vor vier
Jahren in die jetzt zu Ende gehende Legislaturperiode „mit der festen
Absicht gegangen, dass es meine letzte sein wird“.
Lammert
betonte, er hoffe sehr, dass die verpasste Wahlrechtsreform nicht zu
einem personell übermäßig aufgeblähten 19. Bundestag führen wird. „Wenn
es doch so kommt“, sagte Lammert mit Blick auf die nächste
Legislaturperiode, „wird die notwendige Veränderung noch schwieriger.“
Der aus Bochum stammende Bundestagspräsident hatte immer wieder auf die
Notwendigkeit hingewiesen, das Wahlrecht so zu reformieren, dass nicht
wesentlich mehr als die dort eigentlich vorgesehenen 598 Sitze erlangt
werden können. Derzeit hat der Deutsche Bundestag 630 Abgeordnete.
Das Interview im Wortlaut:
Herr
Präsident, zu Beginn der zu Ende gehenden Legislaturperiode haben Sie
angemahnt, die Rechte der parlamentarischen Minderheit zu wahren; es gab
dann Veränderungen in der Geschäftsordnung des Bundestages. Hat im
Rückblick das Wechselspiel von Regierungskoalition und Opposition bei
einem Kräfteverhältnis von vier zu eins funktioniert?
Norbert Lammert: Die
Mehrheitsverhältnisse sind, wie sie sind, auch wenn sich daraus
gelegentlich schwierige Konstellationen ergeben. Was die Vereinbarungen
zum Umgang mit Minderheitenrechten angeht, hat der Bundestag ein
beachtliches Beispiel für die parlamentarische Kultur unseres Landes
abgeliefert, wenn die Opposition die dafür vorgesehenen Quoren nicht
erreicht. Ich glaube nicht, dass es viele Parlamente in Europa und noch
weniger außerhalb Europas gibt, die zu so einer Vereinbarung bereit und
in der Lage gewesen wären. Und dass wir das offenkundig auch mit dem
nötigen Augenmaß getan haben, bestätigen die Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichts zu noch weitergehenden Ansprüchen.
Der
Bundestag soll die Regierung kontrollieren. Zugleich wird die Regierung
von der Mehrheit des Parlaments getragen, die sie ja auch gewählt hat.
Ist das ein Widerspruch?
Norbert Lammert: Das ist das Wesen
der parlamentarischen Demokratie und sicher keine Innovation der 18.
Legislaturperiode. Parlamentarische Demokratien unterscheiden sich von
Präsidialdemokratien durch nichts mehr als genau diesen Umstand, dass
die Regierung nicht aus einem eigenständigen Wahlakt hervorgeht, sondern
durch eine Entscheidung des gewählten Parlaments. Dass sich daraus ein
Spannungsverhältnis ergibt zwischen der Unterstützung einer selbst ins
Amt gehobenen Regierung auf der einen Seite und der
verfassungsrechtlichen Kontrollfunktion des Parlaments auf der anderen
Seite, trifft zweifellos zu. Ich habe ja gelegentlich vorgetragen, dass
mir bei allen bisher praktizierten Koalitionen der Betreuungsreflex der
Fraktionen gegenüber der jeweiligen Regierung ausgeprägter erscheint als
die Kontrollbegeisterung.
Ist der Bundestag gegenüber der Bundesregierung selbstbewusst genug?
Norbert Lammert: Im Allgemeinen ja, im Einzelnen nicht immer.
Immer
wieder haben Sie beklagt, dass vor allem die öffentlich-rechtlichen
Medien nicht ausreichend über die Sitzungen des Bundestages berichten.
Ist das noch immer so?
Norbert Lammert: Nachdem ich mich in
früheren Legislaturperioden ein paar Mal lautstark zu der unzureichenden
Berichterstattung geäußert habe, ist eine Vereinbarung gefunden worden,
die zwar nicht der Traum meiner schlaflosen Nächte ist, aber die ich
für vertretbar halte und die auch im Großen und Ganzen funktioniert.
Demnach sind alle Plenarsitzungen des Deutschen Bundestages
grundsätzlich bei Phoenix zu sehen. Besonders wichtige Debatten und
parlamentarische Ereignisse werden darüber hinaus in einem der
öffentlich-rechtlichen Hauptprogramme gesendet. Hinzu kommt natürlich
der Internet-Auftritt des Bundestages, der ebenfalls live berichtet.
Jeder kann die Debatten also ohne zusätzliche Kosten verfolgen.
Ihr Ärger ist also verflogen?
Norbert Lammert: Manche
kritischen Einwände, die ich vor dem Hintergrund der Entwicklung des
öffentlich-rechtlichen und mithin gebührenfinanzierten Systems im
Vergleich zu privaten Anbietern gemacht habe, halte ich ausdrücklich
aufrecht. Aber was die Praxis der Berichterstattung aus dem Bundestag
angeht, kann ich mit Blick auf die jetzt zu Ende gehende
Legislaturperiode keinen zusätzlichen Grund zur Klage entdecken.
Nun
sind aber auch nicht alle Sitzungen des Parlamentes so spannend, dass
sie automatisch das Interesse der Zuschauer wecken würden. Immer wieder
ist deshalb über Reformen gesprochen worden, beispielsweise hinsichtlich
der Fragestunde an die Regierung. Sind veränderte Abläufe nötig?
Norbert Lammert: Der
Bundestag darf seine Arbeit nicht in erster Linie unter dem
Gesichtspunkt der medialen Verwertbarkeit organisieren. Deswegen
akzeptiere ich ja auch ausdrücklich, dass nicht jede Plenardebatte an
Stelle solch bedeutender Angebote wie die Serie „Rote Rosen“ oder die
Komödie „Schaumküsse“ im Vormittagsprogramm von ARD und ZDF live und in
Farbe zu sehen ist. Dass es aber Möglichkeiten der Optimierung unserer
parlamentarischen Debatten und damit auch ihrer Attraktivität gibt, habe
ich häufig vorgetragen, nicht immer mit Erfolg. Allerdings hat es ja
auch Veränderungen gegeben. Die Fragestunde etwa ist ein bisschen besser
geworden, sie ist aber immer noch nicht gut. Und das wird sich auch
nicht ändern, so lange das Parlament nicht darauf besteht, den
Gegenstand der Regierungsbefragung selbst festzulegen.
Ihren
wiederholten Anregungen, noch vor der Bundestagswahl das Wahlrecht zu
ändern, um ein immerhin mögliches Aufblähen des Parlaments auf 700
Abgeordnete oder mehr zu verhindern, sind die Fraktionen nicht gefolgt.
Muss nun um die Arbeitsfähigkeit des neuen Parlaments gebangt werden?
Norbert Lammert: Zunächst:
Die 598 Abgeordneten, die im deutschen Wahlrecht vorgesehen sind, halte
ich für maßvoll, auch im internationalen Vergleich. Das britische
Parlament etwa ist mit 650 Sitzen deutlich größer und das bei einer
Bevölkerung, die etwa 20 Millionen weniger zählt als die in Deutschland.
Immerhin ist nicht zu vergessen, dass die rund 600 Mitglieder des
Parlamentes es bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben mit einer um ein
Vielfaches höheren Zahl von Mitarbeitern in den Ministerien und
nachgeordneten Bundesbehörden zu tun haben. Mit einem kleineren
Bundestag wäre ganz sicher keine Verbesserung der Leistungsfähigkeit zu
erreichen, schon gar nicht bei der Kontrollaufgabe des Parlaments.
Und mit einem größeren?
Norbert Lammert: Umgekehrt
wird niemand ernsthaft behaupten wollen, dass die Leistungsfähigkeit
des Bundestages parallel zur ansteigenden Mitgliederzahl wächst. Umso
dringender wäre es gewesen, das rechtzeitig vor der Bundestagswahl zu
korrigieren. Das ist leider nicht geschehen.
Wie geht es jetzt weiter? Sehen Sie da noch Bewegungsspielraum?
Norbert Lammert: Ich
hoffe ja sehr, dass die von allen gemeinsam gesehenen Risiken bei den
nächsten Bundestagswahlen gar nicht eintreten, die ich gerne durch eine
rechtzeitige Korrektur des Wahlrechtes abwenden wollte. Wenn es doch so
kommt, wird die notwendige Veränderung noch schwieriger.
Zu
den besonderen Momenten im Bundestag zählen die vielen
Gedenkveranstaltungen, insbesondere die zum Gedenken an die Opfer des
Nationalsozialismus. Dabei sprachen meist Zeitzeugen, von denen aber
immer weniger leben. Wie kann sich die Gedenkkultur des Parlamentes
darauf einstellen?
Norbert Lammert: Dass dieses Parlament
inzwischen eine starke Tradition zur Erinnerungskultur unseres Landes
entwickelt hat, gehört zum bemerkenswerten Selbstverständnis des Hauses.
Selbstverständlich reduziert sich die Erinnerungskultur nicht auf das
jährliche Gedenken der Opfer des Nationalsozialismus. Deswegen habe ich
in den vergangenen Jahren immer wieder bedeutende Jahrestage
herausragender historischer Ereignisse wie Beginn oder Ende der beiden
Weltkriege, den 65. Geburtstag des Grundgesetzes und andere genutzt, um
sie im Plenarsaal des Bundestages zum Gegenstand eines gemeinsamen
Reflektierens zu machen: Was hat damals stattgefunden? Was bedeutet das
für uns heute und für unser Verhältnis zu unseren Nachbarn? Und wir
haben dazu immer wieder eindrucksvolle und in vielen Fällen auch
nachhaltige Beiträge deutscher wie internationaler Gäste gehört.
Auch zur Gedenkstunde anlässlich des 27. Januar.
Norbert Lammert: Die
Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus anlässlich des
Jahrestages der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz ist eine
besondere Herausforderung, seit der damalige Bundespräsident Roman
Herzog dieses Datum 1996 als nationalen Gedenktag festgelegt hat. Es war
absehbar, dass wir irgendwann keine Zeitzeugen mehr haben würden, die
mit ihrer eigenen Biografie von dem berichten können, was im
Nationalsozialismus geschehen ist, und die daraus ihre persönlichen
Schlussfolgerungen für die Gegenwart und die Zukunft herleiten können.
Aber wir hatten aus unterschiedlichen Gründen auch bisher schon Redner,
die keine Zeitzeugen waren, aber mit ihrer Darstellung einen ebenso
großen Eindruck hinterlassen haben.
In den zwölf Jahren
Ihrer Parlamentspräsidentschaft gab es sicher eine Fülle von
herausragenden Ereignissen. Was war für Sie etwas ganz Besonderes?
Norbert Lammert: Zum
Beispiel der Besuch von Papst Benedikt XVI. und seine Rede im
Bundestag: zum ersten Mal ein deutscher Papst vor einem deutschen
Parlament. Zu den großen Erfahrungen, die für mich so nicht erwartbar
waren, gehört mein erster Besuch in Israel im Amt des
Bundestagspräsidenten vor mehr als zehn Jahren. Dass dort ein deutscher
Parlamentspräsident mit militärischen Ehren in der Knesset unter
Abspielen der deutschen Nationalhymne empfangen würde, hatte ich mir
nicht vorstellen können. Es war beeindruckend zu beobachten, wie sich
israelische Kolleginnen und Kollegen mit ihrer eigenen Biografie, ihrer
politischen Rolle und ihrer Vorstellung von Deutschland
auseinandergesetzt haben. Und wie ausschlaggebend auch dabei persönliche
Kontakte für die Beziehungen zwischen Ländern und Institutionen sind.
Sie sind seit 37 Jahren im Bundestag. Ist das Parlament ein Ort, an dem Freundschaften entstehen können?
Norbert Lammert: Durchaus,
obwohl die allermeisten Freundschaften nicht im Beruf, nicht nach dem
50. oder 60. Lebensjahr, sondern in der Schulzeit, im Studium, in der
Ausbildung entstehen. Das gilt gewiss auch für Abgeordnete, was aber
nicht ausschließt, dass sich sehr enge Beziehungen und im Einzelfall
auch dauerhafte Freundschaften entwickeln können, die dann übrigens
regelmäßig mit der Fraktionszugehörigkeit fast nichts zu tun haben.
Sie
kandidieren nicht mehr für den Bundestag. Was überwiegt jetzt? Ein
Gefühl der Befreiung, ein Gefühl der Erleichterung oder doch eher
Wehmut?
Norbert Lammert: Eigentlich kann ich in diesem
Zusammenhang mit allen drei Begriffen nichts anfangen. Ich fühle mich
weder befreit noch erleichtert, weil mir etwa Verpflichtungen von der
Schulter genommen würden, die mir zunehmend lästig geworden wären. Und
was die Wehmut angeht: Ich bin selbst verblüfft, dass sich dieses von
vielen vorausgesagte Gefühl bei mir nicht einstellen will. Aber ich
schließe nicht aus, dass das noch kommt. Allerdings habe ich meine
Entscheidung ja nicht spontan irgendwann im Frühjahr dieses Jahres unter
Berücksichtigung der Aufstellung von Kandidaten im Wahlkreis und in der
Landespartei getroffen, sondern ich bin in diese Legislaturperiode mit
der festen Absicht gegangen, dass es meine letzte sein wird. So hatte
ich drei Jahre Zeit, mich in ganz unterschiedlichen Situationen immer
wieder zu fragen: Meinst du das wirklich so? Zum Zeitpunkt der
öffentlichen Verkündung war das also eine seit langem gereifte und immer
wieder bestätigte Entscheidung, die bis jetzt keine Verunsicherung
erfahren hat.
Was werden Sie an Ihrer Arbeit im Bundestag vermissen?
Norbert Lammert: Das
kann ich jetzt noch nicht sagen. Aber dass sich vieles ändern wird, ist
ja absehbar. Zu den faszinierenden Aspekten eines solchen Amtes gehört,
dass man mit vielen ungewöhnlichen Menschen aus ganz unterschiedlichen
Bereichen zusammenkommt. Ein politisches Spitzenamt bietet regelmäßig
Begegnungen mit herausragenden Wissenschaftlern, Künstlern, Sportlern,
Kirchenführern. Das habe ich immer als inspirierend und motivierend
empfunden. Das wird es so nicht mehr geben. Ob mir das wirklich fehlen
wird, weiß ich nicht.
Was wünschen Sie dem neuen, dem 19. Bundestag und dessen Präsidenten?
Norbert Lammert: Dass
wir die bemerkenswerte Streitkultur, die wir nach den traumatischen
Erfahrungen des Scheiterns der ersten deutschen Demokratie und den noch
entsetzlicheren Folgewirkungen glücklicherweise entwickelt haben, mit
beiden Händen festhalten. Ich sehe nirgendwo ein besser balanciertes
Verhältnis von Konkurrenz und Konsens, von Konfliktfähigkeit und
Kompromissbereitschaft als im Deutschen Bundestag. Als einfacher
Staatsbürger wünsche ich mir sehr, dass das so bleibt. Und jedem, der
von diesem Parlament zum Präsidenten gewählt wird, kann man nur
wünschen, dass er die Autorität mitbringt oder gewinnt, die man braucht,
um zu dieser Balance beizutragen. Sowohl nach innen wie vor allen
Dingen auch im Verhältnis zu anderen Verfassungsorganen, zu den Medien,
zur Öffentlichkeit. Es gibt keine schönere und nur wenige auch nur
annähernd vergleichbar anspruchsvolle Aufgaben.