Mittwoch, 1. September 2021

 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen

Erfurt, 01. September 2021

 

Jetzt die Weichen für den zweigleisigen Ausbau der Mitte Deutschland Verbindung stellen

Laura Wahl: Wir erwarten vom TMIL eine klare Positionierung gegenüber dem Bund

 

Mit Blick auf den notwendigen durchgängig zweigleisigen Ausbau der Mitte-Deutschland-Verbindung wird die Zeit knapp. Fakt ist, dass jetzt die Weichen gestellt werden müssen, wenn diese Strecke perspektivisch auch für einen gut getakteten Nahverkehr attraktiv sein soll. Dazu erklärt die verkehrspolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion Laura Wahl:

 

„Das Kabinett hat auf seiner gestrigen Klausur beschlossen, sich beim Bund für den Ausbau der Mitte-Deutschland-Verbindung einzusetzen. Wir erwarten von der designierten Verkehrsministerin Karawanskij, möglichst zeitnah die überfälligen Gespräche mit dem Bund zu führen. Bund und Land müssen den gordischen Knoten beim Ausbau der Mitte-Deutschland-Verbindung dringend durchschlagen. Denn eine Entscheidung des Landes für den durchgängig zweigleisigen Ausbau der MDV lässt sich nicht mehr lange aufschieben. Noch in diesem Jahr muss die Ausschreibung der Planungsleistungen für die Entwurfsplanung, die sogenannte Leistungsphase 3, erfolgen. Andernfalls lässt sich der Zeitplan, der die Fertigstellung der Elektrifizierung der Ausbaustrecke 2028 vorsieht, nicht halten. In dieser Ausschreibung muss der zweigleisige Ausbau verankert werden – sonst ist das Projekt auf Jahre tot.“

 

Die grüne Fraktion drängt seit Jahren auf den Ausbau dieser wichtigen Ost-West-Verbindung. „Wenn der zweigleisige Ausbau vom Bund nun auf das Abstellgleis geschoben wird, werden damit auf Jahre alle politischen Spielräume für eine dringend benötigte Angebotsverbesserung des Nahverkehrs zwischen Jena und Gera eingeschränkt – und dass in Zeiten der Klimakrise, wo die Notwendigkeit für eine zügige Verbesserung des ÖPNVs nie größer war. Die Mitte-Deutschland-Verbindung ist Thüringens wichtigste Nahverkehrsachse. Der Freistaat hätte durch ein Zementieren der eingleisigen Engpässe den größten Schaden. Vor allem für Gera gäbe es keine Möglichkeit, einen attraktiven Anschluss nach Westen auf der Schiene zu bekommen“, kritisiert Wahl.

 

„Unerlässlich für eine fundierte Entscheidung ist weiterhin, dass das TMIL offenlegt, welche Kosten für den zweigleisigen Ausbau ab 2026 auf das Land überhaupt zukommen würden. Leider haben wir auch als Koalitionspartner bisher keine aktuellen Informationen über die im Februar dieses Jahres vom Land bei der Deutschen Bahn beauftragte Untersuchung des zweigleisigen Ausbaus erhalten. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse könnte dann auch diskutiert werden, ob zumindest der Abschnitt Töppeln - Gera in einem ersten Schritt zweigleisig ausgebaut wird – und der andere Streckenabschnitt später erfolgt“, gibt die Verkehrspolitikerin abschließend zu bedenken.

 Medieninformation

Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

 

Nr. 36/2021

 

Erfurt, 01.09.2021

 

 Spielendes Lernen und mehr Gemüse für Kita-Kinder - Zwischenbilanz zum Ernährungsprojekt


Nordhausen/Jena/Erfurt, 1. September 2021. Zehn Modell-Kindertagesstätten nehmen aktuell am Projekt "Ernährungsbildung für Thüringer Kindertagesstätten" teil, das die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) – Sektion Thüringen seit 2019 umsetzt. Während der Corona Pandemie haben sich die Kitas und die DGE vor allem digital und telefonisch ausgetauscht. Die DGE hat ernährungsbildende Spiele entwickelt und mit den Kitas gemeinsam getestet. Außerdem wurde die Verpflegung in den Kindertagesstätten gesundheitsförderlicher. Unterstützt wird das Projekt vom Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV) und von der Techniker Krankenkasse (TK).

"Natürlich war es während der Einschränkungen, die Corona nötig gemacht hat, schwierig für uns, auch noch an einem weiteren Gesundheitsthema zu arbeiten. Aber die Arbeit und das Lernen zum Beispiel in einer gemeinsamen Videokonferenz, in der wir uns zur Ernährungsbildung ausgetauscht haben, haben sich für uns gelohnt", sagt Vanessa Gerlach, Leiterin der am Projekt teilnehmenden Kita "Ida's Wald- und Wiesenkinder" in Nordhausen. "Die Kinder haben großen Spaß beim Spielen mit den Bildungsmaterialien und sind stolz darauf, was sie alles über Lebensmittel und gesunde Ernährung wissen. Außerdem haben wir gemeinsam mit der DGE und unserem Caterer besprochen, wie wir unsere gesamte Verpflegung, also Frühstück, Mittagessen und Vesper, verbessern können."

Kita-Ansprache, wo es besonders gebraucht wird

Nordhausen gehört zu den Landkreisen, die bei den Einschulungsuntersuchungen 2017/ 2018 durch einen hohen Anteil übergewichtiger bzw. adipöser Kinder auffielen. Auch Sonneberg, das Eichsfeld, Sömmerda und Hildburghausen gehören dazu. Deswegen wurden bevorzugt Kitas aus diesen Landkreisen für das Projekt angesprochen und ausgewählt. Sieben der zehn Kitas, die aktuell am Projekt teilnehmen, befinden sich in den genannten Landkreisen.

"Es ist uns wichtig, dass die Präventionsprojekte gerade dort ankommen, wo sie besonders gebraucht werden. Das ist unsere soziale Verantwortung. Dafür möchten wir im aktuellen Projektjahr noch mehr Kitas gewinnen", sagt Guido Dressel, Leiter der TK-Landesvertretung Thüringen. "Ernährungsbedingten Krankheiten kann vor allem dann vorgebeugt werden, wenn eine gesunde Lebensweise früh als ganz normal in den Alltag einfließt und die Kita ist ein entscheidender Teil des Alltages."

Ziel: mehr Gemüse und weniger Fleisch zum Mittag

Die Speisepläne der Kitas, insbesondere das Mittagessen, werden in Zusammenarbeit mit der Vernetzungsstelle Kita-Verpflegung Thüringen regelmäßig anhand der DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Kitas ausgewertet. Die Ergebnisse und praktische Handlungsempfehlungen bespricht die DGE mit den Kitas und Essensanbietern.

Im Frühjahr 2021 zeigte die Auswertung bereits mehr Gemüse und weniger Fleischgerichte auf den Speiseplänen als im Vorjahr. Das ist laut DGE eine positive Tendenz, die geforderten Standards sind allerdings noch nicht erreicht.

"Es war ein entscheidender Schritt, dass die Verbesserung der Kita-Verpflegung in Thüringen gesetzlich verankert wurde", sagt Verbraucherschutzminister Dirk Adams (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Seit 2019 muss die warme Mittagsmahlzeit in den Einrichtungen den aktuellen ernährungswissenschaftlichen Qualitätsstandards, etwa der DGE, für eine ausgewogene, altersgemäße, vollwertige und gesundheitsfördernde Mittagsmahlzeit entsprechen.

„Rund zwölf Prozent der Mädchen und Jungen, die in den vergangenen Jahren in die Schule kamen, waren übergewichtig. Daher besteht weiter dringender Bedarf, Kinder frühzeitig an eine gesunde Ernährungsweise heranzuführen“, so der Minister.

Handlungsbedarf besteht ebenfalls beim Angebot von Vollkornprodukten.

"Deswegen helfen wir den Essensanbietern und den Kitas neben den Analysen auch ganz praktisch mit Ideen, wie sie zum Beispiel Vollkornvarianten in Form von Nudeln, Reis und Brot so anbieten, dass es den Kindern schmeckt oder sie Lust zum Probieren haben", sagt Prof. Dr. Stefan Lorkowski, Leiter der DGE – Sektion Thüringen. "Außerdem lohnt sich etwas Geduld. Manche Kinder müssen neue Speisen oder Zubereitungsarten bis zu zehn Mal und mehr angeboten bekommen, bis sie offener dafür werden oder sogar davon kosten."

Eltern können von ihren Kindern lernen

Ein weiterer wichtiger Projektbestandteil sind neu erarbeitete, ernährungsbildende Spiele sowie Lern- und Informationsmaterialien, die auf die ermittelten Bedarfe der Kitas reagieren. Damit Kinder spielerisch lernen können, wie Lebensmittel entstehen und welchen Ursprung sie haben, wurden unter anderem Wimmelbilder zum Suchen und Ausmalen und ein Holzlabyrinth entwickelt.

"Eltern sprechen uns hin und wieder darauf an, dass ihre Kinder vom Gelernten erzählen und selbst mehr mitbestimmen möchten, was zuhause auf den Tisch kommt", sagt Gerlach. Dieser Effekt ist gewünscht und wird durch Elterninformationen zum Projekt und zur Ernährungsbildung verstärkt.

Die Pädagoginnen und Pädagogen schilderten zudem, dass mitgebrachte Brotdosen häufig mit stark zucker- oder fetthaltigen Fertiglebensmitteln gefüllt seien. Deshalb gibt es jetzt eine Bastelmappe, mit deren Hilfe die Pädagoginnen und Pädagogen den Kindern spielerisch vermitteln können, aus welchen Lebensmittelgruppen ein vollwertiges Frühstück zusammengestellt werden kann. Die Kinder können sich nach ihren eigenen Vorlieben aus einer Vielfalt gesundheitsfördernder Lebensmittel ihre Brotdose füllen und mit nach Hause nehmen. Die personalisierte Bastelmappe enthält zusätzlich Informationen und praktische Beispiele für die Eltern.

 Kontakt für Fragen an die DGE – Sektion Thüringen: Projektleiterin Irina Platz, 03641/949743, irina.platz@dge-th.de

 Pressemitteilungen der Deutschen Bischofskonferenz

01.09.2021

„Die Würde des Menschen bleibt oberster Maßstab“

Ökumenischer Aufruf zur Wahl des Deutschen Bundestages

Mit einem ökumenischen Aufruf zur Wahl des Deutschen Bundestages am 26. September 2021 wenden sich heute (1. September 2021) der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Dr. Heinrich Bedford-Strohm, und der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing, an die Mitbürgerinnen und Mitbürger. „Als christliche Kirchen sehen wir uns in der Mitverantwortung für unser demokratisches Gemeinwesen. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger, den politischen Weg unseres Landes aktiv mitzugestalten. Eine lebendige Demokratie bedarf der Teilhabe, der Teilnahme und des Engagements der Menschen. Der erste und wichtigste Schritt dazu ist, sich ein eigenes verantwortliches Urteil zu bilden und das eigene Wahlrecht auszuüben“, heißt es in dem Aufruf. Er fordert dazu auf, Zusammenhalt durch Achtsamkeit, Solidarität und Gerechtigkeit zu stärken.

Mit Blick auf die vielfältigen Herausforderungen der zurückliegenden Jahre betonen Landesbischof Bedford-Strohm und Bischof Bätzing, dass gerade jetzt die Gesellschaft als Ganze gefragt sei. Sie erinnern an die Opfer der Flutkatastrophe und die langfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie. „Durch die Gefährdung von Leben und Gesundheit, durch psychische Belastungen, gerade auch von Kindern und Jugendlichen, durch Einschränkungen von Freiheitsrechten und sozialem Miteinander, durch die wirtschaftliche Unsicherheit in der Zeit des Lockdowns oder die Sorge vor und die Diskussionen um Triage-Entscheidungen: in der Pandemie haben sich die Fragen nach Gleichheit, Gleichwertigkeit und Menschenwürde, nach der Freiheit der Menschen und auch nach den Anforderungen an die Solidarität und die Gerechtigkeit in der Gesellschaft auf eine neue Weise gestellt.“

Gegenseitige Achtung, Solidarität und Gerechtigkeit hielten die Gesellschaft zusammen, so die beiden Kirchenvertreter: „Wir alle sind aufgefordert, unser Wissen und unsere Fähigkeiten für das Gemeinwohl einzubringen. Die Starken helfen den Schwachen; so entsteht ein sozialer Ausgleich.“ Nach christlicher Überzeugung sei jeder Mensch von Gott einzigartig geschaffen und mit derselben unveräußerlichen Würde der Person ausgestattet. „Deshalb ist uns ein gesellschaftliches Miteinander wichtig, in dem die universalen und unteilbaren Menschenrechte aller Menschen respektiert werden.“ In ihrem Wahlaufruf nennen Landesbischof Bedford-Strohm und Bischof Bätzing verschiedene Problembereiche, die den Gesetzgeber in der nächsten Legislaturperiode herausfordern. Dabei geht es um Fragen der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik, des Sozialstaats, einer Gestaltung der Digitalität und der wirksamen Bekämpfung des Klimawandels sowie um eine an der Würde und den Bedürfnissen der Menschen orientierte Politik zu Fragen von Flucht und Asyl.

Ausdrücklich rufen die Kirchen zu einem achtsamen, solidarischen und gerechten Miteinander auf, das der Polarisierung der Gesellschaft entgegenwirke und gleichzeitig die Gefühle von Zusammenhalt und Gemeinschaft stärke. Sie fügen hinzu: „Populistischer Stimmungsmache und hetzerischer Rede muss klar und unmissverständlich entgegengetreten werden. Gegenüber extremistischem Gedankengut sind rote Linien zu ziehen. Die Würde des Menschen bleibt oberster Maßstab für das Handeln in Politik und Gesellschaft in Europa.“

 Hinweis:

Den gesamten Wahlaufruf von Landesbischof Bedford-Strohm und Bischof Bätzing finden Sie als pdf-Datei im Anhang sowie unter www.ekd.de und www.dbk.de.

 

Diese Pressemitteilung wird von den Pressestellen der EKD und der Deutschen Bischofskonferenz zeitgleich verschickt. Mehrfachzusendungen bitten wir zu entschuldigen.

 

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        

Die Deutsche Bischofskonferenz ist ein Zusammenschluss der katholischen Bischöfe aller (Erz-)Bistümer in Deutschland. Derzeit gehören ihr 68 Mitglieder (Stand: September 2021) aus den 27 deutschen (Erz-)Bistümern an. Sie wurde eingerichtet zur Förderung gemeinsamer pastoraler Aufgaben, zur Koordinierung der kirchlichen Arbeit, zum gemeinsamen Erlass von Entscheidungen sowie zur Kontaktpflege zu anderen Bischofskonferenzen. Oberstes Gremium der Deutschen Bischofskonferenz ist die Vollversammlung aller Bischöfe, die regelmäßig im Frühjahr und Herbst für mehrere Tage zusammentrifft. 

 Familienkasse Nordhausen zieht um

 

Die Familienkasse in Nordhausen zieht um. Neuer Standort ist ab 06. September 2021 die Uferstraße 2 in Nordhausen (Gebäude Agentur für Arbeit Nordhausen).

Für persönliche Vorsprachen bleibt die Familienkasse bis auf Weiteres geschlossen.

Heißer Draht zur Familienkasse

Das Service-Center beantwortet Fragen zum Kindergeld und Kinderzuschlag und ist unter der kostenfreien Servicerufnummer 0800 4 5555 30 zu erreichen.

Zusätzlich wurde für Fragen und Anliegen eine regionale Rufnummer unter 0345 5249 2221 eingerichtet, die von

Montag bis Donnerstag von   08.00 bis 12.00 Uhr,

Donnerstagnachmittag von    14.00 bis 17.00 Uhr und

Freitag von                             09.00 bis 12.00Uhr

erreichbar ist (kostenpflichtig entsprechend Ihrem individuellen Telefontarif).

Per E-Mail ist die Familienkasse unter: Familienkasse-Sachsen-Anhalt-Thueringen@arbeitsagentur.de und postalisch über die Großkundenadresse 06073 Halle / Saale zu erreichen.

 Zeit und Wege sparen

Vieles lässt sich am schnellsten direkt online unter www.familienkasse.de mit Hilfe des digitalen Serviceangebotes erledigen.

Kundinnen und Kunden können sich informieren, Kindergeld und Kinderzuschlag online beantragen und Veränderungen mitteilen.

 Mit freundlichen Grüßen

 Andrea Springer

  Pressesprecherin

    Telefon:  03631 650-418
    Telefax:  03631 650210-418
    E-Mail:   Nordhausen.Presse@arbeitsagentur.de
    Internet:  www.arbeitsagentur.de

    Besucheradresse
    Agentur für Arbeit Nordhausen
    Uferstraße 2
    99734 Nordhausen

    * Postanschrift
    Agentur für Arbeit Nordhausen
    99738 Nordhausen

 

 

Pressemitteilung
Das Parlamentsfernsehen erneuert seine Smart-TV-App

Mit der Smart-TV-App des Deutschen Bundestages gelangen die Übertragungen des Parlamentsfernsehens auf internetfähige Fernsehgeräte. Live, unkommentiert und in voller Länge können Debatten im Deutschen Bundestag auf dem eigenen Fernsehgerät verfolgt werden.

Die komplett erneuerte Smart-TV-App bietet ab sofort unter anderem bis zu vier parallele Livestreams des Parlamentsfernsehens zum Abruf an. Die Smart TV-App „Deutscher Bundestag“ - leicht erkennbar am Bundestagsadler - ist unter anderem über die Fernbedienung des TV-Geräts in den App-Stores zahlreicher TV-Hersteller kostenlos erhältlich.

Angeboten werden neben den Live-Übertragungen der Plenarsitzungen eine Vielzahl öffentlicher Ausschusssitzungen und Anhörungen des Deutschen Bundestages. Aktive Livestreams können einfach ausgewählt und direkt gestartet werden. Eine Übersicht kündigt zudem kommende Übertragungen an.

In der Mediathek der Smart-TV-App können die Aufzeichnungen der Plenar- und Ausschusssitzungen sowie zusätzlich Interviews, Reportagen, Sonderveranstaltungen und Erklärvideos abgerufen werden.

Die nächste Live-Übertragung des Parlamentsfernsehens ist für die voraussichtlich letzte Sitzung der 19. Wahlperiode am 7. September 2021 ab 9.00 Uhr vorgesehen.

Das Parlamentsfernsehen finden Sie zudem als Livestream auf der Website des Bundestages, über die Bundestags-App und im Berliner Vodafone-Kabelnetz. Der Bundestag stellt darüber hinaus auf Wunsch das Sendesignal des Parlamentsfernsehens TV-Sendern, Presseagenturen und Medienunternehmen zur Verfügung.

Mehr über das Parlamentsfernsehen erfahren Sie unter: www.bundestag.de/mediathek
 


Deutscher Bundestag

 Pressemitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik


Erfurt, 01. September 2021 - Nr. 241/2021

Wählerverzeichnisse zur Bundestagswahl 2021 liegen zur Einsichtnahme bereit

Der Landeswahlleiter Günter Krombholz informiert:
Gemäß § 17 Absatz 1 Bundeswahlgesetz liegen nächste Woche (vom 6. bis 10. September 2021) zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeinden die Wählerverzeichnisse zur Einsichtnahme bereit.

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Weitere Auskünfte erteilt:
Büro des Landeswahlleiters
Telefon: 0361 57331-9122 / -9125
E-Mail: wahlen@statistik.thueringen.de
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31.08.2021 11:12

Tödliches Nichtstun: Wenn Staaten nicht handeln

Dr. Margareta Bögelein Pressestelle
Hochschule Coburg

    Klimawandel, Flucht und Tod im Mittelmeer – die Diskussionen darüber erweitert Prof. Dr. Eckardt Buchholz-Schuster von der Hochschule Coburg um eine rechtsethische Perspekti-ve: Kann Untätigkeit von Staaten oder Staatengemeinschaften extremes, inakzeptables Unrecht sein?

    In Michigan tritt ein Mann aufs Gaspedal seines Pickups. In Südspanien versiegt ein Brunnen. In Niederbayern tritt ein Fluss übers Ufer. In Coburg beschließt eine Schülerin, ihr altes Smartphone zu entsorgen, und in einer chinesischen Fabrik wird ein neues Smartphone ver-packt. In Burundi verhungert ein Kind. „Es gibt da keine direkte Kausalkette“, sagt Eckardt Buchholz-Schuster. „Ein bestimmtes Opfer des Klimawandels lässt sich nicht ursächlich auf einen individuellen CO2-Ausstoss zurückführen.“ Das ändert aber nichts daran, dass jede individuelle Emission Auswirkungen hat. Die Emissionen summieren sich. Sie verursachen weltweit Wetterextreme mit oft lebensbedrohlichen Folgen.

    Buchholz-Schuster forscht und lehrt an der Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit der Hoch-schule Coburg zu juristischen Perspektiven der Sozialen Arbeit, zu Werten und Normen sowie rechtsphilosophischen und -theoretischen Grundlagen. „Die Soziale Arbeit ist von Haus aus eine Menschenrechtsprofession“, sagt der Professor. Er hat analysiert, inwiefern Staaten aus rechtsethischer Perspektive zu extremem, nicht tolerierbarem Unrecht beitragen, wenn sie nichts oder zu wenig unternehmen. „Als individuelle Unrechtskategorie ist Unterlassen in un-serem Strafrecht fest verankert: Wenn Sie beispielsweise zu einem Verkehrsunfall kommen und nichts tun, sind Sie womöglich wegen unterlassener Hilfeleistung dran.“ Was aber gilt für Staaten?

    Extremes, unerträgliches Unrecht

    Buchholz-Schuster beleuchtet das Thema staatlicher Unterlassungen auch in internationalem Kontext aus rechtsphilosophischer Sicht. Ein eher ungewöhnlicher Ansatz in der von politi-schen Interessen, aber auch von unterschiedlichen juristischen Schlussfolgerungen geprägten Diskussion. Nationale Gesetze überlagern internationale Gesetze; teilweise mit widersprüchli-chen Ergebnissen. Aber Konflikte zwischen Rechtssicherheit und Gerechtigkeit sind nicht neu. „Als Lösungsansatz wurde nach 1945 die sogenannte Radbruch‘sche Formel populär.“ Sie half, NS-Verbrechen aber auch Todesschüsse an der innerdeutschen Grenze im Nach-hinein zu beurteilen. Zur Tatzeit entsprachen sie formal dem Gesetz – aber durch das Zu-sammenspiel mehrerer ungerechter Faktoren entstand unerträgliches Unrecht. Und extremes Unrecht kann gemäß der Radbruch‘schen Formel niemals durch Gesetze legitimiert werden. Verschiedene Täter wurden später vor Gericht bestraft.

    Wie untätige Zeugen am Straßenrand

    Aktiv begangene Verbrechen gegen die Menschlichkeit waren typisch für extremes staatli-ches Unrecht im 20. Jahrhundert. „Im 21. Jahrhundert erleben wir im Gegensatz dazu oft eine starke Passivität von Staaten und Staatengemeinschaften gegenüber grenzüberschreitenden Herausforderungen.“ Nichtstun, das oft tödlich endet. Aber ist das extrem ungerecht? Buch-holz-Schuster zeigt auf, inwieweit extremes Unrecht verlässlich zu erfassen ist und erklärt, wie Untätigkeit nach der Radebruch‘schen Formel bewertet werden kann: „Die verschiede-nen Einflussfaktoren müssen möglichst konkret auf empirischer Grundlage beschrieben wer-den.“ Er zählt Beispiele im Bereich des menschengemachten Klimawandels auf. Die Länder der südlichen Erdhalbkugel, die am wenigsten zur Erderwärmung beigetragen haben, leiden am meisten unter Überschwemmungen, Hurrikans oder andernorts unter Hitze und Dürre. „Ein weiterer Faktor ist, dass der Klimawandel ab einem bestimmten Punkt unkontrollierbare und unumkehrbare Folgen hat, die heute nicht absehbar sind.“ Jeder Staat könnte einen eige-nen Beitrag dazu leisten, dass fundamentale Menschenrechte nicht durch ein „Weiter wie bisher“ verletzt werden. Aber die wohlhabenden Länder bleiben bislang oft passiv. Ähnlich den Zeugen oder gar Mitverursachern eines schweren Verkehrsunfalls, die es unterlassen, zu helfen.

    Seenot auf Flüchtlingsrouten

    Buchholz-Schuster stellte das bei verschiedenen Herausforderungen von internationaler Di-mension fest. Bei einer Meldung über ein im Mittelmeer gekentertes Flüchtlingsboot mit zahl-losen ertrunkenen Menschen dachte er: „Wie oft will ich mir das noch anhören, ohne etwas zu tun?“ Aber was? Er ist Jurist, Rechtsphilosoph, kein Aktivist. Also analysierte er. Und er schrieb: eine Kurzmonografie über extremes staatliches Unrecht durch Unterlassen am Bei-spiel von Seenot auf Flüchtlingsrouten und Klimawandel. Er regt an, rechtsethische Konzepte wie die Radbruch‘sche Formel auch und gerade für diesbezügliche öffentliche Diskurse als rationalen Kompass zu nutzen. In der Vergangenheit wurden sie von Gerichten auf erlassene Gesetze angewandt, aber Buchholz-Schuster sieht das Problem aktuell vor allem in fehlen-den und unzureichenden Gesetzen, in Rechtszersplitterung und einem damit einhergehenden ethischen und rechtlichen Vakuum: „Gerichte allein können es nicht richten“.
    Erschienen ist die Kurzmonografie unter dem Titel „Extreme Wrong Committed by National and Supranational Inactivity“. Auf Englisch, weil der Wissenschaftler sich eine breitere rechts-ethische Diskussion über den deutschsprachigen Raum hinaus wünscht. „Auch als normative Orientierungshilfe für die Politik.“

    Zum Buch:
    Eckardt Buchholz-Schuster: Extreme Wrong Committed by National and Supranational Inac-tivity: Analyzing the Mediterranean Migrant Crisis and Climate Change from a Legal Philoso-phical Perspective. 56 Seiten, Göttingen 2021, 24,90 Euro (Print), 17,90 Euro (E-Book)

    Text: Natalie Schalk

    Mitgeteilt vom "Informationsdienst Wissenschaft"