Dienstag, 31. August 2021

 Pressemitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik


Erfurt, 31. August 2021 - Nr. 239/2021

Beantragung der Briefwahlunterlagen auch per Internet möglich

Der Landeswahlleiter Günter Krombholz informiert:
Das Verfahren eines elektronischen Antrags auf Übersendung der Briefwahlunterlagen wurde schon zur letzten Bundestagswahl vielfach genutzt und hat sich bewährt. Dieses Verfahren ist auch für die Bundestagswahlen 2021 auf der Internetseite des Landeswahlleiters unter www.wahlen.thueringen.de aktiviert.

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Weitere Auskünfte erteilt:
Büro des Landeswahlleiters
Telefon: 0361 57331-9122 / -9125
E-Mail: wahlen@statistik.thueringen.de
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  Presse­mitteilung
  Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums
Pressemitteilung 062   Veröffentlicht am 31.08.2021
  Verbesserungen im Elterngeld ab 01.09.2021
 
     
 

Lambrecht: „Mehr Flexibilität, mehr Partnerschaftlichkeit und weniger Bürokratie durch neue Elterngeldregelungen.“

 
 


Für alle Eltern von Kindern, die ab dem 01.09.2021 geboren werden, gibt es gute Nachrichten. Für sie gelten zahlreiche Verbesserungen im Elterngeld. Ziel ist es, Familien mehr zeitliche Freiräume zu verschaffen und die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienzeiten zwischen den beiden Elternteilen weiter zu unterstützen – entsprechend der Wünsche und Vorstellungen von Eltern, insbesondere Vätern. Daneben sollen Eltern besonders früh geborener Kinder stärker unterstützt werden. Eltern und Elterngeldstellen profitieren von Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen.

Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht: „Wir machen das Elterngeld noch flexibler, partnerschaftlicher und einfacher – durch mehr Teilzeitmöglichkeiten, zusätzliche Elterngeldmonate für Frühchen und weniger Bürokratie. Das macht es Eltern leichter, sich um die wichtigen Dinge zu kümmern: Zeit mit ihren Kindern und der Familie, aber auch Zeit um den eigenen beruflichen Weg weiterzugehen. Denn die meisten Eltern wünschen sich eine partnerschaftliche Aufteilung der Aufgaben, gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf und mehr Zeit für ihre Kinder. Elterngeld, ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus ermöglichen das. Mit dieser Reform greifen wir die Wünsche der Eltern auf. Ich hoffe, dass immer mehr Eltern die Möglichkeiten des Elterngeldes entdecken, und vor allem der Partnerschaftsbonus, der Eltern unterstützt, die beide parallel in Teilzeit arbeiten, mit den Neuregelungen attraktiver wird. Ohne das Elterngeld wären wir heute nicht da, wo wir sind: mit aktiven Vätern, beruflich engagierten Müttern und familienorientierten Unternehmen. Ich freue mich über diese Entwicklung und werde mich weiter dafür einsetzen, das Elterngeld an den Bedürfnissen der Familien auszurichten.“

Das Gesetz enthält verschiedene Bausteine, um das Elterngeld zu verbessern.

Hintergrundinformationen

1. Mehr Teilzeitmöglichkeiten:

Die während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit zulässige Arbeitszeit wird von 30 auf 32 Wochenstunden - also auf volle vier Arbeitstage - angehoben.

Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann künftig mit 24–32 Wochenstunden (statt mit bisher 25–30 Wochenstunden) bezogen werden und wird auch sonst an vielen Stellen vereinfacht und flexibler gestaltet. Das erhöht die Flexibilität für Eltern und unterstützt sie dabei, gemeinsam das Familieneinkommen abzusichern und andererseits durch die Teilzeit auch die Zeit für die Familie besser aufzuteilen.

Beispiel: Vater und Mutter möchten beide parallel Teilzeit arbeiten und den Partnerschaftsbonus beantragen. Dafür bekommen sie jeweils für die Dauer von bis zu vier Monaten zwischen 150 und 900 Euro im Monat – zusätzlich zu ihrem Gehalt und zusätzlich zum Kindergeld.

  • Je nach Arbeitsanfall ist an manchen Tagen mehr, an manchen weniger Arbeit. Das macht nichts. Solange die Eltern im Schnitt zwischen 24–32 Wochenstunden arbeiten, bekommen sie den Partnerschaftsbonus.
  • Die Eltern wissen noch nicht, ob sie zwei, drei oder vier Monate Teilzeit arbeiten werden. Das macht nichts. Sie müssen sich bei der Elterngeldstelle auch noch gar nicht endgültig festlegen. Sie können einfach die vier Monate beantragen und den Bonus früher beenden. Oder sie beantragen erst mal nur zwei Monate und verlängern später noch.
  • Der Vater erkrankt im dritten Bonus-Monat des Partnerschaftsbonus schwer und kann länger nicht mehr arbeiten. Die Mutter kann dann den Bonus allein weiter nutzen. Außerdem darf der Vater das Geld aus dem Partnerschaftsbonus der ersten zwei Monate behalten.
  • Ein wichtiges Projekt kommt unerwartet, die Mutter kann im vierten Bonus-Monat plötzlich nicht mehr Teilzeit arbeiten. Das macht nichts. Die Eltern können das Elterngeld für die ersten drei Bonus-Monate trotzdem behalten.

Und: Es gibt weitere Vereinfachungen. So müssen z.B. Eltern, die während des Elterngeldbezugs Teilzeit arbeiten, nur im Ausnahmefall nachträglich Nachweise über ihre Arbeitszeit erbringen. Ab jetzt wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die im Antrag angegebenen Arbeitsstunden nicht überschritten werden.

2. Länger Elterngeld für Frühchen

Kommt das Kind sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher auf die Welt, erhalten Eltern zusätzliche Monate Elterngeld, um in dieser herausfordernden Situation mehr Zeit für das Kind zu haben. Damit fokussiert das Elterngeld stärker als zuvor den individuellen zeitlichen Bedarf und unterstützt mehr Eltern, sich um ihr Kind in dieser besonderen Lebenssituation zu kümmern. Bis zu vier zusätzliche Monate Basiselterngeld sind möglich, abhängig vom Geburtstermin:

• bei einer Geburt mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Termin: 1 zusätzlicher Monat Basiselterngeld

• bei einer Geburt mindestens 8 Wochen vor dem errechneten Termin: 2 zusätzliche Monate Basiselterngeld

• bei einer Geburt mindestens 12 Wochen vor dem errechneten Termin: 3 zusätzliche Monate Basiselterngeld

• bei einer Geburt mindestens 16 Wochen vor dem errechneten Termin: 4 zusätzliche Monate Basiselterngeld

Beispiel: Das Kind wird neun Wochen vor dem errechneten Geburtstermin geboren. Die Eltern erhalten zwei zusätzliche Monate Basiselterngeld. Diese zusätzlichen Basiselterngeld-Monate können sie auch in ElterngeldPlus umwandeln. Dann erhalten sie sogar vier zusätzliche Monate.

3. Verwaltungsvereinfachungen und Klarstellungen

Eltern und Verwaltung werden von Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen profitieren. So werden künftig z.B. die Einnahmen von Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften auf Antrag besser im Elterngeld berücksichtigt.

Beispiel: Ein fest angestellter Erzieher bekommt im Dezember sein Kind. Im Kalenderjahr davor hatte er, bis auf eine einmalige freiberufliche Einnahme von 200 Euro, noch kein Einkommen.

  • Nach den allgemeinen Regeln wird er (wegen der einen selbstständigen Einnahme) wie ein Selbstständiger behandelt: Für das Elterngeld ist das Einkommen aus dem Vorjahr maßgeblich. Damals hatte er noch kein Einkommen. Er erhält damit nur den Elterngeld-Mindestbetrag von 300 Euro.
  • Mit der neuen Regelung kann er sich dafür entscheiden, ausschließlich als Nicht-Selbstständiger behandelt zu werden: Die Einnahme von 200 Euro wird nicht berücksichtigt. Sein Elterngeld wird dann anhand der 12 Monate vor der Geburt bemessen, in denen er schon als Erzieher gearbeitet und durchschnittlich 1.500 Euro im Monat verdient hat. Er bekommt dann 65 Prozent seines maßgeblichen Netto-Einkommens, also etwa 975 Euro.

Finanzierung und Einkommensgrenzen

Die Kosten für mehr Partnerschaftlichkeit und die bessere Unterstützung von Eltern frühgeborener Kinder wurden aus dem Elterngeld selbst finanziert, ohne zusätzlichen Mittel aus dem Haushalt. Zur Finanzierung der Verbesserungen sollen künftig nur noch Eltern, die gemeinsam 300.000 Euro oder weniger im Jahr verdienen, Elterngeld erhalten. Bisher lag die Grenze für Paare bei 500.000 Euro. Diese neue Regelung für Paare betrifft Spitzenverdiener, die 0,4 Prozent der Elterngeldbezieher ausmachen - ca. 7.000 Familien. Für sie ist die eigenständige Vorsorge für den Zeitraum der Elternzeit auch ohne Elterngeld möglich. Für Alleinerziehende liegt die Grenze weiterhin bei 250.000 Euro.

Zahlen im Überblick 

  • 55 Prozent der Eltern erwarten von der Familienpolitik, dass sie die Voraussetzungen verbessert, damit beide Partner gleichermaßen berufstätig sein und Verantwortung in der Familie übernehmen können.
  • Viele Eltern (43 Prozent) wünschen sich ein partnerschaftliches Familienmodell: 25 Prozent sprechen sich für eine doppelte Vollzeit aus; 18 Prozent für doppelte Teilzeit.
  • Immer mehr Väter nutzen das Elterngeld. Vor der Einführung des Elterngeldes beantragten nur 3 Prozent der Väter Erziehungsgeld. Die Väterbeteiligung stieg seit Einführung des Elterngeldes von 21 Prozent im Jahr 2008 auf 42 Prozent im Jahr 2018 kontinuierlich an.
  • 82 Prozent der Eltern teilen sich während des Partnerschaftsbonus die Betreuung ihres Kindes mehr oder weniger gleich auf. (Im Vergleich: während des Bezugs von ElterngeldPlus: 24 Prozent, während des Bezugs von Basiselterngeld: 17 Prozent).
  • Jedes Jahr werden 2,3 Prozent aller Kinder, deren Mütter Elterngeld beziehen, mehr als sechs Wochen zu früh geboren. Das sind 17.000 Kinder im Jahr.

Quellen:        

Institut für Demoskopie Allensbach: Veränderung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Familienpolitik, 2019.

Statistisches Bundesamt (2021), Statistik zum Elterngeld, Beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2018 geborene Kinder.

Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen der Regelungen zum ElterngeldPlus und zum Partnerschaftsbonus sowie zur Elternzeit“ vom 10. Januar 2018, BT-Drs. 19/400, S. 15 ff.

Schätzung auf Grundlage der Perinatalstatistik 2014, AQUA-Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH. Bundesauswertung zum Erfassungsjahr 2014 16/1 – Geburtshilfe. (Göttingen, 2015). S. 113, abrufbar unter: https://www.sqg.de/downloads/Bundesauswertungen/2014/bu_Gesamt_16N1-GEBH_2014.pdf

 
    

Montag, 30. August 2021

 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen

Erfurt, 30. August 2021

 

Prostituiertenberatungsstelle ausgeschrieben

Laura Wahl: Soziale Träger stehen bereit

 

Im Landeshaushalt 2021 konnte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 200.000 Euro für den Aufbau einer Fachberatungsstelle für Prostituierte und Sexarbeiter*innen verankern. Heute ist dazu die Ausschreibung erfolgt. Dazu erklärt Laura Wahl, gleichstellungspolitische Sprecherin der bündnisgrünen Fraktion im Thüringer Landtag: „Seit Anfang des Jahres warten die sozialen Träger auf eine Ausschreibung des Sozialministeriums für die Beratungsstelle für Sexarbeiter*innen und Prostituierte. Ich freue mich sehr, dass die Ausschreibung nun endlich erfolgt ist.“

 

Mit dem Beschluss des Thüringer Landtags über das Ausführungsgesetz des Prostituiertenschutzgesetzes im Juli wurde eine solche Beratungsstelle auch gesetzlich verankert.

 

„Mehrere soziale Träger hatten sich bereits bei mir erkundigt, wann die Ausschreibung erfolgt. Gerade in der jetzigen Situation - in Hinblick darauf, dass durch die Corona-Pandemie häufig die sehr mobile Gruppe der Sexarbeiter*innen mit wechselnden Regelungen konfrontiert sind - ist es wichtig, dass eine kompetente Trägerorganisation bald die Beratungsarbeit aufnimmt. Thüringen ist das einzige Bundesland, das bisher keine Anlauf- und Beratungsstelle für Sexarbeiter*innen bietet. Eine solche Fachberatungsstelle kann jedoch wichtige Unterstützung leisten, nicht nur hinsichtlich der Corona-Pandemie. Es gibt viele Bereiche, die sie künftig abdecken muss: Dazu gehören psychosoziale Einzelberatungen ebenso wie Kriseninterventionen oder die finanzielle Beratung, bspw. zur sozialen Absicherung im Alter. All das soll in künftig in einer zentral erreichbaren Beratungsstelle, ebenso wie eine kompetente Ausstiegsberatung, angeboten werden. Nun muss das Ausschreibungsverfahren zügig vorangetrieben werden, damit die Fachberatungsstelle für die in der Prostitution und Sexarbeit tätigen Menschen so schnell wie möglich an den Start gehen kann“, fasst die Grünenpolitikerin zusammen.

 

 CDU-Fraktion fordert dauerhafte Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen

König: „Garantie für Kostenübernahme sichert die Nachwuchsgewinnung“

Erfurt – Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag fordert eine dauerhafte Garantie für die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen in Thüringen. „Es ist zwar erfreulich, dass sich die rot-rot-grüne Minderheitsregierung auf Drängen der CDU-Landtagsfraktion nun endlich bereit erklärt hat, die Schulgebühren zu übernehmen. Wir hätten uns jedoch gewünscht, dass diese Kostenübernahme nicht nur zunächst für ein Jahr, sondern dauerhaft erfolgt wäre“, so der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Thadäus König. „Nur wenn wir es schaffen die Ausbildungen für Ergotherapeuten, Logopäden oder Physiotherapeuten dauerhaft kostenfrei anzubieten, können wir die Berufe in Thüringen deutlich attraktiver machen.“

In Thüringen lernen etwa sechs von zehn Azubis in den genannten Berufen an so genannten Freien Schulen. Hierfür werden nicht selten Gebühren in dreistelliger Höhe monatlich fällig, die von den Azubis selbst bezahlt werden müssen. Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag fordert seit Jahren eine gesetzlich verbriefte Kostenübernahme durch den Bund oder das Land.  „So könnten wir derzeit noch bestehende Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Bundesländern beseitigen und die Nachwuchsgewinnung in diesen für die Gesundheitsversorgung so wichtigen Berufen deutlich erleichtern“, sagte Thadäus König weiter. So lange es keine bundeseinheitliche Regelung gebe, solle das Land zahlen. „Diese klare Zusage hatte ich erwartet“, so König.

Gerade vor dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft ist die Nachwuchsgewinnung im Gesundheitswesen durch gut ausgebildetes Fachpersonal unerlässlich“, so König. Die von der Union angestrebte dauerhafte Schulgeldfreiheit solle auch die große Ungerechtigkeit beseitigen, dass der Staat Ärzten und Apothekern das Studium finanziert, in den Gesundheitsfachberufen an den freien Schulen müssten die jungen Menschen ihre Ausbildung vielfach aus eigener Tasche bezahlen.

Matthias Thüsing

Stellv. Pressesprecher

Pressestelle                                                                                  

CDU-Fraktion im Thüringer Landtag • Jürgen-Fuchs-Str. 1 • 99096 Erfurt

 

Telefon: +49(0) 361 3772 206 • Telefax: +49(0) 361 3772 520

E-Mail: pressestelle@cdu-landtag.de  www.cdu-landtag.de


Ein Bild, das Zeichnung enthält.

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FriedWald    Newsletter | August 2021  
 

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Guten Tag Herr Seifert,

immer mehr Menschen können sich vorstellen, ihre letzte Ruhe in einem FriedWald zu finden. Der Gedanke, an jenem Ort beigesetzt zu werden, den man schon zu Lebzeiten gerne besucht hat, ist für viele Menschen ein tröstlicher. Der Wald ist für uns ein vertrauter Ort, von dem wir ein genaues Bild vor Augen haben. Wie jedoch eine Bestattung im Wald aussieht, welche Grabstätten es dort gibt und was diese kosten, ist nicht immer klar.
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 Pressemitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik


Erfurt, 30. August 2021

Ausgabe 16 des Corona-Dossiers erschienen

Heute erscheint die 16. Ausgabe der Sonderveröffentlichung „Aktuelle Zahlen für Thüringen in Zeiten der Corona-Pandemie“. Die Publikation wird monatlich fortlaufend veröffentlicht und ist auf der Homepage des Thüringer Landesamtes für Statistik unter dem folgenden Link zu beziehen.

Herausgegeben vom Thüringer Landesamt für Statistik – Grundsatzfragen und Presse

(Deutschlandradio" berichtet heute u.a.:

 Frankreich Paris führt stadtweit Tempo 30 ein

In Paris gilt ab heute stadtweit Tempo 30. Das rot-grün
regierte Rathaus sieht darin einen Beitrag zum Klimaschutz und
außerdem eine Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit 
und zur Reduzierung des Lärms in der französischen Hauptstadt.
Ausgenommen von dem neuen Tempolimit sind die Ringautobahn
Périphérique, Ausfallstraßen und einige größere
Verkehrsachsen. So dürfen die Champs-Elysées mit 50 Kilometern
pro Stunde befahren werden. Auf der Ringstraße ist der
Stadtverwaltung zufolge weiterhin Tempo 70 erlaubt.