Donnerstag, 22. Oktober 2020

 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen

Erfurt, 22. Oktober 2020

 

 

Grüne Fraktion macht sich für Transparenz und Beteiligung in Pandemiezeiten stark

Astrid Rothe-Beinlich: Akzeptanz für notwendige Maßnahmen grundlegend für Infektionsschutz und Demokratie
 
Die Coronazahlen steigen wieder - auch in Thüringen. Abstand halten und sich selbst und andere schützen bleibt oberstes Gebot. Zur aktuellen Debatte rund um Infektionsschutz einerseits und demokratische Beteiligung andererseits erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag:

 

"Entscheidend ist, dass wir in dieser für alle schwierigen Lage angesichts der andauernden Pandemie Entscheidungsprozesse transparent gestalten, um die Akzeptanz für notwendige Maßnahmen zu erhalten.

Insofern meinen wir, muss auch über demokratische Beteiligungsmöglichkeiten gesprochen werden - und diese beginnen bekanntlich vor Ort. Noch wichtiger werden diese, wenn man wie in der aktuellen Situation völlig richtig, regional spezifische Entscheidungen treffen muss, da sich das Infektionsgeschehen sehr unterschiedlich darstellt. Unser erklärtes Ziel ist die konsequente Einbindung der kommunalen Mandatsträger*innen und die Ermöglichung digitaler Entscheidungsprozesse. Um diese landesweit sicherzustellen, regen wir die Einrichtung einer entsprechenden digitalen Plattform an."

 

Die grüne Landtagsfraktion hatte zur Frage der rechtssicheren Umsetzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes nach §40 ThürKO ein Gutachten bei Prof. Brenner von der FSU Jena in Auftrag gegeben.

 

"Doch auch auf Landesebene muss es uns gelingen, transparent und beteiligungsorientiert vorzugehen", so Astrid Rothe-Beinlich weiter.

"Sicher war es im Frühjahr zu Beginn  der Pandemie wichtig, über das Kabinett auf dem Verordnungswege schnell für Klarheit und Rechtssicherheit zu sorgen. Wichtig ist und bleibt aber auch die parlamentarische Beteiligung und die öffentliche Debatte, um Entscheidungsprozesse und zu treffende Maßnahmen nachvollziehbar und durchaus auch kontrovers zu diskutieren. Unsere Fraktion könnte sich bspw. für Notzeiten, in denen der Landtag aus Infektionsschutzgründen nicht in voller Besetzung tagen kann oder darf, bspw. durchaus auch ein Notparlament vorstellen, in dem immerhin und gemäß der tatsächlichen Stimmverteilung ein Drittel, also dreißig Abgeordnete vertreten sein könnten. Dies jedoch würde eine Verfassungsänderung voraussetzen - für die es leider derzeit keine Mehrheit gibt", so die grüne Fraktionsvorsitzende weiter.

 

"Wichtig ist es uns als Parlamentarier*innen, parlamentarische Rechte zu stärken und die Regeln, die wir uns und allen anderen geben, auch öffentlich zu beraten und zu argumentieren. Wir sind froh, dass sich Thüringens Landesregierung bisher gegen Beherbungsverbote oder Sperrstunden ausgesprochen hat, da diese weder zweck- noch verhältnismäßig sind, wie auch Gerichtsentscheide in vielen anderen Bundesländern zeigen. Entscheidend bleibt aber, dass die Menschen die bestehenden Regeln, wie das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen im ÖPNV, beim Einkauf oder überall da, wo Mindestabstände nicht eingehalten werden können, nachvollziehen können und dass diese sich auch an den Lebensrealitäten und der Situation vor Ort orientieren. Nur so werden wir auch dauerhaft die Akzeptanz dafür erhalten", ist Astrid Rothe-Beinlich abschließend überzeugt.

 DIN SPEC 90051-1 bietet jetzt Standard für Nachhaltigkeitsbewertung von Start-ups

Berlin, 22.10.2020: Nachhaltigkeit wird auch für Investoren immer relevanter. UnternehmensGrün war an der Entwicklung des Standards beteiligt und begrüßt die Veröffentlichung der DIN SPEC. Diese wurde vom Borderstep Institut für Innovation und Nachhaltigkeit gGmbH in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Deutsche Startups e.V. und der Investmentgesellschaft SDG INVESTMENTS GmbH initiiert und begleitet.

"Wir freuen uns, dass die Arbeiten an der DIN SPEC zur Nachhaltigkeitsbewertung von Start-ups jetzt abgeschlossen sind. Im intensiven Entwicklungsprozess wurde die Expertise von zahlreichen Institutionen einbezogen. Nachhaltigkeit wird auch für Investoren immer relevanter – aber gleichzeitig fehlt das Wissen, woran man nachhaltige Start-ups erkennt. Hier kommt dem neuen Orientierungsrahmen eine wichtige Rolle zu“, führt Dr. Katharina Reuter aus, die den Entwicklungsprozess für UnternehmensGrün begleitete.

Die jetzt veröffentlichte DIN SPEC 90051-1 bietet einen Bewertungsrahmen für die strukturierte Identifikation und Bewertung der heutigen und zukünftigen Nachhaltigkeitswirkungen von Start-ups. Sie umfasst wichtige definitorische und konzeptionelle Grundlagen zur Nachhaltigkeitsbewertung von Start-ups. Ein Praxistool ermöglicht eine unmittelbare, anwendungsfreundliche Bewertung. Die DIN SPEC 90051-1 richtet sich an Start-ups, Investierende und Kapitalgebende, Gründungsförderakteure sowie Bewertungsinstitutionen.

Auch UnternehmensGrün-Mitglied SDG INVESTMENTS GmbH war an der Entwicklung beteiligt: „Viele Investoren von Versicherungen über Family Offices und Venture Fonds möchten Lösungsansätze für ökologische und soziale Probleme fördern. Die in der DIN SPEC 90051-1 aufgezeigten Konzepte und Kriterien bieten Start-ups die Möglichkeit, ihre nachhaltige Wirkung gegenüber Investoren, aber auch gegenüber Kunden, Auftraggebern und Partnern transparent zu machen. Zusätzlich finden die Investoren in diesem Standard Ansätze, um die Nachhaltigkeit in den Investmentprozess einzubeziehen" ist Robert Roth, SDG Investments GmbH, überzeugt.

DIN SPEC berücksichtig besondere Eigenschaften von Start-ups

Während es bereits einige Ansätze zur Nachhaltigkeitsbewertung etablierter Unternehmen gibt, fehlt es bislang an einem Standard, der sich explizit auf Start-ups bezieht. Mit der Veröffentlichung der DIN SPEC 90051-1 werde u.a. politisch und gesellschaftlich gesetzte Nachhaltigkeitsziele unterstützt und ein Beitrag zur Förderung von nachhaltigkeitsorientierter Unternehmensfinanzierung geleistet. Daneben sensibilisiert die DIN SPEC wiederum Start-ups für die Etablierung von Nachhaltigkeit als Erfolgskriterium und vereinfacht die Integration von Nachhaltigkeitskriterien in die Gründungsförderung.

Über DIN SPEC 90051-1

Diese DIN SPEC bietet einen praxisorientierten Bewertungsansatz, um heutige und zukünftige Nachhaltigkeitswirkungen von Start-ups zu strukturieren und einzuordnen. Eine gekürzte Anwendungsversion konzentriert sich auf die praktischen Elemente der Bewertung. Eine DIN SPEC ist keine DIN NORM. Auch mit einer Zertifizierung oder einem Label sollte sie nicht verwechselt werden. Die Bewertung von Start-ups anhand der DIN SPEC 90051-1 beruht auf individuellen Einschätzungen und ermöglicht qualitative Vergleiche.

Das Dokument wird hier kostenfrei bereitgestellt: http://www.beuth.de/de/technische-regel/din-spec-90051-1/329926946
Eine englische Version folgt.

 

Herbstferien in Nordhausen:

Schnupperfechten im Tabakspeicher:  Kinder  konnten selbst die Schwerter schwingen

Nordhausen (psv) Im Rahmen der Sonderausstellung "Eiserne Bestseller - Schwert und Rüstung in Handwerk und Gesellschaft" hat „In Motu“, die Nordhäuser Schule für historisches Fechten, heute zu einem kleinen Fechttraining für Mädchen und Jungen ab neun Jahren in das Museum Tabakspeicher eingeladen.


Zehn Kinder wollten einmal Ritter oder Burgfräulein sein und die Kunst des historischen Fechtens erlernen. In einer Übungsstunde erklärte Fechtlehrer und Leiter der Kampfkunstschule, Paul Becker, den jungen Schülern neben Schwertklassifizierungen und der Entwicklungsgeschichte der einzelnen Schwerttypen und zeigte mit Degen und Schwert Schrittfolgen, Positionen oder die sogenannte „Blöße“ und den „Zornhau“.

Der MDR Thüringen berichtet heute im Thüringen-Journal zwischen 19 und 19:30 Uhr über den kleinen Fechtkurs.

Eine weitere Veranstaltung zum Kinderfechten findet am Freitag, den 23. Oktober, um 11 Uhr statt. Die Sonderausstellung ist noch bis zum 15. November zu den üblichen Öffnungszeiten im Museum Tabakspeicher, Bäckerstraße, zu sehen.

Was es in den Nordhäuser Museen in den Herbstferien noch zu erleben ist, ist hier zusammengefasst.

Foto:

In die Künste des historischen Fechtens wurden heute zehn Kinder im Tabakspeicher eingeweiht.

©Stadtverwaltung Nordhausen

 

Mittwoch, 21. Oktober 2020

Statement der CDU-Landtagsfraktion vom 20. Oktober 2020


König: „Verluste im Weltcup dürfen nicht zu Lasten des Sportstätten-Ausbaus gehen“

Zu den drohenden Millionenverlusten der diesjährigen Weltcups in Oberhof, erklärt der sportpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Thadäus König:

„Die CDU Fraktion wird das Thema noch einmal im zuständigen Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport auf die Tagesordnung setzen. Ich bin verwundert, dass auf meine Frage nach den Kosten und etwaigen Verlusten des Doppelweltcups vor einigen Tagen der zuständige Minister im Ausschuss keine Auskunft geben konnte und drei Tage später der Oberhof-Beauftragte der Landesregierung dann von Millionenverlusten berichtet. Aus Sicht der CDU-Fraktion muss ein Konzept auf den Tisch, wer die Verluste trägt und was passiert, wenn die Rodel- und Biathlon-Weltcups kurzfristig abgesagt werden müssen oder der Biathlon-Weltcup ohne Zuschauer stattfinden muss. Der Bund, die Verbände, der Ausrichter und das Land sind hier gemeinsam gefordert. Und es ist ganz wichtig, dass mögliche Kostenübernahmen durch das Land nicht zu Lasten der Sportinfrastruktur sowie des Ausbaus und der Weiterentwicklung der Sportstätten in Oberhof aber auch in Thüringen insgesamt gehen dürfen. Die nachhaltige Entwicklung unser Thüringer Sportstätten ist wichtiger, als die Finanzierung von Weltcups, die in Zeiten von Corona der Region wirtschaftlich gesehen nur wenig bringen.“

Matthias Thüsing

Stellv. Pressesprecher

 

Bundesregierung beschließt Strafverschärfung für Kindesmissbrauch


Schard: „Verbreitung von Kinderpornografie ist mehr als ein Vergehen“

Erfurt – Als „wichtiges Signal“ hat der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Stefan Schard, den heutigen Beschluss eines Gesetzentwurfs zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder durch das Bundeskabinett bezeichnet. „Dass die Bundesjustizministerin nach anfänglicher Skepsis nun die Einsicht zeigt, die ihrem Kollegen Adams in Thüringen bis zuletzt fehlte, ist eine gute Nachricht für alle, die gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie kämpfen“, erinnert Schard an die Abwehrhaltung des grünen Justizministers, als die CDU-Fraktion im Sommer eine entsprechende Forderung aufgemacht hatte.

Die jetzt beschlossenen Maßnahmen sehen schärfere Strafen, eine effektivere Strafverfolgung und eine Verbesserung der Prävention vor. Auch die Verbreitung von Kinderpornografie soll ein Verbrechen werden – mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. „Die Verbreitung von Kinderpornografie ist mehr als ein Vergehen, denn durch sie werden Kinder zumindest mittelbar missbraucht. Der Konsument solcher Inhalte macht sich genauso zum Verbrecher wie der Produzent“, so Schard weiter.

Laut Kabinettsbeschluss soll sexualisierte Gewalt gegen Kinder künftig als Verbrechen mit einem Strafrahmen von bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe statt wie bisher 10 Jahren behandelt werden. Eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit oder gegen Auflagen soll somit ausgeschlossen werden. „Fest steht aber auch, dass Strafverschärfungen zwar ein entscheidender Faktor sind, jedoch nicht genügen, um Kinder und Jugendliche besser vor sexuellem Missbrauch zu schützen. Abschreckung und Prävention müssen in diesem Problemfeld Hand in Hand gehen“, machte Schard deutlich.

 Felix Voigt

Pressesprecher

 

Verschiebung 10. Stadtratssitzung

Nordhausen (psv) Aufgrund eines Bekanntmachungsmangels muss die für heute terminierte 10. Sitzung des Stadtrates der Stadt Nordhausen verschoben werden, denn alle Beschlüsse wären nichtig und zu wiederholen. Die Sitzung wird auf den 3. November, 17.00 Uhr, in der Ballspielhalle, Hesseröder Straße 36, 99734 Nordhausen, verschoben. Die Tagesordnung der Stadtratssitzung bleibt bestehen.

 

CDU-Fraktion kritisiert lange Wartezeit auf Corona-Testergebnisse


Zippel: „Ministerium muss Gesundheitsämter besser über freie Laborkapazitäten informieren“

Erfurt – Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag kritisiert die zum Teil tagelangen Verzögerungen bei der Auswertung von Corona-Tests in Thüringen. „Mich haben zuletzt immer wieder Zuschriften erreicht, dass Thüringer zum Teil mehr als eine Woche auf ihre Ergebnisse warten müssen“, kritisiert der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christoph Zippel. Zugleich habe eine Nachfrage, etwa in einem Labor in Altenburg gegeben, dass noch Kapazitäten frei seien. „Hier mangelt es offensichtlich an entsprechenden Hinweisen des Thüringer Sozialministeriums an die Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte“, kritisiert Zippel. Für den Infektionsschutz sei es jedoch fatal, möglicherweise erkrankte Personen im Ungewissen zu lassen. „Letztlich führt jede Verzögerung der Auswertung eines Corona-Tests dazu, dass die Verfolgung der Pandemie-Verbreitung ins Stocken gerät“, so Zippel weiter. Gerade zu Beginn der Herbstferien würden auch für viele Urlaubsziele Tests benötigt, die nicht älter als 24 Stunden sein dürfen.

Insgesamt müssten die Daten von freien Testkapazitäten in den Thüringer Laboren – trotz der chronischen Unterbesetzung des Fachreferates im Gesundheitsministerium von Heike Werner (Linke) – schnell und immer wieder aktualisiert zur Verfügung gestellt werden: „Die Landesregierung muss endlich Druck machen bei der Digitalisierung der Gesundheitsämter. Bereits vor einem halben Jahr hat der Bund Gelder bewilligt, mit denen zusätzliche Computer angeschafft werden können. Thüringen hat als eines von zwei Ländern die dafür notwendigen Unterschriften nicht geleistet“, so Zippels Kritik.

 Felix Voigt

Pressesprecher