Dienstag, 3. November 2020

 


Mammographie-Screening Thüringen Nord West mit MAMMOBIL in Nordhausen

Bitte um Termineinhaltung

Bad Langensalza, den 29.10.2020

Das gesetzliche Programm zur Früherkennung von Brustkrebs wird allen Frauen zwischen 50-69 Jahren zweijährlich angeboten. Brustkrebs ist in Deutschland die häufigste Krebsart bei Frauen. Mindestens jede zehnte Frau erkrankt im Laufe ihres Lebens daran, die meisten nach dem 50. Lebensjahr.

Am Programm teilnehmen können alle Frauen zwischen 50 und 69 Jahren, die ihren ersten Wohnsitz in Thüringen haben. Jede dieser Frauen erhält derzeit eine persönliche Einladung per Post mit einem Terminvorschlag zur Mammographie. Die Kosten der Untersuchung werden von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen, eine Überweisung ist nicht erforderlich.

Das Mammographie-Screening ist natürlich keine einmalige Aktion. Besonders wenn neben der Krebsvorsorge beim Frauenarzt der regelmäßigen zweijährlichen Einladung zum Mammographie-Screening gefolgt wird kann Brustkrebs rechtzeitig entdeckt werden.

Das Mammobil steht derzeit in Nordhausen wie auch vor 2 Jahren wieder auf dem Bahnhofsplatz. Es werden die Frauen wohnhaft in den Postleitzahlen 99734 Nordhausen, 99765 Heringen, 99735 Werther, 99755 Ellrich und 99768 Harztor dorthin eingeladen.

Da der Standort gut ausgelastet ist bitten wir möglichst um Einhaltung der vorgeschlagenen Termine, eine Terminverschiebung ist derzeit schwierig zu realisieren.


 BDE neues Mitglied bei UnternehmensGrün


Berlin, 3.11.2020: UnternehmensGrün, der Bundesverband der grünen Wirtschaft, hat seit einigen Jahren ein stetiges Mitgliederwachstum zu verzeichnen. Das jüngste Mitglied ist der BDE, der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. Mit diesem Schritt will der BDE seinen Einsatz für die Stärkung der Kreislaufwirtschaft weiter intensivieren und die Zusammenarbeit der Wirtschaftsverbände untereinander in diesem Bereich ausbauen.

BDE-Präsident Peter Kurth erklärte zum Beitritt: „Die Mitgliedschaft im Verband UnternehmensGrün ist für uns ein sehr wichtiges Instrument, unser Engagement im politischen Bereich für mehr Kreislaufwirtschaft voranzutreiben. Mit unserer Neumitgliedschaft wollen wir unseren Beitrag leisten, die Rahmenbedingungen für mehr und besseres Recycling weiter zu entwickeln. Der Bedarf ist da, denn weder im Klimaschutzpaket noch im Corona-Konjunkturpaket ist die Kreislaufwirtschaft berücksichtigt. Dies bedeutet, dass die Politik die Potenziale noch lange nicht erkannt hat. Als Fachverband sind wir hier in besonderer Weise gefragt und werden daher jede Möglichkeit für unsere Mitglieder nutzen, diesen unhaltbaren Zustand zu ändern. Der Beitritt zu UnternehmensGrün ist dazu ein wichtiger Schritt.“

UnternehmensGrün-Geschäftsführerin Dr. Katharina Reuter unterstreicht die Bedeutung der Kreislaufwirtschaft: „Eine zukunftsfähige Wirtschaftspolitik muss den politischen Rahmen schaffen, der die Unternehmen beim Weg von der linearen Wirtschaft hin zur zirkulären Wirtschaftsweise unterstützt.“ Die Circular Economy sei nicht ohne Grund ein zentraler Baustein im European Green Deal. Reuter weiter: „Die Entsorgungs- und Rohstoffwirtschaft spielt dabei eine Schlüsselrolle – wir freuen uns daher über die Verstärkung durch den BDE, dessen Expertise jetzt mehr denn je gefragt ist. Gemeinsam werden wir kreislauffähige Produkte und Geschäftsmodelle stärken – und die Stimme der Kreislaufwirtschaft in die Politik bringen.“

„Werner & Mertz begrüßt die Mitgliedschaft des BDE bei UnternehmensGrün außerordentlich. Wir sind in beiden Verbänden Mitglied und davon überzeugt, dass wir ein Bindeglied zwischen stark ökologisch ausgerichteten Unternehmen und der Entsorgungswirtschaft sein können“, erklärt Timothy Glaz, Leiter Corporate Affairs der Werner & Mertz GmbH. „Als Pionier für den Einsatz von 100 Prozent recyceltem Altplastik aus Endverbraucher-Sammlungen in unseren Verpackungen können wir durch unsere Erfahrungen beitragen zur gemeinsamen Weiterentwicklung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft“, so Glaz.

Mit Blick auf die Mitgliederentwicklung hat UnternehmensGrün-Geschäftsführerin Reuter ein klares Ziel vor Augen: „Noch dieses Jahr wollen wir unser 400stes Mitgliedsunternehmen gewinnen – wir sind gespannt, wer das dann sein wird!“

 

SWG-PRESSEMITTEILUNG

Bauen in Rekordzeit: SWG übergibt 30 neue Wohnungen im Gumpetal

Die Städtische Wohnungsbaugesellschaft setzt mit dem Projekt „Wohnen mit Harzblick“ erstmals auf serielle Bauweise und schafft eine Bauzeit von unter einem Jahr

Die Umzugswagen rollen bereits Mitte November: Nach nicht einmal einem Jahr Bauzeit kann die Städtische Wohnungsbaugesellschaft (SWG) im Gumpetal in Nordhausen-Nord ihre ersten neuen Mieter begrüßen. „Schneller geht bauen heute nicht. Und die gesamte Bauzeit verlief unfallfrei“, sagte SWG-Chefin Inge Klaan am Montag bei der offiziellen Übergabe der Wohnungen. Familie Juch aus Nordhausen erhielt als erster Mieter den symbolischen Schlüssel von der SWG-Chefin für die neue 4-Raum-Wohnung im Objekt „Wohnen mit Harzblick“. Offizieller Mietbeginn ist für alle neuen Hausbewohner der 1. Dezember.

Das kommunale Wohnungsunternehmen hat im Gumpetal auf dem Areal des früheren Schulsportplatzes das erste Mal seriell gebaut, sprich in moderner Plattenbauweise. Das ermöglichte der SWG zum einen diese sehr schnelle Bauzeit von unter einem Jahr – die Grundsteinlegung war am 4. Dezember 2019. „Zum anderen hat es auch nur von der Idee bis zur Baugenehmigung ein Jahr gedauert“, erläuterte SWG-Geschäftsführerin Inge Klaan. Sie freue sich, dass das kommunale Wohnungsunternehmen mit diesem Projekt so schnell auf die stetige Wohnungsnachfrage in dem bei den Nordhäusern so beliebten Stadtteil reagieren kann.


Entstanden sind 30 helle und moderne Wohnungen nach neuestem energetischen Standard. Konkret sind in den beiden Mehrfamilienhäusern folgende Wohnungsgrößen untergebracht: eine 1-Raum-Wohnung, neun 2-Raum-Wohnungen, zwölf 3-Raum-Wohnungen und acht 4-Raum-Wohnungen. Die Wohnungen sind zwischen 55 und 101 Quadratmetern groß. Zehn Wohnungen in den Erdgeschossen sind behindertengerecht, 20 sind barrierearm. Alle Wohnungen haben Balkone und im Erdgeschoss eine Terrasse, von wo aus man eine gute Sicht in Richtung Harz hat. „Die Hälfte der Wohnungen sind zum Stand heute vermietet“, sagte Inge Klaan.

Ausreichend Pkw-Stellplätze sind ebenso vorhanden wie Müllhäuschen und mehrere Funktionsgebäude mit Abstellräumen, wodurch keine Kellerräume und Tiefgaragen nötig waren. „Beides hätte die Baukosten wieder deutlich erhöht“, sagte Klaan. In den nächsten Tagen werden die Außenanlagen fertig gestellt. Bis 6. November sollen 38 Bäume und 165 Sträucher in die Erde kommen.

Das Projekt hat für die SWG das Bauunternehmen Goldbeck Ost realisiert. Mit der Entscheidung für Goldbeck griff das kommunale Wohnungsunternehmen auf eine Empfehlung des GdW-Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen zurück, die auf einem europaweiten Ausschreibungsverfahren für serielles und modulares Bauen basiert. Als GdW-Mitglied entschied sich die SWG für das wirtschaftlichste Angebot der am Wettbewerb beteiligten Firmen, unterstrich Klaan. Die Gesamtinvestition beläuft sich auf 6,7 Millionen Euro.


Montag, 2. November 2020

 

Corona-Sonderverordnung des Landes - Auswirkungen auf die Stadt Nordhausen

Nordhausen (psv) Die Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen (ThürSARS-CoV-2- Sondereindämmungsverordnung – ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßn VO vom 31.10.2020) tritt ab dem 2. November in Kraft und gilt bis planmäßig 30. November 2020. Das öffentliche Leben wird dadurch in Teilen eingeschränkt. Für die kreisangehörige Stadt Nordhausen ergeben sich folgende Maßnahmen:


Kindertagesstätten und Schulen:

Wie das zuständige Bildungsministerium Thüringens vorgegeben hat, werden nach den Herbstferien der Schul- und Kindergartenbetrieb im Allgemeinen in der Stufe „Grün“ fortgesetzt. Der Schulsport kann trotz Schließung der Sportstätten weiterhin unter Einhaltung der schulischen Hygienekonzepte stattfinden, das Schulschwimmen im Badehaus der Stadt Nordhausen ebenso.

Es sollen ab 2. November wieder verschärfte Zugangsbeschränkungen an den Schulen gelten. D.h., dass schulfremde Personen das Schulgebäude möglichst nicht betreten sollen. Die Nordhäuser Schulen wurden durch das zuständige Ministerium sowie die Stadt Nordhausen informiert.

Sportstätten und Dorfgemeinschaftshäuser:

Die Beschränkungen des Landes sehen vor, dass Sportstätten für den Amateur-Vereinssport geschlossen werden. Dies wird mit entsprechenden Aushängen bekannt gemacht. Darüber hinaus wird ab sofort die Nutzung der Gemeinschaftsräume wie Festhallen, Dorfgemeinschaftshäuser, Versammlungsräume etc. für Vereinstreffen sowie jegliche privaten Veranstaltungen, Zusammenkünfte und Feiern untersagt.

Verbot von Erdaushubarbeiten um das Südharz Klinikum Nordhausen

Gemäß der §§ 1, 2 Abs. 1 und 5 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden (ThürOBG) in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes erlässt die Stadt Nordhausen als Ordnungsbehörde zum Stichtag 7. November 2020 eine Allgemeinverfügung über das Verbot von Erdaushubarbeiten im Umkreis von 500 Metern um das Südharz Klinikum Nordhausen. Laut Abstimmung mit dem Landesverwaltungsamt ist das Klinikum als „Level 1“-Zentrum besonders zu schützen und eine eventuelle Evakuierung ist zu vermeiden.

Dienst an den Bürgerinnen und Bürgern - Erreichbarkeit der Stadtverwaltung

Der Besucherverkehr in den städtischen Dienstgebäuden bleibt zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs weiterhin eingeschränkt. Der Zugang zum Bürgerservice bzw. den weiteren Ämtern der Stadtverwaltung ist nur mit vorheriger telefonischer Anmeldung möglich. Informationen zum Besucher- und Publikumsverkehr der Stadtverwaltung Nordhausen erhalten Sie hier über die FAQs (Frequently Asked Questions).

Für das Standesamt gilt ebenfalls die Terminvereinbarung telefonisch oder per Mail: Die Begrenzung der Gäste in den Trauräumen hat weiterhin Bestand. Alle Brautpaare werden seitens des Standesamts postalisch oder persönlich im Gespräch über die aktuellen Regelungen informiert.

Trauerfeiern sind von der neuen Verordnung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 5 nicht betroffen. es gelten die bisherigen Vorgaben des Landes.

Stadtrats- und Ausschusssitzungen, Ortschaftsräte:

Die ab heutige gültige Verordnung schränkt die Durchführung der Stadtrats- und Ausschusssitzungen der Stadt Nordhausen nicht ein. § 3 Abs. 2 Satz 1 regelt die Zulässigkeit der Versammlungen, Veranstaltungen, Zusammenkünfte, Sitzungen und Beratungen nach § 8 2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO unter Beachtung der gültigen Hygienebestimmungen und nach Vorlage eines Hygienekonzepts. Bei Einhaltung und Nutzung der angebotenen Hygienemaßnahmen kann aktiv das potentielle Infektionsrisiko minimiert werden.

Sitzungen der Ortschaftsräte können in den Festhallen, Dorfgemeinschaftshäusern, Versammlungsräumen entsprechend den Landesvorgaben durchgeführt werden.

Stadtbibliothek und Museen:

Gemäß ThürSARS-CoV-2- Sondereindämmungsverordnung bleiben Bildungseinrichtungen geöffnet, z. B. Bibliotheken, Museen (ausschließlich entgeltfreie bildungsbezogene Angebote).

Sonstiges:

In der Stadtverwaltung wurden innerbetriebliche Maßnahmen gegen die Verbreitung des Virus SARS – CoV-2 getroffen, z. B. Schutz kritischer Infrastruktur, Belehrungen Hygienemaßnahmen, Einrichtung Home-Office-Arbeitsmöglichkeiten, räumliche Trennung Gemeinschaftsbüros und Erhalt Vertretungsregelungen, etc. 

Foto:

Terminvereinbarung Stadtverwaltung Nordhausen

©Stadtverwaltung Nordhausen

 CDU-Fraktion sichert langfristige Finanzierung Freier Schulen 


Tischner: Gesetzentwurf bietet sichere Planungsgrundlage  

Erfurt – „Die Schulen in freier Trägerschaft brauchen endlich eine sichere Planungsgrundlage für die nächsten Jahre. Die Landesregierung hat bisher nicht mehr anzubieten als wenig durchdachte Übergangslösungen und jährliche Neiddebatten. Wir schaffen nun eine dauerhafte Lösung im Sinne der Schülerinnen und Schüler“, sagt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecher, Christian Tischner, zum vorgelegten Gesetzentwurf.  

Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag schlägt in ihrem Entwurf vor, die Regelungen zur staatlichen Finanzhilfe zu entfristen und auf Basis einer transparenten Berechnungsmethode festzuschreiben. Die Berechnungsmethode fußt auf dem Kompromiss zwischen der Landesregierung und der Arbeitsgemeinschaft der freien Schulträger. Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion enthält zudem eine jährliche Dynamisierung von drei Prozent. Um die dauerhafte Angemessenheit der staatlichen Finanzhilfe zu gewährleisten, soll sie jeweils nach fünf Jahren durch ein externes Gutachten überprüft werden.  

„Jahrelang mussten die freien Schulen zittern, wie es für sie nach Ablauf der

x-ten Übergangslösung weitergeht. Damit ist nun Schluss“, kommentiert der CDU-Bildungsexperte. Der Entwurf biete die Grundlage für eine verlässliche, dauerhafte und auskömmliche Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft. „Die von linker Seite so oft zitierte Bildungsgerechtigkeit wird mit diesem Gesetzentwurf praktisch umgesetzt, denn Freie Schulen dürfen nicht schlechter gestellt sein als staatliche Schulen“, so Tischner abschließend.  

Sven Keßler 

Referent für Social Media und Öffentlichkeitsarbeit 

 

 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen

Erfurt, 2. November 2020

Grüne für Nachbesserungen bei Corona-Maßnahmen im Bildungsbereich 

Astrid Rothe-Beinlich fordert zusätzliche personelle Unterstützung in Kindergärten

Heute beginnt zeitgleich mit dem Inkrafttreten der verschärften Corona-Eindämmungsmaßnahmen nach den Herbstferien wieder der volle Kindergarten- und Schulbetrieb. Das Bildungsministerium hat mit Blick auf Hygienemaßnahmen und Infektionsschutz für die kommenden Wochen entsprechende Vorgaben für die Arbeit in den Kindergärten und Schulen gemacht. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion:

Es ist gut und richtig, dass während des sog. Wellenbrecher-Lockdowns die Kindergärten und Schulen geöffnet bleiben. Das Recht auf Bildung ist ein hohes Gut, das nur als allerletzte Maßnahme in Frage gestellt werden darf. Dennoch sehen wir auch Nachbesserungsbedarfe bei den aktuellen Vorgaben. Bislang fehlt bspw. die Möglichkeit der Freistellung vom Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler, die vorerkrankte Angehörige haben. Für diese kann eine Infektion mit dem SARS-Cov-2-Virus gerade in akuten Erkrankungsphasen ein besonders hohes gesundheitliches Risiko darstellen. Hier sollte korrigiert werden."

In Thüringen können Schüler*innen, die einer Risikogruppe angehören, genau wie betroffene Lehrer*innen, vom Präsenzunterricht freigestellt werden. Diese lernen bzw. unterrichten dann im sog. Distanzlernen von zu Hause. Das sollte auch für Kinder möglich sein, die in einem Haushalt mit Angehörigen einer Risikogruppe leben, um diesen den notwendigen Schutz zukommen zu lassen.

Die grüne Bildungspolitikerin weist zudem darauf hin, dass in den Kindergärten zwar der reguläre Betrieb gelten soll, gleichzeitig jedoch verschärfte Schutz- und Hygienemaßnahmen umgesetzt werden müssen. Mehr Personal steht den Einrichtungen dabei nicht zur Verfügung. Das ist klar ein Widerspruch. Regulärer Betrieb unter besonders hohen Hygiene- und Schutzauflagen funktioniert einfach nicht ohne zusätzliche Unterstützung. Deshalb fordern wir, dass Kindergärten jetzt die Möglichkeit erhalten, Kinderpfleger*innen und Sozialassistent*innen mindestens bis zum Ende der Pandemie einzustellen und diese auf ihren Personalschlüssel anrechnen zu lassen. Wir müssen verhindern, dass die Einrichtungen ihr Betreuungsangebot weiter einschränken. Das geht aber nur mit zusätzlichem Personal", so Astrid Rothe-Beinlich abschließend.

 

Sonntag, 1. November 2020

Jazzclub Nordhausen streicht Konzerte im November

Auf Grund der Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 haben wir uns entschlossen, die geplanten Konzerte im November abzusagen. Wir bitten um Verständnis.

Jazzclub Nordhausen e.V.