Donnerstag, 6. Oktober 2016

Arbeitsaufnahme von Hartz-IV-Empfängern

Gesundheitliche Einschränkungen, langer Hartz-IV-Bezug und ein Alter über 50 zählen zu den größten Hindernissen.

Gesundheitliche Einschränkungen gehören zu den größten Hindernissen für Hartz-IV-Empfänger auf der Suche nach einer bedarfsdeckenden Beschäftigung. Auch wer schon lange im Leistungsbezug ist, tut sich schwer, einen neuen Job zu finden. Ein Lebensalter über 50 zählt ebenfalls zu den stärksten Hindernissen. Das zeigt eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
Die Chancen für eine bedarfsdeckende Beschäftigungsaufnahme werden zudem deutlich durch mangelnde Deutschkenntnisse, das Fehlen eines Berufsabschlusses und Betreuungspflichten im Rahmen der Kindererziehung verringert, so die Arbeitsmarktforscher Jonas Beste und Mark Trappmann.

Mehr als drei Viertel der Hartz-IV-Empfänger weisen mindestens zwei dieser Hemmnisse auf, fast die Hälfte sogar drei oder mehr. „Als Faustregel kann gelten, dass sich mit jedem Hemmnis die Abgangschancen aus Hartz IV halbieren“, erklären Beste und Trappmann. Bei den Betreuungspflichten durch Kindererziehung und beim Fehlen eines Berufsabschlusses ist der Effekt am schwächsten, hier reduzieren sich die Chancen um rund ein Drittel.

Die IAB-Forscher haben auch untersucht, wie häufig die Vermittlungshemmnisse bei den Hartz-IV-Empfängern vorkommen. Das Ergebnis: Der Langzeitleistungsbezug stellt das mit Abstand häufigste Hemmnis dar. Als Langzeitleistungsbezieher gelten in der Studie Personen, die mindestens 21 der letzten 24 Monate auf Arbeitslosengeld II angewiesen waren. Das traf in den Jahren 2014 und 2015 auf zwei Drittel der erwerbsfähigen Hartz-IV-Empfänger zu.

Ein schlechter Gesundheitszustand ist mit 45 Prozent das zweithäufigste Hemmnis für die Aufnahme einer bedarfsdeckenden Beschäftigung. Das Fehlen eines Berufsabschlusses kommt mit 40 Prozent ebenfalls häufig vor. 30 Prozent der Hartz-IV-Empfänger sind Mütter mit Kindern unter 18 Jahren. 27 Prozent der Hartz-IV-Empfänger sind über 50 Jahre alt, sechs Prozent weisen mangelnde Deutschkenntnisse auf.

Können Hemmnisse abgebaut werden, beispielsweise durch eine Verbesserung des Gesundheitszustands, steigen auch die Chancen für die Aufnahme einer bedarfsdeckenden Beschäftigung erheblich, betonen die Forscher.

In der IAB-Studie wurden nur Hartz-IV-Empfänger erfasst, die zu Beginn des Untersuchungszeitraums nicht erwerbstätig waren oder maximal einen Minijob hatten. Die Wahrscheinlichkeit, den Hartz-IV-Leistungsbezug innerhalb eines Jahres durch eine bedarfsdeckende Beschäftigungsaufnahme zu verlassen, beträgt rund 32 Prozent, wenn keines der genannten Vermittlungshemmnisse vorliegt.

Die Studie beruht auf den Daten von rund 5.000 Hartz-IV-Empfängern.

Wolfgang Braun Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB)

Mitgeteilt vom idw – Informationsdienst Wissenschaft am 05.10.2016

Mittwoch, 5. Oktober 2016

MdL Katja Mitteldorf lädt ein:

Am Samstag lädt Katja Mitteldorf zu der Lesung „Vorsicht Volk!“ mit Markus Liske und Manja Präkels in das Café Sahne ein. Beginn der Veranstaltung ist 18 Uhr und der Eintritt ist frei.
25 Jahre nach Unterzeichnung des Einigungsvertrages erobern überall in Deutschland wahnhafte Bewegungen die Straßen. Sie nennen sich Pegida, HoGeSa, Montagsmahnwachen, Reichsbürger oder Friedenswinter. Einige dieser Zusammenschlüsse sind offen antisemitisch, andere islamophob und wieder andere beides. Sie haben Angst vor Flüchtlingen, „Homosexualisierung“, Kondensstreifen oder einem geheimen weltjüdischen Kontrollrat. Ihre Helden heißen Wladimir Putin und Thilo Sarrazin, ihr gemeinsamer Gegner ist die „Lügenpresse“. Mal sehen sie sich als Linke, mal als Rechte und ihr gemeinsamer Schlachtruf lautet: „Wir sind das Volk!“ Stimmt das? Sind sie „das Volk“? Und wenn ja: was genau will dieses Volk? 
In „Vorsicht Volk!“ erörtern Autoren, Historiker und Kulturwissenschaftler essayistisch die Ursachen, Hintergründe und Gemeinsamkeiten der neuen Wahnbewegungen, ihre Auswirkung auf die Programme der etablierten Parteien und ihre Vernetzung mit der neuen Partei AfD sowie anderen „identitären“ Zusammenschlüssen in Europa. Die Autoren Markus Liske und Manja Präkels gaben 2011 die erzählerische Anthologie „Kaltland – Eine Sammlung“ (Rotbuch), einen Klassiker der Nachwende-Literatur, heraus. Für den Verbrecher Verlag stellten sie 2014 das viel gelobte Erich Mühsam-Lesebuch „Das seid ihr Hunde wert!“ zusammen.

Treffen mit den Freiwilligen Feuerwehren aus Bielen und Krimderode:

Krauth und Klaan: „Neue Feuerwache wird Identifikationspunkt für eine starke gemeinsame und moderne Nordhäuser Feuerwehr“

Nordhausen (psv)  Unmittelbar vor der heutigen Beschlussfassung im Stadtrat zum Raumkonzept für die neue Nordhäuser Feuerwache haben sich gestern Abend Bürgermeisterin Jutta Krauth und Inge Klaan, die Geschäftsführerin der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft (SWG) – die SWG ist Bauherrin der neuen Wache) – und Thomas Schinköth von der Berufsfeuerwehr  mit den Freiwilligen Feuerwehren aus  Krimderode und Bielen getroffen.

Beim Treffen sagten Frau Krauth und Frau Klaan, „dass die neue Feuerwache mehr ist als ein neues und modernes Gebäude. Die neue Feuerwache wird Identifikationspunkt für eine starke gemeinsame und moderne Nordhäuser Feuerwehr. Freiwillige Wehren und unsere Berufsfeuerwehr bilden eine gemeinsame Nordhäuser Wehr.“
Insbesondere für die Nachwuchsgewinnung könne die Wache wichtig sein: „Hier steht modernste Technik in modernsten Räumen. Das ist attraktiv“, so Frau Klaan. Darüber hinaus, so Frau Klaan „ist eine starke und geeinte Nordhäuser Wehr ein Top-Standortfaktor. Für Investoren ist es wichtig, ob es am Standort  eine schlagkräftige Gefahrenabwehr und --bekämpfung gibt.“

Die Krimderöder Wehr hatte für einen Umzug in die neue Feuerwache votiert. „Die Bedingungen der Krimderöder Wehr werden wir erfüllen: Es gibt am Jugendclub als neuen Treffpunkt der Wehr einen Anbau für einen Mannschaftstransportwagen, mit dem die Krimderöder gemeinsam zum Einsatz fahren. Die Wehr geht Krimderode nicht verloren. Übungen und gesellschaftliche Aktivitäten sind am Standort Krimderode nach wie vor möglich. Die Wurzeln der Wehr im Stadtteil werden nicht gekappt.“ Mit dem Umzug in das Gebäude des Jugendclubs könne sich die Stadt von der Last des alten und teilweisen gesperrten Feuerwehrgebäudes am Kindergarten befreien. „Das setzt Kapazitäten frei“, so Frau Krauth.

In Bielen sei die Lage anders. Hier hatte der überwiegende Teil der Bielener Wehr vorerst gegen einen Umzug votiert. Vor allem aber die jüngeren Mitglieder Wehr, die zum Teil aus Nordhausen stammen, hatten wiederum für den Umzug plädiert. „Wir wollen nicht einen Kameraden wegen des Umzugs verlieren. Lassen Sie uns deshalb noch einmal sprechen, auch mit Blick auf die demografische Entwicklung der Wehr. Ein neues Feuerwehrzentrum ist reizvoll für den potenziellen Nachwuchs.  Das Raumkonzept ist flexibel. Trotz Umzugs können auch Sie in Bielen verwurzelt bleiben wie die Krimderöder“, so Frau Krauth zu den Bielener Kameraden. Diese nahmen das Gesprächsangebot an.

Sollte der Stadtrat heute dem Raumkonzept zustimmen, soll noch im November der Text für die europaweite Auslobung der Entwurfsplanung stehen. Im März 2017 soll das Wettbewerbsverfahren beendet sein. „Die Vorentscheidung trifft ein Preisgericht, dem auch Vertreter aller Nordhäuser Wehren angehören.  Dann werden die Fachausschüsse des Stadtrates konsultiert. Das letzte Wort haben die Stadträte. Für das Frühjahr 2018 ist der Spatenstich für den Neubau geplant. Die vorgeschaltete Konsultations- und Abstimmungskette ist lang, und das ist wichtig“, so Frau Klaan. 

Das heute zur Verabschiedung  anstehenden Raumprogramms geht von einer Netto-Nutzfläche aus von insgesamt 3.780 m² an Fahrzeughallen- und Bürofläche, wovon 2.740 m² auf die Stadt Nordhausen und 1.040 m² auf den Landkreis Nordhausen (für gemeinsam genutzte Bereiche des Gebäudes) entfallen. Diese Raumprogramm soll heute durch den Stadtrat und am 01.11.2016 durch den Kreistag beschlossen werden.

Auf der Grundlage dieses Raumprogramms ergab sich eine Kostenschätzung von 10 Millionen Euro

Die Aufteilung der Kosten für das Gebäude erfolgt folgendermaßen:

1.      zu 88,9% auf die Stadt Nordhausen = 8.890.000,00 Euro abzgl. 2.349.000,00 € beantragte Fördermittel für die 29 förderfähigen Einstellplätze (1.458.000,00 € vom Freistaat Thüringen und 891.000,00 € vom LK Nordhausen) = 6.541.000,00 €
2.      zu 11,1% an den Landkreis Nordhausen = 1.110.000,00 €


Bei den 29 förderfähigen Einstellplätzen gibt es bei 8 Einstellplätzen eine Doppelförderung vom Land und vom Landkreis.

BA, BDA und HRK zur Inklusion von Menschen mit Behinderung: Für mehr Selbstbestimmung bei Arbeit und Bildung

Frankfurt am Main, 5. Oktober 2016. Anlässlich der gemeinsamen Veranstaltung „Lebensverläufe – Inklusion praktisch“ sprechen sich Bundesagentur für Arbeit (BA), Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und Hochschulrektorenkonferenz (HRK) für mehr Selbstbestimmung und Eigenständigkeit der Menschen mit Behinderung aus. Die drei Organisationen sind sich einig, dass es sich um einen langfristigen gesellschaftlichen Prozess handelt. Sie plädieren für ein pragmatisches Voranschreiten und gegen ideologische Blockaden.
Frank-J. Weise, Vorsitzender des Vorstands der BA: „Unsere Gesellschaft profitiert von ihrer Vielfalt und der Kreativität, die daraus erwächst. In einer sich immer stärker verzahnenden Welt ist das ein Gewinn und eine Chance für alle. Die Bundesagentur für Arbeit engagiert sich seit vielen Jahren aktiv für die Inklusion in der Arbeitswelt. Sie hat die Charta der Vielfalt unterzeichnet. In ihrer Strategie und ihrer integrativen Umsetzung steht die Förderung von Chancengleichheit im Vordergrund. Sie richtet ihr Handeln als sozialer Dienstleister am Arbeitsmarkt und als Unternehmen inklusiv aus.“

Peter Clever, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der BDA: „Über eine Million schwerbehinderte Menschen in Beschäftigung, viele davon in kleinen Betrieben, die hierzu gesetzlich nicht verpflichtet sind: Das ist der Nachweis, wie sehr sich viele Unternehmen bereits bei der Integration behinderter Menschen engagieren, aber es ist auch Ermunterung für die, die noch nicht dabei sind. Bei der Beschäftigung behinderter Menschen gehen ökonomische Sinnhaftigkeit und gesellschaftliche Verantwortung Hand in Hand. Wir müssen früh beginnen, schon in Kitas und Schulen so viel gemeinsames Lernen wie möglich, aber auch so viel spezielle Förderung wie nötig umzusetzen. Dann bekommt auch der Bewusstseinswandel neuen Schub, dass behindert nicht automatisch leistungsgemindert bedeutet und jeder seine spezielle Chance braucht und verdient.“

Prof. Dr. Holger Burckhart, Vizepräsident der HRK: „Für die Hochschulen sind Inklusion und ein gerechtes Bildungsangebot eine selbstverständliche Aufgabe, die über die Umsetzung der rechtlichen Regelungen hinausgeht. Als Institutionen sind wir dafür verantwortlich, angemessene Vorkehrungen und eine sensibilisierte Umwelt zu schaffen, um den Studierenden und dem Personal mit Behinderung eine volle Teilhabe zu ermöglichen. Durch die konsequente Einbindung des Themas Inklusion in die Lehre, zum Beispiel in der Lehrerbildung, und durch die Inklusionsforschung sorgen wir dafür, dass neue Erkenntnisse verbreitet, in Pilotprojekten praktisch erprobt und möglichst flächendeckend umgesetzt werden.“

Nachruf: Ein Freund der Eisenbahn ist von uns gegangen


Adolf Bischof, „Adolar“, der langjährige Redakteur des „Harzkurier“, ist kürzlich verstorben. Wir Freunde der Eisenbahn im Südharz nehmen Abschied von einem Mann, der sich während seiner aktiven Zeit immer wieder für den Erhalt der Bahn eingesetzt hat. Seine Sympathie für das Verkehrsmittel Eisenbahn war vor allen Dingen zur Zeit der Wende 1989 und in den ersten Jahren danach spürbar – kein Wunder, denn einer seiner Vorfahren war selbst bei der Bahn beschäftigt und hatte offenbar den bekanntlich nicht heilbaren Virus „Eisenbahnfreund“ erfolgreich auf ihn übertragen.
Auch uns hat er immer wieder geholfen. Durch sein Engagement konnten in der ersten Zeit nach der Grenzöffnung Beilagen mit Fahrplänen und Fernverbindungen produziert werden. Stets hatte er ein offenes Ohr für unsere Bemühungen um den Erhalt der Schiene und ließ sich für entsprechend kritische Artikel sogar von Wolf Gorka, dem späteren LNVG-Geschäftsführer, anraunzen. An uns hat er das nicht weitergegeben, im Gegenteil.
„Die Südharzstrecke lebt“ war eine klassische Schlagzeile in jenen Dezemberwochen des Jahres 1989, wo der Harzkurier beinahe täglich über Fahrgastandrang und Zusatzzüge berichtete.
Er war Journalist durch und durch und ging den Dingen auf den Grund. Das, was wir heute tagtäglich auf der Strecke Herzberg – Braunschweig erleben müssen, hätte seinen journalistischen Ehrgeiz geweckt, ganz sicher. Dabei blieb er stets fair und um Ausgleich zum Beispiel zwischen der Bundesbahn und uns unzufriedenen Kunden bemüht und ließ alle Seiten zu Wort kommen.
Zuletzt ging es Adolf Bischof nicht mehr gut. Das war schon spürbar, als ich ihn um ein Vorwort zum Buch „Der erste Lückenschluss“ bat. Nur er konnte es schreiben, ganz authentisch aus jenen Tagen und Wochen berichten. Er hat es unter großen Schwierigkeiten getan, wofür ich ihm bis heute sehr dankbar bin. Das fertige Buch konnte er noch in den Händen halten. Er rief mich an und freute sich besonders über das alte „Adolar“-Bild, was ich hierfür aufgetrieben hatte.
Nun hat er für immer die Schreibmaschine zur Seite gestellt. Wir verabschieden uns von „Adolar“ und verneigen uns zugleich vor einer beachtlichen Lebensleistung, mit der er die Südharzer Presseszene – und nicht nur diese – über Jahrzehnte bestimmt und bereichert hat.
Er möge in Frieden ruhen.
Initiative „Höchste Eisenbahn für den Südharz“                                                                         
Südharz im Oktober 2016

Dienstag, 4. Oktober 2016

Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge e.V. teilt mit:


Haus- und Straßensammlung 2016 der Kriegsgräberfürsorge


Die diesjährige Spendensammlung des Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. - Landesverband Thüringen - wird im Zeitraum vom

24. Oktober bis 13. November 2016 (Volkstrauertag)

in den Städten und Gemeinden Thüringens stattfinden. Die Sammlung ist genehmigt durch das Thüringer Landesverwaltungsamt mit Az.: 200.12-2152-10/16 TH vom 28.10.2015.

Der Volksbund bittet die Städte und Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger in Thüringen, aber auch Soldaten und Reservisten der Bundeswehr um Unterstützung.

Aber wir bieten auch etwas:
  • Wir stehen den Städten, Kommunen und Kirchen in Thüringen im Rahmen der
Kriegsgräberfürsorge zur Durchsetzung des Gräbergesetzes als Berater, Unterstützer und Bindeglied zum Thüringer Landesverwaltungsamt zur Seite.
  • Wir bieten den Schulen und anderen Bildungsträgern friedenspädagogische Projekte
mit historischem und lokalem Bezug.
  • Im Rahmen unserer Workcamps bieten wir Jugendlichen europaweite Angebote des freiwilligen Engagements zur „Versöhnung über den Gräbern“.
  • Wir helfen Angehörigen bei der Suche nach den Gräbern von Gefallenen und Vermissten.

Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger, aber auch Vereine und Schulklassen uns zu unterstützen und als Sammler für diesen gemeinnützigen und friedensfördernden Zweck aktiv zu werden.
Wenden Sie sich hierzu bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Verwaltungsbehörde. Dort liegen die entsprechenden Sammlungsunterlagen bereit.


Samstag, 1. Oktober 2016

Tariflöhne Ost bei 98 Prozent, Rückstand ohne Tarif deutlich größer

Kleine Verbesserungen bei Effektivverdiensten und Tarifbindung

26 Jahre nach der deutschen Vereinigung haben sich die durchschnittlichen Tariflöhne- und -gehälter in Ostdeutschland stark an die im Westen angenähert. Die tariflichen Grundvergütungen in den neuen Ländern erreichen nach den aktuellsten vorliegenden Daten von Mitte 2016 im Schnitt rund 98 Prozent des Westniveaus, allerdings ohne Berücksichtigung der teils unterschiedlichen Arbeitszeiten. Dabei zeigen sich teilweise deutliche Unterschiede nach Branchen (siehe Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten): Im öffentlichen Dienst, bei Banken und Versicherungen, in der Eisen- und Stahlindustrie, in der Druckindustrie sowie im Einzelhandel (Brandenburg) liegt das Tarifniveau bereits bei 100 Prozent, im Bauhauptgewerbe erreicht es 93 Prozent, im Kfz-Gewerbe (Thüringen) beträgt es knapp 88 Prozent. Im Hotel- und Gaststättengewerbe (Sachsen) liegt das Tarifniveau bei rund 77 Prozent und in der Landwirtschaft (Mecklenburg-Vorpommern) bei 74 Prozent. Darauf weist Dr. Reinhard Bispinck, der Tarifexperte des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, hin.

Weitaus größer ist der Einkommensrückstand bei ostdeutschen Beschäftigten, die nicht nach Tarif bezahlt werden. Diese Differenz ist ein wesentlicher Grund dafür, dass die effektiven Bruttoverdienste im Osten um insgesamt 16 Prozent niedriger ausfallen als im Westen. „Im vergangenen Jahr sind die Bruttoverdienste in den neuen Bundesländern nicht zuletzt aufgrund des gesetzlichen Mindestlohnes mit durchschnittlich 4,3 Prozent deutlich stärker angestiegen als in den alten Bundesländern mit 2,6 Prozent. Deswegen hat sich der Abstand ein wenig verringert“, sagt der Tarifexperte.

Dass sich der bei den Tariflöhnen erreichte Angleichungsstand in der Realität nicht 1:1 niederschlägt, hängt nach Bispincks Analyse damit zusammen, dass die Prägekraft der Tarifverträge in Ostdeutschland zu schwach ist. Allerdings zeigt sich auch hier eine kleine Verbesserung: 2015 betrug die Tarifbindung 49 Prozent der Beschäftigten, zwei Prozentpunkte mehr als noch im Jahr zuvor.

Unterschiede bei den tariflichen Arbeitsbedingungen gibt es vor allem noch bei den tariflichen Arbeitszeiten und bei Sonderzahlungen wie dem Weihnachtsgeld. Ein Blick auf die Entwicklung der wichtigsten Tarifregelungen und -leistungen zeigt aber auch hier im Zeitvergleich eine erhebliche Annäherung:

Das Tarifniveau Ost/West, also das Verhältnis der tariflichen Grundvergütungen, betrug 1991 rund 60 Prozent und Mitte 2015 rund 98 Prozent (siehe Abbildung 2 in der pdf-Version dieser PM; Link unten).

Die tarifliche Wochenarbeitszeit lag im Osten 1991 mit 40,2 gut 2 Stunden höher als im Westen mit 38,1 Stunden. Ende 2015 belief sich die Wochenarbeitszeit auf 38,7 Stunden im Osten und 37,5 Stunden im Westen.

Der tarifliche Grundurlaub beträgt zurzeit im Osten 27,7 Arbeitstage (West: 28,8), der Endurlaub, also die maximal erreichbare Zahl von Urlaubstagen, erreicht 29,6 Arbeitstage (West: 30,0).

Das tarifliche Urlaubsgeld, festgelegt als Prozentsatz des Monats- bzw. Urlaubsentgeltes, hat in vielen Tarifbereichen Westniveau erreicht. Dort, wo es als fester Euro-Betrag vereinbart ist, ist es teilweise noch deutlich niedriger.

Die tarifliche Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) hat in etlichen Bereichen ebenfalls Westniveau erreicht, aber auch in größeren Branchen (Metall, Chemie, Einzelhandel, öffentlicher Dienst) bestehen noch Unterschiede.

Die weitere Angleichung der ostdeutschen tariflichen Arbeits- und Einkommensbedingungen an das Westniveau und ihre praktische Umsetzung setzen nach Auffassung des WSI zwingend eine weitere Revitalisierung des Tarifvertrages und des gesamten Tarifsystems voraus. „Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes von 8,50 Euro pro Stunde ist dabei erkennbar eine wichtige Hilfe“, sagt WSI-Tarifexperte Bispinck.


Rainer Jung Abt. Öffentlichkeitsarbeit, Hans-Böckler-Stiftung
Mitteilung des idw - Infpormationsdienst Wissenschaft am 01.10.2016